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Jahr der Chancen 2009 - E&W

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E&W 12/08 MANAGEMENT 77<br />

DIE NEUE FÖRDERUNG VON<br />

LEHRBETRIEBEN<br />

Lehrlinge werden immer attraktiver!<br />

Mit dem Jugendbeschäftigungspaket wurde die Lehrstellenför<strong>der</strong>ung<br />

grundlegend auf neue Beine gestellt.<br />

Für alle Lehrlinge, die vor dem 28. Juni 2008 aufgenommen wurden, läuft<br />

die Lehrlingsausbildungsprämie – EUR 1.000,– pro Lehrling und <strong>Jahr</strong> – weiter.<br />

Sie wird wie bisher mit <strong>der</strong> Steuererklärung geltend gemacht und<br />

durch eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto ausbezahlt. Für alle Lehrverhältnisse,<br />

die nach dem 28. Juni 2008 beginnen, kommt zunächst die Basisför<strong>der</strong>ung<br />

zur Anwendung.<br />

1. Basisför<strong>der</strong>ung<br />

Geför<strong>der</strong>t wird die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr. Sie wird<br />

nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.<br />

Höhe:<br />

• im 1. Lehrjahr drei Bruttolehrlingsentschädigungen<br />

• im 2. Lehrjahr zwei Bruttolehrlingsentschädigungen<br />

• im 3. und 4. Lehrjahr jeweils eine Bruttolehrlingsentschädigung<br />

• bei dreieinhalb <strong>Jahr</strong>en Ausbildungsdauer eine halbe<br />

Lehrlingsentschädigung.<br />

Die Voraussetzung ist, dass das Lehrverhältnis über das ganze Lehrjahr<br />

aufrecht war o<strong>der</strong> regulär durch Zeitablauf o<strong>der</strong> Lehrabschlussprüfung<br />

geendet hat.<br />

2. Neue Lehrstellen<br />

Diese För<strong>der</strong>ung gibt es für Unternehmen, die<br />

• mit <strong>der</strong> Lehrlingsausbildung beginnen,<br />

• die Lehrlingsausbildung nach mindestens drei <strong>Jahr</strong>en Unterbrechung<br />

wie<strong>der</strong>aufnehmen<br />

• o<strong>der</strong> neu gegründet wurden (Formular NeuFö 1).<br />

Höhe: einmalig EUR 2.000,- pro Lehrverhältnis für max. zehn Lehrlinge je<br />

Lehrberechtigtem<br />

3. Ausbildungsnachweis zur Mitte <strong>der</strong> Lehrzeit<br />

Geför<strong>der</strong>t wird die positive Absolvierung eines Praxistests zur Mitte <strong>der</strong><br />

Lehrzeit.<br />

Höhe: EUR 3.000,- pro Lehrling und erfolgreich absolviertem Praxistest. Bei<br />

Lehrzeitanrechnung erfolgt eine Aliquotierung.<br />

Die Voraussetzung für diese För<strong>der</strong>ung ist das Führen einer Ausbildungsdokumentation<br />

durch den Lehrberechtigten. Form und Inhalt werden <strong>der</strong>zeit<br />

im För<strong>der</strong>ausschuss erarbeitet. Durch diese Dokumentation ist gewährleistet,<br />

dass auch bei nicht bestandenem Praxistest eine För<strong>der</strong>ung<br />

von EUR 1.500,- ausbezahlt wird, wenn aus <strong>der</strong> Dokumentation hervorgeht,<br />

dass die Lehrinhalte ausreichend vermittelt wurden.<br />

4. Weitere qualitätsbezogene För<strong>der</strong>ungen<br />

Diese dienen <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Ausbildung und werden auch für bereits bestehende<br />

Lehrverhältnisse gewährt.<br />

Vorgesehen sind:<br />

• För<strong>der</strong>ungen von Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbil<strong>der</strong><br />

• För<strong>der</strong>ungen von Zusatzausbildungen für Lehrlinge<br />

• För<strong>der</strong>ung von Ausbildungsverbünden<br />

• För<strong>der</strong>ung von lernschwachen Jugendlichen<br />

• Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit gutem und sehr gutem Erfolg<br />

• Betriebliche Maßnahmen für einen gleichmäßigen Zugang von jungen<br />

Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen<br />

• Regionale För<strong>der</strong>ansätze<br />

Alle För<strong>der</strong>anträge sind bei <strong>der</strong> Lehrlingsstelle des jeweiligen Bundeslandes<br />

einzureichen.<br />

5. Sehr interessant für ausbildende Betriebe:<br />

Jeweils am Ende des 1. und des 2. Lehrjahres besteht für beide Seiten die<br />

Möglichkeit, das Lehrverhältnis aufzulösen.<br />

Bitte unbedingt VOR Neuaufnahme eines Lehrlings AMS und Ihren Steuerberater<br />

kontaktieren!<br />

MITARBEITER SURFEN<br />

ERLAUBT?<br />

Mails - Internet - Privattelefonate!<br />

Wer kennt das nicht: Kaum betritt <strong>der</strong> Chef das Zimmer, flimmert auf dem<br />

Bildschirm des Mitarbeiters nach einem raschen Tastendruck ganz unauffällig<br />

die Google-Startseite. Die Folge: ein Adrenalinstoß bei beiden, <strong>der</strong> ungesund<br />

ist und vermeidbar wäre. Weil das Thema auch gerne verniedlicht<br />

wird, bleibt <strong>der</strong> Zwischenfall in <strong>der</strong> Regel ohne äußere Konsequenzen.<br />

Wenn allerdings mit den Mitarbeitern eine Vereinbarung getroffen wird, in<br />

<strong>der</strong> klar geregelt ist, was diese in Bezug auf Telefon, Internet, Mails etc.<br />

dürfen und was nicht, sollte es da keine weiteren Probleme mehr geben.<br />

Grundsätzlich gilt, dass im Betrieb von den Mitarbeitern (auch über das Telefon<br />

des Dienstgebers) kurze Privattelefonate geführt und über den betrieblichen<br />

PC auch private E-Mails geschrieben und empfangen werden<br />

dürfen (Verbot ist auch durch Vereinbarung nicht möglich). Privates Surfen<br />

im Internet ist, wenn vom Dienstgeber nicht ausdrücklich verboten, erlaubt.<br />

Daher sollte diesbezüglich immer eine Vereinbarung zwischen<br />

Dienstnehmer und Dienstgeber geschlossen werden!<br />

Wenn die Mitarbeiter betreffend Überwachungsmaßnahmen informiert<br />

wurden, kann <strong>der</strong> Dienstgeber je<strong>der</strong>zeit überprüfen, wer, wann, wie lange<br />

im Internet gesurft hat und welche Seiten aufgesucht wurden.<br />

Ansonsten sind <strong>der</strong>artige Überprüfungen nicht erlaubt, insbeson<strong>der</strong>e<br />

nicht, wenn sie als "privat" gekennzeichnete E-Mails betreffen.<br />

Versteuerung von Preisen:<br />

Die Freude ist verständlicherweise groß, wenn man, selten aber doch, einen<br />

Preis gewinnt.<br />

Wird die Freude dadurch getrübt, dass man den Preis versteuern muss?<br />

Das kommt darauf an –<br />

nicht zu versteuern sind<br />

• Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen für die<br />

Vergabe <strong>der</strong> Preise die Auslosung <strong>der</strong> Gewinner unter zahlreichen<br />

richtigen Einsendungen maßgebend ist,<br />

• Preise, die durch den Einsatz von Allgemeinwissen erzielt werden<br />

(„Millionenshow”),<br />

• Preise, die außerhalb eines Wettbewerbs in Würdigung einer Person<br />

o<strong>der</strong> eines Lebenswerkes gewährt werden (zB Nobelpreis, Literaturpreis<br />

in Würdigung des gesamten Werkes)<br />

zu versteuern sind<br />

• Preise, die den Preisträgern im Rahmen eines Wettbewerbs durch eine<br />

Jury für eine konkrete Einzelleistung zuerkannt werden (zB Architekturwettbewerb),<br />

• Preise von Berufssportlern,<br />

• Preisgel<strong>der</strong> für die Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen zB<br />

Dancing Stars,<br />

• Preise, die nur eigenen Arbeitnehmern o<strong>der</strong> Geschäftspartnern, wenn<br />

auch durch Verlosung, als Incentive zuerkannt werden.<br />

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr Rat & Tat-<br />

Steuerberater, Kanzlei Jupiter, unter (1) 278 12 95,<br />

office@jupiter.co.at und Dr. Michael Kowarik unter<br />

(1) 892 00 55, info@kowarik.at, gern zur Verfügung.<br />

Web: www.ratundtat.at

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