22.09.2012 Aufrufe

PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hierauf werden vom Bürgermeister der Reihe nach sämtliche anwesenden ordentliche Mitglieder und<br />

Ersatzmitglieder des Gemeinderates mit den Worten „ich gelobe“ und durch Handschlag angelobt.<br />

Nach Vollziehung der Angelobung erklärt der Bürgermeister, dass sich nunmehr der neu gewählte<br />

Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong> konstituiert hat.<br />

4. Bekanntgabe der Anzahl der Mitglieder des Stadtrates und Zuweisung der Stadtratsmandate<br />

an die Parteien;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Gemäß § 20 Abs. 5 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. habe ich die Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder<br />

festzustellen und zu berechnen, wie viele Mandate im Stadtrat den einzelnen im Gemeinderat<br />

vertretenen Fraktionen zukommen.<br />

Im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des § 26 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wurde die<br />

Mandatsverteilung im Stadtrat berechnet.<br />

Gemäß § 24 Abs. 1a der O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind in der Gemeinde mit 37 Gemeinderatsmitgliedern<br />

9 Stadtratsmandate zu vergeben.<br />

ÖVP SPÖ FPÖ GRÜNE STADT<br />

19,00 (1) 8,00 (3) 5,00 (5) 4,00 (8) 1,00<br />

½ 9,50 (2) 4,00 (7) 2,50 2,00 0,50<br />

1/3 6,33 (4) 2,67 1,67 1,33 0,33<br />

¼ 4,75 (6) 2,00 1,25 1,00 0,25<br />

1/5 3,80 (9) 1,60 1,00 0,80 0,20<br />

Die Berechnung, die nach dem d`Hondtschen System erfolgte, ergibt für die Ermittlung der Stadtratsmandate<br />

die Wahlzahl 3,80<br />

Demnach entfallen auf die ÖVP 5 Stadtratsmandate, auf die SPÖ 2 Stadtratsmandate, auf die FPÖ<br />

und auf die GRÜNEN je 1 Stadtratsmandat sowie auf die Liste STADT kein Stadtratsmandat.<br />

Antrag:<br />

Bgm. Köppl ersucht, diese Berechung zur Kenntnis zu nehmen.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

5. Wahl der Mitglieder des Stadtrates;<br />

Bgm. Köppl:<br />

Gemäß § 52 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. sind Wahlen, die durch den Gemeinderat zu<br />

erfolgen haben, stets geheim mittels Stimmzettel durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat bestimmt<br />

einstimmig eine andere Art der Stimmabgabe.<br />

Es müsste somit zu den Punkten 5., 7., 9., 11., 12. und 13. der heutigen Tagesordnung, bei welchen<br />

Wahlen durch den Gemeinderat stattfinden, geheim mittels Stimmzettel abgestimmt werden.<br />

Bisher war es immer so, dass bei solchen Wahlen nicht geheim, sondern per Akklamation abgestimmt<br />

worden ist.<br />

Damit diese Wahlvorgänge nicht zu lange dauern, soll auch heuer wieder per Akklamation abgestimmt<br />

werden.<br />

Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge beschließen, über die Tagesordnungspunkte<br />

5) Wahl der Mitglieder des Stadtrates,<br />

7) Wahl der Vizebürgermeister,<br />

9) Ausschüsse:<br />

11) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />

12) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes bei der<br />

Bezirkshauptmannschaft <strong>Gmunden</strong>,<br />

13) Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Wegeerhaltungsverbandes Alpenvorland,<br />

im Sinne der Bestimmungen des § 52 O.ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nicht geheim, sondern per<br />

Akklamation abzustimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen.<br />

Bgm. Köppl erklärt, dass somit über sämtliche Wahlen nicht geheim abzustimmen ist.<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!