Psychomotorische Förderung für Erwachsene mit geistiger ... - BSCW
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Sichtweise heraus erfolgen. Es ist so<strong>mit</strong> schwer und wohl auch nicht sinnvoll, sich eindeutig auf eine<br />
Definition festzulegen. Im Folgenden werden deshalb einfach einige dieser verschiedenen Definitionen<br />
vorgestellt.<br />
Im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wird die geistige Behinderung wie folgt definiert:<br />
„Geistig wesentlich behindert ... sind Personen, bei denen in Folge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte die<br />
Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist“ (Dupuis u.a.; zitiert<br />
nach Suhrweier, 1999, S. 27).<br />
Häufig genannt wird die Definition des Deutschen Bildungsrates. Danach gilt als geistig behindert,<br />
wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen<br />
Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich<br />
lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit der kognitiven Beeinträchtigung gehen<br />
solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und motorischen Entwicklung einher.<br />
(Deutscher Bildungsrat; zitiert nach Schmid, 2003, S. 19)<br />
Die Weltgesundheitsorganisation Europa beschreibt geistige Behinderung folgendermassen:<br />
Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen<br />
zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte<br />
Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte<br />
soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem <strong>Erwachsene</strong>nalter und hat dauerhafte<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung.<br />
Behinderung ist nicht nur von der individuellen Gesundheit oder den Beeinträchtigungen eines<br />
Kindes abhängig, sondern hängt auch entscheidend davon ab, in welchem Masse die vorhandenen<br />
Rahmenbedingungen seine vollständige Beteiligung am gesellschaftlichen Leben begünstigen.<br />
(Weltgesundheitsorganisation Europa, 2011)<br />
Andere Definitionen beziehen sich hauptsächlich auf die Intelligenz bzw. das Ausmass der Intelligenzminderung.<br />
Auf diesen Aspekt wird im folgenden Abschnitt näher eingegangen.<br />
2.4 Klassifikation<br />
Die Bestimmung des Personenbestandes von Menschen <strong>mit</strong> <strong>geistiger</strong> Behinderung ist eine Aufgabe<br />
der psychologischen Diagnostik. Dabei wird geistige Behinderung primär als Intelligenzminderung<br />
aufgefasst und der Intelligenzquotient bildet daher einen wichtigen Indikator (vgl. Suhrweier, 1999).<br />
Eine solche Klassifikation findet sich auch beim Klassifikationsschema ICD-10 (International Statistical<br />
Classification of Diseases and Related Health Problems, dt. Internationale statistische Klassifikation<br />
der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).<br />
Bei der ICD-10 (DIMDI, 2011) ist geistige Behinderung dem Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“<br />
(F00-F99) zugeordnet. Darin gehört es zur Gruppe „Intelligenzstörung“ 5 (F70-F79).<br />
Eine Intelligenzstörung wird dabei als ein Zustand verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der<br />
geistigen Fähigkeiten beschrieben. Nach der ICD-10 sind jene Fertigkeiten besonders beeinträchtigt,<br />
„die sich in der Entwicklungsperiode manifestieren und die zum Intelligenzniveau beitragen, wie Kog-<br />
5 5 Bis zur Version von 2005 wurde noch der Oberbegriff ,Intelligenzminderung‘ verwendet, ab Version 2006 wurde er<br />
durch ,Intelligenzstörung‘ ersetzt. Die einzelnen Kategorien werden aber immer noch als ,Intelligenzminderung‘ bezeichnet.<br />
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