Unterlagen zum Vortrag von Dr. Hans-Ulrich Stühler
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dass sich Vergnügungsstätten negativ auf ihre Umgebung auswirken<br />
können. Dabei erlaubt die Feststellung, dass sich Vergnügungsstätten,<br />
<strong>zum</strong>indest wenn sie in einem Gebiet gehäuft vorhanden sind, negativ auf<br />
ihre Umgebung auswirken, nicht den Rückschluss, dass nur eine oder<br />
wenige Spielhallen keine solchen Wirkungen haben können.<br />
Hinsichtlich der verschiedenen Formen des Trading‐down‐Effekts kann<br />
auf die Beispielsfälle in dem Aufsatz des Referenten in BauR 2010, 1013<br />
bis 1016 verwiesen werden. Es geht hier vor allem um Erhaltung der<br />
Attraktivität der Innenstadt, die Sicherung der Nutzungsvielfalt und die<br />
Sorge um den durch eine Niveauabsenkung bewirkten<br />
Attraktivitätsverlust und damit verbundene negative<br />
Strukturveränderungen des Gebiets. Die Rechtsprechung stellt hierzu<br />
keine allzu hohen Anforderungen an die planende Gemeinde. Im<br />
Regelfall werden solche Festsetzungen in der gerichtlichen Praxis<br />
bestätigt. Der Trading‐down‐Effekt ist nicht nur in Misch‐ oder<br />
Kerngebieten zu berücksichtigen, sondern auch in Gewerbegebieten. In<br />
einem Gewerbegebiet können Vergnügungsstätten wegen der Stärkung<br />
des produzierenden oder verarbeitenden Gewerbes ausgeschlossen<br />
werden, um diese vor einem finanziell veranlassten<br />
Verdrängungswettbewerb zu schützen.<br />
Zur Steuerung <strong>von</strong> Spielhallenansiedlungen kann verwiesen werden auf<br />
die informationsreichen und aktuellen Übersichtsaufsätze <strong>von</strong><br />
Brandenburg/Brunner, Die Steuerung <strong>von</strong> Spielhallenansiedlungen, BauR<br />
2010, 1851; Lieber, Genehmigung und planungsrechtliche Steuerung <strong>von</strong><br />
Spielhallen, VBlBW 2011, 6, Kaldewei, Der Konzentrationsprozess des<br />
Spielhallenmarktes – Fluch oder Segen der städtebaulichen Entwicklung?,<br />
BauR 2009, 1227), Stüer, Der Spielhallen‐Boom: Planerische Steuerung<br />
<strong>von</strong> Vergnügungsstätten, ZfWG 2010, 386; Otto, Die Zulassung <strong>von</strong><br />
Spielhallen: Planungsrecht vs. Spielhallenrecht, DVBl. 2011, 1330; Kraus,<br />
Spielhallen im Bauplanungsrecht – Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf<br />
die Ansiedlung <strong>von</strong> Spielhallen, UPR 2011, 288; <strong>Stühler</strong>, Alte Probleme im<br />
neuen Gewand – das Bauplanungsrecht und die Genehmigung <strong>von</strong><br />
Mehrfachspielhallen, BauR 2009, 54; ders., Zur Zu‐ und Unzulässigkeit<br />
<strong>von</strong> Mehrfachspielhallen – Antwort an die Kritiker, BauR 2011, 54 sowie<br />
Guckelberger, Die verschiedenen, insbesondere baurechtlichen<br />
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