PROTOKOLL - Gmunden - Land Oberösterreich
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In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenbau- und Raumplanungsangelegenheiten vom<br />
16.04.2009 und 04.06.2009 wurde die gegenständliche Erstellung des Bebauungsplanes positiv beurteilt.<br />
Der Plan betrifft das Grundstück .413, KG. <strong>Gmunden</strong> und die Liegenschaft Herakhstraße 46, .339/1,<br />
KG. <strong>Gmunden</strong>.<br />
Es ist der Abbruch eines Stadls auf .413, KG. <strong>Gmunden</strong>, vorgesehen. Anstelle des Stadls soll ein<br />
Wohnhaus mit Garage errichtet werden.<br />
Das neue Wohnhaus und die Garage sollen mit dem bestehenden Wohnhaus, welches sich ebenfalls<br />
im Eigentum des Antragstellers befindet, zusammengebaut werden, da an dieser Seite der gesetzliche<br />
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.<br />
Die neue Baufluchtlinie wurde so festgelegt, dass mit dem neuen Wohngebäude zur Straßenfluchtlinie<br />
ein Abstand von 1,5 m, zur Nachbargrundgrenze der Liegenschaft Schlachthausgasse 3 (Obermayr),<br />
Parz. 245/6, KG. <strong>Gmunden</strong>, ein Abstand von 3 m und zur hinteren Nachbargrundgrenze der Parz.<br />
245/2 (ehem. Gärtnerei Bergthaler) ein Abstand von 2 m eingehalten wird. Amtlicherseits wurde vorgeschlagen,<br />
dass die straßenseitige Flucht der neuen Garage ebenfalls auf die Flucht des geplanten<br />
Wohnhauses zurückspringen soll. Nach mehreren Gesprächen mit dem Antragsteller wurde vereinbart,<br />
dass die Baufluchtlinie der neuen Garage um 0,80 m gegenüber der Baufluchtlinie des geplanten<br />
Gebäudes bzw. der an der Ecke Herakhstraße/Schlachthausgasse bestehenden Garage vorspringen<br />
kann.<br />
Für das neue Wohngebäude wurde eine Geschoßanzahl von 3 Vollgeschoßen und eine max. Traufenhöhe<br />
von 10 m festgelegt. Für die Höhenfestlegung wurde als Fixpunkt ein Kanaldeckel im Bereich<br />
der Schlachthausgasse (Kanaldeckel Mischwasserkanal Nr. 301.02 (KD) herangezogen. Die Oberkante<br />
befindet sich auf 445,36 m ü.A. (=+/-0,00).<br />
Im Bebauungsplan wurde hinsichtlich der Dachform eine Firstrichtung vorgegeben, wobei als Dachformen<br />
ein Flachdach, ein flachgeneigtes Satteldach oder Walmdach mit max. 15 Grad Dachneigung<br />
festgelegt wurden. Bei einem Um- bzw. Neubau des Objektes auf der Parzelle .339/1, KG. <strong>Gmunden</strong><br />
muss die Dachform dem Gebäude auf der Parzelle .413, KG. <strong>Gmunden</strong> (dzt. bestehender Stadl) angepasst<br />
werden.<br />
Als Bauweise wurde „Sonstige Bauweise“ gewählt, welche durch die Fluchtlinien im Plan definiert ist.<br />
Die Erstellung des Bebauungsplanes entspricht den Raumordnungszielen und –grundsätzen. Sie<br />
dient im Besonderen einer besseren Ausnutzbarkeit des Bauplatzes auf .413, KG. <strong>Gmunden</strong> und einer<br />
sparsamen Grundinanspruchnahme. Durch den Abbruch des bestehenden alten Stadls und die<br />
Errichtung eines neuen modernen Wohngebäudes werden städtebauliche Belange in besonderer<br />
Weise berücksichtigt.<br />
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstellung des Bebauungsplanes sind gegeben.<br />
Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 22.07.2009 wurde das Behördenverfahren eingeleitet<br />
und alle betroffenen öffentlichen Dienststellen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />
Hierzu erfolgten ausschließlich positive Äußerungen.<br />
Mit Kundmachung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 29.07.2009 wurde der Bebauungsplan öffentlich<br />
aufgelegt.<br />
Mit Verständigung des Stadtamtes <strong>Gmunden</strong> vom 29.07.2009 wurde das Parteienverfahren eingeleitet<br />
und alle betroffenen Anrainer von der Erstellung des Bebauungsplanes in Kenntnis gesetzt bzw.<br />
zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen.<br />
Hiezu erfolgte keine Rückäußerung.<br />
Antrag:<br />
Der Gemeinderat möge die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. D-4-1 (Peter Bergthaler) beschließen<br />
(endgültige Beschlussfassung).<br />
Rechtsgrundlage in der jeweils geltenden Fassung:<br />
§§ 2, 33 u. 34 OÖ. ROG 1994, LGBl. Nr. 1993/114<br />
Beschluss: einstimmig genehmigt<br />
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