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ECHO Top50 Telfs 2024

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TOP 50 TELFS | INTERVIEW<br />

Entschlossenes Handeln<br />

wäre sinnvoll<br />

Wirtschaft. Steuerberater Robert Krismer über aktuelle Steuerthemen, die<br />

Lage der Wirtschaft und die Auswirkungen der hohen KV-Abschlüsse.<br />

<strong>ECHO</strong>: Die Teuerungsprämie wurde<br />

verlängert. Wie können Unternehmen<br />

das auch heuer wieder für ihre<br />

Mitarbeiter:innen nutzen?<br />

Robert Krismer: Wie im Herbst<br />

2023 bereits vom Finanzminister,<br />

Dr. Magnus Brunner, angekündigt,<br />

wurde die oft ausbezahlte Teuerungsprämie<br />

verlängert bzw. in einer<br />

etwas modifizierten, um nicht zu<br />

sagen „verschärften“, Art und Weise<br />

als „Mitarbeiterprämie“ für das Jahr<br />

<strong>2024</strong> verlängert. Ab <strong>2024</strong> benötigt<br />

man für die Auszahlung einer<br />

lohnabgabenfreien Auszahlung eine<br />

lohngestaltende Vorschrift, wie z. B.<br />

einen Kollektivvertrag oder eine KVermächtigte<br />

Betriebsvereinbarung.<br />

Im Vergleich dazu benötigte man<br />

bei der Teuerungsprämie (2022 und<br />

2023) nur dann eine lohngestaltende<br />

Vorschrift, wenn man den gesamten limitierten<br />

Betrag der Teuerungsprämie<br />

von 3.000 Euro ausbezahlt hat. Für<br />

die Ausbezahlung einer Teuerungsprämie<br />

bis zu 2.000 Euro benötigte<br />

man grundsätzlich keine lohngestaltende<br />

Vorschrift. Und genau hierbei<br />

liegt aktuell (noch) der Haken. Der<br />

Großteil der Kollektivverträge sieht<br />

derzeit keine Mitarbeiterprämie vor.<br />

Der zeitliche Rahmen für die Implementierung<br />

im Kollektivvertrag war<br />

bisher zu kurz. Ich hoffe, dass dies bald<br />

geschieht, da ich aktuell von einer Auszahlung<br />

einer Mitarbeiterprämie abraten<br />

würde. Es bleibt die Umsetzung im<br />

KV abzuwarten.<br />

<strong>ECHO</strong>: Es gibt eine neue Gesellschaftsform,<br />

die FlexKap. Für wen ist<br />

diese FlexKap sinnvoll?<br />

Krismer: Die neue Gesellschaftsform<br />

der Flexiblen Kapitalgesellschaft<br />

(FlexKapG/FlexCo) bietet seit 1. 1.<br />

<strong>2024</strong> zusätzliche Möglichkeiten und u.<br />

U. Vorteile im Vergleich zur herkömmlichen<br />

Kapitalgesellschaft. Neugründungen<br />

benötigen meist flexiblere<br />

Änderungs- und Anpassungsmöglichkeiten.<br />

Insbesondere im Bereich<br />

der Start-ups werden wir zukünftig<br />

vermehrt diese Gesellschaften vorfinden.<br />

Die FlexKapG bringt, meiner<br />

Meinung nach, maßgeschneiderte<br />

gesetzliche Rahmenbedingungen<br />

für Start-ups. Die größten Vorteile<br />

liegen in einer einfacheren und<br />

meist schnelleren Entscheidungsfindung,<br />

größerer Flexibilität durch<br />

Umlaufbeschlüsse im Vergleich zur<br />

Beschlussfassung in der Generalversammlung,<br />

Mitarbeiterbeteiligungen<br />

inkl. Steuervorteile und einfacheren<br />

Änderungen in der Gesellschafterstruktur.<br />

Ja, es ist absolut zeitgerecht<br />

und begrüßenswert, dass mit der<br />

FlexKapG eine neue, „moderne“<br />

Gesellschaft entstanden ist, die ein<br />

höheres Maß an Flexibilität mit sich<br />

bringt. Für alle Unternehmer:innen,<br />

die bereits eine bestehende Unternehmensstruktur<br />

in Form einer GmbH<br />

oder AG haben, ist eine Änderung in<br />

eine FlexKapG meist nicht notwendig<br />

oder empfehlenswert. Die Besteuerung<br />

ist gleich wie bei den „klassischen“<br />

Kapitalgesellschaften und<br />

daher ein zu vernachlässigender Punkt<br />

in der Entscheidungsfindung. Wer<br />

neu gründet und sein Unternehmen<br />

im Rahmen einer Kapitalgesellschaft<br />

führen will, der sollte sich auf jeden<br />

Fall die gesellschaftsrechtlichen Vorteile<br />

einer FlexKapG genauer ansehen.<br />

Fotos: Vandory<br />

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<strong>ECHO</strong> TOP 50 UNTERNEHMEN IM WIRTSCHAFTSRAUM TELFS <strong>2024</strong>

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