Planfeststellung - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof<br />
<strong>Planfeststellung</strong><br />
33<br />
Erläuterungsbericht, 10.01.2011<br />
eingegriffen werden muss. Die Leitungskorridore im Bereich privater Grundstücke werden<br />
durch Eintragung der Leitungsrechte im Grundbuch dinglich gesichert.<br />
1.3.8.2 Grundlagen der Leitungsverlegung<br />
Abwasserleitungen<br />
Die Verlegung von Abwasserkanälen betrifft i. W. die im Bereich der Frankfurter<br />
Landstraße, der Gotenstraße und dem Erlenweg verlaufenden Kanäle zur Baufreistellung<br />
für die nachfolgende Einordnung der unterirdischen U2-Bauwerke.<br />
Auf Grund der großen Tiefenlage erfolgt die Verlegung der Kanäle mehrheitlich zu Beginn<br />
der Leitungsverlegemaßnahmen. Nach Möglichkeit kommen im Bereich der Bahndammquerung,<br />
der Querung des Gunzoplatzes und der Verlegung im Bereich des Erlenweges<br />
grabenlose Vortriebsverfahren zum Einsatz. Weitere Ausführungen zur Kanalverlegung<br />
sind in Kap. 1.3.8.3 enthalten.<br />
Energieversorgung/Straßenbeleuchtung<br />
Die Verlegung von Stromleitungen betrifft i. W. die im Bereich der Frankfurter Landstraße<br />
und dem Erlenweg verlaufenden Leitungen zur Baufreistellung für die nachfolgende<br />
Einordnung der unterirdischen U2-Bauwerke.<br />
Während der gesamten Bauzeit ist die Energieversorgung für Teile des Stadtgebietes von<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> über das 20 kV Netz und für Anwohner über das 1 kV Netz zu gewährleisten.<br />
Hierfür wird u.a. jederzeit ein sicherer Zugang zur Transformatorenstation<br />
- zeitweise nur über die Straße „Im Heimgarten“ - vorgehalten.<br />
Bei der Verlegung der 20 kV Kabel (BW-Nr. 243 – 250) im Bereich des Geh-/Radweges<br />
zum Erlenweg ist eine längerfristige Außerbetriebnahme zu vermeiden. Deswegen<br />
werden die 20 kV Kabel nach Verlegung des Abwasserkanals (BW-Nr. 98 und Nr. 100) in<br />
den Bereich oberhalb des Kanals geschoben und dort gegen Beschädigung geschützt.<br />
Die Verlegung in die geplante Endlage erfolgt nach der Fertigstellung des Trogbauwerkes<br />
(BW-Nr. 38).<br />
Im Fall der bauzeitlichen Außerbetriebnahme bzw. bei Rückbau der Straßenbeleuchtung<br />
wird auf Grund der Verkehrssicherungspflicht für die betroffenen Verkehrswege bis zur<br />
Fertigstellung der neuen bzw. geänderten Straßenbeleuchtungsanlagen eine provisorische<br />
Straßenbeleuchtung eingerichtet.<br />
Gasversorgung<br />
Für die Herstellung der Station Gonzenheim in Tieflage und den Tunnel unterhalb der<br />
Frankfurter Landstraße sind im Zuge der Frankfurter Landstraße eine Hochdruckgasleitung<br />
(BW-Nr. 126 und 128) auf die Nordseite der Frankfurter Landstraße zu<br />
verlegen und eine Niederdruckgasleitung (BW-Nr. 125 und 127) mit den betroffenen<br />
Hausanschlüssen im Bereich der Frankfurter Landstraße zu ändern. Der zur Verfügung<br />
stehende Straßenquerschnitt erfordert hierbei eine abschnittsweise Verlegung der Leitungen<br />
außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen mit dinglicher Sicherung der Leitungslage<br />
in diesen Abschnitten über Grunddienstbarkeiten. Im Bereich des geplanten Geh-/Radweges<br />
zwischen Erlenweg und Frankfurter Landstraße wird eine Niederdruckgasleitung<br />
(BW-Nr. 138) geändert (BW-Nr. 139).