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Unser Hiddesen: Bürgerstiftung Detmold

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Ratgeber •Tipps<br />

Die Sanierungspflicht beim Eigentümerwechsel<br />

Derzeit wird das sogenannte<br />

„Heizungsgesetz“ heiß diskutiert.<br />

Insbesondere die Ankündigung,<br />

ab 2024 neu eingebaute<br />

Heizungen nur dann<br />

zuzulassen, wenn diese zu mindestens<br />

65% mit erneuerbaren<br />

Energien betrieben werden,<br />

hat für Kritik gesorgt, sodass<br />

ein endgültiger Beschluss hierüber<br />

noch nicht gefällt worden<br />

ist.<br />

Eine entsprechende Pflicht<br />

würde sich nicht nur an diejenigen<br />

richten, die aus technischen<br />

Gründen die Heizung<br />

austauschen lassen müssen,<br />

sie spielt auch im Fall eines<br />

Eigentümerwechsels einer<br />

Immobilie eine Rolle. Hierbei<br />

würde es sich jedoch nicht um<br />

die einzige Sanierungspflicht<br />

handelt, die beim Eigentümerwechsel<br />

ansteht. Das Gebäudeenergiegesetz<br />

(GEG) sieht<br />

eine ganze Reihe an Pflichten<br />

vor, die beachtet werden müssen.<br />

Dr. Christian Behrendt<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

christian.behrendt@brandi.net<br />

Dr. Jens Hoffmann<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht<br />

Fachanwalt für Steuerrecht<br />

jens.hoffmann@brandi.net<br />

BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB<br />

Lindenweg 2 • 32756 <strong>Detmold</strong><br />

T +49 5231 9857 - 0 • F +49 5231 9857 - 50<br />

Sofern die oberste Geschossdecke<br />

nicht hinreichend gedämmt<br />

ist, muss der Käufer einer Immobilie diese insoweit<br />

nachrüsten. Als oberste Geschossdecke gilt dabei<br />

die Decke des obersten bewohnten Geschosses. Wird das<br />

Dachgeschoss also bewohnt, muss das Dach entsprechend<br />

gedämmt werden. Ist der Dachboden aber nicht<br />

ausgebaut und wird nicht bewohnt, kann alternativ auch<br />

die Decke des darunterliegenden Geschosses gedämmt<br />

werden. Die Dämmpflicht betrifft Geschossdecken, deren<br />

Wärmedurchgangskoeffizient mindestens 024 Watt<br />

pro m² und Kelvin beträgt.<br />

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Schließlich gibt es auch jetzt<br />

schon eine Sanierungspflicht<br />

in Bezug auf die Heizung: Diese<br />

sieht den Austausch von<br />

Heizkesseln einer Öl- oder<br />

Gasheizung nach 30 Jahren<br />

vor, ein Weiterbetrieb nach Ablauf<br />

dieser Zeit ist unzulässig.<br />

Ausgenommen hiervon sind<br />

derzeit (noch) Brennwert- und<br />

Niedrigtemperaturheizungen.<br />

Ausgenommen von diesen<br />

Pflichten sind solche Gebäude,<br />

die der Eigentümer entweder<br />

komplett selbst bewohnt oder<br />

die maximal zwei Wohnungen<br />

enthalten und zum Teil vom<br />

Eigentümer bewohnt werden.<br />

Ein Immobilieneigentümer<br />

muss also grundsätzlich nicht<br />

befürchten, plötzlich von umfassenden<br />

Sanierungspflichten<br />

überrascht zu werden.<br />

Allerdings ändert sich das, sobald<br />

die Immobilie den Eigentümer<br />

wechselt. Denn dann<br />

gilt diese Ausnahme nicht<br />

mehr – der neue Eigentümer<br />

muss prüfen, ob Sanierungsbedarf<br />

besteht und die erforderlichen<br />

Sanierungen durchführen, unabhängig davon,<br />

ob er die Immobilie selbst nutzen will oder nicht. Hierfür<br />

lässt das Gesetz ihm zwei Jahre Zeit.<br />

Diese Pflicht gilt unabhängig davon, auf welchem Weg<br />

eine Immobilie den Eigentümer wechselt. Der klassische<br />

Immobilienkauf ist ebenso umfasst wie der Fall, in dem<br />

eine Immobilie (etwa im Wege der vorweggenommenen<br />

Erbfolge) von Eltern an ihre Kinder verschenkt wird. Auch<br />

der Erbe einer Immobilie muss prüfen, ob er Sanierungen<br />

vorzunehmen hat.<br />

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Zusätzlich hat der neue Eigentümer einer Immobilie nach<br />

dem Gesetz (§ 71 GEG) dafür Sorge zu tragen, dass die<br />

Heizungsrohre hinreichend gedämmt sind. Das betrifft<br />

die Warmwasserrohre, die durch nicht beheizte Räume<br />

(also den Keller und ggf. den Dachboden) laufen.<br />

Das Gesetz sieht vor, dass der neue Käufer – und nicht<br />

der Verkäufer – die Sanierung der Immobilie vornehmen<br />

muss. Man kann sich jedoch vor dem Kauf auch darauf<br />

verständigen, dass eine entsprechend sanierte Immobilie<br />

übergeben werden soll. Dies sollte dann auch im notariellen<br />

Kaufvertrag berücksichtigt werden.<br />

14<br />

<strong>Unser</strong> <strong>Hiddesen</strong>/ August - September ‘23

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