4 Öffentlicher Raum - Lebendige Stadt
4 Öffentlicher Raum - Lebendige Stadt
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Empfindlichkeit gegenüber Werbeanlagen abgestuften<br />
»Zielbereichen für den Einsatz von Werbeanlagen«. Großformatige<br />
Werbeflächen werden nicht ausdrücklich<br />
genannt, das Konzept beschäftigt sich schwerpunktmäßig<br />
mit Großflächen (< 10 m 2 ), City Light Boards und City<br />
Light Postern. <strong>Öffentlicher</strong> <strong>Raum</strong> wird definiert als <strong>Raum</strong><br />
der Kommunikation außerhalb der Privatsphäre. Der<br />
Begriff der »Öffentlichkeit« wird definiert als Vielzahl von<br />
Personen an einem Ort und in dieser Bedeutung als positiver<br />
Standortfaktor für Werbeflächen angesehen. Ziel des<br />
Konzeptes ist es, der Werbewirtschaft in stadträumlich<br />
geeigneten Gebieten hoher »Öffentlichkeit« attraktive<br />
Standorte anbieten zu können und gleichzeitig Werbeflächen<br />
an anderen, weniger geeigneten Standorten zu<br />
reduzieren.<br />
Das Frankfurter Konzept untersucht 20 Pilotbereiche in<br />
der <strong>Stadt</strong> sowie sechs Pilotthemen (Standorttypen und Werbeträger)<br />
und leitet daraus einen »Zonenplan« ab, in dem –<br />
abhängig vom Gebietstyp – die jeweils möglichen Werbeformen<br />
benannt werden. Großformatige Werbeflächen finden<br />
Berücksichtigung als temporäre Megaposter. Das Konzept<br />
unter dem Titel »<strong>Stadt</strong>gestalt und Werbung« macht die Eignung<br />
für die verschiedenen Werbeträger abhängig vom<br />
jeweiligen baulichen und landschaftlichen Charakter der<br />
Standorte. Es wird davon ausgegangen, dass Werbung intensiv<br />
auf den öffentlichen <strong>Raum</strong> wirke, da das schließlich ihre<br />
Absicht sei und sie deshalb erhebliche stadtgestalterische<br />
Wirkungen entfalte (vgl. DKS 2002, S. 6). Weiter gehende<br />
Auseinandersetzungen mit dem »öffentlichen <strong>Raum</strong>« oder<br />
dem »Öffentlichen« sind nicht enthalten.<br />
In der <strong>Stadt</strong> München ist die Haltung gegenüber großformatiger<br />
Werbung im Vergleich zu anderen Städten eher<br />
ablehnend. Diese Haltung wird damit begründet, dass die<br />
Identität einer <strong>Stadt</strong> sich wesentlich durch die bauliche<br />
Ausprägung des öffentlichen <strong>Raum</strong>es bestimme. Werbung<br />
als Ausdruck von Einzelinteressen im öffentlichen <strong>Raum</strong><br />
müsse daher nach ihrer sozialen Auswirkung auf den<br />
öffentlichen <strong>Raum</strong> und ihrer Verträglichkeit mit dem<br />
Gemeingebrauch beurteilt werden. Insbesondere bei großformatigen<br />
Werbeflächen wird allein aufgrund ihrer Größe<br />
von einer unverhältnismäßig großen Auswirkung auf den<br />
öffentlichen <strong>Raum</strong> und einer überproportionalen Inanspruchnahme<br />
des öffentlichen <strong>Raum</strong>es durch Einzelinteressen<br />
ausgegangen (vgl. Planungsreferat München 1996).<br />
Hieraus wird ein erhöhter Steuerungsbedarf abgeleitet.<br />
Dem entspricht eine Genehmigungspraxis, nach der groß-<br />
6.2 Befragung aller deutschen Städte mit mehr als 200 000 EinwohnerInnen<br />
formatige Werbung ausschließlich an Baugerüsten genehmigt<br />
wird. Es liegen Konzepte zu Werbung an Baugerüsten<br />
und im öffentlichen Straßenraum vor.<br />
Bei einem Vergleich der Zielsetzungen und der zugrunde<br />
liegenden Thesen über die Bedeutung von öffentlichem<br />
<strong>Raum</strong> und von Werbung werden die drei unterschiedlichen<br />
Haltungen erneut deutlich (vgl. Tabelle 6.2). Hintergrund<br />
einer positiv-fördernden Haltung wie in Berlin ist ein Verständnis<br />
des öffentlichen <strong>Raum</strong>es als Ort der Kommunikation<br />
und der Werbung als Mittel der Kommunikation. Dem<br />
stehen bei einer eher ablehnenden Haltung wie in München<br />
die Thesen gegenüber, dass der öffentliche <strong>Raum</strong> vor allem<br />
der freien Entfaltung der BürgerInnen diene und Wirtschaftswerbung<br />
als private Nutzung dem Gemeingebrauch öffentlicher<br />
Räume widerspräche.<br />
6.2.3 Fazit: Einschränkungen bei grundsätzlicher<br />
Akzeptanz als überwiegende Genehmigungspraxis<br />
Wie schon die Auswertung der Standortdatenbank ergibt<br />
auch die Auswertung der Befragung der Städte, dass großformatige<br />
Werbeanlagen ein Großstadtphänomen sind. Der<br />
Rücklauf und die Art der Antworten belegen, dass das<br />
Interesse der Städte am Thema sehr groß ist. Es herrscht<br />
die Einschätzung vor, dass großformatige Werbeanlagen<br />
weiter zunehmen werden.<br />
Genehmigungspraxis sind überwiegend einschränkende<br />
Rahmensetzungen bei einer grundlegenden Akzeptanz<br />
des Phänomens, in einzelnen Städten dagegen aber<br />
auch bewusst fördernde oder ablehnende Haltung und<br />
Praxis. Die Genehmigung (oder Versagung der Genehmigung)<br />
ist nicht immer ausschlaggebend für die tatsächliche<br />
Installation der Werbeanlagen. Dies wird als Hinweis<br />
auf Spannungsfelder zwischen Verwaltung und<br />
Politik sowie zwischen Verwaltung und Werbung gewertet.<br />
Als »gut geeignet« werden in vielen Fällen Standorte<br />
bezeichnet, an denen großformatige Werbeanlagen<br />
optisch den umgebenden <strong>Stadt</strong>raum nicht stören, in Einzelfällen<br />
wird eine Verbesserung der Standortqualität für<br />
möglich gehalten. Argumente für ungeeignete Standorte<br />
sind vor allem Denkmalschutz/Architektur, Lage und<br />
umgebende Nutzungen (z. B. Innenstadt, Wohngebiet,<br />
Grünanlagen, sensible Nutzungen) sowie Verkehrssicherheit.<br />
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