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Umwelterklärung 2010 - voestalpine

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Drei Jahre REaCh<br />

und ein herausforderndes Jahr <strong>2010</strong><br />

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten der europäischen<br />

Chemikalienverordnung REACH (Registration, Eva-<br />

luation, Authorisation and Restriction of Chemicals),<br />

dürfen nach Ablauf bestimmter Fristen nur mehr jene<br />

Chemikalien, die umfassend bewertet und mit einer<br />

Registrierungsnummer der Europäischen Chemikalien<br />

Agentur (ECHA) versehen wurden, auf den EU-Markt<br />

gebracht und verwendet werden.<br />

20 / aktuelle umweltrelevante themen<br />

Mit 1. Dezember 2008 wurde im <strong>voestalpine</strong>-Konzern die Vorregistrierung von Stoffen fristgerecht<br />

abgeschlossen. Insgesamt waren 28 Konzerngesellschaften betroffen, die auf elektronischem Weg<br />

etwa 1.000 Vorregistrierungen an die ECHA mit Sitz in Helsinki meldeten.<br />

Mit 1. Dezember <strong>2010</strong> endet die erste von drei Fristen zur Durchführung der Registrierung von<br />

Stoffen, weitere Termine in den Jahren 2013 und 2018 folgen gestaffelt nach Mengenschwelle und<br />

Gefährlichkeitsmerkmalen. Die <strong>voestalpine</strong> wird natürlich alle ihre Verpflichtungen termingerecht<br />

erledigen. Nach derzeitigem Stand sind etwa 23 Stoffe von sieben Konzerntochtergesellschaften<br />

zu registrieren. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte <strong>2010</strong> reichen die <strong>voestalpine</strong>-Gesellschaften ihre<br />

firmenspezifischen Registrierungsdossiers bei der ECHA ein.<br />

Einen überwiegenden Teil der von <strong>voestalpine</strong>-Tochtergesellschaften zugekauften, registrierungspflichtigen<br />

Stoffen und Zubereitungen registrieren die Lieferanten innerhalb und außerhalb der<br />

Europäischen Union selbst.<br />

Weiters hat sich der Stahlsektor global auf eine einheitliche Positionierung hinsichtlich der Abgrenzung<br />

von metallischen Halbzeugen (z.B. Bramme, Knüppel) als Erzeugnis gemäß REACH-Definition<br />

geeinigt. Die <strong>voestalpine</strong> konnte dazu die schriftliche Unterstützung der österreichischen REACH-<br />

Behörde, dem Umweltministerium, erreichen. Einen einheitlichen Standpunkt aller Behörden der<br />

Mitgliedsstaaten gilt es auf europäischer Ebene noch festzulegen.

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