geht los! das Magazin für Berufsstarter*Innen im Norden - I 2022
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So <strong>geht</strong>'s als<br />
PFLEGEFACHLEUTE<br />
AUSBILDUNGSART: Duale Ausbildung in Medizin und Gesundheit<br />
AUSBILDUNGSDAUER: 3 Jahre<br />
SCHULABSCHLUSS: Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer<br />
Bildungsabschluss oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit<br />
einer erfolgreich abgesch<strong>los</strong>senen Berufsausbildung, z.B. in der Gesundheits-<br />
und Kranken- oder Altenpflegehilfe. Wer eine Tätigkeit unter<br />
der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann“ oder „Pflegefachfrau“ ausüben<br />
will, benötigt da<strong>für</strong> die Erlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz.<br />
Die Erlaubnis beantragt man bei der zuständigen Landesbehörde.<br />
WAS MACHT MAN IN DIESEM BERUF?<br />
Pflegefachleute betreuen und versorgen Menschen in allen Versorgungsbereichen<br />
der Pflege (Kranken, Kinderkrankenund Altenpflege).<br />
Außerdem führen sie ärztliche Anordnungen durch, assistieren bei<br />
ärztlichen Maßnahmen, dokumentieren Patientendaten und wirken<br />
bei der Qualitätssicherung mit. Sie pflegen und betreuen Menschen<br />
aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege<br />
und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige<br />
Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege.<br />
In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit<br />
Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken.<br />
Sie versorgen in Abst<strong>im</strong>mung mit den behandelnden Ärzten und<br />
Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und<br />
Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen,<br />
verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder<br />
Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber<br />
hinaus übernehmen sie Organisationsund Verwaltungsaufgaben wie<br />
die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und<br />
Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme,<br />
in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzne<strong>im</strong>ittelbestandes<br />
wirken sie mit.<br />
WO ARBEITET MAN?<br />
Lernorte <strong>für</strong> die Pflegefachleute sind zum einen in der Berufsfachschule<br />
<strong>für</strong> Pflege: Unterrichtsräume (Unterricht <strong>im</strong> Klassenverband)<br />
Außerdem in Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen:<br />
Krankenstationen verschiedener fachmedizinischer<br />
Abteilungen (z.B. innere Medizin, Pädiatrie), geriatrische Kliniken oder<br />
Rehabilitationseinrichtungen, Pflegehe<strong>im</strong>e<br />
Wechselnde Arbeitsorte: <strong>im</strong> Rahmen von ambulanten Einsätzen (z.B.<br />
Patientenwohnungen)<br />
WORAUF KOMMT ES AN?<br />
Anforderungen:<br />
• ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung<br />
• ggf. Führungszeugnis<br />
• ggf. Vorpraktikum<br />
SCHULFÄCHER:<br />
• Ethik (Ein gutes Gespür <strong>für</strong> ethische Fragestellungen ist in<br />
dieser Ausbildung wichtig.<br />
• Biologie (Krankheit und Heilung sind biologische Vorgänge)<br />
• Chemie (Um die Wirkungsweise von Medikamenten nachvollziehen<br />
zu können, muss man sich mit biologischchemischen<br />
Zusammenhängen und pharmazeutischen Wirkprinzipien<br />
auskennen. Kenntnisse in Chemie sind daher hilfreich.<br />
• Deutsch (Angehende Pflegefachleute führen bereits in der<br />
Ausbildung Pflegeund Operationsprotokolle und erklären den<br />
Patienten Pflegemaßnahmen.)<br />
• Mathematik (Mathematikkenntnisse brauchen angehende<br />
Pflegefachleute beispielsweise, wenn es darum <strong>geht</strong>, Pflegeleistungen<br />
abzurechnen.<br />
WAS VERDIENT MAN IN DER AUSBILDUNG?<br />
Pflegeberufegesetz:<br />
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von<br />
Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen<br />
Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende<br />
Entgelte (monatlich brutto):<br />
1. Ausbildungsjahr: 1.116 Euro<br />
2. Ausbildungsjahr: 1.227 Euro<br />
3. Ausbildungsjahr: 1.328 Euro<br />
Quelle: Tarifvertrag <strong>für</strong> Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)<br />
Stand: 22.02.<strong>2022</strong><br />
Foto: Wavebreakmedia/Getty Images<br />
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