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Waffenmarkt-Intern 1223

Waffenmarkt-Intern – Das B2B-Insider-Magazin für Jagd, Messer, Schießsport und Security – die November-Ausgabe mit dem Jahresrückblick 2023

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12 _ FIRMEN+PERSONEN<br />

INTERN _ 12 / 2023<br />

Waffenaufbewahrung und ein Schaden<br />

ES IST DER ALBTRAUM EINES JEDEN: ein Einbruch<br />

in die eigene Wohnung. Es ist der Albtraum<br />

in dritter Potenz aber für einen Inhaber<br />

einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wenn<br />

dazu noch der Waffenschrank geöffnet wurde.<br />

Mit der Waffenrechtsnovelle von 2017 ist<br />

das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes<br />

in Kraft getreten. Die Änderung beinhaltet<br />

eine Neuregelung und Verschärfung<br />

der bis dahin geltenden Regelungen zur Waffenaufbewahrung.<br />

Der Grundgedanke der<br />

Gesetzesänderung war, dadurch die Sicherheit<br />

im Umgang mit Waffen und Munition<br />

in der Bundesrepublik zu erhöhen. Weiterhin<br />

sollte der Zugriff auf Waffen durch Unbefugte<br />

deutlich erschwert werden.<br />

In § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-<br />

Verordnung (AWaffV) wird im Detail geregelt,<br />

wie Waffen und Munition aufzubewahren<br />

sind.<br />

Für alle Jäger (darin sind auch Jägerinnen<br />

eigeschlossen), die nach der Gesetzesänderung<br />

im Jahr 2017 ihren Jagdschein erfolgreich<br />

bestanden haben, ist für die gesetzeskonforme<br />

Aufbewahrung der Waffen der<br />

Erwerb eines Waffenschrankes nach DIN EN<br />

1143-1 mit dem Widerstandsgrad 0 beziehungsweise<br />

1 nach §13 AWaffV vorgeschrieben.<br />

Im neuen Waffengesetz gibt es ab dem<br />

06.07.2017 keinen Hinweis zur Verankerungspflicht.<br />

Eine Verankerung eines Waffentresors<br />

ist sowohl für Klasse 0 als auch für Klasse<br />

1 gemäß DIN/ EN 1143-1 unabhängig vom<br />

Gewicht gesetzlich nicht vorgeschrieben.<br />

Die Behörde kann abweichend davon,<br />

auch höhere Anforderungen an die Aufbewahrung<br />

stellen. Dann wird hier die Befestigung<br />

am Boden oder der Wand gefordert,<br />

obwohl sie manchmal technisch schwer<br />

umzusetzen ist, aufgrund der verwendeten<br />

Schrankmaterialien.<br />

Es steht aber jedem Waffenbesitzer die<br />

Möglichkeit zu, den Schrank freiwillig im<br />

Boden oder an der Wand zu verankern. Für<br />

leichte Schränke ist dies empfehlenswert als<br />

eine zusätzliche Möglichkeit des Diebstahlschutzes<br />

und zur Vermeidung von Unfällen,<br />

da die Stellfläche des Waffenschrankes<br />

im Vergleich zu seiner Höhe relativ klein ist.<br />

Falls die Schranktür geöffnet ist, kann sich<br />

die Kopflastigkeit dadurch noch verstärken.<br />

Bei der Festlegung, welchen Widerstandsgrad<br />

ein Schrank erfüllt, werden so genannte<br />

„Durchbruchs- oder Aufbruchszeiten“ ermittelt<br />

und geprüft. Angegeben werden diese<br />

mit der Bezeichnung „RU“ – resistant unit.<br />

Je höher die Zahlenwerte, desto besser der<br />

Schutz gegen unbefugte Zugriffsversuche. Sie<br />

errechnet sich aus der Art des Werkzeuges<br />

und der Dauer der Anwendung. Zum Beispiel<br />

bedeutet „RU 30/50“ eine Aufbruchszeit von<br />

30 Zeiteinheiten gegenüber mechanischen<br />

Werkzeugen und 50 Zeiteinheiten gegenüber<br />

thermischen Werkzeugen. Der Zeitwert einer<br />

„RU“ wird der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben<br />

– aus verständlichen Gründen.<br />

Technisch gesehen ist der Unterschied<br />

zwischen Widerstandsgrad 0 und Widerstandsgrad<br />

1 innerhalb der DIN EN 1143-1<br />

aber nur marginal.<br />

Doch was passiert, wenn ins Haus eingebrochen<br />

wurde?<br />

Ein Jäger hat im Jahr 2020 seine Jagdeignungsprüfung<br />

bestanden und für die Aufbewahrung<br />

seiner Langwaffe mit Schalldämpfer<br />

einen Waffenschrank nach DIN EN<br />

1143-1 mit dem Widerstandsgrad 1 erworben.<br />

Der Schrank weist auf dem Typenschild<br />

eine Masse von 170 kg auf. Der Schrank wurde<br />

nicht zusätzlich am Boden und der Wand<br />

befestigt.<br />

Abb. 1: Typenschild des erworbenen Waffenschranks.<br />

Im beschriebenen Fall war der Eigentümer<br />

der Waffe Jäger und für etwa 2 Tage nicht<br />

in seiner Wohnung. Als er wiederkam, fand er<br />

nicht nur eine durchwühlte Wohnung, sondern<br />

auch einen geöffneten Waffenschrank<br />

vor. Die Fronttür des etwas über ein Jahr alten<br />

Waffenschranks mit Elektronikschloss<br />

war verbogen (siehe Abb. 2), die Verriegelungsbolzen<br />

standen noch auf Stellung „geschlossen“.<br />

Sie waren selbst beim Aufbrechen<br />

nicht entriegelt worden. Der Schrank wurde<br />

gewaltsam geöffnet. Spuren von Werkzeugeingriffen<br />

sind sichtbar (siehe Abb. 3). →<br />

Abb. 2: Geöffneter Waffenschrank. Waffe,<br />

Schalldämpfer und Munition wurden nicht<br />

entwendet.<br />

Abb. 3: Werkzeugspuren und Deformationen<br />

an der Waffenschranktür.<br />

Fotos. Ingo Rottenberger

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