Adressen - Wali
Adressen - Wali
Adressen - Wali
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Familie<br />
Kindergeld<br />
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.<br />
Unter Umständen kann sich die Dauer des Anspruchs erhöhen,<br />
z.B. während der Ausbildungszeit. Das Kindergeld wird als Einkommen<br />
auf Arbeitslosengeld II angerechnet.<br />
Die Höhe des Kindergeldes (Stand: September 2011):<br />
•<br />
•<br />
•<br />
16<br />
Beratung<br />
184 € für das erste und zweite Kind<br />
190 € für das dritte Kind<br />
215 € für jedes weitere Kind<br />
Ein Anspruch besteht nur, wenn die jährlichen Einkünfte des<br />
Kindes nicht höher sind als 8.004€.<br />
Informationen und Antragstellung:<br />
Kindergeldkasse und Familienkasse Wiesbaden.<br />
Kinderzuschlag<br />
Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihrem Einkommen den<br />
eigenen Bedarf, nicht aber den Bedarf der gesamten Familie<br />
durch eigene Einkünfte oder durch eigenes Vermögen sicherstellen<br />
können. Voraussetzung: Eltern leben mit ihren unverheirateten<br />
und unter 25 Jahre alten Kindern in einem gemeinsamen<br />
Haushalt. Für jedes Kind werden pro Monat bis zu 140€ für<br />
maximal 36 Monate bezahlt. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat<br />
in der Regel auch Anspruch auf Wohngeld. Unter Umständen<br />
können auch einmalige Leistungen beantragt werden.<br />
Informationen und Antragstellung:<br />
Kindergeldkasse und Familienkasse Wiesbaden.<br />
Kindergeldkasse und Familienkasse Wiesbaden<br />
(zuständig für den Lahn-Dill-Kreis)<br />
Klarenthaler Str. 34 • 65197 Wiesbaden<br />
Internet: www.familienkasse-info.de<br />
Bitte prüfen Sie, ob<br />
nach dem 12.12.11 eine<br />
Kindergelderhöhung<br />
stattfindet.