PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich
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Hierauf werden vom Bürgermeister der Reihe nach sämtliche anwesenden ordentliche Mitglieder und<br />
Ersatzmitglieder des Gemeinderates mit den Worten „ich gelobe“ und durch Handschlag angelobt.<br />
Nach Vollziehung der Angelobung erklärt der Bürgermeister, dass sich nunmehr der neu gewählte<br />
Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> konstituiert hat.<br />
4. Bekanntgabe der Anzahl der Mitglieder des Stadtrates und Zuweisung der Stadtratsmandate<br />
an die Parteien;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Gemäß § 20 Abs. 5 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. habe ich die Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder<br />
festzustellen und zu berechnen, wie viele Mandate im Stadtrat den einzelnen im Gemeinderat<br />
vertretenen Fraktionen zukommen.<br />
Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des § 26 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wurde die<br />
Mandatsverteilung im Stadtrat berechnet.<br />
Gemäß § 24 Abs. 1a der O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind in der Gemeinde mit 37 Gemeinderatsmitgliedern<br />
9 Stadtratsmandate zu vergeben.<br />
ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STADT<br />
19,00 (1) 8,00 (3) 5,00 (5) 4,00 (8) 1,00<br />
½ 9,50 (2) 4,00 (7) 2,50 2,00 0,50<br />
1/3 6,33 (4) 2,67 1,67 1,33 0,33<br />
¼ 4,75 (6) 2,00 1,25 1,00 0,25<br />
1/5 3,80 (9) 1,60 1,00 0,80 0,20<br />
Die Berechnung, die nach dem d`Hondtschen System erfolgte, ergibt für die Ermittlung der Stadtratsmandate<br />
die Wahlzahl 3,80<br />
Demnach entfallen auf die ÖVP 5 Stadtratsmandate, auf die SPÖ 2 Stadtratsmandate, auf die FPÖ<br />
und auf die GRÜNEN je 1 Stadtratsmandat sowie auf die Liste STADT kein Stadtratsmandat.<br />
Antrag:<br />
Bgm. Köppl ersucht, diese Berechung zur Kenntnis zu nehmen.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
5. Wahl der Mitglieder des Stadtrates;<br />
Bgm. Köppl:<br />
Gemäß § 52 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind Wahlen, die durch den Gemeinderat zu<br />
erfolgen haben, stets geheim mittels Stimmzettel durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat bestimmt<br />
einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe.<br />
Es müsste somit zu den Punkten 5., 7., 9., 11., 12. und 13. der heutigen Tagesordnung, bei welchen<br />
Wahlen durch den Gemeinderat stattfinden, geheim mittels Stimmzettel abgestimmt werden.<br />
Bisher war es immer so, dass bei solchen Wahlen nicht geheim, sondern per Akklamation abgestimmt<br />
worden ist.<br />
Damit diese Wahlvorgänge nicht zu lange dauern, soll auch heuer wieder per Akklamation abgestimmt<br />
werden.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge beschließen, über die Tagesordnungspunkte<br />
5) Wahl der Mitglieder des Stadtrates,<br />
7) Wahl der Vizebürgermeister,<br />
9) Ausschüsse:<br />
11) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />
12) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes bei der<br />
Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />
13) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland,<br />
im Sinne der Bestimmungen des § 52 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nicht geheim, sondern per<br />
Akklamation abzustimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen.<br />
Bgm. Köppl erklärt, dass somit über sämtliche Wahlen nicht geheim abzustimmen ist.<br />
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