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UMWELT JOURNAL 2023-2

UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen: COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse

UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen:
COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse

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<strong>UMWELT</strong>journal 2/<strong>2023</strong> | S14<br />

Behörden für die Überwachung von Industrieemissionen.<br />

Diese Behörden können Inspektionen<br />

durchführen, um sicherzustellen, dass die Betriebe<br />

die Anforderungen einhalten und dass die Abluftreinigungsanlagen<br />

ordnungsgemäß betrieben<br />

werden.<br />

Die Überwachung kann in den genannten Ländern<br />

auch durch private Zertifizierungsstellen erfolgen,<br />

die von den Betrieben beauftragt werden. Diese sollen<br />

die Einhaltung von Normen und Standards prüfen<br />

und entsprechend Zertifikate ausstellen.<br />

In Österreich ist für die Überwachung von Industrieemissionen<br />

und damit auch für die Einhaltung<br />

von Vorschriften zur Abluftreinigung das Bundesministerium<br />

für Klimaschutz, Umwelt, Energie,<br />

Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig.<br />

Konkret obliegt die Überwachung den<br />

Landesbehörden, die im Rahmen der Vollziehung<br />

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (IG-L)<br />

agieren. In den Bundesländern sind dies in der<br />

Regel die Bezirksverwaltungsbehörden, wie zum<br />

Beispiel die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate.<br />

Sie können bei Bedarf Kontrollen durchführen,<br />

um sicherzustellen, dass die Vorschriften<br />

eingehalten werden.<br />

In Deutschland ist für die Überwachung der Einhaltung<br />

von Vorschriften zur Abluftreinigung das<br />

jeweilige Bundesland zuständig, in dem sich der<br />

Betrieb befindet. Die zuständigen Behörden variieren<br />

je nach Bundesland, sind jedoch in der Regel<br />

die unteren Immissionsschutzbehörden der<br />

Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Behörden<br />

werden im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG) tätig und überwachen<br />

die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften, die auch die Abluftreinigung betreffen<br />

können. In einigen Fällen kann auch das Landesamt<br />

für Umwelt zuständig sein.<br />

In der Schweiz sind je nach Kanton und Art der<br />

Emission unterschiedliche Behörden zuständig.<br />

Grundsätzlich ist die Vollzugshilfe Luft der Schweizerischen<br />

Vereinigung der Kantonschemikerinnen<br />

und Kantonschemiker (VVL) eine wichtige Informationsquelle,<br />

die Empfehlungen zur Umsetzung<br />

der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Luftreinhaltung<br />

gibt. In den meisten Kantonen ist die<br />

kantonale Fachstelle für Luftreinhaltung oder das<br />

Amt für Umweltschutz für die Überwachung der<br />

Einhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung<br />

zuständig. In manchen Fällen können auch andere<br />

Behörden wie beispielsweise das Gewerbeinspektorat<br />

oder das Amt für Arbeitssicherheit und<br />

Gesundheitsschutz eine Rolle spielen.<br />

Teure Nichteinhaltung<br />

Die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften<br />

zur Abluftreinigung können je nach Land und<br />

Schwere des Verstoßes unterschiedlich sein. Im<br />

Allgemeinen können Bußgelder, Stilllegungen<br />

der betreffenden Anlage oder sogar strafrechtliche<br />

Verfolgung drohen. In einigen Ländern können<br />

auch finanzielle Sanktionen oder Haftstrafen<br />

verhängt werden. Die genauen Strafen sind in<br />

den entsprechenden nationalen Gesetzen und<br />

Verordnungen festgelegt.<br />

In Österreich sind die Strafen für die Nichteinhaltung<br />

der Vorschriften zur Abluftreinigung im<br />

Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) geregelt. Bei<br />

Verstößen können Geldstrafen bis zu 22.000 Euro<br />

verhängt werden. Zudem kann die zuständige Behörde<br />

anordnen, dass der Betrieb seine Emissionswerte<br />

durch geeignete Maßnahmen reduziert.<br />

Im Wiederholungsfall können die Strafen noch<br />

höher ausfallen und bis zum Entzug der Betriebsbewilligung<br />

oder Stilllegung des Betriebs führen.<br />

In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und<br />

Verordnungen, die die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten<br />

und damit auch von Vorschriften<br />

zur Abluftreinigung regeln. Bei Verstößen gegen<br />

diese Vorschriften können sowohl Bußgelder als<br />

auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.<br />

Konkret ist die Höhe der Strafen abhängig von der<br />

Schwere des Verstoßes und kann bis zu mehrere<br />

Tausend Euro betragen. Bei schweren Verstößen,<br />

die beispielsweise zu einer Gefährdung von Menschen<br />

oder der Umwelt führen können, können<br />

auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen<br />

oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.<br />

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der<br />

Vorschriften zur Abluftreinigung in Deutschland sind<br />

die Landesämter für Umwelt sowie die örtlichen Be-

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