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VPTMAGAZIN_02_2022

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20 RECHT<br />

Sie fragen, wir antworten<br />

Wie gehe ich mit umgeimpften<br />

Patient*innen um?<br />

?§<br />

Wir setzen in unserer Praxis die Coronamaßnahmen konsequent um und alle im<br />

Team sind geimpft und geboostert. Trotzdem mache ich mir angesichts der aktuellen<br />

Zahlen Sorgen, dass ich mich bei der Arbeit mit ungeimpften Personen anstecke.<br />

Kann ich mich weigern, ungeimpfte Patienten und Patientinnen zu behandeln?<br />

UNSER EXPERTE<br />

EXPERTEN-ANTWORT Zum Zeitpunkt<br />

des Redaktionsschlusses dieser<br />

Ausgabe haben wir in keinem Bundesland<br />

eine 2G-Regelung für Patient*innen,<br />

die Ungeimpfte von der Behandlung<br />

ausschließen würde. Einige Bundesländer<br />

haben aber eine 3G-Regelung für<br />

Patient*innen getroffen. Dort dürfen<br />

nur Genesene, Geimpfte oder Getestete<br />

behandelt werden. So weit die aktuelle<br />

Rechtslage.<br />

Eine Praxis kann aber in ihrem Hygienekonzept<br />

und mit ihrer Gefährdungsbeurteilung,<br />

die jede Praxis braucht, strengere<br />

Regelungen treffen. So können<br />

Praxisinhaber*innen etwa festlegen, dass<br />

in ihrer Praxis nur geimpfte und genesene<br />

Personen behandelt werden. Sie können<br />

dies festlegen, müssen es aber nicht.<br />

Als Praxisinhaberin oder -inhaber können<br />

Sie also sehr wohl für sich und Ihre<br />

Mitarbeitenden beschließen, dass in<br />

Ihrer Praxis nur Geimpfte und Genesene<br />

behandelt werden. Haben Sie<br />

das so festgelegt, können Sie und Ihre<br />

Mitarbeiter*innen es ablehnen, ungeimpfte<br />

Personen zu behandeln. Auch<br />

Solo selbstständige können diese Regelung<br />

für sich treffen und sind nicht gezwungen,<br />

umgeimpfte Personen zu behandeln.<br />

Als Arbeitnehmer sind Sie hingegen weisungsgebunden:<br />

Die meisten Betriebe<br />

im Gesundheitswesen behandeln derzeit<br />

Patient*innen unabhängig von ihrem<br />

Impfstatus. Wenn Ihr Arbeitgeber bzw.<br />

Ihre Arbeitgeberin entschieden hat, dass<br />

in Ihrer Praxis Ungeimpfte behandelt werden,<br />

können Sie dies als Arbeitnehmer*in<br />

nicht ablehnen. Hier greift das Weisungsrecht<br />

der Arbeitgeber*innen und Sie<br />

müssen als Arbeitnehmer*in diesem Auftrag<br />

nachkommen.<br />

Letzteres gilt natürlich nur, solange die<br />

aktuelle Rechtslage keine strengere Regel<br />

vorsieht. Wenn etwa aufgrund der aktuellen<br />

Corona-Situation die 2G-Regel für<br />

Praxen gilt, müssen Praxisinhaber*innen<br />

diese auch in ihrer Praxis umsetzen. In<br />

dem Fall hätten Sie als Arbeitnehmer*in<br />

das Recht, die Behandlung einer umgeimpften<br />

Person zu verweigern, selbst<br />

wenn der Praxisinhaber von Ihnen verlangen<br />

würde, dass sie sie behandeln. Denn<br />

Sie müssen nicht gegen ein Gesetz verstoßen,<br />

um den Auftrag zu erfüllen.<br />

Die aktuelle Rechtslage (Stand:<br />

28.01.2<strong>02</strong>2) sieht aber vor, dass Sie der<br />

Aufforderung nachkommen und auch<br />

ungeimpfte Personen behandeln, solange<br />

das Hygienekonzept Ihrer Praxis dies<br />

nicht ausdrücklich ausschließt. ◄<br />

Foto: privat<br />

VPT-Bundesjustiziar<br />

D. Benjamin Alt<br />

ist niedergelassener<br />

Rechtsanwalt und<br />

berät Sie unter<br />

anderem zu<br />

Themen wie<br />

Arbeitsrecht,<br />

Praxisgründung,<br />

Praxisverkauf und Praxisübernahme,<br />

Haftungsrecht, Abrechnung, Patientenrechte<br />

sowie Wettbewerbs- und Werberecht<br />

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D. Benjamin Alt<br />

Eilendorfer Straße 44<br />

52078 Aachen<br />

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E-Mail: Alt@VPT.de<br />

Internet: www.RechtsanwaltAlt.de<br />

VPT-Sprechzeiten: Montag bis Freitag<br />

von 9 bis 14 Uhr.<br />

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