KVWL kompakt + praxis intern Februar 2023
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Laborbonus<br />
wird nicht belastet!<br />
Bringen Sie für die im Text beschriebene<br />
Labordiagnostik die Ziffern 32806 für Masern<br />
oder auch die 32808 für Röteln in Ansatz,<br />
wirkt sich das nicht belastend auf Ihren<br />
Laborbonus aus.<br />
DEMIS:<br />
Meldepflichtige Infektionskrankheiten<br />
digital erfassen<br />
Im Zuge der Corona-Pandemie wurde deutlich,<br />
dass die Wege zur Erfassung der meldepflichtigen<br />
Infektionskrankheiten überarbeitet werden<br />
müssen. Um ein Infektionsgeschehen aus<br />
administrativer und medizinischer Sicht adäquat<br />
steuern zu können, sind strukturierte<br />
Meldedaten unerlässlich. Diese sollten<br />
schnellstmöglich zur Verfügung stehen, um<br />
daraus konkrete Handlungsempfehlungen<br />
ableiten zu können.<br />
Mit dem Deutschen Elektronischen Meldeund<br />
Informationssystem für den Infektionsschutz<br />
(DEMIS) soll das existierende Meldesystem<br />
(häufig per Fax) weiterentwickelt<br />
werden. Seit Juni 2020 haben Labore die<br />
Möglichkeit, über DEMIS Erregernachweise<br />
von SARS-CoV-2 elektronisch an die zuständigen<br />
Gesundheitsämter zu melden. Über die<br />
kommunalen sowie die Landesgesundheitsämter<br />
fließen die Daten beim Robert-Koch-<br />
Institut (RKI) zusammen. Schritt für Schritt<br />
soll das elektronische Meldesystem ausgebaut<br />
werden, so dass zukünftig alle in § 6 IfSG<br />
aufgeführten Krankheiten/Diagnosen digital<br />
gemeldet werden. Das sind neben COVID-19, . .<br />
.<br />
der Verdacht einer Erkrankung, die<br />
Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf<br />
die folgenden Krankheiten:<br />
Botulismus, Cholera, Diphtherie, humane<br />
spongiforme Enzephalopathie (außer familiär-hereditärer<br />
Formen), akute Virushepatitis,<br />
enteropathisches hämolytisch-urämisches<br />
Syndrom (HUS), virusbedingtes hämorrhagisches<br />
Fieber, Keuchhusten, Masern, Meningokokken-Meningitis<br />
oder -Sepsis, Milzbrand,<br />
Mumps, Pest, Polio myelitis, Röteln einschließlich<br />
Röteln embryopathie, Tollwut,<br />
Typhus abdominalis oder Paratyphus, Windpocken,<br />
zoonotische Influenza, durch Orthopockenviren<br />
ver ursachte Krankheiten,<br />
die Erkrankung und der Tod in Bezug auf<br />
folgende Krankheiten:<br />
behandlungsbedürftige Tuberkulose;<br />
Clostridioides-difficile-Infektion mit klinisch<br />
schwerem Verlauf;<br />
der Verdacht auf und die Erkrankung<br />
an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung<br />
oder an einer akuten infektiösen<br />
Gastroenteritis, wenn eine Person betroffen<br />
ist, die eine Tätigkeit im Sinne des<br />
§ 42 Abs. 1 ausübt, zwei oder mehr gleichartige<br />
Erkrankungen auftreten, bei denen<br />
ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich<br />
ist oder vermutet wird,<br />
der Verdacht einer über das übliche Ausmaß<br />
einer Impfreaktion hinausgehenden<br />
gesundheitlichen Schädigung,<br />
die Verletzung eines Menschen durch ein<br />
tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges<br />
Tier sowie die Berührung<br />
eines solchen Tieres oder Tierkörpers<br />
Weitere Informationen zu DEMIS sowie eine<br />
Kontaktmöglichkeit für Fragen zum Programm<br />
finden Sie auf der Webseite des RKI unter<br />
www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/<br />
DEMIS/DEMIS_node.html oder den nebenstehenden<br />
QR-Code.<br />
Stichwort:<br />
Meldepflicht<br />
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in § 6<br />
die meldepflichtigen Krankheiten (s. o.) , in § 7<br />
die meldepflichtigen Nachweise von Krankheitserregern,<br />
in § 8, die zur Meldung verpflichteten<br />
Personen und in § 9 die namentliche<br />
Meldung.<br />
Diagnostizieren Sie als behandelnder Arzt bei<br />
Ihrem Patienten eine meldepflichtige Krankheit,<br />
muss diese unter Angabe des Patientennamens<br />
gemeldet werden. Zurzeit werden<br />
noch alle Krankheitsmeldungen (außer<br />
COVID-19) nach dem Infektionsschutzgesetz<br />
über ein Meldeformular an das zuständige<br />
Gesundheitsamt via FAX versendet.<br />
Ansprechpartner für die Bereitstellung von<br />
Meldeformularen ist ebenfalls das zuständige<br />
Gesundheitsamt. Sie können grundsätzlich<br />
auch das Meldeformular des Landeszen trums<br />
Gesundheit NRW nutzen. Dieses er reichen<br />
Sie direkt über den nebenstehenden<br />
QR-Code.<br />
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