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Immobilienmagazin_Ausgabe_3_2023

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Welche Kosten oder Gebühren können im Zusammenhang mit<br />

einer Vertragsrückabwicklung entstehen?<br />

Wenn wir vom 1,5-2fachen des aktuellen Vertragswertes sprechen,<br />

sind dort bereits alle erforderlichen Kosten eingerechnet.<br />

Konkret wird bei jeder Auszahlung ein Erfolgs-Honorar von 25%<br />

verrechnet. 75% bleiben beim Verbraucher. Davon werden Gutachter,<br />

Sachverständige und Rechtsanwälte bezahlt, die für den<br />

Verbraucher tätig werden.<br />

Wie lange dauert es für gewöhnlich bis ich mein Geld bekomme?<br />

Das geht schnell: Die Erstansprüche aus dem Vertrag werden<br />

binnen 20 Tagen nach Vertragsannahme an den Verbraucher<br />

ausbezahlt. Diese entsprechen etwa 75% des aktuellen Vertragswertes.<br />

Bis sich die Versicherungsgesellschaft auf eine entsprechende<br />

Einigung einlässt, kann es aktuell zwischen 12-18 Monate<br />

andauern. Im Vergleich zur Wartezeit bis zum Renteneintritt<br />

ist das in den meisten Fällen ein echter Zeitgewinn.<br />

Muss ich meine Beiträge dann noch weiterzahlen?<br />

Nein. Die Beiträge entfallen sofort und können anderweitig verplant<br />

und eingesetzt werden.<br />

Welche Rolle spielt der Rückkaufswert einer Versicherungspolice<br />

bei der Vertragsrückabwicklung?<br />

Der Rückkaufswert ist der von mir oft genannte aktuelle Vertragswert,<br />

also das, was wirklich bis zum heutigen Tag an Guthaben<br />

nebst Zinsen angespart wurde. Er sagt klar aus, welche<br />

Gutschriften und Kosten seit Beginn angefallen sind und dient<br />

als transparente Berechnungsgrundlage für den zu erwartenden<br />

Mehrerlös.<br />

Gibt es Alternativen zur Vertragsrückabwicklung, die Versicherungsnehmer<br />

in Betracht ziehen sollten?<br />

Es gibt zwar Alternativen, doch die sind aus Verbrauchersicht<br />

nicht optimal. Eine Option ist die Kündigung des Vertrags. Die<br />

Kündigung ist mit hohen Kosten bis zum Rückkaufswert verbunden<br />

und wird von zahlreichen Verbraucherschützern nicht empfohlen.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf aufgrund mangelnder<br />

Widerrufsbelehrung des Vertrages. Hier muss man sehr aufpassen,<br />

denn viele setzen das Wort „Widerruf“ fälschlicherweise mit<br />

„Rückabwicklung“ gleich. Der Widerruf stützt sich jedoch auf<br />

eine völlig andere Rechtsgrundlage und betrifft nur Verträge die<br />

zwischen 1997-2007 abgeschlossen wurden. Die Erfolgsaussichten,<br />

ein bisschen mehr als den Rückkaufswert zu erhalten, sind<br />

aufgrund zahlreicher Gegenurteile sehr dürftig.<br />

Wie kann man sich bei Fragen oder Unsicherheiten zur Rückabwicklung<br />

von Renten- und Lebensversicherungen am besten<br />

beraten lassen?<br />

Bundesweit kümmern sich aktuell etwa 2.000 Partner um die<br />

zahlreichen Anfragen von Verbraucherinnen und Verbraucher<br />

zum Thema Rückabwicklung. Wer den persönlichen Kontakt<br />

in der Region wünscht, findet meine 60 Partner und mich in<br />

unserer Geschäftsstelle in Rosenheim. Umfassende Verbraucher-Informationen,<br />

kostenlose Webinare und auch einen<br />

unverbindlichen Schnellcheck erhalten Verbraucher unter<br />

www.meinevertragshilfe.de<br />

Vielen Dank, Marco, für das aufschlussreiche Interview.

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