VPTMAGAZIN_02_2022
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06 WIR<br />
BUNDESRAHMENVERTRAG<br />
Fristverlängerung für die Anerkenntniserklärung:<br />
Neuer Stichtag ist der 30. April 2<strong>02</strong>2<br />
Der GKV Spitzenverband folgte einer Empfehlung des BMG vom<br />
17. Januar 2<strong>02</strong>2 und hat einer befristeten Tolerierung der Anerkenntniserklärung<br />
zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30.<br />
April 2<strong>02</strong>2 zugestimmt.<br />
Die Krankenkassen sind informiert und den Argen wurde<br />
empfohlen, die Zulassung nicht zu berühren und Leistungen, die<br />
nach dem 31. Januar 2<strong>02</strong>2 (alter Stichtag) und dem 30. April 2<strong>02</strong>2<br />
(neuer Stichtag) erbracht werden, weiterhin unverändert zu vergüten.<br />
Grund für die Entscheidung zur Fristverlängerung war der Januar<br />
geringe Stand eingegangener Erklärungen, der für einen<br />
Teil der Physiotherapiepraxen den Entzug der Zulassung zur Folge<br />
gehabt hätte. Das BMG informierte außerdem darüber, dass<br />
eine weitere Fristverlängerung über den 30. April 2<strong>02</strong>2 hinaus<br />
nicht in Aussicht gestellt wird.<br />
WICHTIG: Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aus aktuellem<br />
Anlass deshalb noch einmal dringend empfehlen, die Anerkenntniserklärung<br />
schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Arge einzureichen.<br />
Die Frist zur Meldung von Fachpersonal wurde auf den<br />
30.06.2<strong>02</strong>2 verlängert. Dies hat aber keinen Einfluss auf die allgemeine<br />
Anerkenntniserklärung des Bundesrahmenvertrages.<br />
Diese muss rechtzeitig vor oben genanntem Fristende vollständig<br />
ausgefüllt an die zuständige Arge gesendet werden.<br />
Alle Infos und den Zugang zu den benötigten Formularen und<br />
Dokumenten finden Sie auf unserer Website ► www.vpt.de ◄<br />
Achtung:<br />
Bis 30. April 2<strong>02</strong>2<br />
erledigen!<br />
01<br />
ARGE finden<br />
Zur Bearbeitung der Formulare<br />
benötigen Sie die Adresse Ihrer<br />
zuständigen ARGE. Falls Sie Ihre<br />
zuständige ARGE nicht kennen,<br />
klicken Sie auf die Lupe, um<br />
direkt danach zu suchen.<br />
Anerkenntniserklärung einreichen<br />
Quelle: www.vpt.de<br />
Leistungserbringer melden<br />
Gemäß § 3 Abs. 6 Bundesrahmenvertrag hat der zugelassene<br />
Leistungserbringer der ARGE die<br />
Qualifikation der Leistungserbringer, deren Vor- und<br />
Nachnamen, das Geburtsdatum, die vertraglich<br />
vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und<br />
den Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis,<br />
Hausbesuch oder Behandlung in einer Einrichtung nach<br />
§ 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der<br />
HeilM-RL ZÄ (tagesstrukturierende Einrichtung)) vor<br />
dem Beginn der Tätigkeit unaufgefordert nachzuweisen.<br />
Die vorgenannten Angaben sind für alle Leistungserbringer<br />
(therapeutische Mitarbeiter*innen) nachzuweisen,<br />
die ab dem Tag des Inkrafttretens des neuen<br />
Bundesrahmenvertrages (01.08.2<strong>02</strong>1) neu für die Praxis<br />
tätig werden. Veränderungen (z.B. die Reduzierung der<br />
Arbeitszeit) oder das Ende der Tätigkeit sind der ARGE<br />
ab dem 01.08.2<strong>02</strong>1 - auch für vor dem 01.08.2<strong>02</strong>1 in<br />
der Praxis tätige Leistungserbringer - unaufgefordert<br />
und unverzüglich mitzuteilen. Derzeit ist das nur<br />
schriftlich (Post/Fax/E-Mail) möglich.<br />
03<br />
<strong>02</strong><br />
04<br />
In Anlage 6 sieht der Rahmenvertrag<br />
die Anerkenntniserklärung vor.<br />
Sie können die Anerkenntniserklärung<br />
online oder per Post/Fax einreichen.<br />
ACHTUNG: Die Online-Abgabe ist<br />
derzeit nur bei vdek-ARGEN möglich!<br />
Klicken Sie auf den Brief um das<br />
analoge Formular herunterzuladen,<br />
klicken Sie auf den Computer, um<br />
zum Online-Portal zu gelangen.<br />
Praxis melden<br />
Für die Veröffentlichung der<br />
Liste der zugelassenen<br />
Leistungserbringer gemäß<br />
§ 11 Abs. 8 Bundesrahmenvertrag<br />
müssen Sie Informationen Ihrer<br />
Praxis melden. Derzeit ist das<br />
nur schriftlich (Post/Fax/E-Mail)<br />
möglich. Ein entsprechendes<br />
Musterformular finden Sie durch<br />
Klick auf die Check-Liste. Der<br />
Versand erfolgt per Post oder Fax<br />
an die zuständige ARGE.<br />
Geschafft!<br />
Herzlichen Glückwunsch!<br />
Sie haben alle Schritte zur Anerkenntnis des neuen Bundesrahmenvertrages<br />
und der ggf. erforderlichen Meldungen erfolgreich durchgeführt!<br />
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