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faktorAzubi 2023 01

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Tick, tack<br />

Volljährige Azubis dürfen in der Regel eine Arbeitszeit<br />

von sechs Tagen mit durchschnittlich 48 Stunden<br />

die Woche nicht überschreiten. Der Samstag gilt als normaler<br />

Werktag. Wenn das Berufsfeld auch Beschäftigungen<br />

an Sonn- und Feiertagen vorsieht, müssen diese<br />

durch Ersatz ruhetage ausgeglichen werden. Außerdem<br />

sind Pausenzeiten fest vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit<br />

von sechs Stunden darfst du mindestens 30<br />

Minuten Pause machen, nach mehr als<br />

neun Stunden mindestens 45 Minuten.<br />

Für minder jährige Azubis gelten gesonderte<br />

Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />

Wann gibt's denn Urlaub?<br />

Ab 18 Jahren hast du in deiner Ausbildung Anspruch auf mindestens<br />

24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für minderjährige<br />

Azubis gelten Sonderregelungen. Als Werktage gelten<br />

in diesem Fall alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Der Urlaub<br />

darf während der berufsschulfreien Zeit und in Absprache<br />

mit deinem Arbeitgeber genommen<br />

werden. Wirst du während<br />

des Urlaubs krank, darfst du<br />

die verlorenen Tage nachholen.<br />

Wichtig ist dafür eine Krankschreibung<br />

durch den Arzt.<br />

Mit Brief und Siegel<br />

Am Ende der Ausbildung erhältst du ein Ausbildungszeugnis.<br />

Das muss eigenhändig<br />

vom Ausbilder unterschrieben werden und<br />

kann in zweierlei Form verfasst werden. Ein<br />

‚einfaches‘ Zeugnis beinhaltet schlicht Art,<br />

Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie erworbene Fertigkeiten,<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten. Üblich ist jedoch ein ‚qualifiziertes‘<br />

Zeugnis, in dem dein Verhalten und deine persönlichen<br />

Leistungen beschrieben werden. Beide Zeugnisse sind<br />

an erkannt, du hast aber das Recht, auf ein ‚quali fiziertes‘<br />

Zeugnis zu bestehen.<br />

Voll drüber<br />

Wenn es viel zu tun gibt, bleibt man einfach so lange, bis<br />

die Aufgabe erledigt ist. Richtig? Falsch! Denn während<br />

der Ausbildung besteht deine Aufgabe darin, das Handwerk<br />

deines angestrebten Berufs zu erlernen. Überstunden<br />

gehören da nicht rein. Kommt es doch einmal<br />

dazu, dass du mehr arbeitest als vereinbart, müssen dir<br />

die Extra- Stunden durch<br />

einen Überstundenzuschlag<br />

aus gezahlt oder<br />

durch Freizeit ausgeglichen<br />

werden.<br />

Her mit der Kohle!<br />

Manchmal läuft es nicht gut für eine Firma,<br />

und das Geld wird knapp. Auch<br />

wenn du Mitleid mit deinem Chef hast, solltest du dich<br />

um deine eigene Sicherheit kümmern. Kann dein<br />

Arbeit geber dich nicht auszahlen, ist es dein Recht,<br />

eine schriftliche Abmahnung und notfalls auch Klage<br />

einzureichen. In diesem Fall solltest du Rat bei einer<br />

Gewerkschaft oder dem Arbeitsamt suchen, denn es<br />

gelten strenge Fristen, die es ein zuhalten gilt, um deinen<br />

Lohnanspruch nicht zu verlieren.<br />

Und tschüsS …?<br />

Keine Angst! Die Voraussetzungen<br />

für eine Kündigung sind gesetzlich<br />

festgesetzt. Nur während der<br />

Probezeit kann ohne Angabe von<br />

Gründen fristlos gekündigt werden –<br />

das aber von beiden Seiten. Danach<br />

kann dir nur aufgrund von schwerwiegenden<br />

Vorfällen das Ende drohen, wie z. B.<br />

bei wiederholtem und abgemahntem Zuspätkommen,<br />

bei Diebstahl, rassistischen Äußerungen<br />

oder auch, wenn du ,krank feierst‘.<br />

Von A wie Abmahnung bis Z<br />

wie Zeugnissprache<br />

Weitere Infos zu deinen Rechten und Pflichten<br />

findest du über den QR-Code oder unter:<br />

www.jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht<br />

AZUBI 1·<strong>2023</strong>

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