Planfeststellung - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof<br />
<strong>Planfeststellung</strong><br />
15<br />
Erläuterungsbericht, 10.01.2011<br />
Bild 3: Fahrschaulinie für die U2 - Neubaustrecke<br />
Von einer Abweichung von den Regelwerten der Trassierung sind folgende Abschnitte<br />
betroffen:<br />
eingleisiger Tunnelabschnitt, ca. Bau-km 0+390 bis 0+544<br />
Im eingleisigen Tunnelabschnitt wird eine zulässige Geschwindigkeit von 45 km/h definiert<br />
(vgl. Bild 3). Maßgebend ist hierfür der Bogen (R = 95 m) im Bereich der Querung der DB<br />
Strecke 3611 (Kreuzungs-km 0+517,524). Zwangspunkte sind die Widerlager der Eisenbahnüberführung<br />
über die Frankfurter Landstraße und das Wohnhaus Frankfurter Landstraße<br />
Nr. 54, die durch den Stadtbahnneubau baulich nicht verändert werden.<br />
eingleisiger Streckenabschnitt, ca. Bau-km 0+544 bis 0+741<br />
In diesem eingleisigen Streckenabschnitt wird eine zulässige Geschwindigkeit von 45–55<br />
km/h definiert (vgl. Bild 3). Die gewählte Trassierung wird durch die Minimierung des<br />
Eingriffes in die Flurstücke Nr. 6/1 und 7/1 (Flur Nr. 8), die gebäudeferne Führung im<br />
Bereich des Hauses Erlenweg Nr. 4 sowie trassierungstechnische Anforderungen im<br />
Bereich der Verzweigung bei Bau-km 0+741 bestimmt.<br />
1.3.5.2 Gleisanlage und Querschnittsgestaltung<br />
Der Regelgleisachsabstand wird für die zweigleisigen Abschnitte mit 3,50 m festgesetzt<br />
und entspricht damit dem Regelgleisachsabstand von 3,50 m im Anschlussstreckenabschnitt<br />
östlich der Station Gonzenheim. Im Bereich von Abzweigen (Bau-km 0+741)<br />
und im Bereich unterschiedlicher zulässiger Geschwindigkeiten (Bau-km 1+200) wird der<br />
Gleisachsabstand an die mit der zulässigen Geschwindigkeit ermittelten Trassierungsparameter<br />
angepasst.