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Haushalt 2023 - Dezernat VI

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<strong>VI</strong>/035<br />

Produkt 01.06.01<br />

Kommunalaufsicht und Wahlen<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>VI</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen Frau Palm; Tel.: 1500<br />

Produktverantwortung:<br />

Frau Palm; Tel.: 1500<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung und Zielsetzung:<br />

• Die Kommunalaufsicht ist das Korrelat zur selbständigen Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis. Sie<br />

erstreckt sich auf die Aufgaben und Befugnisse im Bereich der Selbstverwaltung und zwar sowohl auf die freiwilligen als auch<br />

auf die pflichtigen und ist - von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle. Sie dient dem allgemeinen<br />

staatlichen Interesse an einer gesetzmäßigen Verwaltung im gemeindlichen Bereich. Der Städeregionsrat wird insoweit als untere<br />

staatliche Verwaltungsbehörde tätig.<br />

• Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen trägt der Kreiswahlleiter in Zusammenarbeit mit den örtlichen Wahlämtern<br />

in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der<br />

Wahlen im Wahlgebiet.<br />

Zielgruppen:<br />

Zielgruppe der Kommunalaufsicht sind die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Stadt Aachen) sowie deren<br />

Zweckverbände und wirtschaftliche Beteiligungen, die kommunalen Gremien sowie Bürger der StädteRegion Aachen.<br />

Zielgruppe der Aufgaben des Kreiswahlleiters sind neben den regionsangehörigen Kommunen die Wahlberechtigten,<br />

die politischen Parteien und die Wahlbewerber.<br />

Bewirtschaftungsregeln<br />

Für den Teilergebnis- und<br />

1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal-<br />

Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen)<br />

sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u.<br />

543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst.<br />

Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.<br />

2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und<br />

Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002,<br />

011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst.<br />

3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt<br />

zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:<br />

448100 543907 bis 543909 und 545831<br />

Personelle Ausstattung<br />

Zahl der Stellen<br />

tatsächlich besetzt<br />

<strong>2023</strong> 2022 2021<br />

Stellenanteile insgesamt<br />

davon<br />

Beamte<br />

tariflich Beschäftigte<br />

3,600<br />

3,600<br />

0,000<br />

3,600<br />

3,600<br />

0,000<br />

3,600<br />

3,600<br />

0,000

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