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Recht & Gesetz - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und ...

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Neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten (HOA)<br />

Von <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eskammer wurde uns eine Kurzinformation zur HOA 2002 zur Verfügung gestellt. Für weitere<br />

Informationen dazu steht Ihnen Mag. Heidrun Schmalzer, B<strong>und</strong>eskammer <strong>der</strong> Architekten <strong>und</strong> Ingenieurkonsulenten,<br />

Karlsgasse 9/2, 1040 Wien, Tel (01) 505 58 07, email: office@arching.at, zur Verfügung.<br />

In <strong>der</strong> ab 1.1.2002 geltenden Honorarordnung<br />

<strong>für</strong> Architekten (neue Abkürzung<br />

HOA 2002 statt GOA) wurden die<br />

Abschnitte in <strong>der</strong> Logik neu gereiht, die<br />

Systematik in allen Abschnitten an bestehende<br />

Honorarordnungen angepasst <strong>und</strong> Begriffe<br />

vereinheitlicht.<br />

Die wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen in den einzelnen<br />

Abschnitten sind:<br />

ABSCHNITT A<br />

BAULICHE PLANUNGSLEISTUNGEN<br />

In § 5 Mehrleistungen wird <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong><br />

Vorleistungen eliminiert, da dieser von dem<br />

Begriff Zusatzleistungen umfasst ist.<br />

Für die Übergabe von CAD-Files wird in § 5<br />

(3) eine neue Regelung geschaffen.<br />

Der Begriff „Ausbauverhältnis“ wird durch<br />

„Schwierigkeitsgrad“ ersetzt, spezielle Regelungen<br />

<strong>für</strong> die Einordnung wurden getroffen<br />

(§ 6). Die Berechnungsmöglichkeit entfällt.<br />

Die Klassen des Schwierigkeitsgrades werden<br />

in § 7 neu bewertet <strong>und</strong> ihnen Faktoren zugeordnet,<br />

die den früheren Prozentsätzen entsprechen.<br />

Die früheren Ausbauverhältnisse<br />

0/100 bis 20/100 werden in <strong>der</strong> Klasse 1<br />

zusammengefasst. Für Son<strong>der</strong>bauten wird<br />

eine neue Klasse 10 eingeführt. Daneben<br />

wurden noch einige Gebäudetypen in an<strong>der</strong>e<br />

Klassen umgeordnet.<br />

Für die Honorarermittlung in § 9 wird <strong>der</strong><br />

Vorrang <strong>der</strong> Honorarberechnung nach <strong>der</strong><br />

Tabelle normiert. Die Formel findet nur bei<br />

vertraglicher Vereinbarung Anwendung.<br />

Die Honorarsätze bleiben bis auf marginale<br />

R<strong>und</strong>ungsdifferenzen gleich. Die Bewertung<br />

<strong>der</strong> Teilleistungen wird insofern geän<strong>der</strong>t, als<br />

die Ausführungsplanung nunmehr mit 33 %<br />

<strong>und</strong> die Kostenermittlungsgr<strong>und</strong>lagen mit<br />

12% bewertet werden.<br />

Für den Abbruch eines Auftrages wird in § 16<br />

eine eigene Bestimmung geschaffen.<br />

ABSCHNITT B<br />

INNENRAUMGESTALTUNG, KUNST-<br />

GEWERBLICHE UND INDUSTRIELLE<br />

FORMGEBUNG<br />

Der Abschnitt B wird in <strong>der</strong> Systematik dem<br />

Abschnitt A angepasst.<br />

In § 1 werden Regelungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Zurverfügungstellung von Planungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

getroffen.<br />

Der § 5 Örtliche Aufsicht <strong>der</strong> Durchführung<br />

wird analog dem Abschnitt A formuliert.<br />

Eine Bestimmung zu beson<strong>der</strong>en Einrichtungsgegenständen<br />

wird in § 6 (3) eingefügt.<br />

Auch hier ist die Honorarberechnung vorrangig<br />

nach den Tabellen durchzuführen.<br />

ABSCHNITT C<br />

FREIANLAGENGESTALTUNG<br />

Im Abschnitt C wird das Leistungsbild in <strong>der</strong><br />

Systematik analog zum Abschnitt A formuliert<br />

<strong>und</strong> umfasst nun neben den gartengestalterischen<br />

Leistungen auch die Gestaltung des<br />

öffentlichen Raumes.<br />

Die Ermittlung des Honorars wird auf die<br />

Größe <strong>der</strong> zu bearbeitenden Fläche <strong>und</strong> nicht<br />

mehr auf die Herstellungskosten abgestimmt.<br />

ABSCHNITT D<br />

RAUMPLANUNG UND STÄDTEBAU<br />

Der Abschnitt D wurde im Leistungsbild zur<br />

Gänze neu bearbeitet <strong>und</strong> in klären<strong>der</strong> Weise<br />

gestrafft. Aus den Erfahrungen in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

hat sich gezeigt, dass als Parameter<br />

zur Ermittlung des Honorars die Größe <strong>der</strong> zu<br />

bearbeitenden Fläche ausreicht. In den verschiedenen<br />

Bearbeitungsklassen wird jeweils<br />

ein Sockelbetrag definiert, <strong>der</strong> bei je<strong>der</strong> Bear-<br />

Architektur<br />

beitung anfällt, <strong>und</strong> eine flächenbezogene<br />

Honorarermittlung eingeführt.<br />

Da österreichweit deutliche Unterschiede in<br />

den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

bestehen, können die Planungsleistungen<br />

gemäß Abschnitt D anteilig verwendet<br />

<strong>und</strong> honoriert werden, bzw. sind auf <strong>der</strong><br />

vorliegenden Gr<strong>und</strong>lage Son<strong>der</strong>vereinbarungen<br />

zwischen den einzelnen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />

<strong>und</strong> den zuständigen Län<strong>der</strong>kammern möglich.<br />

ABSCHNITT E<br />

GUTACHTEN UND<br />

IMMOBILIENBEWERTUNGEN<br />

Der Abschnitt E ist den heutigen Gegebenheiten<br />

angepasst <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />

klarer definiert. Die Honorierung <strong>der</strong><br />

Bewertungen von unbebauten <strong>und</strong> bebauten<br />

Immobilien ist aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt.<br />

Architekt Reinhard Medek<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Ausschusses Vertragswesen <strong>und</strong><br />

Honorare <strong>der</strong> B<strong>und</strong>essektion <strong>der</strong> Architekten<br />

Die neue Honorarordnung <strong>für</strong> Architekten<br />

(HOA) ist auf <strong>der</strong> Homepage www.arching.at<br />

zum downloaden <strong>und</strong> ab sofort auch in <strong>der</strong><br />

AIK <strong>für</strong> <strong>Steiermark</strong> <strong>und</strong> Kärnten, Tel (0316)<br />

82 63 44, email: barbara.goelles@aikammer.org,<br />

erhältlich. ■<br />

KOSTENLOSES INFORMATIONSSEMINAR<br />

FÜR MITGLIEDER DER AIK<br />

FÜR STEIERMARK UND KÄRNTEN<br />

Mittwoch, 3. April 2002, von 16.00 bis 19.00 Uhr in Graz<br />

ZIVILTECHNIKER-FORUM, 8010 Graz, Schönaugasse 7/3<br />

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Reinhard Medek, Wien<br />

Donnerstag, 4. April 2002, von 9.00 bis 12.00 Uhr in Klagenfurt<br />

Haus <strong>der</strong> Architektur, 9020 Klagenfurt, St. Veiter Ring 10<br />

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Reinhard Medek, Wien<br />

Info: ZIVILTECHNIKER-FORUM <strong>für</strong> Ausbildung <strong>und</strong> Berufsför<strong>der</strong>ung, Schönaugasse<br />

7/3, 8010 Graz, Tel (0316) 81 18 02 DW 18, Inge Hochfelner.<br />

<strong>Kammer</strong>Nachrichten 1/02 13

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