RDT 4/2011 - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 4/<strong>2011</strong><br />
14<br />
TESTAMENTE<br />
Vor Jahren wurde das Tierheim Elisabethenhof<br />
zu einem Missstand gerufen. Ein Boxer<br />
sei in eine Garage gesperrt worden und<br />
heule Tag und Nacht. Dem bmt erklärt die<br />
beschämte Familie, dass sie die Hündin Alexa<br />
von <strong>der</strong> verstorbenen Mutter geerbt hätten<br />
und mit dem Tier nicht umzugehen wüssten.<br />
Es sei ihnen fremd, die Kin<strong>der</strong><br />
fürchteten Alexa und sie alle fühlten sich<br />
mit <strong>der</strong> entstandenen Situation überfor<strong>der</strong>t.<br />
Lei<strong>der</strong> kein Einzelfall. Immer wie<strong>der</strong> gehen<br />
Erblasser wie selbstverständlich davon aus,<br />
dass ihre Angehörigen im Ernstfall das eigene<br />
Tier aufnehmen und wie sie selbst große Freude an ihm empfinden müssten - doch<br />
oft lassen die Lebensumstände <strong>der</strong> Familienmitglie<strong>der</strong> eine (spontane) Tierbetreuung<br />
nicht zu. Darum appelliert <strong>der</strong> bmt an alle Haustierbesitzer: Kümmern Sie sich rechtzeitig<br />
um eine verantwortungsbewusste Versorgung Ihres <strong>Tiere</strong>s, und halten Sie dessen Absicherung<br />
in Ihrem Testament fest! Dr. Hans Hammann, Fachanwalt für Erbrecht, erklärt,<br />
wie Tierbesitzer testamentarisch Vorsorge für ihren vierbeinigen Freund treffen können<br />
und wie wichtig die wirksame Bestimmung des "Letzten Willens" ist.<br />
RdT: Gerade Alleinstehende machen<br />
sich häufig Sorgen, was im Ernstfall mit<br />
ihrem Haustier geschieht. Was können<br />
Tierbesitzer zu Lebzeiten tun, um die<br />
Betreuung ihres vierbeinigen Gefährten<br />
über den eigenen Tod hinaus sicher<br />
zu stellen?<br />
Dr. Hans Hammann: Verantwortungsbewusste<br />
Tierbesitzer sollten ein<br />
Testament errichten, in dem sie die Versorgung<br />
ihres Haustiers im Einzelnen<br />
regeln.<br />
Allerdings reicht ein Testament für sich<br />
genommen noch nicht aus. Denn bis es<br />
gefunden, beim Nachlassgericht abgegeben<br />
und von dem Nachlassrichter<br />
schließlich eröffnet wird, dauert es re-<br />
gelmäßig Wochen bis Monate. Diese<br />
Zwischenzeit muss man bei <strong>der</strong> Planung<br />
berücksichtigen und bereits heute<br />
eine Person o<strong>der</strong> eine Einrichtung suchen,<br />
die sich unmittelbar nach dem<br />
Todesfall zuverlässig um das Haustier<br />
kümmert.<br />
RdT: Warum ist die vorsorgliche Absicherung<br />
für das Haustier nicht nur eine<br />
wichtige Maßnahme für ältere, son<strong>der</strong>n<br />
auch für jüngere Tierbesitzer?<br />
Dr. Hans Hammann: Je<strong>der</strong> von uns<br />
kann schnell in die Situation kommen,<br />
dass er sich nicht mehr ausreichend um<br />
sein Haustier kümmern kann. Das ist<br />
nur bedingt eine Frage des Alters…<br />
RdT: In USA und England können<br />
Haustiere als Erben eingesetzt werden,<br />
um ihre lebenslange Betreuung zu gewährleisten.<br />
Warum sieht das Deutsche<br />
Recht eine <strong>der</strong>artige Verfügung im Testament<br />
nicht vor?<br />
Dr. Hans Hammann: Nach dem<br />
Deutschen Recht können nur natürliche<br />
und juristische Personen erben. Eine juristische<br />
Person ist zum Beispiel <strong>der</strong><br />
bmt, <strong>der</strong> als Erbe ohne weiteres in Frage<br />
kommt. <strong>Tiere</strong> gelten zwar nicht mehr<br />
als Sachen, wie dies Jahrzehnte lang<br />
<strong>der</strong> Fall war, aber <strong>der</strong> Gesetzgeber ist<br />
nicht soweit gegangen, <strong>Tiere</strong>n das<br />
Recht zuzusprechen, Erbe werden zu<br />
können.