Untitled - Bad-Homburg
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07123501 � Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2<br />
1. Bericht: Erste Empfehlungen zu Gründung und<br />
Herstellung der Baugruben<br />
mäß o. g. Richtlinie als teer-/ pechhaltig einzustufen. Ein Wiedereinbau ist gemäß<br />
[4.13] nicht zulässig.<br />
In den restlichen Asphaltproben (Frankfurter Landstraße, Haberweg, Quirinstraße,<br />
Hessenring) liegen Summenkonzentrationen für PAK im Feststoff von maximal rund<br />
3 mg/kg TS vor, die unterhalb des Zuordnungswertes liegen. Das Aufbruchmaterial ist<br />
demzufolge als nicht teer-/pechhaltig einzustufen und darf gemäß Abschnitt 4.1 der<br />
RuVA-StB 01 im Heißmischverfahren in Asphaltmischanlagen oder im Baustellenmischverfahren<br />
(Rückformverfahren) wiederverwertet bzw. eingebaut werden. Ist eine<br />
Wiederverwertung des Straßenaufbruchs nicht vorgesehen, so ist das Material fachgerecht<br />
zu entsorgen.<br />
Beim Rückbau des teer-/pechhaltigen Asphaltes muss eine sorgfältige Abtrennung und<br />
Separation von nicht teerstämmigen Straßenaufbruch unter Einhaltung organisatorischer<br />
und arbeitschutztechnischer Anforderungen erfolgen. Persönliche Schutzausrüstung<br />
ist zu tragen. Hautkontakt und die Aufnahme über Stäube ist zu vermeiden. Der<br />
Rückbau hat dementsprechend so zu erfolgen, dass keine Stäube entstehen. Kann<br />
dies nicht gewährleistet werden, sind technische Vorkehrungen zu ergreifen, um freigesetzte<br />
Stäube/Partikel an der Austritts- oder Entstehungsstelle vollständig zu fassen.<br />
Die Ausführungen in der TRGS 551 sind zu beachten.<br />
Einzelheiten zu den Entsorgungswegen werden in den „Richtlinien für die umweltverträgliche<br />
Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie<br />
für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) geregelt [4.13],<br />
auf die wir verweisen.<br />
7.2 Boden<br />
7.2.1 Allgemeines<br />
Die abfallrechtliche Verwertung bzw. Entsorgung von Erdaushubmassen wird in der<br />
bundesweiten Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) vom 06. November<br />
2003 geregelt [4.4]. Ferner existiert in Hessen ein Merkblatt der Regierungspräsidien<br />
[4.5], in dem teilweise von der LAGA abweichende Orientierungswerte angegeben<br />
werden.<br />
In der LAGA sind für eine umfangreiche Parameterliste verschiedene Zuordnungswerte<br />
(Z 0 bis Z 2) angegeben, nach denen die „Einbauklassen“ u. a. für Aushubböden festgelegt<br />
werden. Für die Einstufung in die Einbauklassen Z 3 bis Z 5 waren zum Zeit-<br />
Dr. Hug Geoconsult GmbH Seite 46