26.10.2023 Aufrufe

Mühlviertel-Magazin Oktober 2023

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

MÜHLVIERTEL-MAGAZIN | <strong>Oktober</strong> <strong>2023</strong><br />

9 | WIRTSCHAFT<br />

Anzeige, Fotos: T. Haudum<br />

NEUER STEUERBERATER<br />

Mag. Simon Rammer-Wöß (re.) verstärkt ab sofort die Bad<br />

Leonfeldner Steuerberatungs-Kanzlei von Mag. Karl Birklbauer.<br />

Simon Rammer-Wöß<br />

verstärkt Kanzlei Birklbauer<br />

in Bad Leonfelden<br />

Seit wenigen Monaten ist mit Mag. Simon Rammer-Wöß<br />

ein zweiter Steuerberater in der Bad Leonfeldner<br />

Kanzlei Birklbauer tätig: Der Wahl-Zwettler arbeitet an<br />

der Seite von Steuerberater Mag. Karl Birklbauer und<br />

sorgt damit für die entsprechende personelle Verstärkung<br />

im Team der renommierten Kanzlei.<br />

Diese komme angesichts der umfangreichen<br />

Aufgaben genau zur<br />

richtigen Zeit, betont Karl Birklbauer:<br />

„Ich freue mich, dass wir mit Simon<br />

Rammer-Wöß einen engagierten<br />

und kompetenten Steuerberater<br />

in unserer Kanzlei begrüßen dürfen.<br />

Durch seine Expertise stellen wir<br />

nicht nur die laufende Betreuung<br />

unserer Kundinnen und Kunden sicher,<br />

sondern können uns mittelfristig<br />

noch mehr in Richtung Service<br />

und Beratung orientieren.“<br />

Gerade diese beiden Bereiche rücken<br />

künftig noch mehr in den<br />

Fokus, ist sich Birklbauer<br />

angesichts der branchenweiten<br />

Veränderungen sicher:<br />

„Steuerberatung bedeutet<br />

längst mehr als das manuelle<br />

Verbuchen von Belegen. Mit der<br />

zunehmenden Umstellung auf digitale<br />

Buchhaltung kommen beispielsweise<br />

neue Tools zum Einsatz,<br />

bis hin zu den ersten Schritten mit<br />

Künstlicher Intelligenz. Je besser<br />

diese Möglichkeiten genutzt werden,<br />

desto mehr Zeit bleibt am Ende<br />

für die persönliche Beratung übrig.“<br />

Daher investiere er mit seinem<br />

Team – derzeit sind zwölf engagierte<br />

und motivierte Mitarbeiterinnen<br />

in der Kanzlei beschäftigt – viel in<br />

technisches und fachliches Know-<br />

How. Denn: „Auch die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen für Unternehmen<br />

entwickeln sich laufend weiter.<br />

Hier gilt es, am Ball zu bleiben und<br />

punktgenauen Service zu bieten –<br />

das ist unser Ziel“, so Birklbauer. ♦<br />

Von K. Birklbauer & S. Rammer-Wöß<br />

Steuertipps<br />

zum Jahresende<br />

Zum Jahresende lohnt es sich, Möglichkeiten<br />

zur Steueroptimierung zu prüfen: Wir haben<br />

ausgewählte Maßnahmen für Einzelunternehmen<br />

und Personengesellschaften zusammengefasst.<br />

Nützen Sie den Gewinnfreibetrag vollständig<br />

aus! Zur Abschätzung lohnt sich eine Ergebnishochrechnung.<br />

Mit dieser können Sie auch<br />

eine mögliche Steuernachzahlung frühzeitig<br />

erkennen sowie allenfalls eine Gewinnreduktion<br />

durch Vorauszahlungen an die SVS erreichen.<br />

Für bestimmte, nach dem 31.12.2022 angeschaffte<br />

oder hergestellte Anlagegüter, die zumindest<br />

vier Jahre im Betrieb verbleiben, können<br />

Sie den Investitionsfreibetrag geltend<br />

machen. Dadurch wird eine zusätzliche Abschreibung<br />

in Höhe von 10 % (für Investitionen<br />

im Bereich Ökologisierung sogar 15 %) der Anschaffungskosten<br />

erreicht. Beachten Sie, dass<br />

Gewinn- und Investitionsfreibetrag nicht kumulativ<br />

zur Anwendung gelangen können.<br />

Vor Verkauf von Anlagengegenständen sollten<br />

Sie die Behaltefristen prüfen, um eine<br />

Nachversteuerung eines in Anspruch genommenen<br />

Freibetrags zu vermeiden.<br />

Behalten Sie die Pauschalierungsmöglichkeiten<br />

bei der Wahl der Gewinnermittlungsart im<br />

Auge! So kann sich für Unternehmen bis<br />

EUR 40.000,00 Umsatz z.B. die Kleinunternehmerpauschalierung<br />

als die vorteilhafteste Gewinnermittlung<br />

erweisen. Der Wechsel ist allerdings<br />

durch Bindungsfristen eingeschränkt.<br />

Mit dem Arbeitsplatzpauschale sowie der<br />

pauschalen Absetzbarkeit von 50 % der Kosten<br />

für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte<br />

im öffentlichen Verkehr wurden neue Abschreibposten<br />

geschaffen.<br />

2024 kommt es zu einer Reduktion der 3. Tarifstufe<br />

der Einkommensteuer sowie zu einer<br />

weiteren Valorisierung der Tarifgrenzen (Abschaffung<br />

der „kalten Progression“). Daher<br />

kann für Einnahmen-Ausgaben-Rechner das<br />

Vorziehen von Aufwendungen bzw. Aufschieben<br />

von Erträgen interessant sein. Als<br />

Grundsatz gilt, dass für einkommensteuerpfl<br />

ichtige Personen ein über die Jahre möglichst<br />

gleichmäßig verteiltes Einkommen steuerlich<br />

am günstigsten ist.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!