Adressen - Wali
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Einen Mehrbedarf<br />
erhält auf schriftlichen Antrag, wer<br />
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aus medizinischen Gründen eine kostenintensivere<br />
Ernährung benötigt oder<br />
am Anfang der 13. Schwangerschaftswoche ist oder<br />
Alleinerziehende/r ist.<br />
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, einen Mehrbedarf in<br />
besonderen Lebenslagen zu beantragen (§ 21 Abs. 6 SGB II).<br />
Erwerbsfähigen Menschen mit Behinderungen steht ein Mehrbedarf<br />
von 35% des Regelbedarfs zu. Beratungen im Einzelfall<br />
sind angeraten, da die Bewilligung des Mehrbedarfs an einige<br />
Bedingungen geknüpft ist (§ 30 Abs. 4, SGB XII).<br />
Beratungen zum Mehrbedarf erhalten Sie in der WALI.<br />
Tel.: 06441 44048<br />
Einmalige Leistungen<br />
Über den Regelbedarf hinaus können einmalige Leistungen als<br />
Darlehen oder Geld- und Sachleistung beantragt werden für<br />
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die Erstausstattung der Wohnung<br />
einschließlich Haushaltsgeräte,<br />
die Erstausstattung für Bekleidung<br />
(z. B. bei Schwangerschaft oder Geburt),<br />
Anschaffungen und Reparaturen von<br />
medizinischen Ausrüstungen und Geräten<br />
sowie für die Miete von therapeutischen Geräten.<br />
Kosten der Unterkunft und Heizung<br />
In der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen werden die Kosten,<br />
soweit sie angemessen sind, übernommen.<br />
Ausnahme: Unter 25-jährige, die bei ihren Eltern ausziehen<br />
wollen, bekommen die Kosten für Unterkunft und Heizung nur<br />
dann ersetzt, wenn der Kommunale Träger dem Auszug schriftlich<br />
zugestimmt hat. Vorab ist also eine Kontaktaufnahme mit dem<br />
Sachbearbeiter erforderlich. Es muss zugestimmt werden, wenn<br />
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jemand aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei<br />
den Eltern wohnen kann,<br />
der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt<br />
notwendig ist,<br />
ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.<br />
Bei einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung<br />
gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen<br />
Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.