Ärzt*in für Wien 2024/02
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STEUER SERVICE<br />
personen- oder unternehmensbezogenen<br />
Grunddaten (Adresse, Bankverbindung)<br />
können elektronisch durchgeführt<br />
werden. Sie können auch den<br />
aktuellen Stand Ihres Steuerkontos<br />
abfragen sowie Anträge zum Steuerkonto,<br />
wie etwa Rückzahlungsanträge,<br />
stellen oder auch fällige Abgaben bezahlen.<br />
Weiters haben Sie die Möglichkeit,<br />
durch (einmalige) Auswahl sich<br />
<strong>für</strong> die ausschließliche rechtskräftige<br />
elektronische Zustellung aller Steuerbescheide<br />
und sonstigen Zusendungen<br />
des Finanzamtes in Ihre „Databox“ zu<br />
entscheiden.<br />
Klassegelder und andere<br />
ärztliche Nebeneinkünfte<br />
Klassegelder sind dann nicht erklärungspflichtig,<br />
wenn diese aufgrund<br />
landesgesetzlicher oder besonderer<br />
krankenhausinterner Regelungen in<br />
die monatliche Gehaltsverrechnung<br />
einbezogen sind und davon Lohnsteuer<br />
einbehalten wurde. Ob die Ihnen<br />
ausbezahlten Klassegelder bereits versteuert<br />
wurden, zeigt ein Blick auf die<br />
monatlichen Gehaltsabrechnungen:<br />
Wenn die Klassegelder unter den<br />
steuerpflichtigen Bruttobezügen aufscheinen,<br />
sind diese nicht nochmals<br />
separat in der Steuererklärung anzuführen.<br />
In <strong>Wien</strong> erfolgt aufgrund der krankenanstaltenrechtlichen<br />
Regelungen<br />
bei den Klassegeldern regelmäßig kein<br />
Lohnsteuerabzug, folglich sind diese Beträge<br />
allenfalls gesondert zu versteuern.<br />
Die neben Klassegeldern anfallenden<br />
Nebeneinkünfte wie Vertretungshonorare,<br />
Vortragshonorare (zum Beispiel<br />
an Elternschulen) sowie Assistenzen in<br />
Privatspitälern fallen ebenso wie Einkünfte<br />
aus einer regulären laufenden<br />
Privatpraxis unter die Einkünfte aus<br />
selbständiger Arbeit.<br />
Die aus dem Dienstverhältnis zum Spital<br />
resultierenden Gehaltszahlungen<br />
gehören im Gegensatz dazu zu den Einkünften<br />
aus nichtselbständiger Arbeit.<br />
Wenn lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung<br />
erfolgt, also keine Einkünf-<br />
Die Einkünfte<br />
aus<br />
ärztlicher<br />
Heilbehandlung<br />
sind von der<br />
Umsatzsteuer<br />
unecht<br />
befreit.<br />
te aus selbständiger Arbeit wie etwa<br />
Sonderklassegebühren vorliegen, ist<br />
das Formular „L1“ einzureichen. Hier<br />
genügt es, die angefallenden Ausgaben<br />
(„Werbungskosten“) kategorienweise in<br />
die vorgesehen Felder im Formular „L1“<br />
einzutragen.<br />
Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />
<strong>für</strong> Spitalsärztinnen und -ärzte<br />
in Betracht kommenden Steuerabsetzposten<br />
finden Sie auf der Website der<br />
<strong>Wien</strong>er Ärztekammer unter<br />
www.aekwien.at/<br />
abc-dersteuerabsetzposten.pdf<br />
In jedem Fall genügt es, die ausgefüllten<br />
Formulare dem Finanzamt<br />
ohne Belege usw. zu übermitteln. Heben<br />
Sie aber alle Originalbelege und<br />
sonstigen Buchhaltungsunterlagen<br />
<strong>für</strong> den Fall einer späteren Anfrage<br />
oder Prüfung gut auf (Belegaufbewahrungsfrist:<br />
7 Jahre)! Vor Abgabe der<br />
Steuererklärung vergessen Sie bitte<br />
nicht, eine Kopie anzufertigen und alle<br />
Nebenberechnungen und internen<br />
Aufstellungen aufzuheben.<br />
SERVICEANGEBOT DESREFERATES FÜRÄRZTLICHE FORTBILDUNG<br />
DERÄRZTEKAMMER FÜRWIEN:<br />
n Kostenlose Verwaltung Ihres DFP-Kontosund<br />
Nachtragung fehlenderTeilnahmebestätigungen<br />
n Angebot von kostenlosen Workshops und Seminaren<br />
n Angebot von vielenweiteren Fortbildungsveranstaltungen<br />
FürFragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung<br />
Bernadette Butzendobler<br />
butzendobler@aekwien.at<br />
Katharina Luckerbauer<br />
luckerbauer@aekwien.at<br />
Elena Mann<br />
mann@aekwien.at<br />
MichaelaWörgötter<br />
woergoetter@aekwien.at