Workplace Luxemburg - Juli 2022
Workplace Luxemburg - Ausgabe vom 29.07.2022
Workplace Luxemburg - Ausgabe vom 29.07.2022
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WORKPLACE<br />
ERFOLGSREGION<br />
SEITE 12<br />
Grenzgänger bleiben länger<br />
im Homeoffice sozialversichert<br />
Entlastung für Grenz pendler aus der Region Trier:<br />
Dank einer Ausnahmeregelung dürfen sie länger sozialversichert im Homeoffice arbeiten.<br />
Die EU-Kommission verlängert die Geneh migung bis Ende <strong>2022</strong>.<br />
Glück für die rund 45.000<br />
Grenzpendlerinnen und Grenzpendler<br />
aus der Region Trier:<br />
Sie dürfen dank einer Ausnahmeregelung<br />
länger sozialversichert<br />
im Homeoffice arbeiten<br />
als zunächst beschlossen. Dieser<br />
Vereinbarung hat die Kommission<br />
nun zugestimmt.<br />
Heißt: Wer als <strong>Luxemburg</strong>er Arbeitnehmer<br />
im Homeoffice in<br />
Deutschland sitzt, muss bis<br />
Ende des Jahres keine Sozialversicherung<br />
bezahlen. Grenzgänger<br />
bleiben demnach bis<br />
zu diesem Zeitpunkt an das Sozialversicherungssystem<br />
<strong>Luxemburg</strong>s<br />
angeschlossen, auch<br />
wenn sie mehr als die EU-weit<br />
gültigen 25 Prozent ihrer Arbeitszeit<br />
im Homeoffice leisten.<br />
Die abweichende Regelung<br />
aufgrund der Corona-Pandemie<br />
wäre am 30. Juni ausgelaufen,<br />
sie verlängert sich nun<br />
um weitere sechs Monate bis<br />
zum 31. Dezember dieses Jahres.<br />
Im kommenden Jahr sollen<br />
neue Regeln erarbeitet werden,<br />
wonach ein bestimmtes Ausmaß<br />
an Homeoffice-Arbeit im<br />
Wohnland erlaubt sein soll und<br />
ohne, dass sich die Zuständigkeit<br />
der Sozialversicherung in<br />
diesem Zeitraum ändert.<br />
Allerdings ist aber die steuerliche<br />
Ausnahmeregelung für <strong>Luxemburg</strong>-Pendler<br />
am 30. Juni<br />
ausgelaufen. Eine solche Vereinbarung<br />
haben Deutschland<br />
und <strong>Luxemburg</strong> unterzeichnet.<br />
Damit gilt wieder die sogenannte<br />
19-Tage-Regelung.<br />
Deutsche Beschäftigte in <strong>Luxemburg</strong><br />
dürfen laut Doppelbesteuerungsabkommen<br />
nämlich<br />
nicht länger als 19 Tage zu Hause<br />
arbeiten, sonst fallen sie unter<br />
die deutsche Steuerpflicht.<br />
Und diese Regelung gilt wieder<br />
für das zweite Halbjahr <strong>2022</strong>.<br />
Mit Beginn der Corona-Pandemie<br />
wurde diese Regel ausgesetzt,<br />
wenn Beschäftigte pandemiebedingt<br />
im Homeoffice<br />
arbeiten mussten und dies<br />
auch dokumentiert haben.<br />
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