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Meine Kita 04/22

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32 | RATGEBER<br />

70 JAHRE SPÄTER<br />

Zur <strong>Kita</strong>-Webseite gehören Bilder<br />

und Videos. Einrichtungen sollten hier<br />

immer die Urheberrechte im Blick haben.<br />

Gastbeitrag Torsten Bornemann<br />

Soll der eigene Internetauftritt attraktiv gestaltet<br />

sein, dann gehören neben Texten auch Bilder<br />

und Videos dazu. <strong>Kita</strong>s nutzen diesen Weg wie<br />

andere Unternehmen auch, um zu informieren<br />

und um auf sich aufmerksam zu machen – der Alltag<br />

und das Betreuungskonzept lassen sich über<br />

die Webseite schön darstellen. Die Webseite ist ein<br />

Schaufenster in die Einrichtung und der <strong>Kita</strong>-Alltag<br />

bietet Unmengen an Material zum Präsentieren.<br />

Urheberrechte beachten<br />

Bilder und Fotos sind schnell gemacht und<br />

eingefügt, auch das Hochladen eigener Videos<br />

ist meist einfach. Durch das Einbinden auf der<br />

Homepage betritt der Betreiber allerdings den<br />

öffentlichen Raum, denn alle können die Inhalte<br />

sehen. Das bringt Konsequenzen mit sich: Für<br />

die Inhalte muss sichergestellt sein, dass der <strong>Kita</strong><br />

die Erlaubnis für die Veröffentlichung vorliegt. Bei<br />

Texten, Fotos und Videos betrifft dies vor allem die<br />

Frage nach dem Urheber und dessen Rechten.<br />

Denn frei verwendbar, als gemeinfrei bezeichnet,<br />

sind urheberrechtlich geschützte Werke erst 70<br />

Jahre nach dem Tod des Urhebers.<br />

Urheber oder deren Dienstleister können mittlerweile<br />

gut nachverfolgen, wo ihre Bilder auftauchen<br />

oder eingebaut sind. Liegt von ihnen<br />

keine Erlaubnis vor, drohen Abmahnungen und<br />

Schadensersatzforderungen. Im Zweifel sollte die<br />

<strong>Kita</strong> daher entweder Rechtsrat einholen oder auf<br />

eine Veröffentlichung verzichten und nach Alternativen<br />

suchen. Auch bei Privataufnahmen, auf<br />

denen beispielsweise Kinder aus der Einrichtung<br />

zu sehen sind, muss eine schriftliche Einverständniserklärung<br />

der Eltern vorliegen.<br />

Abbildungen: © Veja, Rawpixel.com / Shutterstock.com, Gossens Rechtsanwälte

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