05.02.2024 Aufrufe

Ärzt*in für Wien 2024/02

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STEUER SERVICE<br />

personen- oder unternehmensbezogenen<br />

Grunddaten (Adresse, Bankverbindung)<br />

können elektronisch durchgeführt<br />

werden. Sie können auch den<br />

aktuellen Stand Ihres Steuerkontos<br />

abfragen sowie Anträge zum Steuerkonto,<br />

wie etwa Rückzahlungsanträge,<br />

stellen oder auch fällige Abgaben bezahlen.<br />

Weiters haben Sie die Möglichkeit,<br />

durch (einmalige) Auswahl sich<br />

<strong>für</strong> die ausschließliche rechtskräftige<br />

elektronische Zustellung aller Steuerbescheide<br />

und sonstigen Zusendungen<br />

des Finanzamtes in Ihre „Databox“ zu<br />

entscheiden.<br />

Klassegelder und andere<br />

ärztliche Nebeneinkünfte<br />

Klassegelder sind dann nicht erklärungspflichtig,<br />

wenn diese aufgrund<br />

landesgesetzlicher oder besonderer<br />

krankenhausinterner Regelungen in<br />

die monatliche Gehaltsverrechnung<br />

einbezogen sind und davon Lohnsteuer<br />

einbehalten wurde. Ob die Ihnen<br />

ausbezahlten Klassegelder bereits versteuert<br />

wurden, zeigt ein Blick auf die<br />

monatlichen Gehaltsabrechnungen:<br />

Wenn die Klassegelder unter den<br />

steuerpflichtigen Bruttobezügen aufscheinen,<br />

sind diese nicht nochmals<br />

separat in der Steuererklärung anzuführen.<br />

In <strong>Wien</strong> erfolgt aufgrund der krankenanstaltenrechtlichen<br />

Regelungen<br />

bei den Klassegeldern regelmäßig kein<br />

Lohnsteuerabzug, folglich sind diese Beträge<br />

allenfalls gesondert zu versteuern.<br />

Die neben Klassegeldern anfallenden<br />

Nebeneinkünfte wie Vertretungshonorare,<br />

Vortragshonorare (zum Beispiel<br />

an Elternschulen) sowie Assistenzen in<br />

Privatspitälern fallen ebenso wie Einkünfte<br />

aus einer regulären laufenden<br />

Privatpraxis unter die Einkünfte aus<br />

selbständiger Arbeit.<br />

Die aus dem Dienstverhältnis zum Spital<br />

resultierenden Gehaltszahlungen<br />

gehören im Gegensatz dazu zu den Einkünften<br />

aus nichtselbständiger Arbeit.<br />

Wenn lediglich eine Arbeitnehmerveranlagung<br />

erfolgt, also keine Einkünf-<br />

Die Einkünfte<br />

aus<br />

ärztlicher<br />

Heilbehandlung<br />

sind von der<br />

Umsatzsteuer<br />

unecht<br />

befreit.<br />

te aus selbständiger Arbeit wie etwa<br />

Sonderklassegebühren vorliegen, ist<br />

das Formular „L1“ einzureichen. Hier<br />

genügt es, die angefallenden Ausgaben<br />

(„Werbungskosten“) kategorienweise in<br />

die vorgesehen Felder im Formular „L1“<br />

einzutragen.<br />

Eine Zusammenstellung der wichtigsten<br />

<strong>für</strong> Spitalsärztinnen und -ärzte<br />

in Betracht kommenden Steuerabsetzposten<br />

finden Sie auf der Website der<br />

<strong>Wien</strong>er Ärztekammer unter<br />

www.aekwien.at/<br />

abc-dersteuerabsetzposten.pdf<br />

In jedem Fall genügt es, die ausgefüllten<br />

Formulare dem Finanzamt<br />

ohne Belege usw. zu übermitteln. Heben<br />

Sie aber alle Originalbelege und<br />

sonstigen Buchhaltungsunterlagen<br />

<strong>für</strong> den Fall einer späteren Anfrage<br />

oder Prüfung gut auf (Belegaufbewahrungsfrist:<br />

7 Jahre)! Vor Abgabe der<br />

Steuererklärung vergessen Sie bitte<br />

nicht, eine Kopie anzufertigen und alle<br />

Nebenberechnungen und internen<br />

Aufstellungen aufzuheben.<br />

SERVICEANGEBOT DESREFERATES FÜRÄRZTLICHE FORTBILDUNG<br />

DERÄRZTEKAMMER FÜRWIEN:<br />

n Kostenlose Verwaltung Ihres DFP-Kontosund<br />

Nachtragung fehlenderTeilnahmebestätigungen<br />

n Angebot von kostenlosen Workshops und Seminaren<br />

n Angebot von vielenweiteren Fortbildungsveranstaltungen<br />

FürFragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung<br />

Bernadette Butzendobler<br />

butzendobler@aekwien.at<br />

Katharina Luckerbauer<br />

luckerbauer@aekwien.at<br />

Elena Mann<br />

mann@aekwien.at<br />

MichaelaWörgötter<br />

woergoetter@aekwien.at

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