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Kreiha-Info - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

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Erbschaft: Erbrecht modernisiert<br />

Der Gesetzgeber hat zum Beginn<br />

des letzten Jahres eine Modernisierung<br />

des Erbrechts vorgenommen.<br />

Dadurch erweitern sich die<br />

Handlungsspielräume bei der individuellenVermögensnachfolgeregelung.<br />

Darauf weist die Privatbank<br />

DONNER & REUSCHEL<br />

hin, Tochter der SIGNAL IDUNA<br />

Gruppe.<br />

Bislang waren Schenkungen, die<br />

binnen einer Zehnjahresfrist vor<br />

dem Tode erfolgten, in voller<br />

Höhe pflichtteilsrelevant. Nunmehr<br />

gilt eine zehnjährige Gleitfrist.<br />

So reduziert sich der Pflichtteils(ergänzungs-)anspruch<br />

für<br />

jedes volle Jahr, das am Todestag<br />

seit der Schenkung verstrichen<br />

ist, um ein Zehntel. Dies gilt für<br />

bereits vor 2010 erfolgte Schenkungen,<br />

wenn der Erbfall im Jahr<br />

2010 oder später eintritt.<br />

Auch neue Vermögensübertragungen<br />

haben an Attraktivität<br />

gewonnen, da sie sich nun bereits<br />

nach einem Jahr pflichtteilsreduzierend<br />

auswirken. Insbesondere<br />

ältere oder kranke Personen,<br />

die bislang Maßnahmen<br />

mit Zehnjahresvoraussetzung<br />

ablehnten, verfügen damit über<br />

ein akzeptables Mittel zur<br />

Pflichtteilsreduzierung. Allerdings:<br />

Bei Schenkungen an Ehepartner<br />

und Übertragungen unter<br />

Nießbrauchsvorbehalt 1 beginnt<br />

die Gleitfrist – wie die bisherige<br />

Zehnjahresfrist – erst mit<br />

Auflösung der Ehe bzw. Erlöschen<br />

des Nießbrauchs, also regelmäßig<br />

mit dem Tod des Erblassers.<br />

Somit hat die Neuregelung<br />

in diesen Fällen in der Regel<br />

keine praktische Auswirkung.<br />

Pflichtteilsentzug<br />

Die Voraussetzungen zum<br />

Pflichtteilsentzug wurden neu<br />

geregelt. Beispielsweise sind allgemeine<br />

Entziehungsgründe –<br />

ehrloser und unsittlicher Lebenswandel<br />

– entfallen und durch<br />

konkretere Motive ersetzt:<br />

rechtskräftige Verurteilung zu<br />

einer Freiheitsstrafe von mindestens<br />

einem Jahr wegen einer vorsätzlichen<br />

Straftat. Deshalb sollten<br />

bestehende Pflichtteilsentziehungen<br />

überprüft werden.<br />

Gegebenenfalls ist die Begründung<br />

für die Entziehung neu zu<br />

fassen. Im Einzelfall kann die<br />

neue Rechtslage auch eine neue<br />

Möglichkeit zur Pflichtteilsentziehung<br />

eröffnen. Dies sollte nun<br />

durch eine Anpassung der Nachfolgeregelung<br />

genutzt werden.<br />

Der Pflichtteil ist wie bisher<br />

durch die Erben sofort und in bar<br />

INFOS<br />

auszuzahlen, wenn er durch berechtigte<br />

Personen eingefordert<br />

wird. Allerdings wurden die Erben<br />

in ihren Rechten gegenüber<br />

Pflichtteilsberechtigten dahingehend<br />

gestärkt, dass sie eine Stundung<br />

des Pflichtteils leichter<br />

durchsetzen können.<br />

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