Adressen - Wali
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Schulden<br />
Wenn eine Pfändung ansteht, kann ein Pfändungsschutz für<br />
das Girokonto eingerichtet werden (P-Konto).<br />
Der geschützte Betrag liegt für Alleinstehende bei 1.028,89 €<br />
(Stand: Oktober 2011). Bei Familien erhöht sich der Betrag. Die<br />
Schufa wird über das Einrichten eines P-Kontos informiert.<br />
Vorsicht! Der bisherige Schutz vor Kontopfändungen für das<br />
Existenzminimum endet am 31. Dezember 2011. Nur ein P-Konto<br />
schützt vor Pfändungen! Banken sind zum Einrichten von<br />
P-Konten verpflichtet. Mit Schwierigkeiten muss gerechnet<br />
werden, wenn das Konto überzogen ist. Eine Kontaktaufnahme<br />
mit der Hausbank ist erforderlich.<br />
Eine Privatinsolvenz kommt in Frage, wenn die Überschuldung<br />
so hoch ist, dass die Schulden, z. B. durch Gehaltspfändungen<br />
oder den Verkauf von Wertgegenständen, voraussichtlich in den<br />
nächsten sechs Jahren nicht vollständig getilgt werden können.<br />
Wenn man sich für die Privatinsolvenz entscheidet, ist man seine<br />
Schulden nach der sechs Jahre dauernden „Wohlverhaltensphase“<br />
los.<br />
Die Wohlverhaltensphase setzt voraus, dass jede zumutbare<br />
Arbeit angenommen wird und die Schulden ab der Pfändungsgrenze<br />
aus Einkünften getilgt werden.<br />
Nachteile der Privatinsolvenz<br />
• Es entstehen zusätzliche Kosten (Treuhänder, Gericht). Ausnahme:<br />
bei geringem Erwerbseinkommen (z. B. Arbeitslosengeld<br />
II) werden diese Kosten vorerst gestundet. Nach<br />
Ablauf der sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensphase<br />
wird im siebten Jahr überprüft, ob die gestundete Summe<br />
zurückgezahlt werden kann. Lassen Vermögensverhältnisse<br />
noch keine Rückzahlung zu, werden die Kosten erlassen.<br />
• Die Wohnungssuche erschwert sich, da Vermieter möglicherweise<br />
Zahlungsschwierigkeiten befürchten.<br />
• Ein Anbieterwechsel bei Strom oder Telefon wird in der<br />
Regel nicht mehr möglich sein. Häufig prüfen Unternehmen<br />
die Zahlungsfähigkeit der Neukunden.<br />
• Der Schufa-Eintrag bleibt für mindestens neun bis zehn<br />
Jahre bestehen.<br />
• Neue Kredite sind nicht mehr möglich. Werden in der<br />
Privatinsolvenz weitere Kredite aufgenommen können<br />
Gläubiger eine Anzeige wegen Betrugs stellen, wenn die<br />
Rückzahlung ausbleibt.<br />
•<br />
Jede Insolvenz wird öffentlich bekannt gegeben. Name,<br />
Anschrift und zuständiges Insolvenzgericht werden im<br />
Internet veröffentlicht.<br />
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