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KVWL kompakt + praxis intern Februar 2023

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Laborbonus<br />

wird nicht belastet!<br />

Bringen Sie für die im Text beschriebene<br />

Labordiagnostik die Ziffern 32806 für Masern<br />

oder auch die 32808 für Röteln in Ansatz,<br />

wirkt sich das nicht belastend auf Ihren<br />

Laborbonus aus.<br />

DEMIS:<br />

Meldepflichtige Infektionskrankheiten<br />

digital erfassen<br />

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde deutlich,<br />

dass die Wege zur Erfassung der meldepflichtigen<br />

Infektionskrankheiten überarbeitet werden<br />

müssen. Um ein Infektionsgeschehen aus<br />

administrativer und medizinischer Sicht adäquat<br />

steuern zu können, sind strukturierte<br />

Meldedaten unerlässlich. Diese sollten<br />

schnellstmöglich zur Verfügung stehen, um<br />

daraus konkrete Handlungsempfehlungen<br />

ableiten zu können.<br />

Mit dem Deutschen Elektronischen Meldeund<br />

Informationssystem für den Infektionsschutz<br />

(DEMIS) soll das existierende Meldesystem<br />

(häufig per Fax) weiterentwickelt<br />

werden. Seit Juni 2020 haben Labore die<br />

Möglichkeit, über DEMIS Erregernachweise<br />

von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen<br />

Gesundheitsämter zu melden. Über die<br />

kommunalen sowie die Landesgesundheitsämter<br />

fließen die Daten beim Robert-Koch-<br />

Institut (RKI) zusammen. Schritt für Schritt<br />

soll das elektronische Meldesystem ausgebaut<br />

werden, so dass zukünftig alle in § 6 IfSG<br />

aufgeführten Krankheiten/Diagnosen digital<br />

gemeldet werden. Das sind neben COVID-19, . .<br />

.<br />

der Verdacht einer Erkrankung, die<br />

Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf<br />

die folgenden Krankheiten:<br />

Botulismus, Cholera, Diphtherie, humane<br />

spongiforme Enzephalopathie (außer familiär-hereditärer<br />

Formen), akute Virushepatitis,<br />

enteropathisches hämolytisch-urämisches<br />

Syndrom (HUS), virusbedingtes hämorrhagisches<br />

Fieber, Keuchhusten, Masern, Meningokokken-Meningitis<br />

oder -Sepsis, Milzbrand,<br />

Mumps, Pest, Polio myelitis, Röteln einschließlich<br />

Röteln embryopathie, Tollwut,<br />

Typhus abdominalis oder Paratyphus, Windpocken,<br />

zoonotische Influenza, durch Orthopockenviren<br />

ver ursachte Krankheiten,<br />

die Erkrankung und der Tod in Bezug auf<br />

folgende Krankheiten:<br />

behandlungsbedürftige Tuberkulose;<br />

Clostridioides-difficile-Infektion mit klinisch<br />

schwerem Verlauf;<br />

der Verdacht auf und die Erkrankung<br />

an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung<br />

oder an einer akuten infektiösen<br />

Gastroenteritis, wenn eine Person betroffen<br />

ist, die eine Tätigkeit im Sinne des<br />

§ 42 Abs. 1 ausübt, zwei oder mehr gleichartige<br />

Erkrankungen auftreten, bei denen<br />

ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich<br />

ist oder vermutet wird,<br />

der Verdacht einer über das übliche Ausmaß<br />

einer Impfreaktion hinausgehenden<br />

gesundheitlichen Schädigung,<br />

die Verletzung eines Menschen durch ein<br />

tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges<br />

Tier sowie die Berührung<br />

eines solchen Tieres oder Tierkörpers<br />

Weitere Informationen zu DEMIS sowie eine<br />

Kontaktmöglichkeit für Fragen zum Programm<br />

finden Sie auf der Webseite des RKI unter<br />

www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/<br />

DEMIS/DEMIS_node.html oder den nebenstehenden<br />

QR-Code.<br />

Stichwort:<br />

Meldepflicht<br />

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in § 6<br />

die meldepflichtigen Krankheiten (s. o.) , in § 7<br />

die meldepflichtigen Nachweise von Krankheitserregern,<br />

in § 8, die zur Meldung verpflichteten<br />

Personen und in § 9 die namentliche<br />

Meldung.<br />

Diagnostizieren Sie als behandelnder Arzt bei<br />

Ihrem Patienten eine meldepflichtige Krankheit,<br />

muss diese unter Angabe des Patientennamens<br />

gemeldet werden. Zurzeit werden<br />

noch alle Krankheitsmeldungen (außer<br />

COVID-19) nach dem Infektionsschutzgesetz<br />

über ein Meldeformular an das zuständige<br />

Gesundheitsamt via FAX versendet.<br />

Ansprechpartner für die Bereitstellung von<br />

Meldeformularen ist ebenfalls das zuständige<br />

Gesundheitsamt. Sie können grundsätzlich<br />

auch das Meldeformular des Landeszen trums<br />

Gesundheit NRW nutzen. Dieses er reichen<br />

Sie direkt über den nebenstehenden<br />

QR-Code.<br />

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