Immobilienmagazin_Ausgabe_3_2023
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Welche Kosten oder Gebühren können im Zusammenhang mit<br />
einer Vertragsrückabwicklung entstehen?<br />
Wenn wir vom 1,5-2fachen des aktuellen Vertragswertes sprechen,<br />
sind dort bereits alle erforderlichen Kosten eingerechnet.<br />
Konkret wird bei jeder Auszahlung ein Erfolgs-Honorar von 25%<br />
verrechnet. 75% bleiben beim Verbraucher. Davon werden Gutachter,<br />
Sachverständige und Rechtsanwälte bezahlt, die für den<br />
Verbraucher tätig werden.<br />
Wie lange dauert es für gewöhnlich bis ich mein Geld bekomme?<br />
Das geht schnell: Die Erstansprüche aus dem Vertrag werden<br />
binnen 20 Tagen nach Vertragsannahme an den Verbraucher<br />
ausbezahlt. Diese entsprechen etwa 75% des aktuellen Vertragswertes.<br />
Bis sich die Versicherungsgesellschaft auf eine entsprechende<br />
Einigung einlässt, kann es aktuell zwischen 12-18 Monate<br />
andauern. Im Vergleich zur Wartezeit bis zum Renteneintritt<br />
ist das in den meisten Fällen ein echter Zeitgewinn.<br />
Muss ich meine Beiträge dann noch weiterzahlen?<br />
Nein. Die Beiträge entfallen sofort und können anderweitig verplant<br />
und eingesetzt werden.<br />
Welche Rolle spielt der Rückkaufswert einer Versicherungspolice<br />
bei der Vertragsrückabwicklung?<br />
Der Rückkaufswert ist der von mir oft genannte aktuelle Vertragswert,<br />
also das, was wirklich bis zum heutigen Tag an Guthaben<br />
nebst Zinsen angespart wurde. Er sagt klar aus, welche<br />
Gutschriften und Kosten seit Beginn angefallen sind und dient<br />
als transparente Berechnungsgrundlage für den zu erwartenden<br />
Mehrerlös.<br />
Gibt es Alternativen zur Vertragsrückabwicklung, die Versicherungsnehmer<br />
in Betracht ziehen sollten?<br />
Es gibt zwar Alternativen, doch die sind aus Verbrauchersicht<br />
nicht optimal. Eine Option ist die Kündigung des Vertrags. Die<br />
Kündigung ist mit hohen Kosten bis zum Rückkaufswert verbunden<br />
und wird von zahlreichen Verbraucherschützern nicht empfohlen.<br />
Eine weitere Möglichkeit ist der Widerruf aufgrund mangelnder<br />
Widerrufsbelehrung des Vertrages. Hier muss man sehr aufpassen,<br />
denn viele setzen das Wort „Widerruf“ fälschlicherweise mit<br />
„Rückabwicklung“ gleich. Der Widerruf stützt sich jedoch auf<br />
eine völlig andere Rechtsgrundlage und betrifft nur Verträge die<br />
zwischen 1997-2007 abgeschlossen wurden. Die Erfolgsaussichten,<br />
ein bisschen mehr als den Rückkaufswert zu erhalten, sind<br />
aufgrund zahlreicher Gegenurteile sehr dürftig.<br />
Wie kann man sich bei Fragen oder Unsicherheiten zur Rückabwicklung<br />
von Renten- und Lebensversicherungen am besten<br />
beraten lassen?<br />
Bundesweit kümmern sich aktuell etwa 2.000 Partner um die<br />
zahlreichen Anfragen von Verbraucherinnen und Verbraucher<br />
zum Thema Rückabwicklung. Wer den persönlichen Kontakt<br />
in der Region wünscht, findet meine 60 Partner und mich in<br />
unserer Geschäftsstelle in Rosenheim. Umfassende Verbraucher-Informationen,<br />
kostenlose Webinare und auch einen<br />
unverbindlichen Schnellcheck erhalten Verbraucher unter<br />
www.meinevertragshilfe.de<br />
Vielen Dank, Marco, für das aufschlussreiche Interview.