Adressen - Wali
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legenheiten, Mietrecht, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Streitigkeiten<br />
mit dem kommunalen Jobcenter oder dem Sozialamt.<br />
Wenn Sie im Verdacht stehen eine Ordnungswidrigkeit oder<br />
eine strafbare Handlung begangen zu haben,<br />
•<br />
22<br />
können Sie sich juristisch beraten lassen, werden jedoch nicht<br />
von einem Anwalt/einer Anwältin vertreten oder verteidigt.<br />
In Fragen ausländischen Rechts<br />
• können Sie Beratungshilfe erhalten, wenn der Sachverhalt<br />
einen Bezug zum Inland hat.<br />
Wenn Ihnen Beratungshilfe gewährt wurde<br />
•<br />
•<br />
können Sie eine/n Anwältin/Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen<br />
bezahlen Sie maximal 10€ für eine Rechtsberatung<br />
Den Berechtigungsschein zur Beratungshilfe<br />
• erhalten Sie bei der Rechtspflegestelle des<br />
örtlichen Amtsgerichts.<br />
Folgende Dokumente müssen Sie bei der<br />
Rechtspflegestelle vorlegen:<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Personalausweis oder Reisepass<br />
Bewilligungsbescheid (z. B. Arbeitslosengeld II)<br />
einen Nachweis Ihrer gesamten Einkünfte, Vermögenswerte<br />
und Ausgaben, wenn Sie über keinen Bewilligungsbescheid<br />
(z. B. Arbeitslosengeld II) verfügen<br />
Prozesskostenhilfe<br />
ist eine finanzielle Hilfe zum Führen eines Prozesses und<br />
muss gesondert beantragt werden, auch dann, wenn bereits<br />
Beratungshilfe gewährt wurde.<br />
Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben in der Regel<br />
•<br />
•<br />
Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher /innen<br />
Menschen mit geringem Einkommen* (ohne Vermögenwerte)<br />
Vor Gewährung von Prozesskostenhilfe wird geprüft,<br />
•<br />
ob die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat; sie darf<br />
nicht mutwillig erscheinen.<br />
*15 € verbleibendes Einkommen pro Monat. Bei der Berechnung<br />
werden vom Einkommen angemessene Miet- und Heizkosten, Steuern,<br />
Unterhaltszahlungen, sowie diverse Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge<br />
abgezogen. Stand Oktober 2011.