Umwelterklärung 2010 - voestalpine
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Drei Jahre REaCh<br />
und ein herausforderndes Jahr <strong>2010</strong><br />
Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen<br />
Chemikalienverordnung REACH (Registration, Eva-<br />
luation, Authorisation and Restriction of Chemicals),<br />
dürfen nach Ablauf bestimmter Fristen nur mehr jene<br />
Chemikalien, die umfassend bewertet und mit einer<br />
Registrierungsnummer der Europäischen Chemikalien<br />
Agentur (ECHA) versehen wurden, auf den EU-Markt<br />
gebracht und verwendet werden.<br />
20 / aktuelle umweltrelevante themen<br />
Mit 1. Dezember 2008 wurde im <strong>voestalpine</strong>-Konzern die Vorregistrierung von Stoffen fristgerecht<br />
abgeschlossen. Insgesamt waren 28 Konzerngesellschaften betroffen, die auf elektronischem Weg<br />
etwa 1.000 Vorregistrierungen an die ECHA mit Sitz in Helsinki meldeten.<br />
Mit 1. Dezember <strong>2010</strong> endet die erste von drei Fristen zur Durchführung der Registrierung von<br />
Stoffen, weitere Termine in den Jahren 2013 und 2018 folgen gestaffelt nach Mengenschwelle und<br />
Gefährlichkeitsmerkmalen. Die <strong>voestalpine</strong> wird natürlich alle ihre Verpflichtungen termingerecht<br />
erledigen. Nach derzeitigem Stand sind etwa 23 Stoffe von sieben Konzerntochtergesellschaften<br />
zu registrieren. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> reichen die <strong>voestalpine</strong>-Gesellschaften ihre<br />
firmenspezifischen Registrierungsdossiers bei der ECHA ein.<br />
Einen überwiegenden Teil der von <strong>voestalpine</strong>-Tochtergesellschaften zugekauften, registrierungspflichtigen<br />
Stoffen und Zubereitungen registrieren die Lieferanten innerhalb und außerhalb der<br />
Europäischen Union selbst.<br />
Weiters hat sich der Stahlsektor global auf eine einheitliche Positionierung hinsichtlich der Abgrenzung<br />
von metallischen Halbzeugen (z.B. Bramme, Knüppel) als Erzeugnis gemäß REACH-Definition<br />
geeinigt. Die <strong>voestalpine</strong> konnte dazu die schriftliche Unterstützung der österreichischen REACH-<br />
Behörde, dem Umweltministerium, erreichen. Einen einheitlichen Standpunkt aller Behörden der<br />
Mitgliedsstaaten gilt es auf europäischer Ebene noch festzulegen.