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PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

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Der Gemeinderat hat vierzehn Ausschüsse (ohne des Prüfungsausschusses) festgesetzt, wovon 8<br />

Ausschüsse der ÖVP, 3 Ausschüsse der SPÖ, 2 Ausschüsse der FPÖ und 1 Ausschuss den GRÜ-<br />

NEN zuzuweisen sind. Die Liste STADT hat keinen Anspruch auf einen Ausschuss.<br />

Mit schriftlichem Antrag, welchen er vollinhaltlich zur Verlesung bringt, schlagen die Gemeinderatsfraktionen<br />

der ÖVP, SPÖ, FPÖ und GRÜNEN vor, diese Ausschüsse wie folgt zuzuweisen:<br />

An die ÖVP:<br />

Bau-, Straßenbau- und Raumplanungsausschuss<br />

Finanzausschuss<br />

Gesundheits- und Integrationsausschuss<br />

Jugend- und Schulausschuss<br />

Kindergarten-, Familien-, Senioren- und Sozialausschuss<br />

Liegenschafts-, Wohnungs- und Energieausschuss<br />

Sportausschuss<br />

Tourismus- und Stadtgestaltungsausschuss<br />

Wirtschafts-, Kultur- und Innovationsausschuss<br />

An die SPÖ:<br />

Friedhofs- und Agrarwesenausschuss<br />

Rechtsausschuss<br />

Verkehrs- und Mobilitätsausschuss<br />

An die FPÖ:<br />

Wasserausschuss<br />

An die GRÜNEN:<br />

Umwelt-, Klimaschutz- und Abfallwirtschaftsausschuss<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl lässt über den Antrag, die Ausschüsse wie vorerwähnt den einzelnen Fraktionen zuzuweisen,<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: mehrheitlich angenommen<br />

33 Ja-Stimmen: ÖVP (19), SPÖ (8), FPÖ (5), STADT (1)<br />

4 Gegenstimmen: GRÜNE<br />

9.4. Festsetzung der Anzahl der Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse:<br />

Bgm. Köppl:<br />

Da der Gemeinderat ohne Prüfungsausschuss vierzehn Ausschüsse eingerichtet hat, müssen nunmehr<br />

diese Ausschüsse besetzt werden.<br />

Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse hat im Sinne des § 33 Abs. 2 O.ö. Gemeindeordnung 1990<br />

i.d.g.F. der Gemeinderat festzulegen, das heißt, dass die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder)<br />

eines Ausschusses grundsätzlich der Anzahl der Mitglieder des Stadtrates zu entsprechen hat. Der<br />

Gemeinderat kann jedoch mit einem mit Drei-Viertel-Mehrheit zu fassenden Beschluss diese Anzahl<br />

erhöhen oder herabsetzen, die Anzahl der Mitglieder (Ersatzmitglieder) eines Ausschusses muss jedoch<br />

mindestens drei betragen.<br />

In einem Antrag der ÖVP- sowie FPÖ-Gemeinderatsfraktion wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder<br />

jedes Ausschusses (ausgenommen Prüfungsausschuss) mit 7 festzulegen, wovon 4 Mitglieder<br />

die ÖVP, 1 Mitglied die SPÖ, 1 Mitglied die FPÖ und 1 Mitglied die GRÜNEN entsendet. Die Gemeinderatsfraktion<br />

STADT hat das Recht, in jeden Ausschuss ein beratendes Mitglied zu entsenden (Fraktionsvertreter<br />

- § 33 Abs. 7).<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl lässt nunmehr über die Anträge der ÖVP sowie FPÖ-Gemeinderatsfraktion, die Anzahl<br />

der Mitglieder in den vierzehn Ausschüssen mit sieben festzusetzen, wovon 4 Mitglieder die ÖVP, 1<br />

Mitglied die SPÖ, 1 Mitglied die FPÖ und 1 Mitglied die GRÜNEN sowie ein beratendes Mitglied die<br />

Liste STADT entsendet, abstimmen.<br />

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