VPTMAGAZIN_02_2022
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20 RECHT<br />
Sie fragen, wir antworten<br />
Wie gehe ich mit umgeimpften<br />
Patient*innen um?<br />
?§<br />
Wir setzen in unserer Praxis die Coronamaßnahmen konsequent um und alle im<br />
Team sind geimpft und geboostert. Trotzdem mache ich mir angesichts der aktuellen<br />
Zahlen Sorgen, dass ich mich bei der Arbeit mit ungeimpften Personen anstecke.<br />
Kann ich mich weigern, ungeimpfte Patienten und Patientinnen zu behandeln?<br />
UNSER EXPERTE<br />
EXPERTEN-ANTWORT Zum Zeitpunkt<br />
des Redaktionsschlusses dieser<br />
Ausgabe haben wir in keinem Bundesland<br />
eine 2G-Regelung für Patient*innen,<br />
die Ungeimpfte von der Behandlung<br />
ausschließen würde. Einige Bundesländer<br />
haben aber eine 3G-Regelung für<br />
Patient*innen getroffen. Dort dürfen<br />
nur Genesene, Geimpfte oder Getestete<br />
behandelt werden. So weit die aktuelle<br />
Rechtslage.<br />
Eine Praxis kann aber in ihrem Hygienekonzept<br />
und mit ihrer Gefährdungsbeurteilung,<br />
die jede Praxis braucht, strengere<br />
Regelungen treffen. So können<br />
Praxisinhaber*innen etwa festlegen, dass<br />
in ihrer Praxis nur geimpfte und genesene<br />
Personen behandelt werden. Sie können<br />
dies festlegen, müssen es aber nicht.<br />
Als Praxisinhaberin oder -inhaber können<br />
Sie also sehr wohl für sich und Ihre<br />
Mitarbeitenden beschließen, dass in<br />
Ihrer Praxis nur Geimpfte und Genesene<br />
behandelt werden. Haben Sie<br />
das so festgelegt, können Sie und Ihre<br />
Mitarbeiter*innen es ablehnen, ungeimpfte<br />
Personen zu behandeln. Auch<br />
Solo selbstständige können diese Regelung<br />
für sich treffen und sind nicht gezwungen,<br />
umgeimpfte Personen zu behandeln.<br />
Als Arbeitnehmer sind Sie hingegen weisungsgebunden:<br />
Die meisten Betriebe<br />
im Gesundheitswesen behandeln derzeit<br />
Patient*innen unabhängig von ihrem<br />
Impfstatus. Wenn Ihr Arbeitgeber bzw.<br />
Ihre Arbeitgeberin entschieden hat, dass<br />
in Ihrer Praxis Ungeimpfte behandelt werden,<br />
können Sie dies als Arbeitnehmer*in<br />
nicht ablehnen. Hier greift das Weisungsrecht<br />
der Arbeitgeber*innen und Sie<br />
müssen als Arbeitnehmer*in diesem Auftrag<br />
nachkommen.<br />
Letzteres gilt natürlich nur, solange die<br />
aktuelle Rechtslage keine strengere Regel<br />
vorsieht. Wenn etwa aufgrund der aktuellen<br />
Corona-Situation die 2G-Regel für<br />
Praxen gilt, müssen Praxisinhaber*innen<br />
diese auch in ihrer Praxis umsetzen. In<br />
dem Fall hätten Sie als Arbeitnehmer*in<br />
das Recht, die Behandlung einer umgeimpften<br />
Person zu verweigern, selbst<br />
wenn der Praxisinhaber von Ihnen verlangen<br />
würde, dass sie sie behandeln. Denn<br />
Sie müssen nicht gegen ein Gesetz verstoßen,<br />
um den Auftrag zu erfüllen.<br />
Die aktuelle Rechtslage (Stand:<br />
28.01.2<strong>02</strong>2) sieht aber vor, dass Sie der<br />
Aufforderung nachkommen und auch<br />
ungeimpfte Personen behandeln, solange<br />
das Hygienekonzept Ihrer Praxis dies<br />
nicht ausdrücklich ausschließt. ◄<br />
Foto: privat<br />
VPT-Bundesjustiziar<br />
D. Benjamin Alt<br />
ist niedergelassener<br />
Rechtsanwalt und<br />
berät Sie unter<br />
anderem zu<br />
Themen wie<br />
Arbeitsrecht,<br />
Praxisgründung,<br />
Praxisverkauf und Praxisübernahme,<br />
Haftungsrecht, Abrechnung, Patientenrechte<br />
sowie Wettbewerbs- und Werberecht<br />
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