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Adressen - Wali

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legenheiten, Mietrecht, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Streitigkeiten<br />

mit dem kommunalen Jobcenter oder dem Sozialamt.<br />

Wenn Sie im Verdacht stehen eine Ordnungswidrigkeit oder<br />

eine strafbare Handlung begangen zu haben,<br />

•<br />

22<br />

können Sie sich juristisch beraten lassen, werden jedoch nicht<br />

von einem Anwalt/einer Anwältin vertreten oder verteidigt.<br />

In Fragen ausländischen Rechts<br />

• können Sie Beratungshilfe erhalten, wenn der Sachverhalt<br />

einen Bezug zum Inland hat.<br />

Wenn Ihnen Beratungshilfe gewährt wurde<br />

•<br />

•<br />

können Sie eine/n Anwältin/Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen<br />

bezahlen Sie maximal 10€ für eine Rechtsberatung<br />

Den Berechtigungsschein zur Beratungshilfe<br />

• erhalten Sie bei der Rechtspflegestelle des<br />

örtlichen Amtsgerichts.<br />

Folgende Dokumente müssen Sie bei der<br />

Rechtspflegestelle vorlegen:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Personalausweis oder Reisepass<br />

Bewilligungsbescheid (z. B. Arbeitslosengeld II)<br />

einen Nachweis Ihrer gesamten Einkünfte, Vermögenswerte<br />

und Ausgaben, wenn Sie über keinen Bewilligungsbescheid<br />

(z. B. Arbeitslosengeld II) verfügen<br />

Prozesskostenhilfe<br />

ist eine finanzielle Hilfe zum Führen eines Prozesses und<br />

muss gesondert beantragt werden, auch dann, wenn bereits<br />

Beratungshilfe gewährt wurde.<br />

Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben in der Regel<br />

•<br />

•<br />

Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher /innen<br />

Menschen mit geringem Einkommen* (ohne Vermögenwerte)<br />

Vor Gewährung von Prozesskostenhilfe wird geprüft,<br />

•<br />

ob die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat; sie darf<br />

nicht mutwillig erscheinen.<br />

*15 € verbleibendes Einkommen pro Monat. Bei der Berechnung<br />

werden vom Einkommen angemessene Miet- und Heizkosten, Steuern,<br />

Unterhaltszahlungen, sowie diverse Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge<br />

abgezogen. Stand Oktober 2011.

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