rahmenbedingungen für „essen auf rädern“ - BMELV
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6.4 LEISTUNGSVERZEICHNIS<br />
In einem Leistungsverzeichnis sollten alle Aspekte und<br />
Zuständigkeiten, die die Verpflegung von Kundinnen und<br />
Kunden mit „Essen <strong>auf</strong> Rädern“ betreffen, berücksichtigt<br />
werden.<br />
Wenn die Verpflegungsleistung ausgeschrieben wird,<br />
muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden. Es dient als<br />
Basis <strong>für</strong> Ausschreibungsverfahren und legt Art und Umfang<br />
der Verpflegungsqualität fest. Je detaillierter die Anforderungen<br />
in einem Leistungsverzeichnis formuliert sind,<br />
desto einfacher ist der Vergleich verschiedener Angebote.<br />
In einem Leistungsverzeichnis müssen enthalten sein:<br />
A die Übergabe verbindlicher Vier-Wochen-Speisenpläne,<br />
die den Anforderungen an Lebensmittelauswahl, Speisenplanung<br />
und Speisenherstellung entsprechen (vergleiche<br />
Kapitel 2),<br />
A Kommunikation mit den <strong>für</strong> die Speisenqualität verantwortlichen<br />
Personen,<br />
A Kommunikation mit den Kundinnen und Kunden, zum<br />
Beispiel Feedback-Bögen,<br />
A Zubereitungsarten,<br />
A das gewählte Verpflegungssystem,<br />
A die Logistik, zum Beispiel Anlieferung, Warmhaltezeit<br />
der Speisen,<br />
A Art der Bestellung und Abrechnung,<br />
A Art und Umfang der bestehenden Infrastruktur, zum<br />
Beispiel Art und Leistung der vorhandenen Geräte,<br />
A Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner,<br />
A Referenzen im Bereich der Verpflegung von Seniorinnen<br />
und Senioren,<br />
A betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept,<br />
A Einsatz von qualifiziertem Personal,<br />
DGE-Qualitätsstandard <strong>für</strong> Essen <strong>auf</strong> Rädern<br />
A Bestätigung, dass nur tarifgebundenes und sozialversichertes<br />
Personal eingesetzt wird,<br />
A Angaben zur Mitarbeiterentwicklung, zum Beispiel in<br />
Form von Weiterbildungsmaßnahmen,<br />
A Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug<br />
aus dem entsprechenden Berufsregister, zum Beispiel<br />
Handelsregister, Gewerbenachweis, der nicht älter als<br />
sechs Monate sein sollte,<br />
A vom Auftraggeber festgelegte Maßnahmen bei Nichteinhaltung<br />
der zuvor vereinbarten Qualitätskriterien.<br />
In einem Leistungsverzeichnis kann zusätzlich enthalten sein:<br />
A Umfang des Einsatzes von Lebensmitteln aus ökologischem<br />
Anbau,<br />
A Eigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen möglich<br />
sind,<br />
A gegebenenfalls Angabe über vorhandene Zertifikate,<br />
wie zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001 ff. oder nach<br />
dem „DGE-Qualitätsstandard <strong>für</strong> Essen <strong>auf</strong> Rädern“,<br />
A gegebenenfalls das Bio-Zertifikat einer staatlich anerkannten<br />
Öko-Kontrollstelle.