Planfeststellung - Stadtplanung - Bad-Homburg
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Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 nach <strong>Bad</strong> <strong>Homburg</strong> Bahnhof<br />
<strong>Planfeststellung</strong><br />
21<br />
Erläuterungsbericht, 10.01.2011<br />
eine Überdachung an dieser Stelle zu einer sehr hohen Reduzierung des Lichteinfalls für<br />
die bahnseitigen Fenster im Erdgeschoss führt.<br />
1.3.5.5 Brandschutz- und Rettungskonzept<br />
Für den Tunnelbereich unterhalb der Frankfurter Landstraße (Länge = 230 m + 20 m) und<br />
die unterirdische Haltestelle Gonzenheim (Länge = 105 m) gelten besondere brandschutztechnische<br />
Anforderungen, die sich aus dem i.d.R. gegenüber der „freien Strecke“<br />
bestehenden höheren Gefährdungspotential in Tunneln ergeben. In diesen Bereichen ist<br />
es erforderlich, dass die Selbst- und Fremdrettung von Personen für den Fall, dass es zu<br />
einem Schadensereignis kommt, gewährleistet werden muss und hierfür entsprechende<br />
bauliche und konzeptionelle Vorkehrungen getroffen werden.<br />
Im Brandschutz- und Rettungskonzept für die Tunnelbereiche werden zunächst „sichere<br />
Bereiche“ definiert, über die die Rettung von Personen und Niederbringung von Rettungskräften<br />
und –geräten erfolgt. Als „sichere Bereiche“ sind hierfür vorgesehen:<br />
■ Portal Gotenstraße bei Bau-km 0+190 mit beidseitigem Fluchtweg über das<br />
anschließende etwa 80 m lange Trogbauwerk und Treppe zum Gehweg der<br />
Quirinstraße bzw. freiem Zugang zur P&R-Anlage Am Alten Wehr,<br />
■ Treppe zur Station Gonzenheim bei Bau-km 0+258 auf der Nordseite der<br />
Frankfurter Landstraße,<br />
■ Treppe zur Station Gonzenheim auf der Südseite der Frankfurter Landstraße bei<br />
Bau-km 0+285,<br />
■ Nottreppenhaus am Portal „Erlenweg“ bei Bau-km 0+544 am westlichen Tunnelende.<br />
Die maximale Entfernung zum nächsten sicheren Bereich beträgt im Tunnel von jedem<br />
Punkt aus weniger als 115 m. Das Niederbringen von Rettungsgeräten ist über die<br />
Treppen bzw. über die Tunnelportale möglich. Eine Einfahrt von Rettungsfahrzeugen über<br />
die Gleisanlagen in den Tunnel wird nicht vorgesehen, da das Befahren von Tunneln mit<br />
Rettungsfahrzeugen i.d.R. erst bei 2 Tunnelröhren sinnvoll wird14 und da im geplanten<br />
Tunnel aus Platzgründen keine Wendemöglichkeiten hergestellt werden können.<br />
Fluchtwege werden in eingleisigen Tunnel- bzw. Trogbereichen einseitig und in<br />
zweigleisigen Tunnel- bzw. Trogbereichen zweiseitig (i.d.R. auf der Außenseite)<br />
vorgesehen. Der lichte Abstand zwischen stehendem Fahrzeug und Leiteinrichtung an der<br />
Tunnelwand in Höhe der Gehfläche beträgt mindestens 85 cm (= Fluchtwegbreite). Der in<br />
der Fluchtwegbreite enthaltene Sicherheitsraum zwischen fahrenden Zügen und der<br />
Tunnelwand beträgt 70 cm. Für den Tunnel wird eine Notbeleuchtung vorgesehen, die<br />
von der betriebsüberwachenden Stelle ein- und ausgeschaltet werden kann. Die Helligkeit<br />
der Beleuchtung beträgt mindestens 3 Lux. Die Stromversorgung der Notbeleuchtung wird<br />
für eine Gangreserve von 3 Stunden ausgelegt.<br />
Alle Notausgänge sind oberirdisch von öffentliche Verkehrsflächen aus erreichbar. Die<br />
Entfernung zwischen den öffentlichen Verkehrswegen und den Notausgängen liegt jeweils<br />
unter 50 m.<br />
14 In Abhängigkeit vom Schadensereignis kann bei Tunneln mit mindestens 2 Röhren die Personenrettung z.B. über die 2.<br />
Tunnelröhre organisiert werden, während Fahrzeuge über die 1. Röhre zum Schadensort gelangen.