Recht & Gesetz - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und ...
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Neue ÖNORM B 2110<br />
DIE ÖNORM B 2110 „ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN FÜR<br />
BAULEISTUNGEN“ IST MIT 1. MÄRZ 2002 NEU ERSCHIENEN.<br />
Hauptanlass <strong>für</strong> eine Novellierung <strong>der</strong><br />
B 2110, die bei Bauverträgen eine<br />
wesentliche Rolle spielt, war die<br />
Neuregelung des Gewährleistungsrechtes<br />
ab 1. Jänner 2002. Die wichtigsten<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> ÖNORM B 2110, die mit<br />
1. März neu erschienen ist, sind folgende:<br />
Prüf- <strong>und</strong> Warnpflicht<br />
Die diesbezüglichen Bestimmungen wurden<br />
überarbeitet <strong>und</strong> in einem eigenen Absatz<br />
zusammengefasst. Damit wird die ÖNORM<br />
klarer <strong>und</strong> übersichtlicher.<br />
Mengenän<strong>der</strong>ungsklausel<br />
Hier soll eine wesentliche Än<strong>der</strong>ung erfolgen.<br />
Ein neuer Einheitspreis muss in Hinkunft<br />
durch eine reine Mengenän<strong>der</strong>ung kalkulatorisch<br />
begründbar sein. Die kalkulatorische<br />
Begründung darf nicht in <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Art einer Leistung liegen. Weiters wird <strong>der</strong><br />
Schwellenwert nicht mehr auf Leistungsgruppen-<br />
o<strong>der</strong> Gesamtpreisebene gesehen, son<strong>der</strong>n<br />
eine Mengenän<strong>der</strong>ung von +/- 20 % in<br />
einer Position genügt, um die formalen<br />
Anspruchsvoraussetzungen zu begründen.<br />
Im Spannungsfeld von Qualität, Innovation <strong>und</strong> Investition<br />
reflektiert <strong>der</strong> Begriff Baukultur die permanente Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />
von gestalterischem Anspruch gegenüber funktioneller<br />
Alltagstauglichkeit, örtlicher Einbindung des Umraums <strong>und</strong><br />
finanziellen Rahmenbedingungen. Dies entspricht auch den gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Bewertungskriterien zum Geramb-Dankzeichen.<br />
Das <strong>der</strong>zeitige Hauptanliegen des Vereins BauKultur ist die Auszeichnung<br />
<strong>und</strong> somit Hervorhebung qualitätsvollen Bauens. Die<br />
Bearbeitung folgen<strong>der</strong> Schwerpunkte steht nach den Intentionen<br />
seines Präsidenten, Landesbaudirektor Hofrat Dipl.-Ing. Gunther<br />
Hasewend, im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>:<br />
1. Umfassende Bewusstseinsbildung<br />
Neue Wege <strong>der</strong> Information, Wertevermittlung <strong>und</strong> Akzeptanzerhöhung<br />
zur Baukultur sind zu erproben <strong>und</strong> zu verbessern.<br />
2. Aktive Bauberatung – bis zu Innovationsprojekten<br />
Organisation <strong>der</strong> regionalen Beratung bis zur Unterstützung von<br />
zukunftsweisenden Lösungsansätzen<br />
Der neue Einheitspreis ist so zu bilden, dass<br />
er <strong>für</strong> die gesamte Menge <strong>der</strong> Position Gültigkeit<br />
hat.<br />
Neue Regelungen wurden auch bezüglich <strong>der</strong><br />
Benützung von Teilen <strong>der</strong> Leistung vor <strong>der</strong><br />
Übernahme vorgenommen. Danach bewirkt<br />
eine Benützung vertragsgemäß fertiggestellter<br />
Teile durch den Auftraggeber eine Übernahme<br />
dieser Teile. Sind Leistungen noch nicht<br />
vollständig fertiggestellt, erfolgt aber bereits<br />
eine Benützung durch den Auftraggeber, so<br />
hat <strong>der</strong> Auftraggeber auch <strong>für</strong> die Kosten von<br />
Schäden sowie <strong>für</strong> Betrieb, Wartung <strong>und</strong><br />
Abnützung aufzukommen.<br />
Neue Gewährleistungsbestimmungen<br />
Gr<strong>und</strong>legende Än<strong>der</strong>ungen finden sich in den<br />
Gewährleistungsbestimmungen, die sich<br />
weitgehend an den neuen gesetzlichen<br />
Bestimmungen orientieren.<br />
So wurde die Gewährleistungsfrist von 2 auf<br />
3 Jahre verlängert, <strong>für</strong> bewegliche Sachen<br />
von Haustechnikleistungen beträgt sie 2<br />
Jahre.<br />
Aktuell<br />
Die Vermutung <strong>der</strong> Mangelhaftigkeit gilt bei<br />
einer Rüge innerhalb von 6 Monaten ab Übernahme.<br />
Die Regelungen über die Beweislast bei<br />
Schadenersatzansprüchen entsprechen ebenfalls<br />
den gesetzlichen Bestimmungen. Die<br />
Beweislast liegt bezüglich Verschulden bei 10<br />
Jahren ab Übernahme beim Auftragnehmer,<br />
danach beim Auftraggeber.<br />
Im Hinblick auf die Ausdehnung <strong>der</strong> Gewährleistungsfrist<br />
ist es zu Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong><br />
Höhe des Deckungsrücklasses <strong>und</strong> Haftungsrücklasses<br />
gekommen. Der Deckungsrücklass<br />
beträgt in Hinkunft 5 %, <strong>der</strong> Haftungsrücklass<br />
2 %.<br />
Einer Pressemeldung war zu entnehmen, dass<br />
das Normungsinstitut beabsichtigt, nach dem<br />
Erscheinen <strong>der</strong> neuen ÖNORM B 2110 im<br />
März 2002 einen Kommentar zu dieser Norm<br />
herauszugeben. Nähere Informationen dazu:<br />
Österreichisches Normungsinstitut, 1021<br />
Wien, Heinestraße 38, Tel (01) 213 00, Internet:<br />
www.on-norm.at.<br />
Geramb-Dankzeichen 2002 – BauKultur <strong>Steiermark</strong><br />
BIS 31. MAI 2002 KÖNNEN BAUMASSNAHMEN FÜR<br />
DIE VERLEIHUNG DES GERAMB-DANKZEICHENS<br />
VORGESCHLAGEN WERDEN.<br />
3. Markensetzung „Regionale Architektur <strong>Steiermark</strong>“<br />
Information-Motivation-Dokumentation bis zum Marketing neu<br />
organisierter Dienstleistungen<br />
4. Qualifizierung in baukulturellen Fragen<br />
Aus <strong>der</strong> Geschichte über Gegenwartsprobleme: Anfor<strong>der</strong>ungsprofile<br />
<strong>und</strong> Organisationshilfe zur praxisorientierten Weiterbildung<br />
anbieten!<br />
5. Vernetzung <strong>der</strong> Beteiligten<br />
wie Bauherren, Architekten, <strong>Kammer</strong>n, Bauinnung, TU-Graz,<br />
B<strong>und</strong>esdenkmalamt, Haus <strong>der</strong> Architektur, ZT-Forum, Forum<br />
Stadtpark u.a.m.<br />
vom kulturpolitischen bis in den wirtschaftspolitischen Bereich!<br />
Sichtbare Zeichen dieser Bemühungen wird weiterhin das seit<br />
1981 alljährlich verliehene „Geramb Dankzeichen <strong>für</strong> Gutes<br />
Bauen“ sein.<br />
Anträge sind beim Verein BauKultur <strong>Steiermark</strong>, Landesbaudirektion,<br />
Landhausgasse 7, 8010 Graz o<strong>der</strong><br />
DI Karl Amtmann, Baubezirksleitung Hartberg, Rochusplatz 2,<br />
8230 Hartberg, „Geramb Dankzeichen 2002 – BauKultur <strong>Steiermark</strong>“<br />
einzureichen. Unter www.aikammer.org können Sie das<br />
Einreichformular downloaden.<br />
<strong>Kammer</strong>Nachrichten 1/02 7