Mühlviertel-Magazin Oktober 2023
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MÜHLVIERTEL-MAGAZIN | <strong>Oktober</strong> <strong>2023</strong><br />
9 | WIRTSCHAFT<br />
Anzeige, Fotos: T. Haudum<br />
NEUER STEUERBERATER<br />
Mag. Simon Rammer-Wöß (re.) verstärkt ab sofort die Bad<br />
Leonfeldner Steuerberatungs-Kanzlei von Mag. Karl Birklbauer.<br />
Simon Rammer-Wöß<br />
verstärkt Kanzlei Birklbauer<br />
in Bad Leonfelden<br />
Seit wenigen Monaten ist mit Mag. Simon Rammer-Wöß<br />
ein zweiter Steuerberater in der Bad Leonfeldner<br />
Kanzlei Birklbauer tätig: Der Wahl-Zwettler arbeitet an<br />
der Seite von Steuerberater Mag. Karl Birklbauer und<br />
sorgt damit für die entsprechende personelle Verstärkung<br />
im Team der renommierten Kanzlei.<br />
Diese komme angesichts der umfangreichen<br />
Aufgaben genau zur<br />
richtigen Zeit, betont Karl Birklbauer:<br />
„Ich freue mich, dass wir mit Simon<br />
Rammer-Wöß einen engagierten<br />
und kompetenten Steuerberater<br />
in unserer Kanzlei begrüßen dürfen.<br />
Durch seine Expertise stellen wir<br />
nicht nur die laufende Betreuung<br />
unserer Kundinnen und Kunden sicher,<br />
sondern können uns mittelfristig<br />
noch mehr in Richtung Service<br />
und Beratung orientieren.“<br />
Gerade diese beiden Bereiche rücken<br />
künftig noch mehr in den<br />
Fokus, ist sich Birklbauer<br />
angesichts der branchenweiten<br />
Veränderungen sicher:<br />
„Steuerberatung bedeutet<br />
längst mehr als das manuelle<br />
Verbuchen von Belegen. Mit der<br />
zunehmenden Umstellung auf digitale<br />
Buchhaltung kommen beispielsweise<br />
neue Tools zum Einsatz,<br />
bis hin zu den ersten Schritten mit<br />
Künstlicher Intelligenz. Je besser<br />
diese Möglichkeiten genutzt werden,<br />
desto mehr Zeit bleibt am Ende<br />
für die persönliche Beratung übrig.“<br />
Daher investiere er mit seinem<br />
Team – derzeit sind zwölf engagierte<br />
und motivierte Mitarbeiterinnen<br />
in der Kanzlei beschäftigt – viel in<br />
technisches und fachliches Know-<br />
How. Denn: „Auch die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen für Unternehmen<br />
entwickeln sich laufend weiter.<br />
Hier gilt es, am Ball zu bleiben und<br />
punktgenauen Service zu bieten –<br />
das ist unser Ziel“, so Birklbauer. ♦<br />
Von K. Birklbauer & S. Rammer-Wöß<br />
Steuertipps<br />
zum Jahresende<br />
Zum Jahresende lohnt es sich, Möglichkeiten<br />
zur Steueroptimierung zu prüfen: Wir haben<br />
ausgewählte Maßnahmen für Einzelunternehmen<br />
und Personengesellschaften zusammengefasst.<br />
Nützen Sie den Gewinnfreibetrag vollständig<br />
aus! Zur Abschätzung lohnt sich eine Ergebnishochrechnung.<br />
Mit dieser können Sie auch<br />
eine mögliche Steuernachzahlung frühzeitig<br />
erkennen sowie allenfalls eine Gewinnreduktion<br />
durch Vorauszahlungen an die SVS erreichen.<br />
Für bestimmte, nach dem 31.12.2022 angeschaffte<br />
oder hergestellte Anlagegüter, die zumindest<br />
vier Jahre im Betrieb verbleiben, können<br />
Sie den Investitionsfreibetrag geltend<br />
machen. Dadurch wird eine zusätzliche Abschreibung<br />
in Höhe von 10 % (für Investitionen<br />
im Bereich Ökologisierung sogar 15 %) der Anschaffungskosten<br />
erreicht. Beachten Sie, dass<br />
Gewinn- und Investitionsfreibetrag nicht kumulativ<br />
zur Anwendung gelangen können.<br />
Vor Verkauf von Anlagengegenständen sollten<br />
Sie die Behaltefristen prüfen, um eine<br />
Nachversteuerung eines in Anspruch genommenen<br />
Freibetrags zu vermeiden.<br />
Behalten Sie die Pauschalierungsmöglichkeiten<br />
bei der Wahl der Gewinnermittlungsart im<br />
Auge! So kann sich für Unternehmen bis<br />
EUR 40.000,00 Umsatz z.B. die Kleinunternehmerpauschalierung<br />
als die vorteilhafteste Gewinnermittlung<br />
erweisen. Der Wechsel ist allerdings<br />
durch Bindungsfristen eingeschränkt.<br />
Mit dem Arbeitsplatzpauschale sowie der<br />
pauschalen Absetzbarkeit von 50 % der Kosten<br />
für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte<br />
im öffentlichen Verkehr wurden neue Abschreibposten<br />
geschaffen.<br />
2024 kommt es zu einer Reduktion der 3. Tarifstufe<br />
der Einkommensteuer sowie zu einer<br />
weiteren Valorisierung der Tarifgrenzen (Abschaffung<br />
der „kalten Progression“). Daher<br />
kann für Einnahmen-Ausgaben-Rechner das<br />
Vorziehen von Aufwendungen bzw. Aufschieben<br />
von Erträgen interessant sein. Als<br />
Grundsatz gilt, dass für einkommensteuerpfl<br />
ichtige Personen ein über die Jahre möglichst<br />
gleichmäßig verteiltes Einkommen steuerlich<br />
am günstigsten ist.