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Ahoi Leipzig Oktober 2023

Das Stadtmagazin für Leipzig und Region

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Magazin<br />

Ab Dienstag 03.10.<br />

Kid´s BURG Preview:<br />

Checker Tobi und die Reise<br />

zu den fliegenden Flüssen<br />

(Dokumentation, Familienfilm)<br />

Ab Donnerstag 12.10.<br />

DOGMAN<br />

(auch in OmdU, Thriller)<br />

Ab Dienstag 31.10.<br />

Halloween Kid´s Spezial:<br />

Mumien – Ein total<br />

verwickeltes Abenteuer<br />

(Familienfilm, Animation)<br />

Antonienstraße 21, 04229 <strong>Leipzig</strong><br />

Tel.: 4 26 46 41<br />

Weitere Infos unter<br />

www.schauburg-leipzig.de<br />

Helen Müller arbeitet bei der Wohnungsgenossenschaft<br />

Unitas eG als Studentin. Die<br />

junge Frau (20) studiert an der Berufsakademie<br />

Sachsen in <strong>Leipzig</strong> Vermögensmanagement<br />

mit Richtung Immobilienwirtschaft.<br />

Den dualen Studiengang will sie 2024 mit<br />

dem Bachelor abschließen. Derzeit arbeitet<br />

Müller bei der Unitas im Bereich Vermietung<br />

unter anderem an Mievertragsvorbereitungen,<br />

sie begleitet Kollegen bei Vor-<br />

Ort-Terminen oder verteilt Aushänge in<br />

den Mietobjekten. „Mir gefällt es sehr bei<br />

der Unitas“, sagt die gebürtige Bischofswerdaerin.<br />

„Ich verstehe mich gut mit meinen<br />

Kollegen, es gibt eine sehr angenehme<br />

Mit der App AOK NAVIDA<br />

ist man bei der AOK PLUS<br />

rundum versorgt –<br />

sowohl im Alltag als<br />

auch im Urlaub<br />

Helen Müller vor dem<br />

Beratungszentrum der<br />

Unitas in der Südvorstadt<br />

UNITAS LEIPZIG<br />

Gute Adresse für dual Studierende<br />

Arbeitsatmoshpäre und die Arbeit ist sehr<br />

strukturiert.“ Die Wohnungsgenossenschaft<br />

hatte Müller erst Anfang August von einem<br />

anderen Arbeitgeber übernommen, um ihr<br />

andere Geschäftsfelder näherzu bringen.<br />

Im nächsten Semester könnte Müller<br />

in den Bereich Technik oder in ein anderes<br />

Beratungszentrum wechseln. „Die Unitas<br />

schaut, dass die Studenten in möglichst<br />

vielen Bereichen einen Einblick bekommen.<br />

Auch das gefällt mir gut.“ Die Studentin will<br />

nach ihrem Abschluss gleich in den Beruf<br />

einsteigen. „Ich kann mir gut vorstellen,<br />

bei der Unitas zu bleiben, wenn es für beide<br />

Seiten passt.“ [fri] www.wg-unitas.de<br />

BIOLOGE PHILIPP DROSKY<br />

Plädoyer für<br />

den Naturgarten<br />

Mit der Natur<br />

auf Du und Du:<br />

Philipp Drosky<br />

Wir alle lieben die Natur, Blumen, Bäume,<br />

Bienen ... aber die Vielfalt schwindet. Was<br />

können wir tun, damit es um uns herum<br />

wieder summt und brummt? Biologe<br />

Philipp Drosky widmet sich diesem Thema<br />

mit ganzer Kraft. Um dem Artensterben<br />

etwas entgegenzusetzen, hat er das<br />

Naturgartenkonzept entdeckt. „Dabei habe<br />

ich festgestellt, dass sich mit dem Wissen<br />

um ökologische Zusammenhänge und<br />

durch planvolles Vorgehen leicht kleine<br />

Naturoasen schaffen lassen.“ Pflanzungen<br />

und das Anlegen von Teichen in Naturgärten<br />

zu seiner Hauptaufgabe geworden. Die<br />

Menschen im Umland haben erkannt, wie<br />

wichtig zum Beispiel Wildblumenwiesen<br />

für Kleinstlebewesen sind. „In naturnahen<br />

Gärten finden Teichmolch, Zitronenfalter<br />

und Stieglitz Rückzugsorte“, sagt Drosky.<br />

Das freut nicht nur den Fachmann, der<br />

sich früh mit der heimischen Tier- und<br />

Pflanzenwelt befasste.<br />

„Wenn man weiß, wie eng Nutz- und Wildpflanzen<br />

mit der Insektenwelt verbunden<br />

sind, und das beim Bau berücksichtigt, ist<br />

das ein großer Gewinn für die Tiere und für<br />

uns.“ Seine Workshops zum naturnahen<br />

Gärtnern und zu heimischen Wildkräutern<br />

sind gefragt, vor allem in Gemeinschaftsgärten.<br />

[mhs] www.naturgarten-leipzig.de<br />

32<br />

– entsprechend wird jegliche Haftung ausgeschlossen.<br />

OKTOBER <strong>2023</strong> 33<br />

Fotos: AOK PLUS, Thomas Fritz, Marianne H.-Stars, stock.adobe.com/steschum, e-Rechtsanwälte.eu<br />

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DIE NEUE APP „AOK NAVIDA“<br />

Hilfe im Alltag<br />

und im Urlaub<br />

„Weil uns die Gesundheit eines jeden Einzelnen am<br />

Herzen liegt“, lautet das Motto der AOK PLUS. Deshalb hat<br />

die Gesundheitskasse die App AOK NAVIDA entwickelt. Die<br />

App vereint viele nützliche Funktionen: Von der Arztsuche<br />

übers Beratungstelefon Clarimedis mit Informationen zu<br />

Krankheiten und Behandlungen bis hin zum TÜV-geprüften<br />

Symptomcheck und der Videosprechstunde ist im<br />

Krankheitsfall fast alles dabei.<br />

Vorab wird schnell und einfach geklärt, ob das Krankheitsbild<br />

für die Fernbehandlung geeignet ist. Mit dem<br />

Vorsorgekompass hat man die Vorsorgeuntersuchungen<br />

stets im Blick. Um gesund und fit zu bleiben, kann man<br />

direkt Gesundheitskurse buchen und teils direkt online<br />

durchführen. Ganz neu sind ab sofort die Gesundheitschallenges,<br />

mit denen man etwas für die eigene Gesundheit<br />

tun kann und sogar übers Bonussystem belohnt<br />

wird. Diese Kombi in einer App ist bislang einzigartig im<br />

Krankenkassenbereich! AOK NAVIDA ist gratis im App<br />

Store und bei Google Play verfügbar. Alle AOK-PLUS-<br />

Versicherten können die App nutzen. www.aok.de<br />

210 JAHRE VÖLKERSCHLACHT<br />

BEI LEIPZIG<br />

BIWAKS, MÄRKTE,<br />

DARSTELLUNGEN<br />

Höhepunkt der Feierlichkeiten 210 Jahre Völkerschlacht<br />

sind die Gefechtsdarstellungen auf dem Mönchereiplatz<br />

Zum 210. Mal jährt sich im <strong>Oktober</strong> die Völkerschlacht,<br />

die 1813 rund um <strong>Leipzig</strong> tobte und unzählige Opfer<br />

forderte. Mit historischen Biwaks, Händlermärkten und<br />

verschiedenen Ausstellungen wird vom 13. bis 15.<br />

<strong>Oktober</strong> an die Ereignisse von damals erinnert.<br />

Publikumsmagnet sind die Hauptgefechtsdarstellungen<br />

auf dem Mönchereiplatz in Markkleeberg, bei denen<br />

hunderte Enthusiasten die historischen Gefechte<br />

nachstellen. [ane]210. Jahrestag der Völkerschlacht<br />

bei <strong>Leipzig</strong>, 13. bis 15. <strong>Oktober</strong>, www.leipzig1813.com<br />

»<br />

<strong>Ahoi</strong>-Leser fragen,<br />

Dr. Franziska Wahedi von<br />

e-Rechtsanwälte.eu antwortet<br />

Weist der Arbeitgeber die Arbeitnehmer an, hinsichtlich seines<br />

eigenen gesetzeswidrigen Verhaltens zu lügen, muss die<br />

Weisung nicht befolgt werden. Ob der Arbeitgeber für eine<br />

Versetzung einen Grund benötigt, hängt unter anderem vom<br />

Arbeitsvertrag ab. Benötigt der Arbeitgeber einen Grund,<br />

ist die Nichtbefolgung einer unwirksamen Weisung kein Grund.<br />

Wohin mit den<br />

Wintersachen? Das beschriebene Verhalten des Arbeitgebers kann auch eine<br />

Einlagern ist eine<br />

strafrechtliche Nötigung sein. Am besten wäre, wenn Sie das<br />

Option, um sich Platz<br />

Verlangen des Arbeitgebers nachweisen können (E-Mails,<br />

zu verschaffen<br />

Zeugen etc.), dann sollten Sie der Weisung nicht nachkommen.<br />

Kommt es zu einer Versetzung, sollten Sie arbeitsgerichtliche<br />

Maßnahmen ergreifen und sich anwaltliche Hilfe suchen.<br />

e-Rechtsanwälte.eu,<br />

Riemannstraße 30, Tel.: 0341 215416210,<br />

www.e-rechtsanwaelte.de<br />

<strong>Ahoi</strong><br />

LEIPZIG<br />

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Im Rahmen einer behördlichen<br />

Überprüfung hat mein Arbeitgeber<br />

von mir verlangt, bezüglich betrieblicher<br />

Abläufe zu lügen, und er hat<br />

mir mit Versetzung gedroht. Ist das<br />

rechtens? Was soll ich tun?<br />

Das Weisungsrecht bestimmt sich nach § 106 GewO.<br />

Der Arbeitgeber darf hiernach Weisungen erteilen, sofern sie<br />

billigem Ermessen entsprechen. Das Bundesarbeitsgericht<br />

hat entschieden, dass sich die Billigkeit nach Abwägung der<br />

wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und<br />

gesetzlichen Wertentscheidungen bemisst.<br />

Leser fragen, e-rechtsanwälte.eu antworten:<br />

Dr. Franziska Wahedi beantwortet Leserfragen.<br />

Fragen können an a.neustadt@ahoi-leipzig.de<br />

geschickt werden.<br />

Diese Rubrik dient einer Orientierung. Sie erhebt keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit, kann aber Hilfestellungen<br />

geben. Sie ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung<br />

Magazin

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