tassilo - das Magazin rund um Weilheim und die See - Ausgabe Januar/Februar 2024
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Experte Thomas Braun.<br />
mas Braun. Genaugenommen unter<br />
www.kinderzuschlag.de. Noch zeitgemäßer<br />
<strong>und</strong> vorteilhafter: Die<br />
Online-Antragstellung unter www.<br />
kiz-digital.de, <strong>die</strong> dank Online-<br />
Identifikation komplett papierlos<br />
ohne Unterschrift, Ausdruck <strong>und</strong><br />
Versand möglich ist. Letzteres steht<br />
also für <strong>die</strong> schnellste Variante der<br />
Beantragung, was aus finanzieller<br />
Sicht wieder<strong>um</strong> Gold wert sein<br />
kann. „Da der Kinderzuschlag nicht<br />
rückwirkend, also frühestens mit<br />
dem Monat des Antragseingangs<br />
gewährt werden kann, kommt<br />
der digitalen Antragstellung mit<br />
Online-Identifikation eine besondere<br />
Bedeutung zu, da eine Übertragung<br />
der Daten ohne zeitliche<br />
Verzögerung möglich ist.“<br />
Nur für sechs Monate<br />
Ein weiterer wesentlicher Unterschied<br />
zwischen Kindergeld <strong>und</strong><br />
Kinderzuschlag: Während <strong>das</strong> Kindergeld<br />
vom ersten bis z<strong>um</strong> 18.<br />
Lebensjahr, bei Arbeitslosigkeit bis<br />
z<strong>um</strong> 22. Lebensjahr <strong>und</strong> bei Ausbildung<br />
oder Studi<strong>um</strong> des jeweiligen<br />
Kindes bis z<strong>um</strong> 25. Lebensjahr monatlich<br />
ausbezahlt wird, kann der<br />
Kinderzuschlag lediglich für einen<br />
Zeitra<strong>um</strong> von sechs Monaten beantragt<br />
werden. Sollte sich für Familien<br />
mit geringem Einkommen<br />
innerhalb <strong>die</strong>ses halben Jahres<br />
<strong>die</strong> Finanzsituation jedoch nicht<br />
wesentlich verbessern oder verschlechtern,<br />
besteht <strong>die</strong> Möglichkeit<br />
eines Folgeantrags, der in der<br />
Regel auch bewilligt wird. Neben<br />
Kindergeld <strong>und</strong> Kinderzuschlag<br />
möchte Thomas Braun an <strong>die</strong>ser<br />
Stelle auf eine weitere finanzielle<br />
Unterstützung hinweisen: Leistungen<br />
für Bildung <strong>und</strong> Teilhabe, womit<br />
Kindern von Geringver<strong>die</strong>nern<br />
Zusatzangebote in Schulen <strong>und</strong><br />
Freizeit trotz finanzieller Engpässe<br />
ermöglicht werden. Klassenfahrten,<br />
Nachhilfeunterricht <strong>und</strong><br />
Mittagsverpflegung sind hierfür<br />
nur drei Beispiele. „Wobei <strong>die</strong>se<br />
Leistungen nicht beim B<strong>und</strong>, sondern<br />
bei der jeweiligen Stadt- oder<br />
Kommunalverwaltung beantragt<br />
werden müssen“, sagt Thomas<br />
Braun, der als Regionalleiter der<br />
Familienkasse Bayern Süd für <strong>r<strong>und</strong></strong><br />
990000 K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ein jährliches<br />
Auszahlvol<strong>um</strong>en von 5,2 Milliarden<br />
Euro mitverantwortlich ist. Ein Teil<br />
davon: Der Kinderzuschlag, auf den<br />
Eltern, sofern sie ihn bekommen,<br />
auch aus einem weiteren G<strong>r<strong>und</strong></strong><br />
auf gar keinen Fall verzichten sollten:<br />
Bei Bewilligung des Kinderzuschlags<br />
entfallen auch <strong>die</strong> Kosten<br />
für Kita-Gebühren. Und zwar vollständig.<br />
js<br />
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