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Greifenberger Mitteilungen 2024

Zum Anfang des Jahres ist es wieder Zeit für die „Greifenberger Mitteilungen 2024“ der BSG. Wir freuen uns, Ihnen die 2024er Ausgabe bereits online präsentieren zu können! INHALTE der Greifenberger Mitteilungen: - Rückblick 2023 - ShowTime - BSG International - Greifenberger Genetik erfolgreich im Ausland - Nachzuchtgruppen - Agroexpo - Aktuelles zu Brown Swiss - Aktuelles zu Holstein - Sonderrassen - Original Braunvieh, Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer - Fleischrassen - International gefragtes Fleischrasse Programm - Hornloszucht - BSG – Service & EBB-Lieferteam - Übersicht der eingestellten Prüfstiere im Jahr 2023 Viel Spaß beim stöbern! Ihr BSG-Team

Zum Anfang des Jahres ist es wieder Zeit für die „Greifenberger Mitteilungen 2024“ der BSG.
Wir freuen uns, Ihnen die 2024er Ausgabe bereits online präsentieren zu können!

INHALTE der Greifenberger Mitteilungen:

- Rückblick 2023
- ShowTime
- BSG International - Greifenberger Genetik erfolgreich im Ausland
- Nachzuchtgruppen
- Agroexpo
- Aktuelles zu Brown Swiss
- Aktuelles zu Holstein
- Sonderrassen - Original Braunvieh, Murnau-Werdenfelser, Pinzgauer
- Fleischrassen - International gefragtes Fleischrasse Programm
- Hornloszucht
- BSG – Service & EBB-Lieferteam
- Übersicht der eingestellten Prüfstiere im Jahr 2023

Viel Spaß beim stöbern!

Ihr BSG-Team

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40 Gebührenordnung national<br />

Gebührenordnung<br />

Zweckverband II für künstliche Besamung der Haustiere<br />

Gebühr für Besamungen bei Verwendung stationseigener Bullen<br />

1. Samenumlage pro Besamung:<br />

(Nettobetrag zuzügl. 7 % MwSt.)<br />

Betriebe mit Milchleistungsprüfung € 6,25<br />

Betriebe ohne Milchleistungsprüfung € 8,75<br />

Diese Umlage wird für Samen von töchtergeprüften Vererbern<br />

sowie genomischen Jungvererbern berechnet.<br />

2. Inseminationsgebühr Tierärzte:<br />

(Nettobetrag zuzügl. 7 % MwSt.)<br />

Erstbesamung € 13,50<br />

Zweit- und Drittbesamung € 13,50<br />

3. Inseminationsgebühr Besamungstechniker:<br />

(Nettobetrag zuzügl. 7 % MwSt.)<br />

Erstbesamung € 13,00<br />

Zweit- und Drittbesamung € 10,00<br />

4. Der Verbandsausschuss ist berechtigt, für bestimmte Bullen<br />

einen Zuschlag zur Samenumlage festzusetzen.<br />

5. Bei Besamungen unter Verwendung von zugekauftem Samen<br />

richtet sich die Samenumlage nach dem Einkaufspreis zuzüglich<br />

entstandener Unkosten.<br />

10. Gebühr für Stickstoffbelieferung bei Eigenbestandsbesamern<br />

und Containervertragsbetrieben:<br />

(Nettobetrag zuzügl. 19 % MwSt.)<br />

Stickstoffpauschale pro Jahr mind. € 50,00 bis max. € 100,00<br />

(Anrechnung von 1,00 € für jede Spermaportion, die über die Besamungsstation<br />

Greifenberg bezogen wird bis max. 50 Portionen)<br />

11. Gebühr für Besamungsmeldung mit Spermafremdbezug:<br />

(Nettobetrag zuzügl. 19 % MwSt.)<br />

Meldungen von Besamungen mit nicht über Greifenberg bezogenem<br />

Sperma (Regelung gilt auch für Besamungen, welche über<br />

das LKV Bayern e.V. an die BSG gemeldet werden)<br />

pro erfasste Besamung € 4,20<br />

12. Gebühr für Anpaarungsberatung<br />

(Nettobetrag zuzügl. 7 % MwSt.)<br />

pro Beratungsbesuch werden berechnet:<br />

bis 50 Kühe € 50,00<br />

bis 90 Kühe € 70,00<br />

über 90 Kühe € 90,00<br />

13. Allgemeine Hinweise:<br />

Aufgrund stark steigender Lieferantenpreise können weitere<br />

Gebühren erhoben werden.<br />

14. Diese Gebührenordnung tritt am 01.01.<strong>2024</strong> in Kraft.<br />

6. Als Erstbesamungen werden auch berechnet:<br />

• jede vierte Besamung<br />

• die erste Besamung nach der ET-Spülung<br />

• die erste Besamung nach dem Verwerfensfall<br />

• Nachbesamungen, die später als vier Monate nach<br />

der Erstbesamung erfolgen<br />

7. Für jede auf ausdrückliches Verlangen des Tierhalters an Sonnund<br />

Feiertagen vorgenommene Besamung erhebt der Tierarzt<br />

oder Besamungsbeauftragte einen Zuschlag. Dieser Zuschlag<br />

beträgt für Besamungsbeauftragte € 3,00, Tierärzte vereinbaren<br />

den Zuschlag individuell.<br />

8. Für Besamungen, die nicht im Stall des Tierhalters durchgeführt<br />

werden, für Laufstallbesamungen bei nicht fixierten Tieren und<br />

für Besamungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Tierhalters<br />

zu einer bestimmten Tageszeit außerhalb der üblichen<br />

Praxis- oder Besamungstour durchgeführt werden sollen, kann<br />

der Tierarzt oder der Zweckverband, je nach Entfernung und<br />

Erschwernis, ein angemessenes Honorar vom Tierhalter erheben.<br />

9. Diese Gebührenordnung gilt auch für Eigenbestandsbesamer, die<br />

mit dem Zweckverband II für künstliche Besamung der Haustiere<br />

in einem Vertragsverhältnis stehen.

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