Kreiha-Info - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach
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Erbschaft: Erbrecht modernisiert<br />
Der Gesetzgeber hat zum Beginn<br />
des letzten Jahres eine Modernisierung<br />
des Erbrechts vorgenommen.<br />
Dadurch erweitern sich die<br />
Handlungsspielräume bei der individuellenVermögensnachfolgeregelung.<br />
Darauf weist die Privatbank<br />
DONNER & REUSCHEL<br />
hin, Tochter der SIGNAL IDUNA<br />
Gruppe.<br />
Bislang waren Schenkungen, die<br />
binnen einer Zehnjahresfrist vor<br />
dem Tode erfolgten, in voller<br />
Höhe pflichtteilsrelevant. Nunmehr<br />
gilt eine zehnjährige Gleitfrist.<br />
So reduziert sich der Pflichtteils(ergänzungs-)anspruch<br />
für<br />
jedes volle Jahr, das am Todestag<br />
seit der Schenkung verstrichen<br />
ist, um ein Zehntel. Dies gilt für<br />
bereits vor 2010 erfolgte Schenkungen,<br />
wenn der Erbfall im Jahr<br />
2010 oder später eintritt.<br />
Auch neue Vermögensübertragungen<br />
haben an Attraktivität<br />
gewonnen, da sie sich nun bereits<br />
nach einem Jahr pflichtteilsreduzierend<br />
auswirken. Insbesondere<br />
ältere oder kranke Personen,<br />
die bislang Maßnahmen<br />
mit Zehnjahresvoraussetzung<br />
ablehnten, verfügen damit über<br />
ein akzeptables Mittel zur<br />
Pflichtteilsreduzierung. Allerdings:<br />
Bei Schenkungen an Ehepartner<br />
und Übertragungen unter<br />
Nießbrauchsvorbehalt 1 beginnt<br />
die Gleitfrist – wie die bisherige<br />
Zehnjahresfrist – erst mit<br />
Auflösung der Ehe bzw. Erlöschen<br />
des Nießbrauchs, also regelmäßig<br />
mit dem Tod des Erblassers.<br />
Somit hat die Neuregelung<br />
in diesen Fällen in der Regel<br />
keine praktische Auswirkung.<br />
Pflichtteilsentzug<br />
Die Voraussetzungen zum<br />
Pflichtteilsentzug wurden neu<br />
geregelt. Beispielsweise sind allgemeine<br />
Entziehungsgründe –<br />
ehrloser und unsittlicher Lebenswandel<br />
– entfallen und durch<br />
konkretere Motive ersetzt:<br />
rechtskräftige Verurteilung zu<br />
einer Freiheitsstrafe von mindestens<br />
einem Jahr wegen einer vorsätzlichen<br />
Straftat. Deshalb sollten<br />
bestehende Pflichtteilsentziehungen<br />
überprüft werden.<br />
Gegebenenfalls ist die Begründung<br />
für die Entziehung neu zu<br />
fassen. Im Einzelfall kann die<br />
neue Rechtslage auch eine neue<br />
Möglichkeit zur Pflichtteilsentziehung<br />
eröffnen. Dies sollte nun<br />
durch eine Anpassung der Nachfolgeregelung<br />
genutzt werden.<br />
Der Pflichtteil ist wie bisher<br />
durch die Erben sofort und in bar<br />
INFOS<br />
auszuzahlen, wenn er durch berechtigte<br />
Personen eingefordert<br />
wird. Allerdings wurden die Erben<br />
in ihren Rechten gegenüber<br />
Pflichtteilsberechtigten dahingehend<br />
gestärkt, dass sie eine Stundung<br />
des Pflichtteils leichter<br />
durchsetzen können.<br />
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