Roth Journal_2023-01_01-24_Druck
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STADT ROTH<br />
SAMSTAG 28.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />
Kabarett: Florian Schröder<br />
"Schluss jetzt! Der satirische Jahresrückblick"<br />
20:00 Uhr, Kulturfabrik<br />
Stadt <strong>Roth</strong> - Kulturfabrik<br />
SONNTAG 29.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />
Konzert: Viva Voce "Glückbringer"<br />
19:00 Uhr, Kulturfabrik<br />
Stadt <strong>Roth</strong> - Kulturfabrik<br />
WÖCHENTLICHE TERMINE<br />
JEDEN MONTAG<br />
Sturzprophylaxe "Trittsicher"<br />
(4 Termine) 09./16./23./30.<strong>01</strong>. <strong>2023</strong><br />
08:30 Uhr, Bürgertreff "Zeughausstüberl"<br />
Stadt <strong>Roth</strong> - Seniorenbeauftragte<br />
JEDEN MITTWOCH<br />
Wochenmarkt 11./18./25.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />
08:00 Uhr, Marktplatz, Deutsche Marktgilde<br />
JEDEN DONNERSTAG<br />
05./12../19./26.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />
Chor: "Singen kennt kein Alter!"<br />
09:30 Uhr, Evang. Gemeindehaus<br />
Stadt <strong>Roth</strong> - Seniorenbeauftragte<br />
JEDEN SAMSTAG 03./10./17.12.2022<br />
Bauernmarkt<br />
08:00 Uhr, Marktplatz,<br />
Stadt <strong>Roth</strong> - Ordnungsamt<br />
Räum- und Streupflicht<br />
bei Schnee und Glatteis<br />
ROTH – Die Temperaturen werden kälter, es gab<br />
schon den ersten Schneefall. Deshalb weist das<br />
Stadtbauamt der Stadt <strong>Roth</strong> die Bürger*innen<br />
auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee und<br />
Glatteis hin.Mit der rechtzeitigen Vorbereitung<br />
auf die winterlichen Straßenverhältnisse lassen<br />
sich viele Unfallursachen verhindern.<br />
Die Räum- und Streupflicht betrifft vor allem die Grundstückseigentümer*innen<br />
der Stadt <strong>Roth</strong>. Grundsätzlich gilt sie für sämtliche Gehwege, die an das Grundstück<br />
angrenzen. Werktags sind die Wintersicherungsmaßnahmen bereits ab sieben<br />
Uhr zu erfolgen, an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr. In den Abendstunden<br />
endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr. Sie ist so oft zu wiederholen, wie es<br />
zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Kommt es beispielsweise während<br />
des Tages zu einem unvorhersehbaren Schneefall, so muss unmittelbar danach<br />
geräumt werden.<br />
Grenzt ein Grundstück direkt an die Fahrbahn an oder ist kein Gehweg vorhanden,<br />
so muss eine Gehbahn in einer Breite von rund einem Meter geräumt und<br />
gestreut werden. Der Schnee ist so zu entfernen, dass dieser auch nach dem Räumen<br />
nicht den Verkehr gefährdet oder erschwert. Außerdem müssen Fußgängerüberwege,<br />
Regeneinläufe, Hydranten und Kanaleinlaufschächte freigehalten<br />
werden.<br />
Die Flächen mit Salz zu streuen ist aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt, da es<br />
das Grundwasser belastet und den Bäumen der Umgebung schaden kann. Streumittel,<br />
die eine nachhaltig abstumpfende Wirkung haben, wie Sand, Splitt und<br />
Granulat, sind umweltfreundlicher und daher erlaubt. Streusalz ist nur bei der<br />
Lagerung von Streugut wie Sand erlaubt. Dabei darf der Sand mit zehn Prozent<br />
Streusalz versetzt werden, damit dieser nicht zu Klumpen gefriert.<br />
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne die Bauverwaltung<br />
der Stadt <strong>Roth</strong> (Tel.: 09171 848-412),<br />
sowie der städtische Bauhof (Tel.: 09171 848-900) zur Verfügung.<br />
<br />
MARKISEN-SEITZ<br />
Ringstraße 2 • 90584 Allersberg • Tel. 09176-856<br />
info@markisen-seitz.de • www.markisen-seitz.de<br />
Besuchen Sie unsere Ausstellung<br />
auch samstags von 9 bis 13 Uhr<br />
<strong>01</strong> | <strong>2023</strong><br />
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