14.02.2023 Aufrufe

KVWL kompakt + praxis intern Februar 2023

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ABRECHNUNG<br />

Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit der oKFE-RL<br />

Der Beschluss des BA vom 14. September 2022 regelt die<br />

Fristen zur vollständigen Einreichung von Dokumentationen<br />

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 in Bezug auf<br />

die GOP 01738, 01741 und 13421 EBM und die der Unterabschnitte<br />

1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 EBM. Die sich daraus<br />

ergebende Einreichungsfrist ist festgelegt auf „bis zum<br />

15. Kalendertag des 2. Monats des jeweiligen Folgequartals“,<br />

das ist beispielhaft für das Abrechnungsquartal<br />

4/2022 der 15. <strong>Februar</strong> <strong>2023</strong>. Gemäß der Richtlinie<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses für organisierte<br />

Krebsfrüherkennungsprogramme auf Darmkrebs und<br />

Gebärmutterhalskrebs (oKFE-RL) ist die elektronische<br />

Übermittlung von Daten für die Programmbeurteilung<br />

(Anlage III für das Programm zur Früherkennung<br />

von Darmkrebs und Anlage VII für das Programm zur<br />

Früherkennung von Zervixkarzinomen) erforderlicher<br />

Bestandteil der ärztlichen Dokumentation. Sie ist zudem<br />

Voraussetzung zur Berechnung der GOP 01738 (Hämoglobin<br />

im Stuhl, immunologisch), 01741 (Koloskopischer<br />

Komplex gemäß Teil II. § 3 der oKFE-RL) und 13421<br />

(Zusatzpauschale Koloskopie) sowie der GOP der Unterabschnitte<br />

1.7.3.2.1 und 1.7.3.2.2 (Primärscreening<br />

bzw. Abklärungsdiagnostik zur Früherkennung des Zervixkarzinoms<br />

gemäß Teil III. C. § 6 und 7 der oKFE-RL)<br />

des EBM.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen,<br />

dass nur eine fristgerecht und vollständig eingereichte<br />

Dokumentation zur Abrechnung der vorgenannten<br />

GOP im Rahmen der oKFE-RL berechtigt, siehe auch<br />

Allgemeine Bestimmungen des EBM 2.1:<br />

„Die Vollständigkeit der Leistungserbringung ist gegeben,<br />

wenn die obligaten Leistungsinhalte erbracht<br />

worden sind und die in den Präambeln, Leistungslegenden<br />

und Anmerkungen aufgeführten Dokumentationspflichten<br />

– auch die der Patienten- bzw. Prozedurenklassifikation<br />

(z.B. OPS, ICD 10 GM) – erfüllt, sowie die<br />

erbrachten Leistungen dokumentiert sind."<br />

Änderung der Zuzahlungsbeträge für Heilmittel ab April <strong>2023</strong><br />

Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 SGB V besteht die Verpflichtung, eine Zuzahlung bei Heilmittelabgabe zu erheben. Durch<br />

die neue bundeseinheitliche Vergütungsvereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der<br />

Heilmittelerbringer ändern sich ab 1. April <strong>2023</strong> die Zuzahlungsbeträge für Heilmittel. Die geänderten Zuzahlungsbeträge<br />

werden von der <strong>KVWL</strong> mit diesem Datum umgesetzt und gelten somit ab dem 2. Quartal <strong>2023</strong>.<br />

GOP Leistungsbeschreibung Zuzahlung je<br />

Anwendung<br />

30400 Massagetherapie 1,91 Euro<br />

30402 Unterwasserdruckstrahlmassage 2,97 Euro<br />

30410 Atemgymnastik Einzelbehandlung 2,61 Euro<br />

30411 Atemgymnastik Gruppenbehandlung 1,17 Euro<br />

30420 Krankengymnastik Einzelbehandlung 2,61 Euro<br />

30421 Krankengymnastik Gruppenbehandlung 1,17 Euro<br />

Die Zuzahlungspflicht gilt nicht für Patienten, die generell von der Zuzahlung befreit sind:<br />

► Versicherte vor Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

► Bei Vorlage einer Befreiungskarte der Krankenkasse (Härtefall)<br />

► Für Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft<br />

Bei Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt seitens der <strong>KVWL</strong> kein Abzug des Zuzahlungsbetrages<br />

vom Honorar.<br />

Bitte beachten Sie im Rahmen der Heilmittelabgabe bei der Erstellung Ihrer Abrechnung, dass für Patienten, die von<br />

der Zuzahlung befreit sind oder für Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die entsprechende<br />

GOP mit dem Buchstaben A zu kennzeichnen ist. Dadurch wird gewährleistet, dass die Zuzahlung nicht von Ihrem<br />

Honorar in Abzug gebracht wird.<br />

02.<strong>2023</strong> | 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!