Waffenmarkt-Intern 1223
Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die November-Ausgabe mit dem Jahresrückblick 2023
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12 _ FIRMEN+PERSONEN<br />
INTERN _ 12 / 2023<br />
Waffenaufbewahrung und ein Schaden<br />
ES IST DER ALBTRAUM EINES JEDEN: ein Einbruch<br />
in die eigene Wohnung. Es ist der Albtraum<br />
in dritter Potenz aber für einen Inhaber<br />
einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wenn<br />
dazu noch der Waffenschrank geöffnet wurde.<br />
Mit der Waffenrechtsnovelle von 2017 ist<br />
das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes<br />
in Kraft getreten. Die Änderung beinhaltet<br />
eine Neuregelung und Verschärfung<br />
der bis dahin geltenden Regelungen zur Waffenaufbewahrung.<br />
Der Grundgedanke der<br />
Gesetzesänderung war, dadurch die Sicherheit<br />
im Umgang mit Waffen und Munition<br />
in der Bundesrepublik zu erhöhen. Weiterhin<br />
sollte der Zugriff auf Waffen durch Unbefugte<br />
deutlich erschwert werden.<br />
In § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-<br />
Verordnung (AWaffV) wird im Detail geregelt,<br />
wie Waffen und Munition aufzubewahren<br />
sind.<br />
Für alle Jäger (darin sind auch Jägerinnen<br />
eigeschlossen), die nach der Gesetzesänderung<br />
im Jahr 2017 ihren Jagdschein erfolgreich<br />
bestanden haben, ist für die gesetzeskonforme<br />
Aufbewahrung der Waffen der<br />
Erwerb eines Waffenschrankes nach DIN EN<br />
1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 beziehungsweise<br />
1 nach §13 AWaffV vorgeschrieben.<br />
Im neuen Waffengesetz gibt es ab dem<br />
06.07.2017 keinen Hinweis zur Verankerungspflicht.<br />
Eine Verankerung eines Waffentresors<br />
ist sowohl für Klasse 0 als auch für Klasse<br />
1 gemäß DIN/ EN 1143-1 unabhängig vom<br />
Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben.<br />
Die Behörde kann abweichend davon,<br />
auch höhere Anforderungen an die Aufbewahrung<br />
stellen. Dann wird hier die Befestigung<br />
am Boden oder der Wand gefordert,<br />
obwohl sie manchmal technisch schwer<br />
umzusetzen ist, aufgrund der verwendeten<br />
Schrankmaterialien.<br />
Es steht aber jedem Waffenbesitzer die<br />
Möglichkeit zu, den Schrank freiwillig im<br />
Boden oder an der Wand zu verankern. Für<br />
leichte Schränke ist dies empfehlenswert als<br />
eine zusätzliche Möglichkeit des Diebstahlschutzes<br />
und zur Vermeidung von Unfällen,<br />
da die Stellfläche des Waffenschrankes<br />
im Vergleich zu seiner Höhe relativ klein ist.<br />
Falls die Schranktür geöffnet ist, kann sich<br />
die Kopflastigkeit dadurch noch verstärken.<br />
Bei der Festlegung, welchen Widerstandsgrad<br />
ein Schrank erfüllt, werden so genannte<br />
„Durchbruchs- oder Aufbruchszeiten“ ermittelt<br />
und geprüft. Angegeben werden diese<br />
mit der Bezeichnung „RU“ – resistant unit.<br />
Je höher die Zahlenwerte, desto besser der<br />
Schutz gegen unbefugte Zugriffsversuche. Sie<br />
errechnet sich aus der Art des Werkzeuges<br />
und der Dauer der Anwendung. Zum Beispiel<br />
bedeutet „RU 30/50“ eine Aufbruchszeit von<br />
30 Zeiteinheiten gegenüber mechanischen<br />
Werkzeugen und 50 Zeiteinheiten gegenüber<br />
thermischen Werkzeugen. Der Zeitwert einer<br />
„RU“ wird der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben<br />
– aus verständlichen Gründen.<br />
Technisch gesehen ist der Unterschied<br />
zwischen Widerstandsgrad 0 und Widerstandsgrad<br />
1 innerhalb der DIN EN 1143-1<br />
aber nur marginal.<br />
Doch was passiert, wenn ins Haus eingebrochen<br />
wurde?<br />
Ein Jäger hat im Jahr 2020 seine Jagdeignungsprüfung<br />
bestanden und für die Aufbewahrung<br />
seiner Langwaffe mit Schalldämpfer<br />
einen Waffenschrank nach DIN EN<br />
1143-1 mit dem Widerstandsgrad 1 erworben.<br />
Der Schrank weist auf dem Typenschild<br />
eine Masse von 170 kg auf. Der Schrank wurde<br />
nicht zusätzlich am Boden und der Wand<br />
befestigt.<br />
Abb. 1: Typenschild des erworbenen Waffenschranks.<br />
Im beschriebenen Fall war der Eigentümer<br />
der Waffe Jäger und für etwa 2 Tage nicht<br />
in seiner Wohnung. Als er wiederkam, fand er<br />
nicht nur eine durchwühlte Wohnung, sondern<br />
auch einen geöffneten Waffenschrank<br />
vor. Die Fronttür des etwas über ein Jahr alten<br />
Waffenschranks mit Elektronikschloss<br />
war verbogen (siehe Abb. 2), die Verriegelungsbolzen<br />
standen noch auf Stellung „geschlossen“.<br />
Sie waren selbst beim Aufbrechen<br />
nicht entriegelt worden. Der Schrank wurde<br />
gewaltsam geöffnet. Spuren von Werkzeugeingriffen<br />
sind sichtbar (siehe Abb. 3). →<br />
Abb. 2: Geöffneter Waffenschrank. Waffe,<br />
Schalldämpfer und Munition wurden nicht<br />
entwendet.<br />
Abb. 3: Werkzeugspuren und Deformationen<br />
an der Waffenschranktür.<br />
Fotos. Ingo Rottenberger