faktorAzubi 2023 01
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Tick, tack<br />
Volljährige Azubis dürfen in der Regel eine Arbeitszeit<br />
von sechs Tagen mit durchschnittlich 48 Stunden<br />
die Woche nicht überschreiten. Der Samstag gilt als normaler<br />
Werktag. Wenn das Berufsfeld auch Beschäftigungen<br />
an Sonn- und Feiertagen vorsieht, müssen diese<br />
durch Ersatz ruhetage ausgeglichen werden. Außerdem<br />
sind Pausenzeiten fest vorgeschrieben. Bei einer Arbeitszeit<br />
von sechs Stunden darfst du mindestens 30<br />
Minuten Pause machen, nach mehr als<br />
neun Stunden mindestens 45 Minuten.<br />
Für minder jährige Azubis gelten gesonderte<br />
Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.<br />
Wann gibt's denn Urlaub?<br />
Ab 18 Jahren hast du in deiner Ausbildung Anspruch auf mindestens<br />
24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Für minderjährige<br />
Azubis gelten Sonderregelungen. Als Werktage gelten<br />
in diesem Fall alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Der Urlaub<br />
darf während der berufsschulfreien Zeit und in Absprache<br />
mit deinem Arbeitgeber genommen<br />
werden. Wirst du während<br />
des Urlaubs krank, darfst du<br />
die verlorenen Tage nachholen.<br />
Wichtig ist dafür eine Krankschreibung<br />
durch den Arzt.<br />
Mit Brief und Siegel<br />
Am Ende der Ausbildung erhältst du ein Ausbildungszeugnis.<br />
Das muss eigenhändig<br />
vom Ausbilder unterschrieben werden und<br />
kann in zweierlei Form verfasst werden. Ein<br />
‚einfaches‘ Zeugnis beinhaltet schlicht Art,<br />
Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie erworbene Fertigkeiten,<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten. Üblich ist jedoch ein ‚qualifiziertes‘<br />
Zeugnis, in dem dein Verhalten und deine persönlichen<br />
Leistungen beschrieben werden. Beide Zeugnisse sind<br />
an erkannt, du hast aber das Recht, auf ein ‚quali fiziertes‘<br />
Zeugnis zu bestehen.<br />
Voll drüber<br />
Wenn es viel zu tun gibt, bleibt man einfach so lange, bis<br />
die Aufgabe erledigt ist. Richtig? Falsch! Denn während<br />
der Ausbildung besteht deine Aufgabe darin, das Handwerk<br />
deines angestrebten Berufs zu erlernen. Überstunden<br />
gehören da nicht rein. Kommt es doch einmal<br />
dazu, dass du mehr arbeitest als vereinbart, müssen dir<br />
die Extra- Stunden durch<br />
einen Überstundenzuschlag<br />
aus gezahlt oder<br />
durch Freizeit ausgeglichen<br />
werden.<br />
Her mit der Kohle!<br />
Manchmal läuft es nicht gut für eine Firma,<br />
und das Geld wird knapp. Auch<br />
wenn du Mitleid mit deinem Chef hast, solltest du dich<br />
um deine eigene Sicherheit kümmern. Kann dein<br />
Arbeit geber dich nicht auszahlen, ist es dein Recht,<br />
eine schriftliche Abmahnung und notfalls auch Klage<br />
einzureichen. In diesem Fall solltest du Rat bei einer<br />
Gewerkschaft oder dem Arbeitsamt suchen, denn es<br />
gelten strenge Fristen, die es ein zuhalten gilt, um deinen<br />
Lohnanspruch nicht zu verlieren.<br />
Und tschüsS …?<br />
Keine Angst! Die Voraussetzungen<br />
für eine Kündigung sind gesetzlich<br />
festgesetzt. Nur während der<br />
Probezeit kann ohne Angabe von<br />
Gründen fristlos gekündigt werden –<br />
das aber von beiden Seiten. Danach<br />
kann dir nur aufgrund von schwerwiegenden<br />
Vorfällen das Ende drohen, wie z. B.<br />
bei wiederholtem und abgemahntem Zuspätkommen,<br />
bei Diebstahl, rassistischen Äußerungen<br />
oder auch, wenn du ,krank feierst‘.<br />
Von A wie Abmahnung bis Z<br />
wie Zeugnissprache<br />
Weitere Infos zu deinen Rechten und Pflichten<br />
findest du über den QR-Code oder unter:<br />
www.jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht<br />
AZUBI 1·<strong>2023</strong>