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KOMM 3/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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15 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2023</strong><br />

BEAMT:INNEN<br />

Unpassende Weichenstellung<br />

Die Bundesregierung will die amtsangemessene Bundesbesoldung und -versorgung<br />

sicherstellen. Dazu hat das Bundes ministerium des Innern und für<br />

Heimat (BMI) einen Bundes besoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetzentwurf<br />

(BBVAngG) mit Änderungen des Bundesbesoldungs- und des<br />

Beamtenversorgungsgesetzes sowie der Bundesbeihilfeverordnung vorgelegt.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Anlass sind zwei Entscheidungen<br />

des Bundesverfassungsgerichts<br />

(BVerfG) aus<br />

2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL<br />

6/17) wegen zu geringem<br />

Mindestabstand der Besoldung<br />

zum Grundsicherungsniveau<br />

und zu geringer Besoldung<br />

von Beamt:innen<br />

mit drei und mehr Kindern.<br />

Materielle Einbußen für<br />

Viele<br />

Der Gesetzentwurf gibt Anlass<br />

für viel Kritik. So soll der<br />

Familienzuschlag Stufe 1 (sogenannter<br />

Verheiratetenzuschlag) zum<br />

30. Juni <strong>2023</strong> abgeschafft werden. Auch<br />

alleinerziehenden Beamt:innen oder unverheirateten<br />

Eltern stünde er künftig<br />

nicht mehr zu. Eine Besitzstandsregelung<br />

für vorhandene Bezieher:innen ist vorgesehen.<br />

Der kindbezogene Familienzuschlag<br />

bleibt zwar in weiten Teilen unverändert,<br />

jedoch ohne dass der Betrag angehoben<br />

wird. Als weitere zentrale Maßnahme<br />

soll<br />

• ein alimentativer Ergänzungszuschlag<br />

(AEZ) – abhängig vom Familienstand<br />

der/des Beamtin/Beamten und von der<br />

mittels Wohngeldgesetz zugeordneten<br />

Mietenstufe ihres/seines Wohnorts inklusive<br />

eines Abschmelzbetrags – eingeführt,<br />

• die Einstiegsgrundgehälter im einfachen<br />

und mittleren Dienst erhöht sowie<br />

• die Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige und Kinder<br />

auf 90 Prozent sowie für die beihilfeberechtigte<br />

Person ab dem ersten<br />

Kind auf 70 Prozent angehoben werden.<br />

Versorgungsempfänger:innen<br />

betroffen<br />

Im Einzelfall kann der AEZ das Einkommen<br />

von Beamt:innen mit Familie (Kindern)<br />

verbessern. Aber der AEZ wird mittels<br />

Abschmelzbetrag je nach Besoldungsgruppe<br />

gleich wieder reduziert. Das<br />

gilt auch für Versorgungsempfänger:innen.<br />

ver.di und der DGB kritisieren, dass<br />

die Abschmelzbeträge für sie gleich hoch<br />

sein sollen obwohl deren Ruhegehalt<br />

niedriger liegt, als die Bezüge im aktiven<br />

Dienst. ver.di und der DGB fordern überdies,<br />

neben der Versorgungsauskunft auf<br />

Antrag eine obligatorische Auskunft mit<br />

Vollendung des 50., des 55. und des<br />

60. Lebensjahres aufzunehmen sowie<br />

eine Frist für die Bearbeitungszeit.<br />

Bei Teilzeitbeschäftigten dürfe die Kürzung<br />

des Familienzuschlags und des AEZ<br />

nicht im Verhältnis zur Arbeitszeit erfolgen,<br />

so ver.di und DGB.<br />

Perspektive für Beamt:innen bei<br />

Telekom gefordert<br />

Wiederholt fordern ver.di und der DGB,<br />

sich von der starren Einbindung in die für<br />

die übrigen Bundesbeamt:innen geltenden<br />

Laufbahn- und Besoldungsstrukturen<br />

zu lösen. Erneut drängen sie auf<br />

eine Öffnungsklausel im Besoldungs- und<br />

Laufbahnrecht als Grundlage für modifizierte<br />

Regelungen im Verordnungswege,<br />

u. a. bei der Telekom AG. Mit Blick<br />

auf funktionsgerechte Besoldung und<br />

gestiegene Leistungsanforderungen, fordern<br />

ver.di und der DGB die Besoldungsgruppe<br />

A 8 als Eingangsamt des mittleren<br />

Dienstes und A 10 für den gehobenen<br />

Dienst.<br />

Zudem fordern ver.di und der DGB<br />

weiterhin eine längst überfällige Perspektive<br />

für beurlaubte Beamt:innen bei der<br />

Telekom AG, die insgesamt mindestens<br />

zehn Jahre laufbahnübergreifend<br />

höherwertig eingesetzt<br />

waren/sind. In Anerkennung<br />

ihrer Arbeitsund<br />

Lebensleistung soll ihnen<br />

prüfungsfrei der Weg<br />

zur Übernahme in die Besoldungsgruppe<br />

A 10 des<br />

gehobenen Dienstes mit<br />

der Möglichkeit der Beförderung<br />

nach A 11 ermöglicht<br />

werden. Als Alternative<br />

zu einem Laufbahnwechsel<br />

favorisieren ver.di<br />

und DGB eine ruhegehaltfähige<br />

Zulage.<br />

Ferner fordern ver.di und<br />

DGB eine Entfristung der<br />

Telekom BATZV (Altersteilzeit),<br />

und dass endlich der Solidaritätszuschlag<br />

bei der Berechnung des ATZ-Zuschlages<br />

nicht mehr einbezogen wird.<br />

Foto: ©WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com<br />

Weichenstellung korrigieren<br />

Die geplanten Maßnahmen sind unpassend,<br />

eine angemessene (Mindest-)<br />

Besoldung und Versorgung werden nicht<br />

erreicht. Ebensowenig das Ziel, Familien<br />

mit Kindern zu stärken. Das ohnehin<br />

komplexe Besoldungsrecht droht noch<br />

intransparenter zu werden, ja sogar zu<br />

erodieren. Die Verletzung des Mindestabstandsgebots<br />

zum Grundsicherungsniveau<br />

betrifft das gesamte Besoldungsgefüge.<br />

Die Abstände innerhalb der Besoldungstabelle<br />

(Besoldungsgruppen und<br />

Erfahrungsstufen) müssen an gestiegene<br />

Arbeits- und Funktionsanforderungen angepasst<br />

werden. Eine Besoldungsreform<br />

mit Wertschätzung und sozial ausgewogen<br />

ist geboten.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat

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