UMWELT JOURNAL 2023-2
UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen: COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse
UMWELT JOURNAL Nr. 2/2023 mit den Themen:
COVER: Abluftreinigung - Themen: Kunststoff-Recycling, EPS-Kreislaufwirtschaft, E-XPO5020, Renexpo Interhydro, E-World energy & water, Earth Overshoot Days 2023, EPS- vs. Impact Investing; Buch: Climate Change and the Future of Democracy; Ausbildungen, Seminare, Kongresse
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<strong>UMWELT</strong>journal 2/<strong>2023</strong> | S14<br />
Behörden für die Überwachung von Industrieemissionen.<br />
Diese Behörden können Inspektionen<br />
durchführen, um sicherzustellen, dass die Betriebe<br />
die Anforderungen einhalten und dass die Abluftreinigungsanlagen<br />
ordnungsgemäß betrieben<br />
werden.<br />
Die Überwachung kann in den genannten Ländern<br />
auch durch private Zertifizierungsstellen erfolgen,<br />
die von den Betrieben beauftragt werden. Diese sollen<br />
die Einhaltung von Normen und Standards prüfen<br />
und entsprechend Zertifikate ausstellen.<br />
In Österreich ist für die Überwachung von Industrieemissionen<br />
und damit auch für die Einhaltung<br />
von Vorschriften zur Abluftreinigung das Bundesministerium<br />
für Klimaschutz, Umwelt, Energie,<br />
Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zuständig.<br />
Konkret obliegt die Überwachung den<br />
Landesbehörden, die im Rahmen der Vollziehung<br />
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (IG-L)<br />
agieren. In den Bundesländern sind dies in der<br />
Regel die Bezirksverwaltungsbehörden, wie zum<br />
Beispiel die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate.<br />
Sie können bei Bedarf Kontrollen durchführen,<br />
um sicherzustellen, dass die Vorschriften<br />
eingehalten werden.<br />
In Deutschland ist für die Überwachung der Einhaltung<br />
von Vorschriften zur Abluftreinigung das<br />
jeweilige Bundesland zuständig, in dem sich der<br />
Betrieb befindet. Die zuständigen Behörden variieren<br />
je nach Bundesland, sind jedoch in der Regel<br />
die unteren Immissionsschutzbehörden der<br />
Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Behörden<br />
werden im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BImSchG) tätig und überwachen<br />
die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen<br />
Vorschriften, die auch die Abluftreinigung betreffen<br />
können. In einigen Fällen kann auch das Landesamt<br />
für Umwelt zuständig sein.<br />
In der Schweiz sind je nach Kanton und Art der<br />
Emission unterschiedliche Behörden zuständig.<br />
Grundsätzlich ist die Vollzugshilfe Luft der Schweizerischen<br />
Vereinigung der Kantonschemikerinnen<br />
und Kantonschemiker (VVL) eine wichtige Informationsquelle,<br />
die Empfehlungen zur Umsetzung<br />
der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Luftreinhaltung<br />
gibt. In den meisten Kantonen ist die<br />
kantonale Fachstelle für Luftreinhaltung oder das<br />
Amt für Umweltschutz für die Überwachung der<br />
Einhaltung der Vorschriften zur Abluftreinigung<br />
zuständig. In manchen Fällen können auch andere<br />
Behörden wie beispielsweise das Gewerbeinspektorat<br />
oder das Amt für Arbeitssicherheit und<br />
Gesundheitsschutz eine Rolle spielen.<br />
Teure Nichteinhaltung<br />
Die Strafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften<br />
zur Abluftreinigung können je nach Land und<br />
Schwere des Verstoßes unterschiedlich sein. Im<br />
Allgemeinen können Bußgelder, Stilllegungen<br />
der betreffenden Anlage oder sogar strafrechtliche<br />
Verfolgung drohen. In einigen Ländern können<br />
auch finanzielle Sanktionen oder Haftstrafen<br />
verhängt werden. Die genauen Strafen sind in<br />
den entsprechenden nationalen Gesetzen und<br />
Verordnungen festgelegt.<br />
In Österreich sind die Strafen für die Nichteinhaltung<br />
der Vorschriften zur Abluftreinigung im<br />
Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) geregelt. Bei<br />
Verstößen können Geldstrafen bis zu 22.000 Euro<br />
verhängt werden. Zudem kann die zuständige Behörde<br />
anordnen, dass der Betrieb seine Emissionswerte<br />
durch geeignete Maßnahmen reduziert.<br />
Im Wiederholungsfall können die Strafen noch<br />
höher ausfallen und bis zum Entzug der Betriebsbewilligung<br />
oder Stilllegung des Betriebs führen.<br />
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und<br />
Verordnungen, die die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten<br />
und damit auch von Vorschriften<br />
zur Abluftreinigung regeln. Bei Verstößen gegen<br />
diese Vorschriften können sowohl Bußgelder als<br />
auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.<br />
Konkret ist die Höhe der Strafen abhängig von der<br />
Schwere des Verstoßes und kann bis zu mehrere<br />
Tausend Euro betragen. Bei schweren Verstößen,<br />
die beispielsweise zu einer Gefährdung von Menschen<br />
oder der Umwelt führen können, können<br />
auch strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen<br />
oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.<br />
Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der<br />
Vorschriften zur Abluftreinigung in Deutschland sind<br />
die Landesämter für Umwelt sowie die örtlichen Be-