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Ärzt*in für Wien 2024/02

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NEWS INTERN<br />

<strong>Wien</strong>er Vertragsärztinnen und -ärzte<br />

Honorarabschluss bringt Entlastung<br />

Nach intensiven, wochenlangen Verhandlungen ist es der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> im Dezember 2<strong>02</strong>3<br />

gelungen, ein beachtliches Verhandlungsergebnis <strong>für</strong> die Kassenärztinnen und -ärzte in <strong>Wien</strong> zu erzielen.<br />

Der Honorarabschluss wurde Ende Jänner <strong>2<strong>02</strong>4</strong> in den Gremien der Österreichischen Gesundheitskasse<br />

(ÖGK) beschlossen und ist somit wirksam.<br />

Von Adrian Hinterreither<br />

Foto: AkuAku/stock.adobe.com<br />

► „Der erzielte Honorarabschluss<br />

wird die Vertragsärztinnen und<br />

-ärzte in <strong>Wien</strong>, die täglich Großartiges<br />

leisten, in diesem Jahr bestmöglich entlasten<br />

und den niedergelassenen Bereich<br />

weiter stärken. Was positiv hinzukommt<br />

ist, dass die Erhöhungen nicht an die<br />

starken Frequenzsteigerungen in den<br />

Praxen geknüpft sind. Die neu geschaffenen<br />

Rahmenbedingungen werden vor<br />

allem auch den Patientinnen und Patienten<br />

zu Gute kommen“, sagt Naghme<br />

Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin<br />

und Obfrau der Kurie niedergelassene<br />

Ärzte der Ärztekammer <strong>für</strong> <strong>Wien</strong>.<br />

Honorarsummenzuschlag von 7,1<br />

Prozent <strong>für</strong> 2<strong>02</strong>3<br />

Die Vertragsärztinnen und -ärzte und<br />

Vertragsgruppenpraxen aller Fachgruppen<br />

(mit Ausnahme der Fachgruppen<br />

Physikalische Medizin und<br />

allgemeine Rehabilitation und Medizinische<br />

und chemische Labordiagnostik)<br />

erhalten <strong>für</strong> das Jahr 2<strong>02</strong>3<br />

einen Honorarsummenzuschlag in<br />

der Höhe von 7,1 Prozent ihrer individuellen<br />

kurativen Jahreshonorarsumme<br />

2<strong>02</strong>3. Der Honorarsummenzuschlag<br />

<strong>für</strong> das 1., 2. und 3. Quartal<br />

2<strong>02</strong>3 wird Anfang Februar <strong>2<strong>02</strong>4</strong> zur<br />

Auszahlung gebracht. Die Auszahlung<br />

des Honorar summenzuschlags <strong>für</strong> das<br />

4. Quartal 2<strong>02</strong>3 erfolgt im Zuge der<br />

Endabrechnung des 4. Quartals 2<strong>02</strong>3.<br />

Erhöhung der Tarife um 10 Prozent<br />

linear über alle Fächer <strong>2<strong>02</strong>4</strong><br />

Mit Wirkung vom 1. Jänner <strong>2<strong>02</strong>4</strong> erhalten<br />

die Vertragsärztinnen und -ärzte<br />

und Vertragsgruppenpraxen aller Fachgruppen<br />

(mit Ausnahme der Fachgruppen<br />

Radiologie, Physikalische Medizin<br />

und allgemeine Rehabilitation und<br />

Medizinische und chemische Labordiagnostik)<br />

eine tarifwirksame Erhöhung<br />

im Ausmaß von 10 Prozent. Sämtliche<br />

zum Stichtag 31. Dezember 2<strong>02</strong>2 gültigen<br />

kurativen Tarife werden linear um<br />

10 Prozent erhöht.<br />

Zusätzliche Aufwertung <strong>für</strong> Allgemeinmedizin,<br />

Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe und Kinder- und<br />

Jugendheilkunde<br />

Mit Wirkung vom 1. Jänner <strong>2<strong>02</strong>4</strong> wird<br />

die Limitierung der Pos. Ziff. 90 – Ausführliche<br />

diagnostisch-therapeutische<br />

Aussprache <strong>für</strong> die Fachgruppen Allgemeinmedizin,<br />

Kinder- und Jugendheilkunde<br />

und Frauenheilkunde und Geburtshilfe<br />

um jeweils 2 Prozent-Punkte<br />

erhöht.<br />

Fachgruppe Radiologie: Umwandlung<br />

des Digitalisierungszuschlags<br />

In der Fachgruppe Radiologie gelangt<br />

der Digitalisierungszuschlag <strong>für</strong> das<br />

Jahr 2<strong>02</strong>3 letztmalig in der Höhe von<br />

insgesamt 2.850.000 Euro im Zuge der<br />

Endabrechnung des 4. Quartals 2<strong>02</strong>3 an<br />

„Was positiv<br />

hinzukommt<br />

ist, dass die<br />

Erhöhungen<br />

nicht an die<br />

starken Frequenzsteigerungen<br />

in<br />

den Praxen<br />

geknüpft<br />

sind.“<br />

jene Vertragsfacharztgruppenpraxen zur<br />

Auszahlung, welche die gesamtvertraglichen<br />

Kriterien erfüllen. Der Digitalisierungszuschlags<br />

wird ab dem Jahr <strong>2<strong>02</strong>4</strong><br />

in eine tarifwirksame Erhöhung umgewandelt.<br />

Dadurch erhalten die Vertragsfachärztinnen<br />

und -ärzte und Vertragsfacharztgruppenpraxen<br />

<strong>für</strong> Radiologie<br />

mit Wirkung vom 1. Jänner <strong>2<strong>02</strong>4</strong> eine<br />

tarifwirksame Erhöhung von 13 Prozent<br />

auf Basis der zum Stichtag 31. Dezember<br />

2<strong>02</strong>2 gültigen Tarife (ausgenommen Pos.<br />

Ziff. 810 – Mammographie inklusive<br />

Mammasonographie, beide Seiten).<br />

Frauenheilkunde und Geburtshilfe:<br />

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen<br />

werden gestärkt<br />

Die von den Fachgruppen Frauenheilkunde<br />

und Geburtshilfe und Radiologie<br />

verrechenbaren sonographischen<br />

Untersuchungen der Schwangeren im<br />

Mutter-Kind-Pass (Pos. Ziff. 259, 266<br />

und 267) werden mit Wirkung vom<br />

1. Jänner <strong>2<strong>02</strong>4</strong> an den kurativen Tarif<br />

der Pos. Ziff. 316 – Gynäkologischer<br />

Ultraschall angeglichen. Für alle sonographischen<br />

Untersuchungen der<br />

Schwangeren im Mutter-Kind-Pass,<br />

die im Zeitraum von 1. Juli 2<strong>02</strong>3 bis<br />

31. Dezember 2<strong>02</strong>3 erbracht wurden,<br />

erfolgt eine Nachzahlung in Höhe der<br />

Differenz zu dem in diesem Zeitraum<br />

gültigen Tarif der Pos. Ziff. 316 – Gynäkologischer<br />

Ultraschall. <br />

<strong>02</strong>_<strong>2<strong>02</strong>4</strong> <strong>Ärzt*in</strong> <strong>für</strong> <strong>Wien</strong> 11

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