Haushalt 2023 - Dezernat VI
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<strong>VI</strong>/035<br />
Produkt 01.06.01<br />
Kommunalaufsicht und Wahlen<br />
<strong>Dezernat</strong> <strong>VI</strong><br />
Budgetverantwortung:<br />
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen Frau Palm; Tel.: 1500<br />
Produktverantwortung:<br />
Frau Palm; Tel.: 1500<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Beschreibung und Zielsetzung:<br />
• Die Kommunalaufsicht ist das Korrelat zur selbständigen Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. Sie<br />
erstreckt sich auf die Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Selbstverwaltung und zwar sowohl auf die freiwilligen als auch<br />
auf die pflichtigen und ist - von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie dient dem allgemeinen<br />
staatlichen Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung im gemeindlichen Bereich. Der Städeregionsrat wird insoweit als untere<br />
staatliche Verwaltungsbehörde tätig.<br />
• Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen trägt der Kreiswahlleiter in Zusammenarbeit mit den örtlichen Wahlämtern<br />
in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der<br />
Wahlen im Wahlgebiet.<br />
Zielgruppen:<br />
Zielgruppe der Kommunalaufsicht sind die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Aachen) sowie deren<br />
Zweckverbände und wirtschaftliche Beteiligungen, die kommunalen Gremien sowie Bürger der StädteRegion Aachen.<br />
Zielgruppe der Aufgaben des Kreiswahlleiters sind neben den regionsangehörigen Kommunen die Wahlberechtigten,<br />
die politischen Parteien und die Wahlbewerber.<br />
Bewirtschaftungsregeln<br />
Für den Teilergebnis- und<br />
1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />
Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />
sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />
543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />
Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />
2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />
Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />
011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />
3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />
zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />
448100 543907 bis 543909 und 545831<br />
Personelle Ausstattung<br />
Zahl der Stellen<br />
tatsächlich besetzt<br />
<strong>2023</strong> 2022 2021<br />
Stellenanteile insgesamt<br />
davon<br />
Beamte<br />
tariflich Beschäftigte<br />
3,600<br />
3,600<br />
0,000<br />
3,600<br />
3,600<br />
0,000<br />
3,600<br />
3,600<br />
0,000