IMMOBILIENMARKT Magazin_März/April 2024
Entdecken Sie jetzt den IMMOBILIENMARKT – Ihr kostenloses Online-Magazin für faszinierende Immobilien und aktuelle Trends. Wir begeistern mit exklusiven Immobilienangeboten, inspirierenden redaktionellen Beiträgen und innovativen Einblicken. Tauchen Sie ein in die Welt der Immobilien, genießen Sie lebendige Artikel und Tipps, und bleiben Sie mit uns immer am Puls der Zeit. Ihr nächstes Immobilienabenteuer beginnt hier – kurzweilig, informativ und nur einen Klick entfernt!
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Die neuesten Angebote zwischen Nord- und Ostsee
03/04 2024
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Ostseebad Warnemünde
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63,5 m², Baujahr 1900,Gas,
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Käuferprovision 6 % inkl. MwSt.
Kaufpreis: € 1.700.000,-
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Scheue zum Kauf in Thelkow,
Wohnfläche ca. 112 m², Grundstück
ca. 1.558 m², Baujahr 1976,
Energieausweis in Bearbeitung.
Käuferprovision 3.57% inkl. Mwst.
Kaufpreis: € 210.000,-
Ferienhaus mit 4 Zimmern in
Hohe-Düne, Wohnfläche ca. 110
m², Pkw-Stellplatz, Garten &
Terrasse, Baujahr 2000, Gas,
Energieausweis in Bearbeitung.
Käuferprovision 3 % inkl. MwSt.
Kaufpreis: € 585.000,-
3-Zimmer Reihenmittelhaus mit
Pkw-Stellplatz, Wohnfläche ca.
101,5 m², Garten, Ausbaureserve,
Baujahr 1996, Gas, (EBA)
117,6 kWh/(m²a), (EEK) D
Käuferprovision 3 % inkl. MwSt.
Kaufpreis: € 450.000,-
Ostseebad Warnemünde
Ostseebad Warnemünde
Hansestadt Rostock
Dolgen am See
VERKAUFT
VERKAUFT
3-Zimmer Eigentumswohnung,
unvermietet, EBK, Balkon, Wohnfläche
ca. 62,3 m², Baujahr ca.
1900, Energieausweis in
Bearbeitung.
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Kaufpreis: € 325.000,-
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gelegen, Nutzfläche ca. 121 m²,
großes Schaufenster, Zugang
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Mieterprovision 2 NKM inkl. MwSt.
Miete (VHB)
Gewerbeeinheit, zentrale Lage
Rostocker KTV, Gesamtfläche ca.
212 m², teilbar ab 105 m², 1x Pkw-
Stellplatz, Baujahr 1996 Gas,
(EVA) 99,29 kWh/(m²a), (EEK) C
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Nettokaltmiete € 2.331,-
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Timmendorfer Strand
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TGI, der Film
die erste Ausgabe des IMMO
BILIENMARKT erschien im Jahre
1978. Unfassbare 46 Jahre
versorgt damit eines der
vertriebsstärksten Immobilienmagazine
in Norddeutschland
seine Leserschaft nun
schon mit den neuesten
Immobilienangeboten und
aktuellen Themen aus dem
schönsten Bundesland zwischen
den Meeren sowie aus
Hamburg und aus Mecklenburg-Vorpommern.
Während dieser langen Zeit
hat sich das Magazin stets
den jeweiligen Gegebenheiten
angepasst. Lag anfangs
der Fokus vor allem in den
Objektanzeigen, wurden später
immer mehr redaktionelle
Themen aus der interessanten
Welt der Immobilien aufgegriffen.
Der IMMOBILIEN
MARKT ging und geht nach
wie vor – auch im grafischen
Design – mit der Zeit.
Innovation ist hier das Zauberwort
und unsere Philosophie
seit Anbeginn. In
dieser Tradition geht der
IMMOBILIEN MARKT seinen
Erfolgsweg weiter und stellt
sich in Zukunft online noch
breiter auf. Seit mehreren
Jahren hat sich parallel zu
unserer Printver sion das
blätter bare eMagazine bei
vielen von Ihnen etabliert.
Auch wenn die ein oder der
andere das gute haptische
Gefühl einer Printzeitung in
Zukunft vielleicht vermissen
wird, die digitale Version hat
vielfältige Vorteile:
Trotz digitaler Technik hat
man das Gefühl, fast wie in
einer ‚richtigen’ Zeitung zu
blättern. Außerdem ist das
Magazin an jedem Ort und
zu jeder Zeit bei der Hand,
TGI, der Film
da es für die verschiedenen
technischen Endgeräte wie
Tablets und Smartphones optimiert
ist. Ein weiteres Plus
für die Leserschaft ist die
direkte Verlinkung fast aller
Inhalte. So gelangt man per
Klick sofort auf das avisierte
Traumhaus oder das Immobilienthema,
welches gerade
hochaktuell ist und brennend
interessiert. Auch können die
Webseiten der inserierenden
Firmen direkt ‚besucht’ werden.
Nicht nur das eMagazine bietet
einen echten Mehrwert,
auch die IMMOBILIENMARKT-
Webseite wird durch unser
Onlinemarketing-Team mit
aktuellen Inhalten gefüttert.
Stöbern Sie gern auch dort
ein wenig herum.
Und nun zu dieser aktuellen
Ausgabe, die zur Premiere
als reine Online-Ausgabe erscheint:
Auch wenn sich die Welt momentan
ein wenig ruckelig
dreht, Immobilien sind nicht
nur im Wortsinne standhaft
– gekauft, modernisiert oder
neu gebaut wird immer. Und
so gehen die Themen auch
nie aus. Die Frage, wie viel
Haus man sich eigentlich leisten
kann, beantwortet die
Bausparkasse Schwäbisch
Hall in dieser Ausgabe auf der
Seite 11. Für eine realistische
Kostenplanung müssen drei
Schritte beachtet werden.
Lange war der Energieausweis
das Stiefkind unter den
benötigten Papieren rund
um die Immobilie. Von niemandem
groß beachtet und
vor allem nicht geliebt. Inzwischen
hat sich das Blatt
gewendet. Welche Rolle er
inzwischen unter anderem
auch bei der Baufinanzierung
spielt, erklären die Experten
von TGI Finanzpartner
(Seite 4).
Die Energiewende ist in aller
Munde. Vielen treibt sie die
Schweißperlen auf die Stirn,
bedeutet sie in der Regel
hohe Zusatzkosten für Hausbesitzer
und die, die es noch
werden wollen. Der Hamburger
Hausmakler Carl Christian
Franzen erklärt, welche Fördermaßnahmen
es momentan
gibt und für wen sie sich
eignen (Seite 6).
Mit ihrem Marktbericht
I/2024 bringt die OTTO STÖ-
BEN GmbH halbjährlich die
medial immer hochbeachteten
Zahlen ihrer Gutachtenabteilung
heraus, in denen
die regionalen Preisentwicklungen
in Schleswig-Holstein
und Hamburg abgebildet
werden. Eine Bewertung des
letzten halben Jahres sowie
einen Ausblick auf die Entwicklungen
in naher Zukunft
wagt Toni Pons, Diplom-Sachverständiger
(DIA) und zertifizierter
Immobiliengutachter
auf Seite 21.
So langsam werden die Tage
endlich wieder länger und
auch heller.
Genießen Sie den Frühling
Ihr IMMOBILIENMARKT-Team!
Adrienne Michel
Redaktion
Selina Horstmann
Onlinemarketing
Carlotta Lundt
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03/04 2024
Advertorial
Neue Entwicklungen und Chancen
Die Rolle des Energieausweises in der Baufinanzierung
Die Baufinanzierung unterliegt
in Deutschland einer
stetigen Weiterentwicklung,
die nicht nur die Zinsen und
Kreditkonditionen betrifft,
sondern auch die Berücksichtigung
ökologischer Aspekte.
Ein entscheidender Faktor,
der in diesem Zusammenhang
zunehmend an Bedeutung gewinnt,
ist der Energieausweis.
Die Pflicht zum Energieausweis
in der Baufinanzierung
Der Energieausweis ist mittlerweile
auch eine Pflichtunterlage
bei den finanzierenden
Banken. Dieses Dokument gibt
Auskunft über die energetische
Effizienz eines Gebäudes
und dient somit als Indikator
für den Energieverbrauch.
Banken nutzen diese Informationen,
um das Risiko einer
Finanzierung besser einschätzen
zu können.
Banken setzen auf Energieeffizienz:
"Baufi-Green" bei ING
und Commerzbank
Ein interessanter Trend in der
Baufinanzierung ist die gezielte
Förderung energieeffizienter
Immobilien.
Banken wie die ING und die
Commerzbank gehen hier mit
innovativen Angeboten voran.
Unter dem Label "Baufi-Green"
gewähren diese Banken Zinsabschläge,
wenn die zu finanzierende
Immobilie eine
Top-Energieeffizienzklasse
aufweist.
Kunden, die also in energieeffiziente
Gebäude investieren,
profitieren nicht nur von
den langfristigen Einsparungen
bei den Energiekosten,
sondern auch von vorteilhaften
Konditionen bei ihrer Baufinanzierung.
Gegensätzliche Ansätze: Aufschläge
bei schlechten Energieklassen
Während einige Banken aktiv
Anreize für energieeffizientes
Bauen setzen, gehen andere
den umgekehrten Weg. Banken
wie die Allianz und die
PSD Nord führen Aufschläge
ein, wenn die zu finanzierende
Immobilie eine schlechte Energieeffizienzklasse,
insbesondere
Klasse G oder H, aufweist.
Diese Maßnahme soll Anreize
für Bauherren schaffen, in
energieeffiziente Technologien
zu investieren und somit
zu einer nachhaltigeren Entwicklung
im Bereich der Immobilien
beitragen.
Fazit: Energieausweis als
Schlüsselfaktor
Die Entwicklungen in der Baufinanzierung
zeigen, dass der
Energieausweis nicht nur eine
gesetzliche Pflichtunterlage
ist, sondern zunehmend
auch als Schlüsselfaktor für
die Konditionen von Immobilienfinanzierungen
dient.
Die gezielte Förderung von
energieeffizienten Gebäuden
durch Zinsabschläge verdeutlicht
den Trend zur Nachhaltigkeit
in der Baufinanzierung.
Gleichzeitig sollen Aufschläge
bei schlechten Energieklassen
Anreize für Bauherren setzen,
vermehrt auf umweltfreundliche
Bauweisen zu setzen.
Bauherren und Immobilienkäufer
sollten daher nicht nur
den Energieausweis als Verpflichtung
betrachten, sondern
auch als Chance, von
attraktiven Konditionen und
langfristigen Einsparungen zu
profitieren.
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03/04 2024
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Das aktuelle Baufinanzierungs barometer
TGI Finanzpartner – unabhängige Sachverständige für Baufinanzierung und Fördermittel
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+++ Zinssenkungen bei allen Banken +++ noch günstige Bauspartarife einzelner Kassen nutzen +++ Verhandlungsvorteile auf der
Käuferseite +++ Zinskurve normalisiert sich +++ KfW-Familienförderung für den Neubau mit ersten positiven Umsetzungen +++
KfW-Neubauprogramm wieder am Start
Zinsmarkt Barometer: aktuell leicht sinkend
Die Notenbanken haben aktuell keine klare Ausrichtung. Konsens
scheint zu sein, dass die Zinsen als nächstes sinken. Entscheidend
für die weitere Entwicklung der Bauzinsen in 2024 wird die Entwicklung
der Inflationszahlen sein und auch die der Nachfrage. In
2023 ist die Kreditnachfrage drastisch gesunken. Wenn hier Nachfrage
entsteht, dann wird der Zins steigen. Es kann sinnvoll sein,
das Zwischentief zu nutzen.
Marktinformation: Aktuelle Top-Zinskonditionen Immobiliendarlehen
(erstrangige 50% Finanzierung mit Eigennutzung)
30.01.2024, freibleibend, alle Zinsangaben auf Jahresbasis
KfW-Programme
100 % Auszahlung, 30 Jahre Laufzeit
Wohneigentum für Familien 300
10 Jahre Zinsbindung / 35 Jahre Laufzeit
BEG Energieeffizient Sanieren 261 –
ab Effizienzhaus 85
10 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Klimafreundlicher Neubau 297
35 Jahre Laufzeit / 10 Jahre Zinsbindung
Wohneigentumsprogramm 124
10 Jahre Zinsbindung, 25 Jahre Laufzeit
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
0,58 % 0,58 %
0,99 % 0,99 %
1,98 % 2,00 %
3,67 % 3,73 %
Sollzinsbindung Sollzinssatz Effektiver Jahreszins
5 Jahre 3,32 % 3,42 %
10 Jahre 3,25 % 3,33 %
15 Jahre 3,25 % 3,33 %
20 Jahre 3,40 % 3,48 %
25 Jahre 3,57 % 3,64 %
Die aktuellen Zinskonditionen der Anbieter sind abhängig
von den individuellen Gegebenheiten. Dazu gehören z.B. Objektbesonderheiten,
persönliche Bonität, Darlehenshöhe,
Tilgungshöhe und das Beleihungsrisiko. Bei der aktuellen
Marktinformation handelt es sich nicht um ein konkretes Finanzierungsangebot
von TGI Finanzpartner.
Die oben genannten Konditionen unterstellen einen Nettodarlehensbetrag
ab 200.000 Euro, eine Beleihung von maximal 54 % des
Kaufpreises, eine anfängliche Tilgung von 4,00 % p.a. und eine erstrangige
Absicherung des Darlehens durch eine eigengenutzte Immobilie
ohne erhöhten Modernisierungsaufwand und Auszahlung
des Darlehensbetrags in einer Summe. Wie bei der Vergabe von
Immobilienkrediten üblich, werden außerdem eine einwandfreie
Einkommens- und Vermögenssituation des Antragstellers, ein gesichertes
Angestelltenverhältnis sowie ein bankseitig festgestellter
Objektwert von mindestens 400.000 Euro vorausgesetzt.
Nachrangdarlehen jeweils mit
100 % Auszahlung, 1 % Tilgungssatz
Sollzinssatz
Effektiver
Jahreszins
IB.SH Immoflex (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,63 % 4,78 %
IB.SH Immofix (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,39 % 4,52 %
IB.SH Immo Eigentum (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,14 % 4,26 %
IB.SH Immo Effizienzhaus (15 Jahre Zinsfestschreibung) 4,00 % 4,12 %
IB.SH Immokonstant 24, Zinsbindung 24 Jahre,
Volltilgung innerhalb Zinsbindung
Tilgungssatz 2,33 %
Sollzinssatz 4,65 %
Effektiver Jahreszins 4,81 %
Auszahlung 100,00 %
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Anzeigen-Partner rund ums Haus 03/04 2024
7
Advertorial
BEG 2024
Machen Sie Ihre Immobilie fit für die Energiewende
Carl C. Franzen
Deutschland soll bis 2045
klimaneutral sein, eine Vielzahl
von Gebäuden erfüllt die
Standards hierzulande jedoch
nicht. Doch es gibt es wieder
gute Nachrichten für Eigentümer!
Der Staat unterstützt
Immobilienbesitzer mit der
Bundesförderung für effiziente
Gebäude-Einzelmaßnahmen
(BEG) bei der energetischen
Sanierung.
Aber für wen eignet sich die
Förderung, wie hoch fällt sie
aus und welche Maßnahmen
sind förderfähig?
Wer selbst ein Haus oder eine
Immobilie besitzt, weiß, dass
die energetische Bilanz zunehmend
an Bedeutung gewinnt.
Bleibt ein Gebäude unsaniert,
verliert es langfristig an Wert.
Zudem haben Eigentümer mit
schlechten Energiebilanzen
mit hohen Energie-Kosten zu
kämpfen.
Um Hauseigentümern die
energetische Sanierung zu
erleichtern, wurde die Bundesförderung
für effiziente
Gebäude – Einzelmaßnahmen
(BEG EM) weiter reformiert.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die
Reform der BEG nun in Kraft.
Sie soll möglichst viele Immobilieneigentümer
zu energetischen
Sanierungen motivieren.
Neu ist seitdem unter
anderem, dass ab Januar 2024
Anträge ausschließlich von
Eigentümern gestellt werden
können, während Mieter nicht
mehr dazu berechtigt sind.
Für wen sich die Förderung
eignet
Die Förderung greift beispielsweise
für den Einbau neuer
Heizungsanlagen, der Optimierung
bestehender Heizsysteme,
Maßnahmen an der
Gebäudehülle sowie den Einsatz
fortschrittlicher Anlagentechnik.
Die Förderung setzt
sich grundlegend aus drei
Teilmodulen zusammen, die
sich separat um die Bereiche
Wohngebäude, Nichtwohngebäude
und Einzelmaßnahmen
kümmern.
Förderfähig sind alle Maßnahmen
an Gebäuden, die die
Energieeffizienz verbessern.
Auch die Fachplanung und
Baubegleitung der Maßnahmen
durch Energieeffizienz-
Experten lassen sich bezuschussen.
Bei bestimmten
Maßnahmen muss im Rahmen
des BEG ein Energieeffizienz-
Experte (EEE) hinzugezogen
werden.
Warum eine energetische Sanierung
in jedem Fall sinnvoll
ist
Da in absehbarer Zeit die Preise
für herkömmliche Energieträger
wie Öl und Gas weiterhin
hoch sein werden oder
sogar steigen könnten, ist
eine Sanierung entscheidend,
um einem Preisverfall des Eigentums
entgegenzuwirken.
Zudem sollten sich Eigentümer
vor Augen halten, dass neben
der Wohnlage einer Immobilie
auch die Energiebilanz den
Wert einer Immobilie entscheidend
beeinflusst.
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Bei 500 Km müssen
Belege an Mieter
versendet werden
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Nebenkostenabrechnung
geht, dann streiten Mieter
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mal über die Zumutbarkeitsgrenzen.
Ab wann kann man auf einer
postalischen Zusendung der
Belege bzw. Belegkopien
bestehen? Wenn zwischen
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und dem Aufenthaltsort des
Eigentümers 500 Kilometer
liegen, dann ist das auf jeden
Fall so.
Die Rechtsprechung entschied
es in einem konkreten
Fall nach Information
des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS so. Der Vermieter
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die Kopien zu übersenden,
nicht nachgekommen und
verlor so seinen Anspruch
auf Rückzahlung. Der Mieter
habe das Recht, fällige Beträge
zurück zubehalten, bis
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erhalte.
(Amtsgericht Rheine, Aktenzeichen
10 C 156/22)
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In 3 Schritten zur realistischen Kostenplanung
Wie viel Haus kann ich mir leisten?
Der Wunsch nach den eigenen
vier Wänden ist ungebrochen:
Fast drei Viertel der Bevölkerung
würden lieber in den eigenen
vier Wänden als zur Miete
wohnen. Doch das Eigenheim
ist für die meisten Menschen
mit erheblichen finanziellen
Anstrengungen verbunden.
Stellt sich die Frage: Wie hoch
darf diese finanzielle Belastung
sein? Ralf Oberländer,
Baufinanzierungsexperte von
Schwäbisch Hall, gibt Verbrauchern
einen Leitfaden an die
Hand, mit dem sie individuell
berechnen können, welche
Kreditsumme für sie realistisch
ist.
Schritt 1:
Einnahmen auflisten
Eine Faustregel lautet: Die Kreditrate
sollte nicht mehr als
40 Prozent des monatlichen
Nettoeinkommens ausmachen.
Um die monatliche finanzielle
Belastung etwas genauer kalkulieren
zu können, sollten sich
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angehende Eigentümer einen
Überblick über ihre Einkünfte
verschaffen. Dazu zählen das
Einkommen, Kapitalerträge
und sonstige Einnahmen, wie
z. B. das Kindergeld.
Schritt 2: Ausgaben ermitteln
Den Einnahmen werden nun
die Ausgaben gegenübergestellt.
Darunter werden unter
anderem Lebenshaltungskosten,
Versicherungen oder
laufende Kosten für die Mietwohnung
zusammengefasst.
„Verbraucher können nun die
Ausgaben von den Einnahmen
abziehen und erhalten
so den möglichen Monatsbetrag.
Kleiner Tipp: Da die
Miete eingespart wird, sobald
das neue Heim bezogen
ist, kann dieser Kostenpunkt
gestrichen werden“, erklärt
der Experte. Etwas einfacher
funktioniert der Kassensturz
mit dem Rechentool
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Schritt 3: Berechnung der
möglichen Kreditsumme
Mithilfe der Monatsrate lässt
sich nun der maximale Kreditbetrag
berechnen. Als grobe
Faustformel können Verbraucher
ihr monatliches Nettoeinkommen
mit 100 multiplizieren.
„Um ein genaueres Bild zu erhalten,
müssen die Konditionen
der Baufinanzierung bekannt
sein: Wer zum Beispiel
mit einem effektiven Jahreszins
von 4 Prozent und einer
Tilgung von 1,5 Prozent plant,
kann den maximalen Kreditbetrag
etwas realistischer berechnen“,
erklärt Ralf Oberländer.
Die Formel lautet: (Monatsrate
x 12 Monate x 100) : (Zinssatz +
Tilgung) = max. Kreditbetrag.
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OSI 21462
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OSI 21501
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Flintbek, 1.900 m² Hallenfläche, 6.000 m² Grundstück,
Außenmaße 32,5 m x 61,9 m, Deckenhöhe 3 m, 5 Abteile,
Zentralgang, Fenster, 2.000 m² Gülleerdbecken,
Baujahr 2008, Energieausweis nicht erforderlich
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OSI 21276
KIEL - DÜSTERNBROOK
Gewerbeeinheit mit Option auf Wohnumnutzung,
ca. 184 m² im EG + ca. 76 m² im Keller, ehemaliges
polnisches Theater, Anlieferungsbereich mit kleiner Rampe,
2 Stellplätze, letzte Modernisierungen 2018,
Baujahr 1943, Fernwärme, (V) 118 kWh
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OSI 21469
RENDSBURG
Baugrundstück mit positivem Bauvorbescheid in exponierter
Lage, das Baugrundstück ist nach § 34 BauGB
bebaubar, positiver Bauvorbescheid für den Neubau
eines Seniorenwohnheims vorliegend, 1.250 m² Grundst.
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OSI 21145
KIEL - SÜDFRIEDHOF
Teileigentum: Ehem. Anwaltskanzlei mit Wohnoption,
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Trockenboden, 2 separate Eingänge, 2 Stellplätze,
Nebengelass, Bj. 1970, Fernwärme, (B) 117,4 kWh, D
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OSI 21714
FLINTBEK
Vorankündigung: Gewerbegrundstück mit Hallenaltbestand
auf 3.167 m² Grundstück
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VERMIETUNG
VERMIETUNG
VERMIETUNG
OSI 21713
OSI 21490
OSI 21503
OSI 21716
HUSUM
Kompakte Büro- oder Gewerbefläche,
132,2 m² Bürofläche, 4 Büroräume,
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barrierefrei, WCs, Baujahr 1976, Gas,
(B) 179,3 kWh, F
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11.000 m² bebaute Fläche, Neubau,
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Bebauungsplan Nr. 24 vorgesehen,
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Neumünster an der Mühlenbrücke 8.
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bezogen und stehen dort jederzeit für unsere Kunden zur Verfügung. Unsere Leistungen
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und Kapitalanlagen bis zur Bewertung und Gutachtenerstellung sowie der
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OSI 21059
OSI 21703
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OSI 21563
OSI 21704
OSI 21711
TUNGENDORF
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Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern
91 bzw. 96 Prozent verzeichnen sinkende Kaufpreise
Kaufnachfrage sowohl bei Eigentumswohnungen
als auch Häusern geht in Hamburg zurück
Altbaueigentumswohnung oder die preiswertere Nachkriegsbauwohnung
wird nicht mehr explizit nachgefragt. Der Energieausweis
und die Betriebs- und Unterhaltskosten einer Wohnung
sind in den Fokus der Kunden gerückt“, erläutert Anika Schönfeldt-Schulz,
Vorsitzende des IVD Nord.
Eigentumswohnungen in äußeren Stadtlagen oder einfachen Lagen
sind aktuell unattraktiv. Fast 70 Prozent der Interessenten
oder Käufer bevorzugen gute und begehrte Lagen, 22 Prozent
noch eine normale. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen
in sehr guten bzw. Top-Lagen sind mit 7 Prozent ebenfalls gering.
Einfamilien-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften
Sanierungs- und energetischer Zustand der Immobilie entscheidend
Der IVD Nord hat eine Umfrage* unter seinen Mitgliedern in
Hamburg zum aktuellen Marktumfeld im Bereich Wohnimmobilien
durchgeführt.
Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen wird in der Hansestadt ein Angebotsüberhang
bei rückläufiger Nachfrage verzeichnet. Dementsprechend
sind die Verkaufsabschlüsse geringer. Auch die Preise geben
laut 91 Prozent der Befragten nach. Fast 50 Prozent sehen
Preisrückgänge bei 10 bis 20 Prozent, knapp 30 Prozent sogar
über 20 Prozent. Zudem nimmt die durchschnittliche Vermarktungsdauer
zu. Hier gibt eine Mehrheit von 53 Prozent an, dass
sie aktuell bei drei bis sechs Monaten liegt. Bei 46 Prozent der
Befragten liegt die Vermarktungsdauer bei mehr als sechs Monaten.
Aktuell werden durchschnittliche Wohnungsgrößen bevorzugt
(73 Prozent), kleine Wohnungen liegen bei 20 Prozent, große
bei 8 Prozent. Bezüglich der Gebäude- bzw. Wohnungsklasse hat
sich ein deutlicher Wandel ergeben. Fast 80 Prozent der Befragten
berichten, dass für Kunden der sanierungs- und energetische
Zustand das wichtigste Kriterium ist. „Die ehemals beliebte
Ähnlich wie auf dem Eigentumswohnungsmarkt besteht bei Einfamilien-,
Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften ein Angebotsüberhang
und die Nachfrage, die Verkaufsabschlüsse und
die Preise (96 Prozent) sind rückläufig. 51 Prozent der Befragten
sehen Preisrückgänge zwischen 10 bis 20 Prozent, knapp 33 Prozent
sogar über 20 Prozent.
Auch bei Häusern verlängert sich die Vermarktungsdauer. 65
Prozent geben eine Vermarktungsdauer von mehr als sechs Monaten
an. Durchschnittliche Objektgrößen (circa 110 bis 125 Quadratmeter)
werden aktuell bevorzugt (83 Prozent), kleine Objekte
von 9 Prozent, große von 8 Prozent.
Bezüglich der Gebäudeklasse hat sich auch bei Häusern ein
deutlicher Wandel ergeben. 80 Prozent der Befragten berichten,
dass für Kunden der sanierungs- und energetische Zustand das
wichtigste Kriterium ist. „Somit sind auch hier der Energieausweis
sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten eines Hauses in
den Fokus der Kunden gerückt“, kommentiert Schönfeldt-Schulz.
Äußere Stadtlagen oder einfache Lagen sind mit lediglich
8 Prozent unattraktiv. 37 Prozent bevorzugen normale Lagen,
50 Prozent gute und begehrte Langen, lediglich 6 Prozent suchen
Häuser in Top-Lagen.
*An der Umfrage haben sich 70 Hamburger IVD-Mitglieds-Unternehmen
vom 10. bis 17. Januar 2024 beteiligt.
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Kiel, wurde das Schönberger Regionalbüro im Jahr 2019 als siebte Filiale der
OTTO STÖBEN GmbH eröffnet. Den besonderen Charme dieser Gemeinde
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Kunden der OTTO STÖBEN GmbH und Immobilieninteressierte auch hier vor Ort
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Moderne Eleganz in Ostseenähe: Gepflegtes Einfamilienhaus mit Garten,
93 m² Wfl., 2,5 Zi., 365 m² Grdst., EBK, Wintergarten, Wohndiele, Duschbad/WC, Kamin,
2003, 2009, 2020 und 2023 saniert, Baujahr 1977, Holz-Pelletheizung, (B) 197,3 kWh, F
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OSI 21618
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Nur wenige Meter vom Strand: Moderner Winkelbungalow in Ostseenähe,
120 m² Wohnfläche, 4 Zimmer, 800 m² Grundstück, Einbauküche, Terrasse, Keller,
Doppelgarage, Gäste-WC, Duschbad, Öl, Baujahr 1980, (B) 183,9 kWh, F
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VERMIETUNG
OSI 21445
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Erstbezug nach Renovierung: Einfamilienhaus mit 5 Zimmern und Doppelgarage,
126,5 m² Wfl., 433 m² Grundstück, Einbauküche, Terrasse, Gäste-WC, Garten, Kamin,
Keller, Duschbad/WC, Wannenbad mit Bidet, Stellplatz, Bj. 1976, Gas, (B) 89,8 kWh, C
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ca. 41,25 m² Gewerbefläche inkl. Teeküche und 3,21 m² WC im Kellergeschoss,
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19
Advertorial
Kaufvertragsrecht
Ist Feuchtigkeit in einem älteren, unsanierten Haus
als Sachmangel anzusehen?
Bei älteren Häusern stellt nicht
jede Feuchtigkeit im Keller
einen Sachmangel dar. Maßgeblich
sind die jeweiligen
Umstände des Einzelfalls. Von
Bedeutung ist, ob das Haus in
einem sanierten Zustand verkauft
wurde, welcher Zustand
bei der Besichtigung erkennbar
ist und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen
sind.
Schleswig-Holsteinisches
Oberlandesgericht, Beschluss
vom 16.03.2023 – 7 U 198/22
Sachverhalt:
Die Kläger erwarben ein
Grundstück mit einem im Jahr
1951 errichteten Einfamilienhaus.
Die Kläger hatten das
Haus mehrfach besichtigt.
Nachdem es nach Übergabe
bei stärkeren Regenfällen
zum Eintritt von Wasser
durch einen Kellerschacht
kam, machten die Kläger
Schadensersatzansprüche
geltend. Sie behaupten, die
beklagte Verkäuferin habe
gewusst, dass die Kellerwände
durchfeuchtet seien, die
Lichtschächte für Starkregenereignisse
nicht ausreichend
dimensioniert und die Abwasserleitungen
durch Wurzeleinwachsungen
beschädigt
und verstopft seien. Durch
das Vorhandensein eines
Bade- und Küchenanschlusses
im Keller habe die Klägerin
den Eindruck erweckt,
es handele sich dort um zum
Wohnen geeignete Räume.
Die Kläger verlangen von der
Verkäuferin u. a. Schadensersatz
in Höhe von 40.294,00 €.
Das Landgericht weist die
Klage ab.
Entscheidung:
Das OLG Schleswig weist die
Kläger durch Beschluss darauf
hin, dass die Berufung
gegen das Urteil des Landgerichts
keine Aussicht auf Erfolgt
hat und führt Folgendes
in seinen Gründen hierzu aus:
Die Feuchtigkeit im unteren
Kellerbereich sei nach dem
Sachverständigengutachten
darauf zurückzuführen, dass
die ursprünglich 1951 aufgebrachte
Bitumenabdichtung
mit den Jahren ihre abdichtende
Eigenschaft verloren
habe. Bei alten, unsanierten
Häusern sei Feuchtigkeit im
Keller nicht als unüblich anzusehen
und stelle für sich genommen
keinen Sachmangel
zur Zeit des Kaufvertragsabschlusses
dar. Die festgestellte
Feuchtigkeit sei für Häuser
des Baujahres 1951 auch nicht
sehr ungewöhnlich.
Soweit im oberen Bereich
der Kellerräume die Abdichtung
gänzlich fehle, hätte
die Verkäuferin hiervon keine
Kenntnis gehabt. Sie durfte
die Feuchtigkeit im Keller der
alterstypischen, längst funktionslosen
Abdichtung im unteren
Bereich der Kellerwände
zuschreiben.
Die Tatsache, dass im Keller
ein Bad und eine Küche
vorhanden seien, spreche
nicht dafür, dass der Keller
als zu Wohnzwecken geeignet
verkauft worden sei. Bad
und Küche seien selbst keine
Wohnräume. Die übrigen
Kellerräume sprächen im Übrigen
auch klar gegen eine
Wohnnutzung. Auch aus dem
Exposé lasse sich nichts dafür
herleiten, dass der Keller als
zur Wohnnutzung geeignet
verkauft werden solle.
Die Lichtschächte könnten
zwar bei Starkregen volllaufen.
Es konnte vom Sachverständigen
aber nicht festgestellt
werden, dass frühere
Wassereintritte erfolgten und
die Verfärbungen an der
Wand darauf zurückzuführen
seien.
Hinsichtlich der Abwasserleitungen
hat der Sachverständige
Beschädigungen und
Wurzeleinwuchs festgestellt.
Diese führten aber nicht zum
Verschließen der Rohre und
zu einem Rückstau. Angesichts
des Baujahres 1951 ging nach
Auffassung des Sachverständigen
die Verwurzelung nicht
über das Maß hinaus, das bei
so alten Abwasserrohren zu
erwarten sei.
Rechtsanwältin
Ricarda Breiholdt
Fachanwältin für Miet-/WEG-Recht
Immobilienmediatorin (DIA)
Fazit:
Der Sachverhalt ist typisch
für die überhöhte Käufererwartung
beim Abschluss von
Grundstückskaufverträgen.
Beim Kauf eines älteren Hauses
stellt nicht jede Feuchtigkeit
im Keller einen Sachmangel
dar. Vielmehr sind die jeweiligen
Umstände des Einzelfalls
maßgeblich. Dabei wird von
Bedeutung sein, ob das Haus
in einem sanierten Zustand
verkauft wird, wie stark die
Feuchtigkeitserscheinungen
sind und welcher Zustand bei
der Besichtigung erkennbar
ist. Letztlich wird es in der Regel
auf die Einschaltung eines
Sachverständigen hinauslaufen,
was die prozessuale Unsicherheit
der Kaufvertragsparteien
erhöht.
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03/04 2024
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Marktbericht I der OTTO STÖBEN GmbH
Immobilienmarkt 2024
Das sehr ereignisreiche Jahr
2023 liegt nun hinter uns. Es
wurde unter anderem das
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
endgültig beschlossen. Hierdurch
ist seither eine Unsicherheit
und Vorsicht auf dem
Immobilienmarkt deutlich zu
bemerken, vor allem im Hinblick
auf alte Bestandsimmobilien,
die den energetischen
Anforderungen nicht mehr
entsprechen, was in der Folge
unter Umständen nicht unerhebliche
Investitionen nach
sich zieht.
Die Entwicklung der Finanzierungszinsen
verstärkte diesen
Faktor und führte sogar häufig
dazu, dass Finanzierungen
geplatzt sind, obwohl eine
grundlegende Finanzkraft
vorlag. Inzwischen haben sich
die Zinsen dem Anschein nach
etwas erholt und weisen sogar
einen leicht rückläufigen
Trend auf. Die Inflationsrate
zum Ende des Jahres 2023
zeigte einen niedrigeren Wert
im Vergleich zum Vorjahr
2022. Die Experten aus der
Wirtschaft rechnen mit einem
weiteren Rückgang der Inflationsrate
und prognostizieren
für das Jahr 2024 eine durchschnittliche
Inflation von unter
3 %.
Diese Aspekte lassen einen
positiven Blick in das Jahr
2024 zu. Im ersten Halbjahr
2024 ist noch keine maßgebliche
Wende in Sicht, gegebenenfalls
kann aber ab dem
Sommer 2024 eine optimistischere
Entwicklung einkehren.
Garantien hierfür gibt es
selbstverständlich keine, wie
uns die unerwarteten Ereignisse
aus der Vergangenheit
immer wieder aufzeigten.
Marktentwicklung
Wir gehen davon aus, wie bereits
im vorherigen Absatz angedeutet,
dass im ersten Halbjahr
2024 keine markanten
Immobilienpreis-Index Schleswig-Holstein Preis in €/m 2 Wfl.
2.100
2.000
1.900
1.800
1.700
1.600
1.500
1.400
1.300
1.200
1.100
1.554
1.619
1.681
1.756
Veränderungen am Immobilienmarkt
zu verzeichnen sein
werden. Es wird Verkäufe geben,
da Verkäufer und ebenso
Kaufinteressenten vorhanden
sind. Die Vermarktungszeiträume
sind nach wie vor größer
als in den Vorjahren, was
unter Umständen den länger
andauernden Finanzierungsabwicklungen
geschuldet ist.
Ein wesentlicher Aspekt ist
aber die Differenz der Preisvorstellungen
zwischen den
Verkäufern und Käufern. Die
Verkäufer hoffen darauf, einen
möglichst hohen Verkaufspreis
zu erzielen, wie es
bis Anfang 2022 noch möglich
war. Häufig fehlt immer noch
das Verständnis dafür, dass
die überhöhten Preisvorstellungen
aus der heutigen Sicht
nicht mehr marktgerecht sind
und in einigen Fällen schon
fast als sogenannte Mondpreise
bezeichnet werden können.
Aufgrund der grundlegenden
Umstände (Zinsen, Inflation,
GEG) wollen die Käufer diesen
Preisvorstellungen in vielen
Fällen nicht nachkommen,
selbst wenn sie dazu bereit
wären, hohe Immobilienpreise
zu akzeptieren. Dieser Status
1.988 1.967
1.767
1.9 09
2021 2022
2023 2024
ist bis dato auf den digitalen
Portalen deutlich abzulesen,
und zwar durch die regelmäßigen
und teilweise erheblichen
Reduzierungen der Angebotspreise.
Dadurch entsteht eine
Phase des zwischenzeitlichen
Stillstands in der Vermarktung.
Die Verkäufer warten mit hohen
Verkaufspreisen auf Interessenten
und die Kaufinteressenten
warten auf Senkungen
der Angebotspreise. Solange
sich dahingehend keine Veränderung
abzeichnet – egal
wodurch diese hervorgerufen
werden könnte – wird sich
die Stimmung am Immobilienmarkt
nicht relevant verändern.
Es bleibt also abzuwarten,
welche Bewegungen
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am Markt zu verzeichnen sein
werden. Eine radikale Wende
ist aktuell nicht in Aussicht.
Im Rahmen dieses Marktberichtes
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über Neuigkeiten
rund um die Immobilie informieren.
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95 m² Wfl., 6 Zimmer, 736 m² Grundstück,
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Attraktive und zentrale Gewerbeeinheit,
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Privatsphäre schützen
Das Smart Home managen
Der Schutz unserer persönlichen
Daten wird immer wichtiger,
je mehr wir in den komfortablen
Genuss von Smart
Homes und deren Funktionen
kommen. Neben den technischen
Notwendigkeiten ist es
wichtig zu erkennen, dass es
beim Datenschutz nicht nur
um den Schutz von Informationen
geht, sondern auch darum,
den Nutzern die Kontrolle
zu geben. Im Zeitalter der
vernetzten Geräte steht die
Überschneidung von Nutzerpräferenzen
und technischen
Innovationen im Mittelpunkt.
Benutzerfreundlichkeit
durch Individualisierung
Die Personalisierung ist in
der wachsenden Welt der intelligenten
Technologien von
zentraler Bedeutung. Um die
unterschiedlichen Bedürfnisse
der Nutzer zu berücksichtigen,
müssen Unternehmen
Wahlmöglichkeiten anbieten,
die Nutzern die Möglichkeit
geben, die Datenschutzfunktionen
auf ihre individuellen
Vorlieben abzustimmen. Dieser
nutzerzentrierte Ansatz
geht über die traditionellen
Sicherheitsmaßnahmen
hinaus und ermöglicht es
dem Einzelnen, informierte
Entscheidungen zu treffen,
die auf sein Bedürfnis zugeschnitten
sind.
Auf dem Weg zur Eigenverantwortung
der Nutzer liegt
der Schwerpunkt auf der
Vermittlung und Befähigung
der Kunden, die Privatsphäre
anderer zu respektieren.
Mit Funktionen wie anpassbaren
Privatsphäre-Zonen,
um bestimmte Bereiche zu
sperren, und Bewegungszonen,
um Bereiche mit Bewegungserkennung
zu kontrollieren,
versuchen Anbieter,
den Nutzern die Möglichkeit
zu geben, ihre Privatsphäre
selbst zu gestalten. Deshalb
arbeiten sie mit verschiedenen
externen Gruppen und
unabhängigen Forschern zusammen,
um ihre Produkte in
dieser Hinsicht zu bewerten
und zu verbessern.
Balance zwischen Sicherheit
und Benutzerautonomie
Ein Beispiel ist die Einführung
der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
(E2EE), eine Sicherheitsfunktion,
die den Datenzugriff
auf den Absender und
den Empfänger beschränkt.
Während einige Nutzer die
zusätzliche Sicherheit bevorzugen,
haben andere
vielleicht Vorbehalte wegen
möglicher Kompromisse, wie
z. B. der Einschränkung bestimmter
Gerätefunktionen.
Diese unterschiedlichen Präferenzen
anzuerkennen und
zu respektieren, ist Ausdruck
einer kundenzentrierten Datenschutzpolitik.
In der sich ständig verändernden
Landschaft der
Smart Homes müssen Technologieunternehmen
ein
Höchstmaß an Sicherheit
bieten und gleichzeitig die
Autonomie der Nutzer respektieren.
Indem sie ihren
Kunden die Möglichkeit geben,
selbst zu entscheiden,
ob sie Funktionen wie E2EE
aktivieren wollen, tragen sie
den individuellen Vorlieben
ihrer Kunden Rechnung und
unterstreichen damit ihr Engagement
für eine nutzerzentrierte
Datenschutzstrategie.
Ein partnerschaftlicher Ansatz
für den Datenschutz
Auch wenn die Unternehmen
die Hauptverantwortung für
die Sicherheit der Geräte
tragen, ist es ebenso wichtig,
die persönlichen Präferenzen
zu berücksichtigen.
Ein Perspektivwechsel von
der ausschließlichen Betrachtung
des Datenschutzes
als Dienstleistung der
Unternehmen hin zu einem
partnerschaftlichen Ansatz
stellt sicher, dass die Nutzer
aktiv am Schutz ihrer Daten
beteiligt sind. Dieser Ansatz
schafft ein Gleichgewicht
zwischen der Verantwortung
der Unternehmen und der
Wahlfreiheit des Einzelnen.
Im Bereich des Datenschutzes
für Smart Homes ist die
Kontrolle durch den Nutzer
unerlässlich. Die Wahl der
Nutzer zu respektieren, Optionen
wie E2EE anzubieten
und ein Umfeld zu fördern,
in dem sich die Verbraucher
aktiv am Schutz ihrer Daten
beteiligen, sorgt für eine
stimmige Verbindung von
technologischem Fortschritt
und Eigenverantwortung der
Nutzer. Wahre Innovation
liegt nicht nur in der Technologie
selbst, sondern auch in
der Flexibilität und Kontrolle,
die die Nutzer über ihre Datenschutz-
und Sicherheitsfunktionen
haben.
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03/04 2024
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San Miguel de Salinas: Geräumige freistehende Villa mit Garage, ca. 130 m²
konstr. Fläche, ca. 270 m² Grundst., 5 Zimmer, Einbauküche, Terrassen, teilmöbliert,
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Werdende Eigentümer
Einladung auch ohne
Grundbucheintrag zur
WEG-Versammlung
Advertorial
Die Augen offenhalten
Immobilienkäufer müssen
auf erkennbare Mängel
achten
Der Eigentumsübergang bei Immobilien ist stets eine kritische
Phase. So musste die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS darüber entscheiden, ab
wann eigentlich Erwerber zur Eigen tümerversammlung eingeladen
sind. (Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 18/20)
Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer
wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung
besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel,
die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen
kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern
der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen. (Landgericht
Coburg, Aktenzeichen 51 O 508/20)
Der Fall:
Eine Eigentümerin hatte vor der regulären Eigentümerversammlung
der Gemeinschaft eine Wohnung an ein Ehepaar verkauft
und diese auch bereits übergeben. Außerdem gab es bereits
eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Paares. Doch im
Grundbuch stand noch die frühere Eigentümerin. Sie wandte sich
entsprechend dagegen, dass nicht sie, sondern die Erwerber zur
Eigentümerversammlung eingeladen worden waren.
Das Urteil:
Einzig die werdenden Eigentümer seien hier zur Versammlung
einzuladen gewesen, hieß es im Urteil einer Zivilkammer. Die
Richter bestätigten damit das Vorgehen der Verwaltung. Den Erwerbern
stünden die Stimm- und Anfechtungsrechte zu. Sie seien
als Eigentümer zu betrachten, selbst wenn der Verkäufer noch im
Grundbuch stehe.
www.lbs.de
Der Fall:
Nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung machte der neue
Eigentümer eine Forderung gegen den Verkäufer gel tend. Ihm
seien Risse in der Dusche verschwiegen worden, die später zu einem
Wasserschaden führten. Erst der Mieter habe ihn nach dem
Kauf auf diesen Mangel hingewiesen. Die nöti gen Reparaturarbeiten
seien mit rund 6.500 Euro veran schlagt, die der vorherige Eigentümer
bezahlen müsse. Der verwahrte sich dagegen und verwies
auf die vorausgegangene Besichtigung der Wohnung.
Das Urteil:
Die Risse in der Dusche und die Aufplatzungen in der Nähe des
Abflusses seien offenkundig sichtbar gewesen, beschied die zuständige
Zivilkammer des Landgerichts. Deswegen müsse hier
kein Schadenersatz geleistet werden. Grundsätzlich gelte natürlich
trotzdem, dass ein Verkäufer nicht so gut erkennbare Sachmängel
bei Vertragsverhandlungen erwähnen müsse. So könne
er vermeiden, später wegen arglistiger Täuschung zur Kasse gebeten
zu werden.
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3. Ausgabe 78./174. Jahrgang
20. Januar 2024
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25. November 2023
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4. November 2023
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Verschiedenes
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Impressum
46. Jahrgang
Ausgabe 03/04 2024
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für Ausgabe 05/06 2024 ist
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Häusern handelt es sich um reine
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Abkürzungen der Energieangaben
in diesem Heft
EVA = Energieverbrauchs ausweis
EBA = Energiebedarfs ausweis
EEV = Endenergieverbrauch
EEB = Endenergiebedarf
BJ = Baujahr
EE = Energieeffizienzklasse
Öl
= Erdöl
FW = Fernwärme
Gas = Gas
EL = Elektrische Energie
NSH = Nachtspeicher heizung
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03/04 2024
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Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern
91 bzw. 96 Prozent verzeichnen sinkende Kaufpreise
Kaufnachfrage sowohl bei Eigentumswohnungen
als auch Häusern geht in Hamburg zurück
Altbaueigentumswohnung oder die preiswertere Nachkriegsbauwohnung
wird nicht mehr explizit nachgefragt. Der Energieausweis
und die Betriebs- und Unterhaltskosten einer Wohnung
sind in den Fokus der Kunden gerückt“, erläutert Anika Schönfeldt-Schulz,
Vorsitzende des IVD Nord.
Eigentumswohnungen in äußeren Stadtlagen oder einfachen Lagen
sind aktuell unattraktiv. Fast 70 Prozent der Interessenten
oder Käufer bevorzugen gute und begehrte Lagen, 22 Prozent
noch eine normale. Die Nachfrage nach Eigentumswohnungen
in sehr guten bzw. Top-Lagen sind mit 7 Prozent ebenfalls gering.
Einfamilien-, Reihenhäuser und Doppelhaushälften
Sanierungs- und energetischer Zustand der Immobilie entscheidend
Der IVD Nord hat eine Umfrage* unter seinen Mitgliedern in
Hamburg zum aktuellen Marktumfeld im Bereich Wohnimmobilien
durchgeführt.
Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen wird in der Hansestadt ein Angebotsüberhang
bei rückläufiger Nachfrage verzeichnet. Dementsprechend
sind die Verkaufsabschlüsse geringer. Auch die Preise geben
laut 91 Prozent der Befragten nach. Fast 50 Prozent sehen
Preisrückgänge bei 10 bis 20 Prozent, knapp 30 Prozent sogar
über 20 Prozent. Zudem nimmt die durchschnittliche Vermarktungsdauer
zu. Hier gibt eine Mehrheit von 53 Prozent an, dass
sie aktuell bei drei bis sechs Monaten liegt. Bei 46 Prozent der
Befragten liegt die Vermarktungsdauer bei mehr als sechs Monaten.
Aktuell werden durchschnittliche Wohnungsgrößen bevorzugt
(73 Prozent), kleine Wohnungen liegen bei 20 Prozent, große
bei 8 Prozent. Bezüglich der Gebäude- bzw. Wohnungsklasse hat
sich ein deutlicher Wandel ergeben. Fast 80 Prozent der Befragten
berichten, dass für Kunden der sanierungs- und energetische
Zustand das wichtigste Kriterium ist. „Die ehemals beliebte
Ähnlich wie auf dem Eigentumswohnungsmarkt besteht bei Einfamilien-,
Reihenhäusern sowie Doppelhaushälften ein Angebotsüberhang
und die Nachfrage, die Verkaufsabschlüsse und
die Preise (96 Prozent) sind rückläufig. 51 Prozent der Befragten
sehen Preisrückgänge zwischen 10 bis 20 Prozent, knapp 33 Prozent
sogar über 20 Prozent.
Auch bei Häusern verlängert sich die Vermarktungsdauer. 65
Prozent geben eine Vermarktungsdauer von mehr als sechs Monaten
an. Durchschnittliche Objektgrößen (circa 110 bis 125 Quadratmeter)
werden aktuell bevorzugt (83 Prozent), kleine Objekte
von 9 Prozent, große von 8 Prozent.
Bezüglich der Gebäudeklasse hat sich auch bei Häusern ein
deutlicher Wandel ergeben. 80 Prozent der Befragten berichten,
dass für Kunden der sanierungs- und energetische Zustand das
wichtigste Kriterium ist. „Somit sind auch hier der Energieausweis
sowie die Betriebs- und Unterhaltskosten eines Hauses in
den Fokus der Kunden gerückt“, kommentiert Schönfeldt-Schulz.
Äußere Stadtlagen oder einfache Lagen sind mit lediglich
8 Prozent unattraktiv. 37 Prozent bevorzugen normale Lagen,
50 Prozent gute und begehrte Langen, lediglich 6 Prozent suchen
Häuser in Top-Lagen.
*An der Umfrage haben sich 70 Hamburger IVD-Mitglieds-Unternehmen
vom 10. bis 17. Januar 2024 beteiligt.
www.ivd.net
Schluss mit dem
Dokumenten-Chaos
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