Recht & Gesetz - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und ...
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Neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten (HOA)<br />
Von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eskammer wurde uns eine Kurzinformation zur HOA 2002 zur Verfügung gestellt. Für weitere<br />
Informationen dazu steht Ihnen Mag. Heidrun Schmalzer, B<strong>und</strong>eskammer <strong>der</strong> Architekten <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten,<br />
Karlsgasse 9/2, 1040 Wien, Tel (01) 505 58 07, email: office@arching.at, zur Verfügung.<br />
In <strong>der</strong> ab 1.1.2002 geltenden Honorarordnung<br />
<strong>für</strong> Architekten (neue Abkürzung<br />
HOA 2002 statt GOA) wurden die<br />
Abschnitte in <strong>der</strong> Logik neu gereiht, die<br />
Systematik in allen Abschnitten an bestehende<br />
Honorarordnungen angepasst <strong>und</strong> Begriffe<br />
vereinheitlicht.<br />
Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen in den einzelnen<br />
Abschnitten sind:<br />
ABSCHNITT A<br />
BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN<br />
In § 5 Mehrleistungen wird <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong><br />
Vorleistungen eliminiert, da dieser von dem<br />
Begriff Zusatzleistungen umfasst ist.<br />
Für die Übergabe von CAD-Files wird in § 5<br />
(3) eine neue Regelung geschaffen.<br />
Der Begriff „Ausbauverhältnis“ wird durch<br />
„Schwierigkeitsgrad“ ersetzt, spezielle Regelungen<br />
<strong>für</strong> die Einordnung wurden getroffen<br />
(§ 6). Die Berechnungsmöglichkeit entfällt.<br />
Die Klassen des Schwierigkeitsgrades werden<br />
in § 7 neu bewertet <strong>und</strong> ihnen Faktoren zugeordnet,<br />
die den früheren Prozentsätzen entsprechen.<br />
Die früheren Ausbauverhältnisse<br />
0/100 bis 20/100 werden in <strong>der</strong> Klasse 1<br />
zusammengefasst. Für Son<strong>der</strong>bauten wird<br />
eine neue Klasse 10 eingeführt. Daneben<br />
wurden noch einige Gebäudetypen in an<strong>der</strong>e<br />
Klassen umgeordnet.<br />
Für die Honorarermittlung in § 9 wird <strong>der</strong><br />
Vorrang <strong>der</strong> Honorarberechnung nach <strong>der</strong><br />
Tabelle normiert. Die Formel findet nur bei<br />
vertraglicher Vereinbarung Anwendung.<br />
Die Honorarsätze bleiben bis auf marginale<br />
R<strong>und</strong>ungsdifferenzen gleich. Die Bewertung<br />
<strong>der</strong> Teilleistungen wird insofern geän<strong>der</strong>t, als<br />
die Ausführungsplanung nunmehr mit 33 %<br />
<strong>und</strong> die Kostenermittlungsgr<strong>und</strong>lagen mit<br />
12% bewertet werden.<br />
Für den Abbruch eines Auftrages wird in § 16<br />
eine eigene Bestimmung geschaffen.<br />
ABSCHNITT B<br />
INNENRAUMGESTALTUNG, KUNST-<br />
GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE<br />
FORMGEBUNG<br />
Der Abschnitt B wird in <strong>der</strong> Systematik dem<br />
Abschnitt A angepasst.<br />
In § 1 werden Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Zurverfügungstellung von Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />
getroffen.<br />
Der § 5 Örtliche Aufsicht <strong>der</strong> Durchführung<br />
wird analog dem Abschnitt A formuliert.<br />
Eine Bestimmung zu beson<strong>der</strong>en Einrichtungsgegenständen<br />
wird in § 6 (3) eingefügt.<br />
Auch hier ist die Honorarberechnung vorrangig<br />
nach den Tabellen durchzuführen.<br />
ABSCHNITT C<br />
FREIANLAGENGESTALTUNG<br />
Im Abschnitt C wird das Leistungsbild in <strong>der</strong><br />
Systematik analog zum Abschnitt A formuliert<br />
<strong>und</strong> umfasst nun neben den gartengestalterischen<br />
Leistungen auch die Gestaltung des<br />
öffentlichen Raumes.<br />
Die Ermittlung des Honorars wird auf die<br />
Größe <strong>der</strong> zu bearbeitenden Fläche <strong>und</strong> nicht<br />
mehr auf die Herstellungskosten abgestimmt.<br />
ABSCHNITT D<br />
RAUMPLANUNG UND STÄDTEBAU<br />
Der Abschnitt D wurde im Leistungsbild zur<br />
Gänze neu bearbeitet <strong>und</strong> in klären<strong>der</strong> Weise<br />
gestrafft. Aus den Erfahrungen in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
hat sich gezeigt, dass als Parameter<br />
zur Ermittlung des Honorars die Größe <strong>der</strong> zu<br />
bearbeitenden Fläche ausreicht. In den verschiedenen<br />
Bearbeitungsklassen wird jeweils<br />
ein Sockelbetrag definiert, <strong>der</strong> bei je<strong>der</strong> Bear-<br />
Architektur<br />
beitung anfällt, <strong>und</strong> eine flächenbezogene<br />
Honorarermittlung eingeführt.<br />
Da österreichweit deutliche Unterschiede in<br />
den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />
bestehen, können die Planungsleistungen<br />
gemäß Abschnitt D anteilig verwendet<br />
<strong>und</strong> honoriert werden, bzw. sind auf <strong>der</strong><br />
vorliegenden Gr<strong>und</strong>lage Son<strong>der</strong>vereinbarungen<br />
zwischen den einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />
<strong>und</strong> den zuständigen Län<strong>der</strong>kammern möglich.<br />
ABSCHNITT E<br />
GUTACHTEN UND<br />
IMMOBILIENBEWERTUNGEN<br />
Der Abschnitt E ist den heutigen Gegebenheiten<br />
angepasst <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />
klarer definiert. Die Honorierung <strong>der</strong><br />
Bewertungen von unbebauten <strong>und</strong> bebauten<br />
Immobilien ist aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt.<br />
Architekt Reinhard Medek<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Vertragswesen <strong>und</strong><br />
Honorare <strong>der</strong> B<strong>und</strong>essektion <strong>der</strong> Architekten<br />
Die neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten<br />
(HOA) ist auf <strong>der</strong> Homepage www.arching.at<br />
zum downloaden <strong>und</strong> ab sofort auch in <strong>der</strong><br />
AIK <strong>für</strong> <strong>Steiermark</strong> <strong>und</strong> Kärnten, Tel (0316)<br />
82 63 44, email: barbara.goelles@aikammer.org,<br />
erhältlich. ■<br />
KOSTENLOSES INFORMATIONSSEMINAR<br />
FÜR MITGLIEDER DER AIK<br />
FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN<br />
Mittwoch, 3. April 2002, von 16.00 bis 19.00 Uhr in Graz<br />
ZIVILTECHNIKER-FORUM, 8010 Graz, Schönaugasse 7/3<br />
Referent: Architekt Dipl.-Ing. Reinhard Medek, Wien<br />
Donnerstag, 4. April 2002, von 9.00 bis 12.00 Uhr in Klagenfurt<br />
Haus <strong>der</strong> Architektur, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 10<br />
Referent: Architekt Dipl.-Ing. Reinhard Medek, Wien<br />
Info: ZIVILTECHNIKER-FORUM <strong>für</strong> Ausbildung <strong>und</strong> Berufsför<strong>der</strong>ung, Schönaugasse<br />
7/3, 8010 Graz, Tel (0316) 81 18 02 DW 18, Inge Hochfelner.<br />
<strong>Kammer</strong>Nachrichten 1/02 13