Meine Kita 04/22
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32 | RATGEBER<br />
70 JAHRE SPÄTER<br />
Zur <strong>Kita</strong>-Webseite gehören Bilder<br />
und Videos. Einrichtungen sollten hier<br />
immer die Urheberrechte im Blick haben.<br />
Gastbeitrag Torsten Bornemann<br />
Soll der eigene Internetauftritt attraktiv gestaltet<br />
sein, dann gehören neben Texten auch Bilder<br />
und Videos dazu. <strong>Kita</strong>s nutzen diesen Weg wie<br />
andere Unternehmen auch, um zu informieren<br />
und um auf sich aufmerksam zu machen – der Alltag<br />
und das Betreuungskonzept lassen sich über<br />
die Webseite schön darstellen. Die Webseite ist ein<br />
Schaufenster in die Einrichtung und der <strong>Kita</strong>-Alltag<br />
bietet Unmengen an Material zum Präsentieren.<br />
Urheberrechte beachten<br />
Bilder und Fotos sind schnell gemacht und<br />
eingefügt, auch das Hochladen eigener Videos<br />
ist meist einfach. Durch das Einbinden auf der<br />
Homepage betritt der Betreiber allerdings den<br />
öffentlichen Raum, denn alle können die Inhalte<br />
sehen. Das bringt Konsequenzen mit sich: Für<br />
die Inhalte muss sichergestellt sein, dass der <strong>Kita</strong><br />
die Erlaubnis für die Veröffentlichung vorliegt. Bei<br />
Texten, Fotos und Videos betrifft dies vor allem die<br />
Frage nach dem Urheber und dessen Rechten.<br />
Denn frei verwendbar, als gemeinfrei bezeichnet,<br />
sind urheberrechtlich geschützte Werke erst 70<br />
Jahre nach dem Tod des Urhebers.<br />
Urheber oder deren Dienstleister können mittlerweile<br />
gut nachverfolgen, wo ihre Bilder auftauchen<br />
oder eingebaut sind. Liegt von ihnen<br />
keine Erlaubnis vor, drohen Abmahnungen und<br />
Schadensersatzforderungen. Im Zweifel sollte die<br />
<strong>Kita</strong> daher entweder Rechtsrat einholen oder auf<br />
eine Veröffentlichung verzichten und nach Alternativen<br />
suchen. Auch bei Privataufnahmen, auf<br />
denen beispielsweise Kinder aus der Einrichtung<br />
zu sehen sind, muss eine schriftliche Einverständniserklärung<br />
der Eltern vorliegen.<br />
Abbildungen: © Veja, Rawpixel.com / Shutterstock.com, Gossens Rechtsanwälte