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Adressen - Wali

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Einen Mehrbedarf<br />

erhält auf schriftlichen Antrag, wer<br />

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30<br />

aus medizinischen Gründen eine kostenintensivere<br />

Ernährung benötigt oder<br />

am Anfang der 13. Schwangerschaftswoche ist oder<br />

Alleinerziehende/r ist.<br />

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Mehrbedarf in<br />

besonderen Lebenslagen zu beantragen (§ 21 Abs. 6 SGB II).<br />

Erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen steht ein Mehrbedarf<br />

von 35% des Regelbedarfs zu. Beratungen im Einzelfall<br />

sind angeraten, da die Bewilligung des Mehrbedarfs an einige<br />

Bedingungen geknüpft ist (§ 30 Abs. 4, SGB XII).<br />

Beratungen zum Mehrbedarf erhalten Sie in der WALI.<br />

Tel.: 06441 44048<br />

Einmalige Leistungen<br />

Über den Regelbedarf hinaus können einmalige Leistungen als<br />

Darlehen oder Geld- und Sachleistung beantragt werden für<br />

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die Erstausstattung der Wohnung<br />

einschließlich Haushaltsgeräte,<br />

die Erstausstattung für Bekleidung<br />

(z. B. bei Schwangerschaft oder Geburt),<br />

Anschaffungen und Reparaturen von<br />

medizinischen Ausrüstungen und Geräten<br />

sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.<br />

Kosten der Unterkunft und Heizung<br />

In der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen werden die Kosten,<br />

soweit sie angemessen sind, übernommen.<br />

Ausnahme: Unter 25-jährige, die bei ihren Eltern ausziehen<br />

wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur<br />

dann ersetzt, wenn der Kommunale Träger dem Auszug schriftlich<br />

zugestimmt hat. Vorab ist also eine Kontaktaufnahme mit dem<br />

Sachbearbeiter erforderlich. Es muss zugestimmt werden, wenn<br />

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jemand aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei<br />

den Eltern wohnen kann,<br />

der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt<br />

notwendig ist,<br />

ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.<br />

Bei einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung<br />

gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen<br />

Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

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