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Schulden<br />

Wenn eine Pfändung ansteht, kann ein Pfändungsschutz für<br />

das Girokonto eingerichtet werden (P-Konto).<br />

Der geschützte Betrag liegt für Alleinstehende bei 1.028,89 €<br />

(Stand: Oktober 2011). Bei Familien erhöht sich der Betrag. Die<br />

Schufa wird über das Einrichten eines P-Kontos informiert.<br />

Vorsicht! Der bisherige Schutz vor Kontopfändungen für das<br />

Existenzminimum endet am 31. Dezember 2011. Nur ein P-Konto<br />

schützt vor Pfändungen! Banken sind zum Einrichten von<br />

P-Konten verpflichtet. Mit Schwierigkeiten muss gerechnet<br />

werden, wenn das Konto überzogen ist. Eine Kontaktaufnahme<br />

mit der Hausbank ist erforderlich.<br />

Eine Privatinsolvenz kommt in Frage, wenn die Überschuldung<br />

so hoch ist, dass die Schulden, z. B. durch Gehaltspfändungen<br />

oder den Verkauf von Wertgegenständen, voraussichtlich in den<br />

nächsten sechs Jahren nicht vollständig getilgt werden können.<br />

Wenn man sich für die Privatinsolvenz entscheidet, ist man seine<br />

Schulden nach der sechs Jahre dauernden „Wohlverhaltensphase“<br />

los.<br />

Die Wohlverhaltensphase setzt voraus, dass jede zumutbare<br />

Arbeit angenommen wird und die Schulden ab der Pfändungsgrenze<br />

aus Einkünften getilgt werden.<br />

Nachteile der Privatinsolvenz<br />

• Es entstehen zusätzliche Kosten (Treuhänder, Gericht). Ausnahme:<br />

bei geringem Erwerbseinkommen (z. B. Arbeitslosengeld<br />

II) werden diese Kosten vorerst gestundet. Nach<br />

Ablauf der sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensphase<br />

wird im siebten Jahr überprüft, ob die gestundete Summe<br />

zurückgezahlt werden kann. Lassen Vermögensverhältnisse<br />

noch keine Rückzahlung zu, werden die Kosten erlassen.<br />

• Die Wohnungssuche erschwert sich, da Vermieter möglicherweise<br />

Zahlungsschwierigkeiten befürchten.<br />

• Ein Anbieterwechsel bei Strom oder Telefon wird in der<br />

Regel nicht mehr möglich sein. Häufig prüfen Unternehmen<br />

die Zahlungsfähigkeit der Neukunden.<br />

• Der Schufa-Eintrag bleibt für mindestens neun bis zehn<br />

Jahre bestehen.<br />

• Neue Kredite sind nicht mehr möglich. Werden in der<br />

Privatinsolvenz weitere Kredite aufgenommen können<br />

Gläubiger eine Anzeige wegen Betrugs stellen, wenn die<br />

Rückzahlung ausbleibt.<br />

•<br />

Jede Insolvenz wird öffentlich bekannt gegeben. Name,<br />

Anschrift und zuständiges Insolvenzgericht werden im<br />

Internet veröffentlicht.<br />

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