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Roth Journal_2023-01_01-24_Druck

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STADT ROTH<br />

SAMSTAG 28.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />

Kabarett: Florian Schröder<br />

"Schluss jetzt! Der satirische Jahresrückblick"<br />

20:00 Uhr, Kulturfabrik<br />

Stadt <strong>Roth</strong> - Kulturfabrik<br />

SONNTAG 29.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />

Konzert: Viva Voce "Glückbringer"<br />

19:00 Uhr, Kulturfabrik<br />

Stadt <strong>Roth</strong> - Kulturfabrik<br />

WÖCHENTLICHE TERMINE<br />

JEDEN MONTAG<br />

Sturzprophylaxe "Trittsicher"<br />

(4 Termine) 09./16./23./30.<strong>01</strong>. <strong>2023</strong><br />

08:30 Uhr, Bürgertreff "Zeughausstüberl"<br />

Stadt <strong>Roth</strong> - Seniorenbeauftragte<br />

JEDEN MITTWOCH<br />

Wochenmarkt 11./18./25.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />

08:00 Uhr, Marktplatz, Deutsche Marktgilde<br />

JEDEN DONNERSTAG<br />

05./12../19./26.<strong>01</strong>.<strong>2023</strong><br />

Chor: "Singen kennt kein Alter!"<br />

09:30 Uhr, Evang. Gemeindehaus<br />

Stadt <strong>Roth</strong> - Seniorenbeauftragte<br />

JEDEN SAMSTAG 03./10./17.12.2022<br />

Bauernmarkt<br />

08:00 Uhr, Marktplatz,<br />

Stadt <strong>Roth</strong> - Ordnungsamt<br />

Räum- und Streupflicht<br />

bei Schnee und Glatteis<br />

ROTH – Die Temperaturen werden kälter, es gab<br />

schon den ersten Schneefall. Deshalb weist das<br />

Stadtbauamt der Stadt <strong>Roth</strong> die Bürger*innen<br />

auf die Räum- und Streupflicht bei Schnee und<br />

Glatteis hin.Mit der rechtzeitigen Vorbereitung<br />

auf die winterlichen Straßenverhältnisse lassen<br />

sich viele Unfallursachen verhindern.<br />

Die Räum- und Streupflicht betrifft vor allem die Grundstückseigentümer*innen<br />

der Stadt <strong>Roth</strong>. Grundsätzlich gilt sie für sämtliche Gehwege, die an das Grundstück<br />

angrenzen. Werktags sind die Wintersicherungsmaßnahmen bereits ab sieben<br />

Uhr zu erfolgen, an Sonn- und Feiertagen ab acht Uhr. In den Abendstunden<br />

endet die Räum- und Streupflicht um 20 Uhr. Sie ist so oft zu wiederholen, wie es<br />

zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Kommt es beispielsweise während<br />

des Tages zu einem unvorhersehbaren Schneefall, so muss unmittelbar danach<br />

geräumt werden.<br />

Grenzt ein Grundstück direkt an die Fahrbahn an oder ist kein Gehweg vorhanden,<br />

so muss eine Gehbahn in einer Breite von rund einem Meter geräumt und<br />

gestreut werden. Der Schnee ist so zu entfernen, dass dieser auch nach dem Räumen<br />

nicht den Verkehr gefährdet oder erschwert. Außerdem müssen Fußgängerüberwege,<br />

Regeneinläufe, Hydranten und Kanaleinlaufschächte freigehalten<br />

werden.<br />

Die Flächen mit Salz zu streuen ist aus Umweltschutzgründen nicht erlaubt, da es<br />

das Grundwasser belastet und den Bäumen der Umgebung schaden kann. Streumittel,<br />

die eine nachhaltig abstumpfende Wirkung haben, wie Sand, Splitt und<br />

Granulat, sind umweltfreundlicher und daher erlaubt. Streusalz ist nur bei der<br />

Lagerung von Streugut wie Sand erlaubt. Dabei darf der Sand mit zehn Prozent<br />

Streusalz versetzt werden, damit dieser nicht zu Klumpen gefriert.<br />

Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne die Bauverwaltung<br />

der Stadt <strong>Roth</strong> (Tel.: 09171 848-412),<br />

sowie der städtische Bauhof (Tel.: 09171 848-900) zur Verfügung.<br />

<br />

MARKISEN-SEITZ<br />

Ringstraße 2 • 90584 Allersberg • Tel. 09176-856<br />

info@markisen-seitz.de • www.markisen-seitz.de<br />

Besuchen Sie unsere Ausstellung<br />

auch samstags von 9 bis 13 Uhr<br />

<strong>01</strong> | <strong>2023</strong><br />

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