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VPTMAGAZIN_02_2022

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06 WIR<br />

BUNDESRAHMENVERTRAG<br />

Fristverlängerung für die Anerkenntniserklärung:<br />

Neuer Stichtag ist der 30. April 2<strong>02</strong>2<br />

Der GKV Spitzenverband folgte einer Empfehlung des BMG vom<br />

17. Januar 2<strong>02</strong>2 und hat einer befristeten Tolerierung der Anerkenntniserklärung<br />

zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30.<br />

April 2<strong>02</strong>2 zugestimmt.<br />

Die Krankenkassen sind informiert und den Argen wurde<br />

empfohlen, die Zulassung nicht zu berühren und Leistungen, die<br />

nach dem 31. Januar 2<strong>02</strong>2 (alter Stichtag) und dem 30. April 2<strong>02</strong>2<br />

(neuer Stichtag) erbracht werden, weiterhin unverändert zu vergüten.<br />

Grund für die Entscheidung zur Fristverlängerung war der Januar<br />

geringe Stand eingegangener Erklärungen, der für einen<br />

Teil der Physiotherapiepraxen den Entzug der Zulassung zur Folge<br />

gehabt hätte. Das BMG informierte außerdem darüber, dass<br />

eine weitere Fristverlängerung über den 30. April 2<strong>02</strong>2 hinaus<br />

nicht in Aussicht gestellt wird.<br />

WICHTIG: Wir möchten Ihnen an dieser Stelle aus aktuellem<br />

Anlass deshalb noch einmal dringend empfehlen, die Anerkenntniserklärung<br />

schnellstmöglich bei Ihrer zuständigen Arge einzureichen.<br />

Die Frist zur Meldung von Fachpersonal wurde auf den<br />

30.06.2<strong>02</strong>2 verlängert. Dies hat aber keinen Einfluss auf die allgemeine<br />

Anerkenntniserklärung des Bundesrahmenvertrages.<br />

Diese muss rechtzeitig vor oben genanntem Fristende vollständig<br />

ausgefüllt an die zuständige Arge gesendet werden.<br />

Alle Infos und den Zugang zu den benötigten Formularen und<br />

Dokumenten finden Sie auf unserer Website ► www.vpt.de ◄<br />

Achtung:<br />

Bis 30. April 2<strong>02</strong>2<br />

erledigen!<br />

01<br />

ARGE finden<br />

Zur Bearbeitung der Formulare<br />

benötigen Sie die Adresse Ihrer<br />

zuständigen ARGE. Falls Sie Ihre<br />

zuständige ARGE nicht kennen,<br />

klicken Sie auf die Lupe, um<br />

direkt danach zu suchen.<br />

Anerkenntniserklärung einreichen<br />

Quelle: www.vpt.de<br />

Leistungserbringer melden<br />

Gemäß § 3 Abs. 6 Bundesrahmenvertrag hat der zugelassene<br />

Leistungserbringer der ARGE die<br />

Qualifikation der Leistungserbringer, deren Vor- und<br />

Nachnamen, das Geburtsdatum, die vertraglich<br />

vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit in Stunden und<br />

den Ort der schwerpunktmäßigen Tätigkeit (Praxis,<br />

Hausbesuch oder Behandlung in einer Einrichtung nach<br />

§ 11 Absatz 2 der HeilM-RL bzw. § 9 Absatz 2 der<br />

HeilM-RL ZÄ (tagesstrukturierende Einrichtung)) vor<br />

dem Beginn der Tätigkeit unaufgefordert nachzuweisen.<br />

Die vorgenannten Angaben sind für alle Leistungserbringer<br />

(therapeutische Mitarbeiter*innen) nachzuweisen,<br />

die ab dem Tag des Inkrafttretens des neuen<br />

Bundesrahmenvertrages (01.08.2<strong>02</strong>1) neu für die Praxis<br />

tätig werden. Veränderungen (z.B. die Reduzierung der<br />

Arbeitszeit) oder das Ende der Tätigkeit sind der ARGE<br />

ab dem 01.08.2<strong>02</strong>1 - auch für vor dem 01.08.2<strong>02</strong>1 in<br />

der Praxis tätige Leistungserbringer - unaufgefordert<br />

und unverzüglich mitzuteilen. Derzeit ist das nur<br />

schriftlich (Post/Fax/E-Mail) möglich.<br />

03<br />

<strong>02</strong><br />

04<br />

In Anlage 6 sieht der Rahmenvertrag<br />

die Anerkenntniserklärung vor.<br />

Sie können die Anerkenntniserklärung<br />

online oder per Post/Fax einreichen.<br />

ACHTUNG: Die Online-Abgabe ist<br />

derzeit nur bei vdek-ARGEN möglich!<br />

Klicken Sie auf den Brief um das<br />

analoge Formular herunterzuladen,<br />

klicken Sie auf den Computer, um<br />

zum Online-Portal zu gelangen.<br />

Praxis melden<br />

Für die Veröffentlichung der<br />

Liste der zugelassenen<br />

Leistungserbringer gemäß<br />

§ 11 Abs. 8 Bundesrahmenvertrag<br />

müssen Sie Informationen Ihrer<br />

Praxis melden. Derzeit ist das<br />

nur schriftlich (Post/Fax/E-Mail)<br />

möglich. Ein entsprechendes<br />

Musterformular finden Sie durch<br />

Klick auf die Check-Liste. Der<br />

Versand erfolgt per Post oder Fax<br />

an die zuständige ARGE.<br />

Geschafft!<br />

Herzlichen Glückwunsch!<br />

Sie haben alle Schritte zur Anerkenntnis des neuen Bundesrahmenvertrages<br />

und der ggf. erforderlichen Meldungen erfolgreich durchgeführt!<br />

<strong>02</strong>|22 <strong>VPTMAGAZIN</strong>

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