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Bedienanleitung - Buhl Replication Service GmbH

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WISO Buchhaltung 2010<br />

Bestandsaufnahme: Inventar und Inventur<br />

Fängt man eine neue Sache an, ist es gut, zuvor eine Bestandsaufnahme<br />

zu machen. Dadurch wird nicht nur die<br />

Ausgangssituation klar und deutlich beschrieben, sondern<br />

auch schnell erkannt, was aus der Vergangenheit noch zu<br />

bewältigen ist. Dies gilt ganz besonders für den Neubeginn<br />

einer geschäftlichen Tätigkeit und für das Ende einer<br />

Geschäftsperiode (meistens des Geschäftsjahres). Handelsrecht<br />

und Steuerrecht schreiben es dem Kaufmann vor,<br />

wann er eine solche Bestandsaufnahme (Inventur) vorzunehmen<br />

hat.<br />

§ 240 HGB<br />

(1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes<br />

seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden,<br />

den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände<br />

genau zu verzeichnen und dabei den<br />

Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden<br />

anzugeben.<br />

(2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres<br />

ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer<br />

des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.<br />

Die Aufstellung des Inventars ist innerhalb der einem<br />

44<br />

ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit zu<br />

bewirken.<br />

Weitere Vorschriften finden sich in: § 140 und § 141<br />

Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Zusammengefasst bedeutet<br />

dies:<br />

■ Das Inventar ist bei der Gründung oder Übernahme eines<br />

Unternehmens,<br />

■ am Schluss eines jeden Geschäftsjahres und<br />

■ bei der Auflösung oder Veräußerung des Unternehmens<br />

aufzustellen.<br />

In dieser Bestandsaufnahme geht es vor allem darum, Vermögen<br />

und Schulden des Unternehmens festzustellen. Dies<br />

geschieht durch eine mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme,<br />

die Inventur. Die Aufzeichnung dieser Bestandsaufnahme<br />

nennt man Inventar. Dieser Begriff entstammt<br />

wieder dem Lateinischen (inventarium = Verzeichnis des<br />

Vorgefundenen). Enthalten ist in diesem Verzeichnis nicht<br />

nur der Wert, sondern auch Art und Menge der Vermögensgegenstände.

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