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Planfeststellung - Stadtplanung - Bad-Homburg

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Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof<br />

<strong>Planfeststellung</strong><br />

15<br />

Erläuterungsbericht, 10.01.2011<br />

Bild 3: Fahrschaulinie für die U2 - Neubaustrecke<br />

Von einer Abweichung von den Regelwerten der Trassierung sind folgende Abschnitte<br />

betroffen:<br />

eingleisiger Tunnelabschnitt, ca. Bau-km 0+390 bis 0+544<br />

Im eingleisigen Tunnelabschnitt wird eine zulässige Geschwindigkeit von 45 km/h definiert<br />

(vgl. Bild 3). Maßgebend ist hierfür der Bogen (R = 95 m) im Bereich der Querung der DB<br />

Strecke 3611 (Kreuzungs-km 0+517,524). Zwangspunkte sind die Widerlager der Eisenbahnüberführung<br />

über die Frankfurter Landstraße und das Wohnhaus Frankfurter Landstraße<br />

Nr. 54, die durch den Stadtbahnneubau baulich nicht verändert werden.<br />

eingleisiger Streckenabschnitt, ca. Bau-km 0+544 bis 0+741<br />

In diesem eingleisigen Streckenabschnitt wird eine zulässige Geschwindigkeit von 45–55<br />

km/h definiert (vgl. Bild 3). Die gewählte Trassierung wird durch die Minimierung des<br />

Eingriffes in die Flurstücke Nr. 6/1 und 7/1 (Flur Nr. 8), die gebäudeferne Führung im<br />

Bereich des Hauses Erlenweg Nr. 4 sowie trassierungstechnische Anforderungen im<br />

Bereich der Verzweigung bei Bau-km 0+741 bestimmt.<br />

1.3.5.2 Gleisanlage und Querschnittsgestaltung<br />

Der Regelgleisachsabstand wird für die zweigleisigen Abschnitte mit 3,50 m festgesetzt<br />

und entspricht damit dem Regelgleisachsabstand von 3,50 m im Anschlussstreckenabschnitt<br />

östlich der Station Gonzenheim. Im Bereich von Abzweigen (Bau-km 0+741)<br />

und im Bereich unterschiedlicher zulässiger Geschwindigkeiten (Bau-km 1+200) wird der<br />

Gleisachsabstand an die mit der zulässigen Geschwindigkeit ermittelten Trassierungsparameter<br />

angepasst.

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