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KOMM 3/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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OXOXOXOXOOX<br />

JUGEND<br />

BEZAHLBARER<br />

WOHNRAUM MUSS HER<br />

Die ver.di-Jugend hat sich klar positioniert: „Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende“<br />

lautete ihr Antrag auf der ver.di-Bundesfachbereichskonferenz.<br />

Die Delegierten stimmten zu und leiteten ihn an den ver.di-Bundeskongress,<br />

der das höchste Gremium der Gewerkschaft ist, weiter. Im Herbst tagt der<br />

ver.di-Bundeskongress, dort wird dann entschieden, ob die gesamte Gewerkschaft<br />

sich hinter diese Forderung stellt.<br />

VON SILKE LEUCKFELD<br />

Vom 17. bis 23. September <strong>2023</strong> tagt in<br />

Berlin der 6. ordentliche ver.di-Bundeskongress.<br />

Alle vier Jahre kommen rund<br />

1000 ver.di-Mitglieder aus ganz Deutschland<br />

zu diesem Kongress zusammen. In<br />

ihren Unterlagen werden sich rund 1000<br />

Anträge befinden, über die sie beraten<br />

und entscheiden sollen. Mit dabei ist der<br />

Antrag der ver.di-Jugend zu bezahlbarem<br />

Wohnraum und er ist sicherlich einer der<br />

Wichtigsten. Der Antragstext lautet:<br />

„ver.di setzt sich dafür ein, dass Arbeitgeber<br />

sich verstärkt an den Mietkosten ihrer<br />

Auszubildenden, dual Studierenden sowie<br />

Beamtenanwärterinnen und -anwärter<br />

(Nachwuchskräfte) beteiligen. Zusätzlich<br />

sollen Arbeitgeber mehr Werkswohnungen<br />

für Nachwuchskräfte schaffen.“<br />

Geld von der Telekom<br />

Bisher sind dazu nur wenige Unternehmen<br />

bereit. Werkswohnungen für Auszubildende<br />

und dual Studierende gibt es<br />

auch bei der Deutschen Telekom nicht.<br />

Aber ver.di hat mit dem Konzern eine Vereinbarung<br />

zur Unterhaltsbeihilfe abgeschlossen,<br />

die im vergangenen Jahr auf<br />

300 Euro monatlich erhöht wurde. Die<br />

Unterhaltsbeihilfe wird gewährt, wenn<br />

die einfache Entfernung/Fahrtzeit zwischen<br />

Haustür der Eltern des Auszubildenden<br />

und Haustür der Ausbildungsstätte,<br />

inklusive aller Warte- und Umsteigezeiten<br />

(sowie Fußwegen), mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln mehr als 90<br />

Minuten beträgt. Für dual Studierende ist<br />

die Fahrtzeit zwischen Wohnort und Studienort<br />

maßgeblich). Alle antragsberechtigten<br />

Auszubildenden und dual Studierenden<br />

erhalten die Unterhaltsbeihilfe ab<br />

dem Monat, in dem der Antrag beim

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