BERLIN KEIN RECHT KEIN PLATZ FÜR BERLINER TAXIS Berliner <strong>Taxi</strong>s sollten eigentlich auch am Berliner Flughafen stehen dürfen. Der Landrat der zuständigen Gemeinde stellt sich allerdings stur. Berliner <strong>Taxi</strong>s sollten eigentlich auch an ihrem Betriebssitz abgestellt werden dürfen. Doch das wird künftig richtig teuer. Sowohl die Berliner Politik als auch das <strong>Taxi</strong>gewerbe kämpfen darum, dass mehr Hauptstadttaxis am Großflughafen BER stehen dürfen. Da sich dieser allerdings außerhalb Berlins befindet, entscheidet darüber der Landkreis Dahme-Spreewald. Und dessen Landrat Stephan Loge wiederum stellt sich bei dieser Frage seit Jahren stur. Es gilt eine 1:1-Regelung. Aktuell dürfen sich maximal 800 <strong>Taxi</strong>s aus dem Landkreis und ebenso viele Berliner <strong>Taxi</strong>s auf dem Flughafengelände für Gäste bereithalten. Diese geringe Anzahl an <strong>Taxi</strong>s führt in Stoßzeiten regelmäßig zu einem <strong>Taxi</strong>mangel, der ärgerlich und peinlich ist und durch ein Laderecht für alle Berliner <strong>Taxi</strong>s sofort zu beheben ist. DAS LADERECHT WIRD EINGEFORDERT Entsprechend lassen sowohl die <strong>Taxi</strong>branche als auch die Berliner Politik nichts unversucht, dieses Laderecht einzufordern. Die neue Berliner Regierung hat dies sogar in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen und die Arbeitsgemeinschaft BER der Berliner <strong>Taxi</strong>- „Innung“ hat beim Landrat kürzlich mit einer Unterschriftenliste eine Änderung der bestehenden Regeln gefordert. NOCH MEHR BERLINER TAXITHEMEN Zur Verkehrswende, die sich Berlins Koalitionspartner auf die Fahnen geschrieben haben, gehört eine stärkere Förderung des öffentlichen Verkehrs und eine Benachteiligung des umweltschädlichen Autoverkehrs. Dazu wird das Gebiet mit bewirtschaftetem Parkraum schrittweise weiter ausgedehnt und Parkplaketten steigen drastisch im Preis. Für <strong>Taxi</strong>betriebe kann die Parkraumbewirtschaftung ein existenzbedrohendes Problem sein. Anwohnerparkplaketten gibt es laut Boto Töpfer, dem Ersten Vorsitzenden des <strong>Taxi</strong>verbandes Berlin, Brandenburg e. V. (TVB), grundsätzlich nur für ein einziges Fahrzeug je Firma. „Alle Fahrzeuge, die am Betriebssitz geparkt werden müssen, wenn der Fahrer seine Schicht beendet hat, brauchen dann eine Vignette. Für Betriebe mit mehr als einem <strong>Taxi</strong> gibt es aber in Berlin keine weiteren Vignetten. Das Anmieten von privaten Parkflächen in der City kostet um die 250 Euro monatlich pro Parkplatz.“ Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) erklärte dazu gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>: „Bei <strong>Taxi</strong>unternehmen sind Ausnahmen lediglich zur Sicherstellung bestimmter Betriebsabläufe am Hauptstandort vorgesehen.“ Lediglich ein Bruchteil aller Berliner <strong>Taxi</strong>s darf sich am Flughafen aufstellen. KEINE PRIORITÄT FÜR TAXIS Werden solche Ausnahmen gewährt, sind sie wenig zielführend: Der Berliner Unternehmer Karlo Reckert hatte Ausnahmegenehmigungen für seine 30 <strong>Taxi</strong>s beantragt. Ergebnis: ganze drei nicht fahrzeuggebundene Vignetten, die man nach Bedarf auf die Autos verteilen konnte; für die restlichen 27 <strong>Taxi</strong>s: nichts. Reckert erzählt, wie verärgert er darüber war: „Es hieß, <strong>Taxi</strong>s hätten keine Priorität. Drei Vignetten seien schon ein Entgegenkommen, normalerweise gäbe es nur eine pro Firma. Mit anderen Worten: Euer Büro könnt ihr behalten, aber die Fahrer müssen irgendwo außerhalb der Innenstadt ablösen.“ ar Loge antwortete darauf wie immer ablehnend. Er wies in seinem Antwortschreiben an die „Innung“ auf den Paragrafen 47, Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) hin, wonach <strong>Taxi</strong>s nur an behördlich zugelassenen Stellen und in der Gemeinde bereitgehalten werden dürfen, wo der <strong>Taxi</strong>unternehmer seinen Betriebssitz hat. Aus diesem Grund hätten bereits viele Berliner <strong>Taxi</strong>unternehmer ihren Betriebssitz in der Gemeinde Schönefeld angemeldet. Als Landrat sei es ihm besonders wichtig, so Loge, die Gewerbestrukturen im Kreis zu stärken und zu fördern. Würde Loge der Forderung nachgeben, so gefährde er seiner Aussage nach bewusst die Auskömmlichkeit der <strong>Taxi</strong>s aus seinem Landkreis. „Das <strong>Taxi</strong>gewerbe wäre stark gefährdet und würde kollabieren.“ ar Die Parkraumbewirtschaftung kann <strong>Taxi</strong>unternehmen gehörig in Bedrängnis bringen. FOTO: Simi 30 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2022</strong> TAXI
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