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Wegbegleiter - Oktober 2021

Wegbegleiter - Ausgabe vom 22. Oktober 2021

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<strong>Wegbegleiter</strong> | 31<br />

Was Paare rund um<br />

Erbschaft & Co. wissen sollten<br />

"Die schlimmste<br />

Entscheidung ist<br />

Unentschlossenheit."<br />

Benjamin Franklin<br />

Für viele Menschen hat die<br />

Ehe nicht mehr den Stellenwert,<br />

den sie früher hatte. Aus<br />

unterschiedlichsten Gründen<br />

verzichten rund 2,4 Millionen<br />

Paare auf Trauschein und<br />

gleich lautenden Nachnamen.<br />

Für die meisten Bereiche ist<br />

die „nichteheliche Lebensgemeinschaft“<br />

völlig ausreichend.<br />

Doch vor hiesigem<br />

Recht gelten Unverheiratete<br />

nicht als Gemeinschaft,<br />

sondern werden wie Fremde<br />

behandelt.<br />

Für den Erbfall ist es von<br />

entscheidender Bedeutung,<br />

ob man verheiratet ist oder<br />

nicht. Reine Lebensgefährten<br />

ohne Eintragung erben nach<br />

gesetzlicher Erbfolge nichts.<br />

Umso wichtiger ist es gerade<br />

für ältere, unverheiratete<br />

Paare, diese Frage frühzeitig<br />

zu klären. Ein Tipp: Mit einem<br />

„Vertrag zu Gunsten Dritter<br />

auf den Todesfall“ kann der<br />

unverheiratete Partner direkt<br />

im Todesfall bedacht werden.<br />

Dazu wird mit der Bank<br />

oder Sparkasse ein Vertrag<br />

geschlossen, der festlegt, wer<br />

im Todesfall beispielsweise<br />

ein Sparbuch<br />

erhalten soll.<br />

Das Vermögen<br />

fällt dann nicht<br />

in die Erbmas-<br />

se, die gesetz-<br />

liche Erbfolge<br />

wird umgangen.<br />

Tipp:<br />

Die Kreditinstitute halten für<br />

diese Vertragsart geeignete<br />

Formulare bereit.<br />

Wegen der vielen Details und der gesetzlichen<br />

Rahmenbedingungen, die sich auch immer mal<br />

wieder ändern, sollte man sich in Sachen Testament,<br />

Vermächtnis und Co. an einen Notar oder<br />

Rechtsanwalt aus der Region wenden. Er kennt die<br />

Rechtslage genau und steht mit Rat und Tat zur<br />

Seite.<br />

Ich berate und vertrete Sie daher anwaltlich bei der Vorbereitung<br />

und Ausführung der für Sie persönlich richtigen Entscheidungen im<br />

Familien- oder Erbrecht.<br />

Mein anwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht bei<br />

Fragen der Trennung, des Unterhalts, der elterlichen Sorge und des<br />

Umgangs, der güterrechtlichen Auseinandersetzung, der Scheidung<br />

der Ehe, der Vorbereitung einer maßgeschneiderten Vereinbarung mit<br />

ihrem Ehegatten und vieles mehr.<br />

Im Erbrecht unterstütze und vertrete ich sie gerne in allen Rechtsfragen<br />

nach Eintritt des Erbfalls. Wichtige Themen sind hierbei u. A.<br />

die Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft, der Pflichtteil, das<br />

Vermächtnis, die Erbauseinandersetzung und alle sonstigen Fragen<br />

um den Nachlass.<br />

Im Bereich des Seniorenrechts helfe ich Ihnen gerne bei der Verfas-<br />

sung einer Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung,<br />

selbstverständlich auch im Betreuungsrecht.<br />

Als Mediator bin ich insbesondere im Familienrecht<br />

tätig.

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