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RDT 4/2011 - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 4/<strong>2011</strong><br />

14<br />

TESTAMENTE<br />

Vor Jahren wurde das Tierheim Elisabethenhof<br />

zu einem Missstand gerufen. Ein Boxer<br />

sei in eine Garage gesperrt worden und<br />

heule Tag und Nacht. Dem bmt erklärt die<br />

beschämte Familie, dass sie die Hündin Alexa<br />

von <strong>der</strong> verstorbenen Mutter geerbt hätten<br />

und mit dem Tier nicht umzugehen wüssten.<br />

Es sei ihnen fremd, die Kin<strong>der</strong><br />

fürchteten Alexa und sie alle fühlten sich<br />

mit <strong>der</strong> entstandenen Situation überfor<strong>der</strong>t.<br />

Lei<strong>der</strong> kein Einzelfall. Immer wie<strong>der</strong> gehen<br />

Erblasser wie selbstverständlich davon aus,<br />

dass ihre Angehörigen im Ernstfall das eigene<br />

Tier aufnehmen und wie sie selbst große Freude an ihm empfinden müssten - doch<br />

oft lassen die Lebensumstände <strong>der</strong> Familienmitglie<strong>der</strong> eine (spontane) Tierbetreuung<br />

nicht zu. Darum appelliert <strong>der</strong> bmt an alle Haustierbesitzer: Kümmern Sie sich rechtzeitig<br />

um eine verantwortungsbewusste Versorgung Ihres <strong>Tiere</strong>s, und halten Sie dessen Absicherung<br />

in Ihrem Testament fest! Dr. Hans Hammann, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt,<br />

wie Tierbesitzer testamentarisch Vorsorge für ihren vierbeinigen Freund treffen können<br />

und wie wichtig die wirksame Bestimmung des "Letzten Willens" ist.<br />

RdT: Gerade Alleinstehende machen<br />

sich häufig Sorgen, was im Ernstfall mit<br />

ihrem Haustier geschieht. Was können<br />

Tierbesitzer zu Lebzeiten tun, um die<br />

Betreuung ihres vierbeinigen Gefährten<br />

über den eigenen Tod hinaus sicher<br />

zu stellen?<br />

Dr. Hans Hammann: Verantwortungsbewusste<br />

Tierbesitzer sollten ein<br />

Testament errichten, in dem sie die Versorgung<br />

ihres Haustiers im Einzelnen<br />

regeln.<br />

Allerdings reicht ein Testament für sich<br />

genommen noch nicht aus. Denn bis es<br />

gefunden, beim Nachlassgericht abgegeben<br />

und von dem Nachlassrichter<br />

schließlich eröffnet wird, dauert es re-<br />

gelmäßig Wochen bis Monate. Diese<br />

Zwischenzeit muss man bei <strong>der</strong> Planung<br />

berücksichtigen und bereits heute<br />

eine Person o<strong>der</strong> eine Einrichtung suchen,<br />

die sich unmittelbar nach dem<br />

Todesfall zuverlässig um das Haustier<br />

kümmert.<br />

RdT: Warum ist die vorsorgliche Absicherung<br />

für das Haustier nicht nur eine<br />

wichtige Maßnahme für ältere, son<strong>der</strong>n<br />

auch für jüngere Tierbesitzer?<br />

Dr. Hans Hammann: Je<strong>der</strong> von uns<br />

kann schnell in die Situation kommen,<br />

dass er sich nicht mehr ausreichend um<br />

sein Haustier kümmern kann. Das ist<br />

nur bedingt eine Frage des Alters…<br />

RdT: In USA und England können<br />

Haustiere als Erben eingesetzt werden,<br />

um ihre lebenslange Betreuung zu gewährleisten.<br />

Warum sieht das Deutsche<br />

Recht eine <strong>der</strong>artige Verfügung im Testament<br />

nicht vor?<br />

Dr. Hans Hammann: Nach dem<br />

Deutschen Recht können nur natürliche<br />

und juristische Personen erben. Eine juristische<br />

Person ist zum Beispiel <strong>der</strong><br />

bmt, <strong>der</strong> als Erbe ohne weiteres in Frage<br />

kommt. <strong>Tiere</strong> gelten zwar nicht mehr<br />

als Sachen, wie dies Jahrzehnte lang<br />

<strong>der</strong> Fall war, aber <strong>der</strong> Gesetzgeber ist<br />

nicht soweit gegangen, <strong>Tiere</strong>n das<br />

Recht zuzusprechen, Erbe werden zu<br />

können.

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