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Planfeststellung - Stadtplanung - Bad-Homburg

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1 Erläuterungsbericht<br />

1.1 Notwendigkeit der Baumaßnahme<br />

Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof<br />

<strong>Planfeststellung</strong><br />

7<br />

Erläuterungsbericht, 10.01.2011<br />

Mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 vom heutigen Endpunkt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>-<br />

Gonzenheim nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof werden folgende wesentliche Ziele verfolgt:<br />

■ Schaffung einer umsteigefreien Schienenverbindung zwischen der Innenstadt von<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> und den Frankfurter Stadtgebieten im Einzugsbereich der U2-Achse<br />

(Frankfurt-Nord, Eschersheimer Landstraße, Innenstadt)<br />

■ Schaffung einer attraktiven Verknüpfung zwischen der Stadtbahn U2 mit dem regionalen<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV), d.h. mit der S-Bahn, der Taunusbahn<br />

sowie der geplanten Regionaltangente West (RTW) am Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>.<br />

Die Verlängerung der U2 greift –zumindest zum Teil- die ehemals vorhandene Schienenerschließung<br />

der <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>er Innenstadt mit der Straßenbahn wieder auf. Diese<br />

früher von Frankfurt im Zuge der Frankfurter Landstraße und der Louisenstraße bis zur<br />

Saalburg führende Straßenbahnverbindung wurde Anfang der siebziger Jahre im Zuge<br />

der Umstellung auf das U-/Stadtbahnsystem bis Gonzenheim zurückgenommen.<br />

1.2 Planungshistorie<br />

Bei der Maßnahme Verlängerung der Stadtbahn nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof handelt es<br />

sich um eine Investitionsmaßnahme mit erheblicher finanzieller Bedeutung. Auf der<br />

Grundlage des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der<br />

Länder (HGrG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist zum Nachweis der Förderfähigkeit<br />

dieses Investitionsvorhabens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz<br />

(GVFG) eine Nutzen-Kosten-Untersuchung einschließlich Folgekostenrechnung nach<br />

dem standardisierten Bewertungsverfahren für Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen<br />

Personenverkehrs (StBew) 1 zu erarbeiten.<br />

Die Erarbeitung der NKU zur Weiterführung der U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof erfolgte<br />

in zwei Phasen. In einer ersten Bearbeitungsphase2 der NKU wurde in Anlehnung an das<br />

Verfahren der StBew überschlägig geprüft, inwieweit diese Maßnahme unter gesamtwirtschaftlichen<br />

Aspekten sinnvoll und somit als Maßnahme zur Verbesserung des ÖPNV aus<br />

öffentlichen Mitteln förderungsfähig ist. Dabei wurden die im Ergebnis einer Studie aus<br />

dem Jahr 20023 drei weiter zu betrachtenden Varianten (Mitfälle) vergleichend bewertet.<br />

Die drei in der Bearbeitungsphase 1 bewerteten Mitfälle unterscheiden sich vor allem<br />

bautechnisch und somit in der Höhe der Investitionskosten bzw. verkehrlich durch den im<br />

Mitfall 2 vorgesehenen Zwischenhalt im Bereich der Langen Meile. Alle drei Mitfälle enden<br />

am Bahnhof <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>.<br />

1 Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personenverkehrs - Version 2000, Hrsg.:<br />

Bundesministerium für Verkehr<br />

2 Nutzen-Kosten-Untersuchung zur Weiterführung der U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof, Phase 1, Verkehrsplanung Köhler<br />

und Taubmann GmbH im Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>, Frankfurt am Main, Januar 2005<br />

3 Untersuchung zur Weiterführung der U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof, Abschlussbericht einschließlich Ergänzung,<br />

Verkehrsplanung Köhler und Taubmann GmbH im Auftrag der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong>, Frankfurt a.M., September 2002

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