Unterrichtsentwurf
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<strong>Unterrichtsentwurf</strong><br />
5. Unterrichtsbesuch (UB I) (Fachleiter/in) Prüfungsunterricht I (PU I)<br />
Unterrichtsbesuch (UB II) Prüfungsunterricht II (PU II)<br />
Wochentag/Datum/Uhrzeit: 12.15 Uhr<br />
Studienreferendar/in: x<br />
Referendargruppe: x<br />
Fachleiter/in (Fachrichtung):<br />
Fachleiter/in (Unterrichtsfach): x<br />
PS-Vertreter/in:<br />
Vorsitzende/r (PUI/PUII):<br />
Fachlehrer/in: x<br />
Schulleiter/in:<br />
Angaben zur Klasse<br />
- Kurzbezeichnung: x<br />
- Ausbildungsberuf/Schulform:<br />
(BS-Teilzeit,BFS,BGJ,BS,BVJ,FGy,FOS) Bankkaufmann/Bankkauffrau<br />
- Schülerzahl: 16<br />
- Schule/Ort/Standort: x<br />
- Raum: x<br />
Fachrichtung oder Unterrichtsfach:<br />
(Bezeichnung im Seminar)<br />
FS Bank<br />
Unterrichtsfach/Lernfeld: Konten führen<br />
Unterrichtsgebiet: Kontokorrenteröffnung für den Kunden Manfred Janssen<br />
Unterrichtsthema: Kontoeröffnung für Minderjährige
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Bedingungsfeldanalyse ..................................................................................................... 1<br />
1.1 Angaben zur Lerngruppe ...................................................................................... 1<br />
1.1 Kompetenzen der Lerngruppe............................................................................... 1<br />
1.3 Angaben zum Referendar ................................................................................. 2<br />
2. Didaktisch-Methodische Konzeption.................................................................................. 2<br />
2.1 Didaktische Konzeption ........................................................................................ 2<br />
2.1.1 Analyse der curricularen Vorgaben.................................................................. 2<br />
2.2 Methodische Konzeption....................................................................................... 2<br />
2.2.1 Angaben zur Mikrostruktur.............................................................................. 2<br />
3. Lernziele............................................................................................................................ 3<br />
Anlagen:<br />
A: Literaturverzeichnis und Erklärung<br />
B: Geplanter Unterrichtsverlauf am x<br />
C: Sitzplan<br />
D: Makrostruktur<br />
E: Informationsblatt: Kontoführung Minderjährige<br />
F: Arbeitsaufträge: Kontoführung Minderjährige<br />
G: Erwartungshorizont: Kontoführung Minderjährige<br />
H: Impulsfolie: „Konto für Minderjährige“<br />
I: Dokumentation der Unterrichtsbesuche<br />
1
1. Bedingungsfeldanalyse<br />
1.1 Angaben zur Lerngruppe<br />
Bei der x handelt es sich um eine Teilzeitklasse der kaufmännischen Berufsschule im<br />
Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau, welche einzügig ausgebildet wird und sich im ersten<br />
von sechs Blöcken und somit in der Grundstufe befindet. In diesem Block werden die<br />
insgesamt 16 Schüler 1 vom x beschult.<br />
Fünf Schüler werden in der x und drei Schüler in der x ausgebildet. Sieben Schüler<br />
absolvieren ihre Ausbildung in der x. x wird bei der x ausgebildet. Die unterschiedlichen<br />
Ausbildungsinstitute werden in der Gruppenzusammensetzung berücksichtigt.<br />
Nach den ersten Einschätzungen zählen zu den starken Schülern bei der mündlichen<br />
Beteiligung x. Diese Schüler fallen sowohl aufgrund reger Beteiligung als auch durch<br />
hochwertige Beiträge auf, indem sie regelmäßig ihr vorhandenes Vorwissen einbringen.<br />
Häufig beteiligen sich auch x. Ihre Beiträge sind qualitativ nicht so hochwertig, wie die der<br />
genannten starken Schüler. Die Beteiligung von x ist im Verhältnis zu den anderen Schülern<br />
geringer, aber immer noch als befriedigend zu bezeichnen.<br />
1.1 Kompetenzen der Lerngruppe<br />
Fachkompetenz:<br />
Bislang wurden die Auszubildenden vorwiegend im Servicebereich der jeweiligen Banken<br />
eingesetzt. In der betrieblichen Ausbildung haben die meisten dadurch auch bereits Kontakt<br />
mit minderjährigen Kunden gehabt. Ein Beratungsgespräch zur Kontoeröffnung hat noch<br />
keiner der Schüler selbstständig geführt oder begleitet. Die Begriffe Rechts- und<br />
Geschäftsfähigkeit kennen die Schüler bereits aus dem Lernfeld 1.<br />
Methodenkompetenz:<br />
Aus dem Bankbetriebslehreunterricht kennen die Schüler vorwiegend die Form des fragend-<br />
entwickelnden Unterrichts und die Sozialformen Einzel- und Partnerarbeit. In meinem<br />
Unterricht wie auch in dem von zwei weiteren Kollegen haben die Schüler sich aber auch<br />
bereits einzelne Thematiken in Gruppen erarbeitet. Das Ergebnis wurde anschließend von<br />
den Schülern mit Hilfe von Plakaten, OHP-Folien oder mit Word-Dokumenten präsentiert.<br />
Sozialkompetenz:<br />
Die aus dem Sitzplan erkennbare Spanne in der Altersstruktur, die unterschiedlichen<br />
Ausbildungsbetriebe sowie die berufliche Vorbildung einzelner Schüler (x) haben keinen<br />
Einfluss auf das Klassenklima. Die Schüler gehen freundschaftlich miteinander um. Sie<br />
akzeptieren und respektieren sich, was u.a. in Diskussionsphasen deutlich wird. Hier hören<br />
sie sich gegenseitig zu und lassen einander aussprechen.<br />
1 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird im weiteren Verlauf nur die maskuline Form verwendet. Bei<br />
Schülern, sowie auch bei anderen Bezeichnungen (z.B. Berufsbezeichnung) ist selbstverständlich<br />
sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht gemeint.<br />
1
1.3 Angaben zum Referendar<br />
Seit Beginn dieses Blocks unterrichte ich eigenverantwortlich sechs Stunden wöchentlich in<br />
der Klasse im Lernfeld 2 „Konten führen“. Die nötigen Fachkenntnisse zum Thema habe ich<br />
aus den entsprechenden Lehrbüchern, Fachzeitschriften und mittels Internetrecherche<br />
erworben. Außerdem kann ich häufig Kenntnisse aus meiner eigenen Ausbildung zum<br />
Bankkaufmann sowie meines Studiums mit dem Schwerpunktfach Bankbetriebswirtschaft<br />
einbringen. Nach den ersten Einschätzungen empfinde ich das Verhältnis zwischen den<br />
Schülern und mir als freundlich. In fachlicher und persönlicher Hinsicht fühle ich mich von<br />
den Schülern respektiert.<br />
2. Didaktisch-Methodische Konzeption<br />
2.1 Didaktische Konzeption<br />
2.1.1 Analyse der curricularen Vorgaben<br />
Die curriculare Grundlage für das zweite Lernfeld „Konten führen“ ist der Rahmenlehrplan<br />
(RLP) für die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau. 2 In diesem, wie auch<br />
im Stoffverteilungsplan der x, ist das Lernfeld 2 mit 80 Stunden für die Grundstufe<br />
vorgesehen. Als didaktischer Grundsatz wird in Teil III des RLP das Prinzip der<br />
Handlungsorientierung genannt. Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die<br />
Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). Als Orientierungspunkt für die<br />
Gestaltung handlungsorientierten Lernens wird bspw. genannt, dass Ausgangspunkt des<br />
Lernens Handlungen sein sollten, die durch den Lernenden möglichst selber ausgeführt oder<br />
aber gedanklich nachvollzogen werden (Lernen durch Handeln).<br />
Durch das Lernen an komplexen, geschäftsprozessorientierten Fallsituationen sowie durch<br />
den Einbezug authentischer Materialien aus den Kreditinstituten (Kontoeröffnungsantrag...)<br />
wird dem Konzept der Handlungsorientierung gefolgt.<br />
Laut dem Prüfungskatalog der IHK ist das Thema Kontoeröffnung für Minderjährige und die<br />
Führung dieser Konten Prüfungsgegenstand der Abschlussprüfung. 3<br />
2.2 Methodische Konzeption<br />
2.2.1 Angaben zur Mikrostruktur<br />
Zu Beginn der Stunde wird der geplante Unterrichtsverlauf an einem Flipchart dargestellt.<br />
Das Informationsblatt zur Führung von Kontokorrentkonten für Minderjährige wurde den<br />
Schülern in der letzten Stunde mitgegeben. Dieses sollten sie als Hausaufgabe lesen. Evtl.<br />
aufgetretene Fragen während der Hausarbeitsphase werden zu Beginn der Stunde geklärt.<br />
Alternativ hätten sich die Schüler dieses Blatt auch in der Stunde durchlesen können.<br />
Aufgrund des vorhandenen Vorwissens in Bereich der Rechts- und Geschäftsfähigkeit wurde<br />
2 Niedersächsisches Kultusministerium (1998): Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf<br />
Bankkaufmann/Bankkauffrau, Beschluss der KMK vom 17.10.1998<br />
3 ZPA (2006): Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfungen Bankkaufmann/Bankkauffrau, S. 6<br />
2
darauf verzichtet. Anschließend werden vier Vierergruppen gebildet. Die Gruppen entstehen<br />
durch abzählen, dadurch wird gewährleistet, dass Schüler aus verschiedenen Kreditinstituten<br />
in einer Gruppe zusammenarbeiten. Die Gruppen holen sich vom Lehrer die Arbeitsaufträge<br />
und die Gruppenfunktionskarten und bearbeiten die Arbeitsaufträge I und II in arbeitsgleicher<br />
Gruppenarbeit. Diese eignet sich hier besonders gut, da bei der Kontoführung für<br />
Geschäftsunfähige weniger Inhalte zu beachten sind, als bei der Kontoführung von<br />
beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Somit bietet sich eine arbeitsteilige<br />
Gruppenarbeit nicht so passend an. Die Lösungen zu den Aufgaben formulieren sie in einem<br />
Word-Dokument. Alternativ könnten die Antworten auf Folie geschrieben werden. Dagegen<br />
habe ich mich entschieden, da bei der anschließenden Präsentation Ergänzungen der<br />
Mitschüler sofort an der richtigen Stelle eingearbeitet werden können. Außerdem kann jeder<br />
Schüler sich dieses Dokument nach der Stunde auf den USB-Stick speichern und die<br />
Tischvorlage ggf. zu Hause anpassen. Für die Erstellung einer Tischvorlage habe ich mich<br />
entschieden, da die Kontoführung von Minderjährigen ein häufig gewähltes Thema in der<br />
mündlichen Abschlussprüfung ist und die Schüler somit eine eigene Übersicht für die später<br />
anzulegende Beratermappe haben.<br />
In der anschließenden Präsentationsphase stellt eine Gruppe den Arbeitsauftrag I vor. Im<br />
Anschluss an die Vorstellung der Ergebnisse wird zuerst das Präsentationsverhalten<br />
besprochen und dann auf die Inhalte eingegangen. Anschließend präsentiert eine weitere<br />
Gruppe den Arbeitsauftrag II. Auch hier wird wieder zuerst das Verhalten während der<br />
Präsentation erörtert. Danach werden, ggf. durch Impulsfragen von mir, die Inhalte der<br />
Tischvorlage und des Arbeitsauftrages (II b) geklärt. Die eine Gruppe stellt einen größeren<br />
Teil der Aufgaben vor. Eine Teilung des Arbeitsauftrages (IIa) ist nicht sinnvoll, da die<br />
Tischvorlage eine zusammenhängende Übersicht darstellen soll. Die Gruppen für die<br />
Präsentation werden zum Ende der Erarbeitungsphase per Zufallsprinzip mit Hilfe von vier<br />
Karten bestimmt. Eine Auswahl mit Hilfe eines Würfels wird nicht getroffen, da dieser sechs<br />
Seiten hat und sich das Auswahlverfahren dadurch in die Länge ziehen könnte. In der<br />
anschließenden Transferphase werde ich eine Folie mit einem Impuls zur „Kontoführung<br />
Minderjähriger“ an die Wand projizieren und die Schüler sollen begründet ein Alter angeben,<br />
ab wann ein Jugendlicher ein eigenes Kontokorrentkonto eröffnen sollte. Dabei sollte sowohl<br />
die kunden- als auch die bankenwirtschaftliche Seite betrachtet werden. Als didaktische<br />
Reserve oder als Hausaufgabe sollen die Schüler den Arbeitsauftrag III eigenständig in<br />
Einzelarbeit lösen. In der folgenden Stunde werden die Lösungen besprochen.<br />
3. Lernziele<br />
Groblernziel:<br />
Die Schüler sollen minderjährige Kunden bei der Eröffnung von Konten beraten können.<br />
3
Feinlernziele:<br />
Die Schüler sollen...<br />
FK1: ... die Rechts- und Geschäftsfähigkeit bei Minderjährigen unterscheiden können, indem<br />
sie die Fallstudie bearbeiten und ihre Lösung im Plenum vorstellen.<br />
FK2: ... eine Tischvorlage für die Kontoeröffnung bei beschränkt Geschäftsfähigen erstellen,<br />
indem sie die dafür relevanten Informationen aus Gesetzestexten und dem Lehrbuch<br />
entnehmen.<br />
FK3: ... beschränkt geschäftsfähige Minderjährige über die verschiedenen<br />
Verfügungsmöglichkeiten beraten können, indem sie die Möglichkeiten auf einer<br />
Tischvorlage festhalten und fallbezogen Aufgaben lösen.<br />
FK4: ... die Notwendigkeit der elterlichen Zustimmung zur Kontoeröffnung beschränkt<br />
geschäftsfähiger Kinder begründen können, indem sie die gesetzlichen Bestimmungen auf<br />
die Ausgangssituation anwenden.<br />
FK5: ... nennen können, welche Vor- bzw. Nachteile aus einer zu frühen oder zu späten<br />
Kontoeröffnung für Minderjährige sowohl für die Bank als auch für die Kunden entstehen,<br />
indem sie sich im Plenum zu einer Impulsfolie äußern.<br />
FK6: ... Ausnahmen nennen können, in denen Minderjährige eigenständig ein laufendes<br />
Konto eröffnen können, indem sie die dafür relevanten Informationen aus Gesetzestexten<br />
entnehmen.<br />
MK1: ... Gesetzestexte interpretieren können, indem sie die wichtigsten praxisrelevanten<br />
Inhalte in einer Tischvorlage wiedergeben.<br />
MK2: ... ihren Mitschülern Lösungen zu Aufgaben präsentieren können, indem sie sich an<br />
erarbeitete Präsentationsregeln halten.<br />
MK3: ... an sie gestellte Aufgaben in der vorgegebenen Zeit in Gruppenarbeit lösen können,<br />
indem sie verschiedene Aufgaben gemäß Funktionskarten übernehmen.<br />
SK1: ... ihre sozialen Fähigkeiten ausbauen, indem sie während der Gruppenarbeit<br />
respektvoll miteinander umgehen und sich gegenseitig akzeptieren.<br />
SK2: ... bereit sein, sich an einem Unterrichtsgespräch zu beteiligen, indem sie sich zu<br />
einzelnen Fragestellungen äußern.<br />
SK3: ... mehr Selbstständigkeit entwickeln, indem sie sich bei auftretenden Problemen und<br />
Fragen während der Gruppenarbeit zunächst an ihre Mitschüler wenden und nicht sofort auf<br />
die Hilfe der Lehrkraft zurückgreifen.<br />
4
Anlage A: Literaturverzeichnis und Erklärung<br />
- Ettmann, B. et. al. (2003): Kompakttraining Bankbetriebslehre, 7. Auflage, Troisdorf:<br />
Bildungsverlag Eins.<br />
- Ettmann, B. et. al. (2006): Kompetenztraining Bankbetriebslehre, 4. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins.<br />
- Gehlert, B./ Pohlmann, H. (2005): Praxis der Unterrichtsvorbereitung, 3. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins<br />
- Grill, W./ Perczynski, H. (2004): Wirtschaftslehre des Kreditwesen, 41. Auflage,<br />
Troisdorf: Bildungsverlag Eins.<br />
- Lorenz, H. (2001): Kontoeröffnung und –führung für Minderjährige, unveröffentlichtes<br />
Dokument des Studienseminar Oldenburg für das berufsbildende Lehramt.<br />
- Niedersächisches Kultusministerium (1998): Rahmenlehrplan für den<br />
Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau, Beschluss der KMK vom 17.10.1998<br />
- Richard, W./ Mühlmeyer, J. (2006): Betriebslehre der Banken und Sparkassen, 30.<br />
Auflage, Rinteln: Merkur.<br />
- Richard, W./ Mühlmeyer, J./ Wefers, G. (2005): Fallstudien und Übungen zur<br />
Betriebslehre der Banken und Sparkassen, Kontoführung, Heft 1, 8. Auflage, Rinteln:<br />
Merkur.<br />
- Rotermund, H. (2006): Die neue Bankbetriebslehre Teil I, 33. Auflage, Regensburg:<br />
Walhalla<br />
- Schuster, D. (2007): Handlungsorientierte Bankbetriebslehre, Fälle und Übungen, 25.<br />
Auflage, Rinteln: Merkur.<br />
- Wurm, G. et. al (2007) : Kompaktwissen Bankbetriebslehre, 15. Auflage, Troisdorf;<br />
Bildungsverlag Eins.<br />
- ZPA (2006): Prüfungskatalog für die IHK-Abschlussprüfungen<br />
Bankkaufmann/Bankkauffrau, Köln.<br />
Erklärung<br />
Ich versichere hiermit, dass ich den Unterricht selbstständig vorbereitet und bei der Anfertigung<br />
des Entwurfs keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der<br />
Arbeit, die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Quellen entnommen wurden, habe<br />
ich mit genauer Angabe der Quelle kenntlich gemacht.<br />
__________________
Anlage B: Geplanter Unterrichtsverlauf am 24.01.2008<br />
Phase des<br />
Lernhandelns<br />
Lernschritte/-inhalte Lernziele<br />
Einstiegsphase Vorstellung des Unterrichtsverlaufs<br />
mit Hilfe eins Flipcharts<br />
Informations- Schüler haben sich als<br />
phase<br />
Hausaufgabe das Informationsblatt<br />
durchgelesen<br />
Erarbeitungsphase <br />
Präsentationsphase<br />
Transfer-<br />
phase<br />
Didaktische<br />
Reserve<br />
- Es werden vier Gruppen mit<br />
jeweils vier Mitgliedern gebildet.<br />
- Verteilen der<br />
Gruppenfunktionskarten/Arbeits<br />
aufträge<br />
- Gemeinsames Lesen der<br />
Arbeitsaufträge und Erklärung<br />
des Zwecks einer Tischvorlage<br />
durch den Lehrer.<br />
- In der Gruppe werden<br />
aufgetretene Frage aus der<br />
Informationsphase besprochen.<br />
- Schüler führen die<br />
Arbeitsaufträge I und II<br />
selbstständig durch.<br />
Did.method.<br />
Hinweise<br />
LV<br />
Medien/Arbeitsmaterial<br />
MK 1 ST AB:<br />
Informationsblatt<br />
„Kontoführung bei<br />
Minderjährigen“<br />
FK 1,<br />
FK 2,<br />
FK 3,<br />
FK 4,<br />
FK 6,<br />
MK 1,<br />
MK 3,<br />
SK 1,<br />
SK 3<br />
a.g. GA<br />
LaB<br />
ST<br />
(Anlage E)<br />
- Gruppenfunktionskarten<br />
- AB:<br />
Arbeitsaufträge<br />
(Anlage F)<br />
- PC<br />
Geplanter Beginn des Unterrichtsbesuchs zum Ende der Erarbeitungsphase<br />
- Präsentierende Gruppen<br />
werden per Zufallsprinzip<br />
ermittelt.<br />
- Eine Gruppe präsentiert<br />
Arbeitsauftrag I.<br />
- Anschließende Besprechung<br />
der Inhalte und des<br />
Präsentationsverhaltens.<br />
- Die zweite Gruppe präsentiert<br />
die Tischvorlage des<br />
Arbeitsauftrages II.<br />
FK 1,<br />
FK 2,<br />
MK 2,<br />
SK 2<br />
LaM<br />
SPräs<br />
- Karten für<br />
Auslosung<br />
- PC/Beamer<br />
- Erwartungshorizont<br />
(Anlage G)<br />
Abbruch nach der Präsentation des Arbeitsauftrages I oder II möglich<br />
- Schüler sollen sich zur Folie<br />
„Konto für Minderjährige“<br />
äußern.<br />
- Mögliche Impulse: aus<br />
bankwirtschaftlicher und<br />
kundenbezogener Sicht.<br />
- Bearbeiten des Arbeitsauftrages<br />
III in Einzelarbeit.<br />
- Alternativ werden die Aufgaben<br />
als Hausaufgabe gelöst.<br />
- Besprechung in der nächsten<br />
Stunde.<br />
FK 5,<br />
SK 2<br />
i.g. UG<br />
LaIn<br />
FK 3 LaB<br />
ST<br />
- Folie<br />
„Kontoführung für<br />
Minderjährige“<br />
(Anlage H)<br />
- PC/Beamer<br />
- AB:<br />
Arbeitsaufträge<br />
(Anlage F)
Sozialformen: a.g. GA = arbeitsgleiche Gruppenarbeit; a.t. GA = arbeitsteilige<br />
Gruppenarbeit; EA = Einzelarbeit; PA = Partnerarbeit<br />
Aktionsformen: f.-e. UG = fragend-entwickelndes Unterrichtsgespräch; i.-g. UG = impuls-<br />
gebendes Unterrichtsgespräch; LV = Lehrervortrag; LaB = Lehrer als Berater; LaI = Lehrer<br />
als Informant; LaM = Lehrer als Moderator; LaIn = Lehrer als Initiator; Spräs =<br />
Schülerpräsentation, ST = Schülertätigkeit<br />
Medien: AB = Arbeitsblatt, PC = Personal Computer<br />
Die hier aufgeführten Abkürzungen gelten auch für die Anlage D.
Anlage D: Kontokorrentkontoeröffnung für den Kunden Manfred Janssen<br />
Unterrichtsstunde 1 2,3 4,5,6,7,8 9,10<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
- gegenseitiges<br />
Kennenlernen.<br />
- Präsentation der<br />
Lernlandkarte für LF 2<br />
- Vorstellung der<br />
Modellbank und der<br />
handelnden Person<br />
Hannes.<br />
- Lern- und<br />
Arbeitstechniken inkl.<br />
Präsentations- und<br />
Feedbackregeln.<br />
Handlungssituation Hannes informiert sich,<br />
um was für eine Bank<br />
es sich bei der<br />
Modellbank<br />
(Raiffeisenbank X eG)<br />
handelt, da er einen<br />
Vortrag über sein<br />
Institut in der Schule<br />
halten muss.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- Lehrervortrag<br />
- Einzelarbeit<br />
Medien/Materialien - Methodensammlung:<br />
Lern- und<br />
Arbeitstechnik<br />
- Folie mit Eckdaten<br />
der Modellbank<br />
- Kontoarten<br />
(Kontokorrentkonto,<br />
Sparkonto,<br />
Termingeldkonto,<br />
Darlehenskonto) inkl.<br />
deren Sinn und Zweck<br />
sowie Bedeutung für die<br />
Bank.<br />
- Bankenkontokorrentkonto<br />
Hannes versteht die<br />
Menge der Konten in der<br />
Raiffeisenbank X eG nicht.<br />
Er bittet die Schüler diese<br />
mit ihm zu strukturieren.<br />
- at. GA<br />
- Erstellen einer MindMap<br />
- Lehrervortrag<br />
- Informationstext mit<br />
Ausschnitten aus dem<br />
AGB, BGB, HGB und<br />
einzelnen<br />
Sonderbedingungen.<br />
- Tafelbild „Bankenkontokorrentkonto“<br />
- Arbeitsablauf einer<br />
Kontokorrentkontoeröffnung<br />
- Willenserklärungen<br />
- Legitimationsprüfung<br />
aufgrund des § 154 AO und<br />
des § 8 GWG und des AWO.<br />
- Schufa<br />
- AGB<br />
- Konto für jedermann<br />
- Post-Ident-Verfahren<br />
- Umzugsservice<br />
Ausgangsfall<br />
Hannes darf eine Beratung<br />
von Frau Hinrichs<br />
(Kundenberaterin der<br />
Raiffeisenbank X eG) bei<br />
einem Neukunden begleiten.<br />
Sie gibt Hannes Aufgaben, um<br />
sich auf das Gespräch<br />
vorzubereiten. Er bittet um<br />
Unterstützung.<br />
- ag. GA<br />
- Präsentation auf Folie<br />
- Dreier-Gespräch<br />
- Ausgangsfall<br />
- Auszüge aus der<br />
Abgabenordnung und dem<br />
Geldwäschegesetz<br />
- Text: Schufa? – Damit habe<br />
ich doch nichts zu tun, oder?<br />
(bankfachklasse 12/07)<br />
- Lehrbuch<br />
- AGB<br />
- Kontoeröffnungsantrag<br />
- Kontokorrentkontoabrechnung<br />
Fortführung Ausgangsfall<br />
Herr Janssen (wiederkehrende<br />
Kundenperson) kommt zu<br />
Hannes und versteht seine<br />
Kontoabrechnung nicht.<br />
Hannes bittet um Hilfestellung.<br />
- Lehrervortrag<br />
- Einzelarbeit<br />
- f.e. UG<br />
- Folien passend zur<br />
Ausgangssituation<br />
- Übungsaufgaben
Unterrichtsdoppelstunde 11,12 13,14 (UB I),15<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
- Gemeinschaftskonten (Und-<br />
/Oder-Konto)<br />
- Verfügung mit Kontovollmacht<br />
- Post-Ident-Verfahren<br />
Handlungssituation Erweiterung des Ausgangsfalls<br />
Herr Janssen möchte für seine<br />
Frau eine Vollmacht einrichten<br />
oder das Konto umschreiben auf<br />
ein Gemeinschaftskonto, da diese<br />
nach einigen Monaten ebenfalls in<br />
die Stadt Wittmund ziehen wird.<br />
Hannes darf die Beratung wieder<br />
begleiten.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- f.-e. UG<br />
- PA<br />
Medien/Materialien - Vollmachtsformular der<br />
Raiffeisenbank X eG<br />
- Kontoeröffnungsantrag mit<br />
Zusatz Und-/Oder<br />
Kontoeröffnung und -führung für<br />
Minderjährige<br />
Erweiterung des<br />
Ausgangsfalls<br />
Da Herr Janssen mit der<br />
Kontoführung sehr zufrieden ist,<br />
möchte er für seine Kinder ein<br />
Konto eröffnen. Hannes<br />
begleitet das Gespräch.<br />
- ag. GA<br />
- Spräs<br />
- i.g. UG<br />
- Fallsituation<br />
- Kontoeröffnungsantrag für<br />
Minderjährige<br />
- Informationsblatt mit<br />
Ausschnitten aus (BGB,<br />
Verlautbarungen der BaFin<br />
zwecks Kontoführung bei<br />
Minderjährigen
Unterrichtsdoppelstunde 16,17,18 19,20,21(PU I) 22, 23<br />
Thematik/<br />
Unterrichtsinhalte<br />
Geldwäschegesetz Bankgeheimnis/ Bankauskunft Klassenarbeit<br />
Handlungssituation Erweiterung des Ausgangsfalls<br />
Heute arbeitet Hannes in der<br />
Kasse. Zu ihm kommt Herr<br />
Janssen und möchte gerne<br />
15.600 € einzahlen. Das<br />
Gespräch verfolgt seine Kollegin<br />
und gibt ihm einen GWG-<br />
Identifizierungsbogen, den er<br />
ausfüllen lässt. Da Hannes sich<br />
mit dem GWG nicht auskennt,<br />
bittet er um Unterstützung.<br />
Did.- Methodische<br />
Konzeption<br />
- at. GA<br />
- Ereignisgesteuerte Prozesskette<br />
- f.-e. UG<br />
Medien/Materialien - Pinnwände<br />
- Identifizierungsbogen gemäß<br />
Geldwäsche<br />
- Auszug aus dem<br />
Geldwäschegesetz<br />
Erweiterung des<br />
Ausgangsfalls<br />
Zu Hannes an den Schalter<br />
kommt Herr Janssen. Er hat<br />
gehört, dass es das<br />
Bankgeheimnis nicht mehr gibt.<br />
Hannes bittet um Unterstützung<br />
bei dem Gespräch.<br />
- ag. GA<br />
- Fallstudie<br />
- Lehrervortag<br />
- PC/Beamer<br />
- Gesetzesauszüge
Informationsblatt:<br />
Kontoführung bei<br />
Minderjährigen<br />
Allgemeinen Informationen<br />
Datum:<br />
Klasse: x<br />
Lehrer: x<br />
I.) Konten für geschäftsunfähige Personen ( § 104 ff. BGB)<br />
- Hierzu zählen u. a. Minderjährige bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres.<br />
- Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nichtig (vgl. § 105 BGB), d.h. von<br />
Anfang an unwirksam.<br />
- Eine Kontoeröffnung durch die geschäftsunfähige Person ist somit nicht möglich. Der<br />
Kontovertrag muss vom gesetzlichen Vertreter (i.d.R. die Eltern gemeinsam, vgl.<br />
§§1626 ff. BGB) geschlossen werden. Minderjährige werden durch beide Eltern<br />
gemeinsam vertreten. Eine Ausnahme ist, wenn ein Elternteil das Kind alleine vertritt.<br />
- Kontoverfügungen und Kontoauflösung sind nur durch den gesetzlichen Vertreter<br />
möglich.<br />
- Im Rahmen ihres gesetzlichen Vertretungsrechts dürfen die Eltern unbeschränkt über<br />
das Vermögen ihrer Kinder verfügen. Die Nutznießung des Vermögens (Zinsen,<br />
Dividenden) steht jedoch den Kindern zu.<br />
- Bestimmte Rechtsgeschäfte dürfen die Eltern nicht ohne die Zustimmung des<br />
Vormundschaftsgerichts abschließen (vgl. §§ 1643, 1821, 1822 BGB).<br />
II.) Konten für beschränkt geschäftsfähige Personen (§§ 106 ff. BGB)<br />
- Hierzu zählen u.a. Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet haben.<br />
- Rechtsgeschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen sind schwebend<br />
unwirksam, d.h. sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des gesetzlichen<br />
Vertreters. Diese Zustimmung kann im voraus (Einwilligung) oder nachträglich<br />
(Genehmigung) erteilt werden.<br />
- Die Kontoeröffnung einer beschränkt geschäftsfähigen Person erfolgt durch die Eltern<br />
oder durch den beschränkt Geschäftsfähigen mit der Zustimmung der Eltern.<br />
- Eine Kontoeröffnung ohne die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist nur im<br />
Rahmen der erweiterten Geschäftsfähigkeit möglich (vgl. §§ 112 und 113).<br />
- Da die Kündigung des Kontovertrages ein einseitiges Rechtsgeschäft ist, bedarf<br />
diese der vorherigen Zustimmung durch die Eltern.<br />
- Rechtsgeschäfte, die ein besonderes Risiko enthalten, darf der beschränkt<br />
Geschäftsfähige (auch bei erweiterter Geschäftsfähigkeit) nur mit Zustimmung des<br />
Vormundschaftsgerichts (Familiengerichts) vornehmen (vgl. §§ 1643, 1821 und 1822<br />
BGB).<br />
1
§ 1 (Beginn der Rechtsfähigkeit)<br />
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)<br />
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.<br />
§ 2 (Eintritt der Volljährigkeit)<br />
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.<br />
§ 104 (Geschäftsunfähigkeit)<br />
Geschäftsunfähig ist:<br />
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat.<br />
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter<br />
Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein<br />
vorübergehender ist.<br />
§ 105 (Nichtigkeit der Willenserklärung)<br />
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig....<br />
§ 106 (Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger)<br />
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107<br />
bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.<br />
§ 107 (Einwilligung des gesetzlichen Vertreters)<br />
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen<br />
rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.<br />
§ 108 (Vertragsschluss ohne Einwilligung)<br />
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des<br />
gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des<br />
Vertreters ab....<br />
§ 110 (Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln, umgangsprachlich:<br />
Taschengeldparagraph)<br />
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener<br />
Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung<br />
mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter<br />
oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.<br />
§ 111 (Einseitige Rechtsgeschäfte)<br />
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung<br />
des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam.<br />
§ 112 (Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäftes)<br />
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den<br />
Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der<br />
Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der<br />
Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der<br />
Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf. ...<br />
2
§ 113 (Dienst- oder Arbeitsverhältnis)<br />
(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu<br />
treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt<br />
geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder<br />
Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem<br />
solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind<br />
Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts<br />
bedarf.<br />
(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt<br />
werden.<br />
§ 1626 Elterliche Sorge<br />
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen<br />
(elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes<br />
(Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).<br />
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit<br />
und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem<br />
verantwortungsbewusstem Handeln....<br />
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern, Sorgeerklärungen<br />
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen<br />
die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie<br />
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),<br />
oder<br />
2. einander heiraten.<br />
(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.<br />
§ 1626d Form; Mitteilungspflicht<br />
(1) Sorgeerklärungen und Zustimmungen müssen öffentlich beurkundet werden.<br />
(2) Die beurkundende Stelle teilt die Abgabe von Sorgeerklärungen und Zustimmungen<br />
unter Angabe des Geburtsdatums und des Geburtsorts des Kindes sowie des Namens,<br />
den das Kind zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, dem nach § 87c Abs. 6<br />
Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuständigen Jugendamt zum Zwecke der<br />
Auskunftserteilung nach § 58a des Achten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich mit.<br />
§ 1629 Vertretung des Kindes<br />
(1) Die elterliche Sorge umfasst die Vertretung des Kindes. Die Eltern vertreten das Kind<br />
gemeinschaftlich; ist eine Willenserklärung gegenüber dem Kind abzugeben, so genügt die<br />
Abgabe gegenüber einem Elternteil. Ein Elternteil vertritt das Kind allein, soweit er die<br />
elterliche Sorge allein ausübt oder ihm die Entscheidung nach § 1628 übertragen ist. Bei<br />
Gefahr im Verzug ist jeder Elternteil dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />
die zum Wohl des Kindes notwendig sind; der andere Elternteil ist unverzüglich zu<br />
unterrichten....<br />
3
§ 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte<br />
(1) Zu Rechtsgeschäften für das Kind bedürfen die Eltern der Genehmigung des<br />
Familiengerichts in den Fällen, in denen nach § 1821 und nach § 1822 Nr. 1, 3, 5, 8 bis<br />
11 ein Vormund der Genehmigung bedarf....<br />
§ 1678 Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen<br />
Elternteil<br />
(1) Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, ... so übt der<br />
andere Teil die elterliche Sorge allein aus<br />
§ 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts<br />
(1) Stand die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu und ist ein Elternteil gestorben, so<br />
steht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu....<br />
§ 1821 Genehmigung für Geschäfte über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke<br />
(1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts:<br />
1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück....<br />
§ 1822 Genehmigung für sonstige Geschäfte<br />
Der Vormund bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts:<br />
1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Mündel zu einer Verfügung über sein Vermögen<br />
im Ganzen oder über eine ihm angefallene Erbschaft oder über seinen künftigen<br />
gesetzlichen Erbteil oder seinen künftigen Pflichtteil verpflichtet wird, sowie zu einer<br />
Verfügung über den Anteil des Mündels an einer Erbschaft,<br />
6. zu einem Lehrvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird,<br />
7. zu einem auf die Eingehung eines Dienst oder Arbeitsverhältnisses gerichteten Vertrag,<br />
wenn der Mündel zu persönlichen Leistungen für längere Zeit als ein Jahr verpflichtet<br />
werden soll,<br />
8. zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels,<br />
9. zur Ausstellung einer Schuldverschreibung auf den Inhaber oder zur Eingehung einer<br />
Verbindlichkeit aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament<br />
übertragen werden kann,<br />
10. zur Übernahme einer fremden Verbindlichkeit, insbesondere zur Eingehung einer<br />
Bürgschaft,...<br />
Quelle: Bundesministerium der Justiz (2007): Bürgerliches Gesetzbuch, Online im Internet:<br />
http://www.gesetze-im-internet.de (Stand Dez. 2007; Abruf 12.01.2008)<br />
4
Grundsätze für Bankgeschäfte mit Minderjährigen<br />
(Zusammenfassung der Verlautbarungen der BaFin vom 22. März 1995)<br />
Anbahnung der Geschäftsverbindung<br />
Nur seriöse Werbung ist statthaft. Die Werbung darf nicht zu einem sorglosen Umgang mit<br />
Geld ermuntern. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass für genehmigungspflichtige<br />
Bankgeschäfte weder die Zustimmung der Eltern noch die Genehmigung des<br />
Vormundschaftsgerichts erforderlich ist.<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
- Grundsätzlich ist die vorherige Einwilligung beider Elternteile zur Kontoeröffnung<br />
herbeizuführen.<br />
- "Generalermächtigungen" der Eltern für vergangene oder künftige Bankgeschäfte ihrer<br />
minderjährigen Kinder bedürfen einer eindeutigen, inhaltlich genau bestimmten<br />
Konkretisierung. Formulierungen wie z.B. „Wir genehmigen im Voraus sämtliche<br />
Geschäfte“ sind nicht ausreichend.<br />
- In der täglichen Bankpraxis gibt es faktisch keine Geschäfte, die für den<br />
Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft und deshalb ohne Zustimmung des<br />
gesetzlichen Vertreters wirksam sind.<br />
- Bei der Eröffnung eines Lohn- und Gehaltskontos ohne Zustimmung der Eltern muss<br />
sich das Kreditinstitut vergewissern, ob ein Arbeitsverhältnis besteht. Verfügungen<br />
über das Lohn- und Gehaltskonto sind nur rechtswirksam, wenn diese in einem engen<br />
Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.<br />
- Der § 110 BGB (Bewirken der Leistung aus eigenen Mitteln) ist in der Regel nicht<br />
geeignet, die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für eine Kontoeröffnung zu ersetzen,<br />
weil die Tatsachen der Überlassung der Mittel zur freien Verfügung vom Kreditinstitut<br />
nicht eindeutig erkannt werden kann. Nur in eindeutigen Fällen können Kreditinstitute von<br />
der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter sowohl bei der Kontoeröffnung oder bei<br />
Verfügungen absehen.<br />
Quellen:<br />
- Bafin (Hrsg.) (1995): Verlautbarung zum Thema „Bankgeschäfte mit Minderjährigen“,<br />
Online im Internet: http://www.bafin.de/verlautbarungen/bgmind.htm (Stand 1995; Abruf<br />
16.01.2008).<br />
- Schuster, D. (2007): Fälle und Übungen zur handlungsorientierten Bankbetriebslehre, 25.<br />
Auflage, Rinteln: Merkur-Verlag.<br />
5
Groblernziele:<br />
LF 2:<br />
Kontoführung Minderjährige<br />
Arbeitsaufträge<br />
Datum:<br />
Lehrer: x<br />
Klasse: x<br />
Sie sollen minderjährige Kunden bei der Kontoeröffnung beraten können.<br />
Herr Janssen bittet um eine ausführliche Beratung. Trotzdem drängt er ein wenig auf die<br />
Zeit, da er gleich noch mit seinen beiden Kindern seine Frau Gesine Janssen (geb.<br />
10.06.1968) vom Bahnhof abholen möchte.<br />
Arbeitsauftrag:<br />
Ausgangssituation (Fallerweiterung):<br />
Im Laufe der letzten Wochen zeigte sich die Familie Janssen mit dem Gemeinschaftskonto<br />
sehr zufrieden. Herr Manfred Janssen (geb. 11.10.1965) möchte jetzt gerne ein Konto für<br />
seine beiden Kinder Jonas und Julia eröffnen.<br />
Herr Janssen erscheint heute in der Raiffeisenbank Ostfriesland eG und stellt Ihnen seine<br />
beiden Kinder vor:<br />
Jonas Janssen, geb. am 25.04.1991, beginnt zum 01.08. diesen Jahres nach Beendigung<br />
der Realschule eine Ausbildung beim Landkreis Wittmund als Verwaltungsfachangestellter.<br />
Jonas wünscht die Eröffnung eines Kontokorrentkontos, auf das der Landkreis seine<br />
Ausbildungsvergütung überweisen kann.<br />
Julia Janssen, geb. am 18.05.2001, wird in diesem Sommer eingeschult. Die Eheleute<br />
Janssen möchten gerne für ihre „kleine“ Julia ein Taschengeldkonto eröffnen, damit sie<br />
möglichst früh den richtigen Umgang mit Geld und Banken erlerne.<br />
Finden Sie sich in Ihrer Gruppe zusammen und verteilen die Gruppenfunktionskarten.<br />
Beantworten Sie anschließend unter Zuhilfenahme des Informationsblattes „Kontoführung für<br />
Minderjährige“ sowie Ihres Lehrbuchs „Wirtschaftslehre des Kreditwesens“ von<br />
Grill/Percynski (41. überarbeitete Auflage 2007, S. 81 ff.) und aufgrund Ihrer bisherigen<br />
betrieblichen Erfahrung die folgenden Arbeitsaufträge. Der Protokollant schreibt die<br />
Ergebnisse in ein Word-Dokument und speichert dieses im Laufwerk k ab. Zum Ende der<br />
Erarbeitungsphase wird bestimmt, welche Gruppe welche Aufgaben präsentiert.<br />
1
Arbeitsauftrag I<br />
Beschreiben Sie kurz, wie Sie auf den Kundenwunsch des Herrn Manfred Janssen, ein<br />
Konto für seine Tochter Julia eröffnen zu wollen, reagieren. Gehen Sie bei der Beantwortung<br />
der Frage auf die Begriffe Rechts- und Geschäftsfähigkeit ein.<br />
Arbeitsauftrag II<br />
Hierfür haben Sie 10 Minuten Zeit.<br />
a.) Führen Sie die Kontoeröffnung für Jonas Janssen durch. Vervollständigen Sie den<br />
beigefügten Kontoeröffnungsantrag. Erstellen Sie parallel dazu eine Tischvorlage mit<br />
der Überschrift „Kontoeröffnung für einen beschränkt Geschäftsfähigen“. Dabei sollen<br />
folgende Leitfragen beantwortet werden:<br />
- Wer ist beschränkt geschäftsfähig?<br />
- Welche Kontoart empfehlen Sie?<br />
- Wie lautet die Kontobezeichnung und wer ist Gläubiger der Einlage?<br />
- Wer kann das Konto eröffnen?<br />
- Wie kann die Verfügungsberechtigung geregelt werden?<br />
- Wessen Legitimation ist zu prüfen?<br />
- Wie erfolgt die Legitimation?<br />
- Was sollte bei der Ausstellung der Karte berücksichtigt werden?<br />
- Wer muss den Antrag unterschreiben?<br />
Bei der anschließenden Präsentation der Tischvorlage sollten sie immer wieder<br />
Bezug zum Ausgangsfall nehmen.<br />
b.) Jonas ärgert sich darüber, dass seine Eltern der Kontoeröffnung zustimmen müssen.<br />
Sein 17-jähriger Freund Manuel durfte sein Konto bei der Raiffeisenbank Ostfriesland<br />
eG auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten eröffnen.<br />
Klären Sie Jonas auf, in welchen Fällen Minderjährige auch ohne Mitwirkung ihrer<br />
gesetzlichen Vertreter rechtswirksam handeln können.<br />
Für den Arbeitsauftrag II haben Sie 30 Minuten Zeit.<br />
2
Arbeitsauftrag III<br />
Der Landkreis x überweist Jonas Janssen monatlich die Ausbildungsvergütung in Höhe von<br />
470,00 €. Jonas kann nach Ihren ersten Eindrücken sehr gut mit ihrem ersten verdienten<br />
Geld umgehen. Das Konto wies in den ersten Wochen keinerlei Besonderheiten auf. Heute<br />
kommt Jonas allerdings mit folgenden Wünschen zu Ihnen in die Bank?<br />
i. Barauszahlung von 600,00 € (aktueller Kontostand 745,80 €).<br />
ii. Einrichtung eines Dauerauftrages in Höhe von mtl. 10,00 € zugunsten seines<br />
Patenkindes.<br />
iii. Ausstellung einer Karte mit ec-cash-Funktion, damit er in seinem nächsten Skiurlaub<br />
in Österreich Geld am Automaten abheben kann.<br />
iv. Er möchte seinem Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung erteilen, damit dieses per<br />
Lastschrift die Monatsbeiträge einziehen kann.<br />
v. Jonas möchte gerne eine Überweisung über 800,00 € ausführen. Dadurch gerät sein<br />
Konto ins Soll.<br />
vi. Außerdem benötigt er Verrechnungsschecks.<br />
vii. Er fragt an, ob er das Konto ohne seine Eltern kündigen dürfte.<br />
a.) Entscheiden Sie über die Wünsche von Jonas!<br />
Die Kontounterlagen erhalten folgende von den Eltern unterschriebene Vereinbarung:<br />
„ Die Eltern sollen kraft gesetzlicher Vertretungsrechts nur gemeinsam<br />
verfügungsberechtigt sein. Der Minderjährige soll ohne gesonderte Zustimmung des<br />
gesetzlichen Vertreters Konto-/Depotverfügungen (z.B. Barzahlungen,<br />
Überweisungen, Daueraufträge) vornehmen dürfen.“<br />
b.) Wodurch können die in Aufgabenstellung a nicht möglichen Verfügungen rechtlich<br />
ermöglicht werden?<br />
Für die Bearbeitung der Aufgabe sollten Sie 25 Minuten Zeit einplanen.<br />
3
Anlage H: Erwartungshorizont: „Kontoführung für Minderjährige“<br />
Arbeitsauftrag I:<br />
- Kundenwunsch kann nicht entsprochen werden, da die Kundin zwar rechtsfähig aber noch<br />
geschäftsunfähig (sie hat das siebte Lebensjahr noch nicht beendet) ist.<br />
- Dadurch sind ihre Willenserklärungen nichtig.<br />
- Rechtsgeschäfte kann nur der gesetzliche Vertreter im Namen des Geschäftsunfähigen<br />
schließen.<br />
- Besser eignet sich ein Sparbuch, von dem lediglich die Eltern verfügen können.<br />
Arbeitsauftrag II:<br />
a.) Inhalt einer Tischvorlage<br />
Beschränkt geschäftsfähig ist,<br />
wer als Minderjähriger das siebte Lebensjahr vollendet hat (§ 106 BGB).<br />
Kontoart<br />
- Kostenloses Kontokorrentkonto auf Guthabenbasis für Auszubildende.<br />
Kontobezeichnung<br />
- auf den Namen des Minderjährigen. Hier: Jonas Janssen<br />
Wer kann das Konto eröffnen?<br />
- Lediglich der gesetzliche Vertreter.<br />
- grundsätzlich (auch in diesem Fall) beide Eltern gemeinsam, es sei denn:<br />
o ein Elternteil ist verstorben, beschränkt geschäftsfähig oder geschäftsunfähig,<br />
o ein Elternteil wegen Krankheit oder längerer Abwesenheit verhindert ist,<br />
o das Familiengericht die elterliche Sorge einem Elternteil alleine übertragen<br />
hat,<br />
o das die Eltern unverheiratet sind und keine gemeinsame Sorge besteht<br />
(Nachweis der Mutter durch eine Negativerklärung vom Jugendamt).<br />
- Da Jonas beschränkt geschäftsfähig ist, bedürfen seine Willenserklärungen der<br />
vorherigen (Einwilligung) oder nachträglichen (Genehmigung) Zustimmung der<br />
Erziehungsberechtigten. Bei einer nachträglichen Zustimmung sind die Geschäfte<br />
schwebend unwirksam.<br />
Verfügungsberechtigung<br />
- mehrere Möglichkeiten:<br />
o a.) gesetzlicher Vertreter ermächtigt den Minderjährigen zur alleinigen<br />
Verfügung. Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.<br />
o b.) Minderjähriger kann mit einem gesetzlichen Vertreter gemeinsam<br />
verfügen.<br />
o c.) die gesetzlichen Vertreter haben das alleinige Verfügungsrecht gemeinsam<br />
oder jeder für sich allein.
Legitimation<br />
- Legitimation durch Personalausweis/Reisepass von Gesine und Manfred Janssen;<br />
Existenznachweis von Jonas (z.B. Geburtsurkunde).<br />
- wenn Jonas verfügungsberechtigt wird, dann muss auch er legitimiert werden.<br />
Was sollte bei der Ausstellung der Karte beachtet werden?<br />
- Lediglich Guthabenkarte. Es dürfen ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts<br />
keine Überziehungen möglich sein.<br />
Wer muss den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben?<br />
- siehe Möglichkeiten der Verfügungsberechtigung:<br />
o bei a und b Unterschrift auf dem Kontoeröffnungsantrag von beiden<br />
Erziehungsberechtigten und Jonas erforderlich.<br />
o bei c Unterschrift lediglich von den beiden Eltern erforderlich.<br />
o Ausnahmen bestehen, wenn nicht beide Eltern das Konto eröffnen müssen,<br />
sondern lediglich einer. Dann reicht die Unterschrift des einen Elternteils.<br />
b.) Fälle, in denen beschränkt geschäftsfähige auch ohne ihre gesetzlichen Vertreter<br />
handeln dürfen:<br />
- das Rechtsgeschäft bringt dem beschränkt Geschäftsfähigen nur rechtliche Vorteile<br />
(dieses kommt bei Bankgeschäften nicht vor),<br />
- der beschränkt Geschäftsfähige verfügt über Mittel, die ihm zu diesem Zweck oder<br />
zur freien Verfügung überlassen wurden (Taschengeldparagraph),<br />
- die Rechtsgeschäfte ergeben sich aus einem vom gesetzlichen Vertreter erlaubte<br />
Arbeitsverhältnis. Nach dem Gesetz gilt diese Regelung aber nicht für<br />
Ausbildungsverhältnisse,<br />
- der beschränkt Geschäftsfähige ist vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des<br />
Vormundschaftsgerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts<br />
ermächtigt worden.
Arbeitsauftrag III:<br />
a.)<br />
i. möglich: Barauszahlungen seines Kontoguthabens sind möglich.<br />
ii. möglich: Daueraufträge kann er ebenfalls erteilen.<br />
iii. nicht möglich: Eine Karte mit ec-cash-Funktion kann unter Umständen zu<br />
Kontoüberziehungen führen. Jonas sollte lediglich eine Karte auf Guthabenbasis<br />
erhalten.<br />
iv. nicht möglich: Die Zustimmung zur Erteilung einer Einzugsermächtigung kann von<br />
den Eltern gegeben werden. Alleine darf er diese nicht genehmigen. Falls dadurch<br />
eine kurzfristige Überziehung entstehen sollte, muss umgehend für eine<br />
Kontodeckung gesorgt werden.<br />
v. nicht möglich: Überziehungen des Kontos durch Jonas sind nicht möglich.<br />
vi. nicht möglich: Scheckbegebungen durch Minderjährige sind nicht möglich.<br />
vii. nicht möglich: Kündigen darf er das Konto alleine nicht, da es sich um ein einseitiges<br />
b.)<br />
Rechtsgeschäft handelt.<br />
- Eine Kündigung (vii) bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der Eltern. Eine<br />
nachträglich Genehmigung ist nicht möglich.<br />
- Kontoüberziehungen bedürfen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, daher<br />
ist im Fall iii, iv, v eine Genehmigung durch die Eltern nicht ausreichend.<br />
- Auch im Fall vi muss das Vormundschaftsgericht zustimmen.
Konto für Minderjährige<br />
Auszug aus den Verlautbarungen der BaFin zum Thema<br />
„Bankgeschäfte mit Minderjährigen“:<br />
Das Heranführen von Minderjährigen an die Inanspruchnahme<br />
von Bankdienstleistungen ist grundsätzlich positiv zu werten. Um<br />
junge Erwachsene vor den Folgen einer Kreditaufnahme zu<br />
bewahren, die ihre Finanzkraft übersteigt, sollten bereits<br />
Minderjährige zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld<br />
angehalten werden.<br />
Quelle: Bafin (Hrsg.) (1995): Verlautbarung zum Thema „Bankgeschäfte mit<br />
Minderjährigen“, Online im Internet: http://www.bafin.de/verlautbarungen/bgmind.htm<br />
(Stand 1995; Abruf 16.01.2008)<br />
x<br />
Quelle: WDR: Online im Internet:<br />
http://www.wdr.de/tv/service/familie/inhalt/20030730/bilder/konto.jpg (Abruf 16.01.08)<br />
Ab welchem Alter sollte Kindern ein eigenes laufendes Konto<br />
eingerichtet werden?