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Recht & Gesetz - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und ...

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Neue ÖNORM B 2110<br />

DIE ÖNORM B 2110 „ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR<br />

BAULEISTUNGEN“ IST MIT 1. MÄRZ 2002 NEU ERSCHIENEN.<br />

Hauptanlass <strong>für</strong> eine Novellierung <strong>der</strong><br />

B 2110, die bei Bauverträgen eine<br />

wesentliche Rolle spielt, war die<br />

Neuregelung des Gewährleistungsrechtes<br />

ab 1. Jänner 2002. Die wichtigsten<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ÖNORM B 2110, die mit<br />

1. März neu erschienen ist, sind folgende:<br />

Prüf- <strong>und</strong> Warnpflicht<br />

Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden<br />

überarbeitet <strong>und</strong> in einem eigenen Absatz<br />

zusammengefasst. Damit wird die ÖNORM<br />

klarer <strong>und</strong> übersichtlicher.<br />

Mengenän<strong>der</strong>ungsklausel<br />

Hier soll eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung erfolgen.<br />

Ein neuer Einheitspreis muss in Hinkunft<br />

durch eine reine Mengenän<strong>der</strong>ung kalkulatorisch<br />

begründbar sein. Die kalkulatorische<br />

Begründung darf nicht in <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Art einer Leistung liegen. Weiters wird <strong>der</strong><br />

Schwellenwert nicht mehr auf Leistungsgruppen-<br />

o<strong>der</strong> Gesamtpreisebene gesehen, son<strong>der</strong>n<br />

eine Mengenän<strong>der</strong>ung von +/- 20 % in<br />

einer Position genügt, um die formalen<br />

Anspruchsvoraussetzungen zu begründen.<br />

Im Spannungsfeld von Qualität, Innovation <strong>und</strong> Investition<br />

reflektiert <strong>der</strong> Begriff Baukultur die permanente Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

von gestalterischem Anspruch gegenüber funktioneller<br />

Alltagstauglichkeit, örtlicher Einbindung des Umraums <strong>und</strong><br />

finanziellen Rahmenbedingungen. Dies entspricht auch den gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Bewertungskriterien zum Geramb-Dankzeichen.<br />

Das <strong>der</strong>zeitige Hauptanliegen des Vereins BauKultur ist die Auszeichnung<br />

<strong>und</strong> somit Hervorhebung qualitätsvollen Bauens. Die<br />

Bearbeitung folgen<strong>der</strong> Schwerpunkte steht nach den Intentionen<br />

seines Präsidenten, Landesbaudirektor Hofrat Dipl.-Ing. Gunther<br />

Hasewend, im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>:<br />

1. Umfassende Bewusstseinsbildung<br />

Neue Wege <strong>der</strong> Information, Wertevermittlung <strong>und</strong> Akzeptanzerhöhung<br />

zur Baukultur sind zu erproben <strong>und</strong> zu verbessern.<br />

2. Aktive Bauberatung – bis zu Innovationsprojekten<br />

Organisation <strong>der</strong> regionalen Beratung bis zur Unterstützung von<br />

zukunftsweisenden Lösungsansätzen<br />

Der neue Einheitspreis ist so zu bilden, dass<br />

er <strong>für</strong> die gesamte Menge <strong>der</strong> Position Gültigkeit<br />

hat.<br />

Neue Regelungen wurden auch bezüglich <strong>der</strong><br />

Benützung von Teilen <strong>der</strong> Leistung vor <strong>der</strong><br />

Übernahme vorgenommen. Danach bewirkt<br />

eine Benützung vertragsgemäß fertiggestellter<br />

Teile durch den Auftraggeber eine Übernahme<br />

dieser Teile. Sind Leistungen noch nicht<br />

vollständig fertiggestellt, erfolgt aber bereits<br />

eine Benützung durch den Auftraggeber, so<br />

hat <strong>der</strong> Auftraggeber auch <strong>für</strong> die Kosten von<br />

Schäden sowie <strong>für</strong> Betrieb, Wartung <strong>und</strong><br />

Abnützung aufzukommen.<br />

Neue Gewährleistungsbestimmungen<br />

Gr<strong>und</strong>legende Än<strong>der</strong>ungen finden sich in den<br />

Gewährleistungsbestimmungen, die sich<br />

weitgehend an den neuen gesetzlichen<br />

Bestimmungen orientieren.<br />

So wurde die Gewährleistungsfrist von 2 auf<br />

3 Jahre verlängert, <strong>für</strong> bewegliche Sachen<br />

von Haustechnikleistungen beträgt sie 2<br />

Jahre.<br />

Aktuell<br />

Die Vermutung <strong>der</strong> Mangelhaftigkeit gilt bei<br />

einer Rüge innerhalb von 6 Monaten ab Übernahme.<br />

Die Regelungen über die Beweislast bei<br />

Schadenersatzansprüchen entsprechen ebenfalls<br />

den gesetzlichen Bestimmungen. Die<br />

Beweislast liegt bezüglich Verschulden bei 10<br />

Jahren ab Übernahme beim Auftragnehmer,<br />

danach beim Auftraggeber.<br />

Im Hinblick auf die Ausdehnung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist<br />

ist es zu Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />

Höhe des Deckungsrücklasses <strong>und</strong> Haftungsrücklasses<br />

gekommen. Der Deckungsrücklass<br />

beträgt in Hinkunft 5 %, <strong>der</strong> Haftungsrücklass<br />

2 %.<br />

Einer Pressemeldung war zu entnehmen, dass<br />

das Normungsinstitut beabsichtigt, nach dem<br />

Erscheinen <strong>der</strong> neuen ÖNORM B 2110 im<br />

März 2002 einen Kommentar zu dieser Norm<br />

herauszugeben. Nähere Informationen dazu:<br />

Österreichisches Normungsinstitut, 1021<br />

Wien, Heinestraße 38, Tel (01) 213 00, Internet:<br />

www.on-norm.at.<br />

Geramb-Dankzeichen 2002 – BauKultur <strong>Steiermark</strong><br />

BIS 31. MAI 2002 KÖNNEN BAUMASSNAHMEN FÜR<br />

DIE VERLEIHUNG DES GERAMB-DANKZEICHENS<br />

VORGESCHLAGEN WERDEN.<br />

3. Markensetzung „Regionale Architektur <strong>Steiermark</strong>“<br />

Information-Motivation-Dokumentation bis zum Marketing neu<br />

organisierter Dienstleistungen<br />

4. Qualifizierung in baukulturellen Fragen<br />

Aus <strong>der</strong> Geschichte über Gegenwartsprobleme: Anfor<strong>der</strong>ungsprofile<br />

<strong>und</strong> Organisationshilfe zur praxisorientierten Weiterbildung<br />

anbieten!<br />

5. Vernetzung <strong>der</strong> Beteiligten<br />

wie Bauherren, Architekten, <strong>Kammer</strong>n, Bauinnung, TU-Graz,<br />

B<strong>und</strong>esdenkmalamt, Haus <strong>der</strong> Architektur, ZT-Forum, Forum<br />

Stadtpark u.a.m.<br />

vom kulturpolitischen bis in den wirtschaftspolitischen Bereich!<br />

Sichtbare Zeichen dieser Bemühungen wird weiterhin das seit<br />

1981 alljährlich verliehene „Geramb Dankzeichen <strong>für</strong> Gutes<br />

Bauen“ sein.<br />

Anträge sind beim Verein BauKultur <strong>Steiermark</strong>, Landesbaudirektion,<br />

Landhausgasse 7, 8010 Graz o<strong>der</strong><br />

DI Karl Amtmann, Baubezirksleitung Hartberg, Rochusplatz 2,<br />

8230 Hartberg, „Geramb Dankzeichen 2002 – BauKultur <strong>Steiermark</strong>“<br />

einzureichen. Unter www.aikammer.org können Sie das<br />

Einreichformular downloaden.<br />

<strong>Kammer</strong>Nachrichten 1/02 7

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