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4 Öffentlicher Raum - Lebendige Stadt

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Empfindlichkeit gegenüber Werbeanlagen abgestuften<br />

»Zielbereichen für den Einsatz von Werbeanlagen«. Großformatige<br />

Werbeflächen werden nicht ausdrücklich<br />

genannt, das Konzept beschäftigt sich schwerpunktmäßig<br />

mit Großflächen (< 10 m 2 ), City Light Boards und City<br />

Light Postern. <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Raum</strong> wird definiert als <strong>Raum</strong><br />

der Kommunikation außerhalb der Privatsphäre. Der<br />

Begriff der »Öffentlichkeit« wird definiert als Vielzahl von<br />

Personen an einem Ort und in dieser Bedeutung als positiver<br />

Standortfaktor für Werbeflächen angesehen. Ziel des<br />

Konzeptes ist es, der Werbewirtschaft in stadträumlich<br />

geeigneten Gebieten hoher »Öffentlichkeit« attraktive<br />

Standorte anbieten zu können und gleichzeitig Werbeflächen<br />

an anderen, weniger geeigneten Standorten zu<br />

reduzieren.<br />

Das Frankfurter Konzept untersucht 20 Pilotbereiche in<br />

der <strong>Stadt</strong> sowie sechs Pilotthemen (Standorttypen und Werbeträger)<br />

und leitet daraus einen »Zonenplan« ab, in dem –<br />

abhängig vom Gebietstyp – die jeweils möglichen Werbeformen<br />

benannt werden. Großformatige Werbeflächen finden<br />

Berücksichtigung als temporäre Megaposter. Das Konzept<br />

unter dem Titel »<strong>Stadt</strong>gestalt und Werbung« macht die Eignung<br />

für die verschiedenen Werbeträger abhängig vom<br />

jeweiligen baulichen und landschaftlichen Charakter der<br />

Standorte. Es wird davon ausgegangen, dass Werbung intensiv<br />

auf den öffentlichen <strong>Raum</strong> wirke, da das schließlich ihre<br />

Absicht sei und sie deshalb erhebliche stadtgestalterische<br />

Wirkungen entfalte (vgl. DKS 2002, S. 6). Weiter gehende<br />

Auseinandersetzungen mit dem »öffentlichen <strong>Raum</strong>« oder<br />

dem »Öffentlichen« sind nicht enthalten.<br />

In der <strong>Stadt</strong> München ist die Haltung gegenüber großformatiger<br />

Werbung im Vergleich zu anderen Städten eher<br />

ablehnend. Diese Haltung wird damit begründet, dass die<br />

Identität einer <strong>Stadt</strong> sich wesentlich durch die bauliche<br />

Ausprägung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es bestimme. Werbung<br />

als Ausdruck von Einzelinteressen im öffentlichen <strong>Raum</strong><br />

müsse daher nach ihrer sozialen Auswirkung auf den<br />

öffentlichen <strong>Raum</strong> und ihrer Verträglichkeit mit dem<br />

Gemeingebrauch beurteilt werden. Insbesondere bei großformatigen<br />

Werbeflächen wird allein aufgrund ihrer Größe<br />

von einer unverhältnismäßig großen Auswirkung auf den<br />

öffentlichen <strong>Raum</strong> und einer überproportionalen Inanspruchnahme<br />

des öffentlichen <strong>Raum</strong>es durch Einzelinteressen<br />

ausgegangen (vgl. Planungsreferat München 1996).<br />

Hieraus wird ein erhöhter Steuerungsbedarf abgeleitet.<br />

Dem entspricht eine Genehmigungspraxis, nach der groß-<br />

6.2 Befragung aller deutschen Städte mit mehr als 200 000 EinwohnerInnen<br />

formatige Werbung ausschließlich an Baugerüsten genehmigt<br />

wird. Es liegen Konzepte zu Werbung an Baugerüsten<br />

und im öffentlichen Straßenraum vor.<br />

Bei einem Vergleich der Zielsetzungen und der zugrunde<br />

liegenden Thesen über die Bedeutung von öffentlichem<br />

<strong>Raum</strong> und von Werbung werden die drei unterschiedlichen<br />

Haltungen erneut deutlich (vgl. Tabelle 6.2). Hintergrund<br />

einer positiv-fördernden Haltung wie in Berlin ist ein Verständnis<br />

des öffentlichen <strong>Raum</strong>es als Ort der Kommunikation<br />

und der Werbung als Mittel der Kommunikation. Dem<br />

stehen bei einer eher ablehnenden Haltung wie in München<br />

die Thesen gegenüber, dass der öffentliche <strong>Raum</strong> vor allem<br />

der freien Entfaltung der BürgerInnen diene und Wirtschaftswerbung<br />

als private Nutzung dem Gemeingebrauch öffentlicher<br />

Räume widerspräche.<br />

6.2.3 Fazit: Einschränkungen bei grundsätzlicher<br />

Akzeptanz als überwiegende Genehmigungspraxis<br />

Wie schon die Auswertung der Standortdatenbank ergibt<br />

auch die Auswertung der Befragung der Städte, dass großformatige<br />

Werbeanlagen ein Großstadtphänomen sind. Der<br />

Rücklauf und die Art der Antworten belegen, dass das<br />

Interesse der Städte am Thema sehr groß ist. Es herrscht<br />

die Einschätzung vor, dass großformatige Werbeanlagen<br />

weiter zunehmen werden.<br />

Genehmigungspraxis sind überwiegend einschränkende<br />

Rahmensetzungen bei einer grundlegenden Akzeptanz<br />

des Phänomens, in einzelnen Städten dagegen aber<br />

auch bewusst fördernde oder ablehnende Haltung und<br />

Praxis. Die Genehmigung (oder Versagung der Genehmigung)<br />

ist nicht immer ausschlaggebend für die tatsächliche<br />

Installation der Werbeanlagen. Dies wird als Hinweis<br />

auf Spannungsfelder zwischen Verwaltung und<br />

Politik sowie zwischen Verwaltung und Werbung gewertet.<br />

Als »gut geeignet« werden in vielen Fällen Standorte<br />

bezeichnet, an denen großformatige Werbeanlagen<br />

optisch den umgebenden <strong>Stadt</strong>raum nicht stören, in Einzelfällen<br />

wird eine Verbesserung der Standortqualität für<br />

möglich gehalten. Argumente für ungeeignete Standorte<br />

sind vor allem Denkmalschutz/Architektur, Lage und<br />

umgebende Nutzungen (z. B. Innenstadt, Wohngebiet,<br />

Grünanlagen, sensible Nutzungen) sowie Verkehrssicherheit.<br />

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