KOMM 3/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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OXOXOXOXOOX<br />
JUGEND<br />
BEZAHLBARER<br />
WOHNRAUM MUSS HER<br />
Die ver.di-Jugend hat sich klar positioniert: „Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende“<br />
lautete ihr Antrag auf der ver.di-Bundesfachbereichskonferenz.<br />
Die Delegierten stimmten zu und leiteten ihn an den ver.di-Bundeskongress,<br />
der das höchste Gremium der Gewerkschaft ist, weiter. Im Herbst tagt der<br />
ver.di-Bundeskongress, dort wird dann entschieden, ob die gesamte Gewerkschaft<br />
sich hinter diese Forderung stellt.<br />
VON SILKE LEUCKFELD<br />
Vom 17. bis 23. September <strong>2023</strong> tagt in<br />
Berlin der 6. ordentliche ver.di-Bundeskongress.<br />
Alle vier Jahre kommen rund<br />
1000 ver.di-Mitglieder aus ganz Deutschland<br />
zu diesem Kongress zusammen. In<br />
ihren Unterlagen werden sich rund 1000<br />
Anträge befinden, über die sie beraten<br />
und entscheiden sollen. Mit dabei ist der<br />
Antrag der ver.di-Jugend zu bezahlbarem<br />
Wohnraum und er ist sicherlich einer der<br />
Wichtigsten. Der Antragstext lautet:<br />
„ver.di setzt sich dafür ein, dass Arbeitgeber<br />
sich verstärkt an den Mietkosten ihrer<br />
Auszubildenden, dual Studierenden sowie<br />
Beamtenanwärterinnen und -anwärter<br />
(Nachwuchskräfte) beteiligen. Zusätzlich<br />
sollen Arbeitgeber mehr Werkswohnungen<br />
für Nachwuchskräfte schaffen.“<br />
Geld von der Telekom<br />
Bisher sind dazu nur wenige Unternehmen<br />
bereit. Werkswohnungen für Auszubildende<br />
und dual Studierende gibt es<br />
auch bei der Deutschen Telekom nicht.<br />
Aber ver.di hat mit dem Konzern eine Vereinbarung<br />
zur Unterhaltsbeihilfe abgeschlossen,<br />
die im vergangenen Jahr auf<br />
300 Euro monatlich erhöht wurde. Die<br />
Unterhaltsbeihilfe wird gewährt, wenn<br />
die einfache Entfernung/Fahrtzeit zwischen<br />
Haustür der Eltern des Auszubildenden<br />
und Haustür der Ausbildungsstätte,<br />
inklusive aller Warte- und Umsteigezeiten<br />
(sowie Fußwegen), mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln mehr als 90<br />
Minuten beträgt. Für dual Studierende ist<br />
die Fahrtzeit zwischen Wohnort und Studienort<br />
maßgeblich). Alle antragsberechtigten<br />
Auszubildenden und dual Studierenden<br />
erhalten die Unterhaltsbeihilfe ab<br />
dem Monat, in dem der Antrag beim