ECHO Top50 Telfs 2024
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TOP 50 TELFS | INTERVIEW<br />
Entschlossenes Handeln<br />
wäre sinnvoll<br />
Wirtschaft. Steuerberater Robert Krismer über aktuelle Steuerthemen, die<br />
Lage der Wirtschaft und die Auswirkungen der hohen KV-Abschlüsse.<br />
<strong>ECHO</strong>: Die Teuerungsprämie wurde<br />
verlängert. Wie können Unternehmen<br />
das auch heuer wieder für ihre<br />
Mitarbeiter:innen nutzen?<br />
Robert Krismer: Wie im Herbst<br />
2023 bereits vom Finanzminister,<br />
Dr. Magnus Brunner, angekündigt,<br />
wurde die oft ausbezahlte Teuerungsprämie<br />
verlängert bzw. in einer<br />
etwas modifizierten, um nicht zu<br />
sagen „verschärften“, Art und Weise<br />
als „Mitarbeiterprämie“ für das Jahr<br />
<strong>2024</strong> verlängert. Ab <strong>2024</strong> benötigt<br />
man für die Auszahlung einer<br />
lohnabgabenfreien Auszahlung eine<br />
lohngestaltende Vorschrift, wie z. B.<br />
einen Kollektivvertrag oder eine KVermächtigte<br />
Betriebsvereinbarung.<br />
Im Vergleich dazu benötigte man<br />
bei der Teuerungsprämie (2022 und<br />
2023) nur dann eine lohngestaltende<br />
Vorschrift, wenn man den gesamten limitierten<br />
Betrag der Teuerungsprämie<br />
von 3.000 Euro ausbezahlt hat. Für<br />
die Ausbezahlung einer Teuerungsprämie<br />
bis zu 2.000 Euro benötigte<br />
man grundsätzlich keine lohngestaltende<br />
Vorschrift. Und genau hierbei<br />
liegt aktuell (noch) der Haken. Der<br />
Großteil der Kollektivverträge sieht<br />
derzeit keine Mitarbeiterprämie vor.<br />
Der zeitliche Rahmen für die Implementierung<br />
im Kollektivvertrag war<br />
bisher zu kurz. Ich hoffe, dass dies bald<br />
geschieht, da ich aktuell von einer Auszahlung<br />
einer Mitarbeiterprämie abraten<br />
würde. Es bleibt die Umsetzung im<br />
KV abzuwarten.<br />
<strong>ECHO</strong>: Es gibt eine neue Gesellschaftsform,<br />
die FlexKap. Für wen ist<br />
diese FlexKap sinnvoll?<br />
Krismer: Die neue Gesellschaftsform<br />
der Flexiblen Kapitalgesellschaft<br />
(FlexKapG/FlexCo) bietet seit 1. 1.<br />
<strong>2024</strong> zusätzliche Möglichkeiten und u.<br />
U. Vorteile im Vergleich zur herkömmlichen<br />
Kapitalgesellschaft. Neugründungen<br />
benötigen meist flexiblere<br />
Änderungs- und Anpassungsmöglichkeiten.<br />
Insbesondere im Bereich<br />
der Start-ups werden wir zukünftig<br />
vermehrt diese Gesellschaften vorfinden.<br />
Die FlexKapG bringt, meiner<br />
Meinung nach, maßgeschneiderte<br />
gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
für Start-ups. Die größten Vorteile<br />
liegen in einer einfacheren und<br />
meist schnelleren Entscheidungsfindung,<br />
größerer Flexibilität durch<br />
Umlaufbeschlüsse im Vergleich zur<br />
Beschlussfassung in der Generalversammlung,<br />
Mitarbeiterbeteiligungen<br />
inkl. Steuervorteile und einfacheren<br />
Änderungen in der Gesellschafterstruktur.<br />
Ja, es ist absolut zeitgerecht<br />
und begrüßenswert, dass mit der<br />
FlexKapG eine neue, „moderne“<br />
Gesellschaft entstanden ist, die ein<br />
höheres Maß an Flexibilität mit sich<br />
bringt. Für alle Unternehmer:innen,<br />
die bereits eine bestehende Unternehmensstruktur<br />
in Form einer GmbH<br />
oder AG haben, ist eine Änderung in<br />
eine FlexKapG meist nicht notwendig<br />
oder empfehlenswert. Die Besteuerung<br />
ist gleich wie bei den „klassischen“<br />
Kapitalgesellschaften und<br />
daher ein zu vernachlässigender Punkt<br />
in der Entscheidungsfindung. Wer<br />
neu gründet und sein Unternehmen<br />
im Rahmen einer Kapitalgesellschaft<br />
führen will, der sollte sich auf jeden<br />
Fall die gesellschaftsrechtlichen Vorteile<br />
einer FlexKapG genauer ansehen.<br />
Fotos: Vandory<br />
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<strong>ECHO</strong> TOP 50 UNTERNEHMEN IM WIRTSCHAFTSRAUM TELFS <strong>2024</strong>